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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950 1245 38. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1245D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen betr. Förderung der Wirtschaft von Groß- Berlin (West) 1246A Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 . . 1246A Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 1246A Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Max Wönner 1246A Antrag des Oberstaatsanwalts in Hannover betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Franz Richter 1246B Kabinettsbeschluß über die Erhöhung der Butterpreise (Drucksache Nr. 549) . . . 1246B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Investitionen im Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache Nr. 403) . . . . 1246B Dr. Veit (SPD), Interpellant 1246C, 1263B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1251A Dr. Bertram (Z) 1257D Rische (KPD) . . . . . . . . 1259A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) . . . . 1260C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden (Drucksache Nr. 506) 1264C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse (Drucksache Nr. 507) . 1264D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Drucksache Nr. 511) 1264D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 497 und 175; Abänderungsanträge Drucksachen Nr. 514, 526, 532) 1264D Zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 1265A, 1270C, 1299C Dr. Wuermeling (CDU) . . 1265C, 1271A Dr. Becker (FDP) . . . . . 1265D Mellies (SPD) 1265D Schoettle (SPD) 1270D Zur Sache: Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 1266B Gundelach (KPD) 1271C Pannenbecker (Z) 1274B Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 1274C Frau Albrecht (SPD) . . . . . 1277A Böhm (SPD) . . . . . . . . 1278B Arnholz (SPD) . . . . . . . . 1280B Baur (SPD) 1282A Stopperich (SPD) . . . . . . . 1282D Dr. Falkner (BP) 1283B Dr. Nowack (FDP) 1284A Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 1289A Farke (DP) . . . . . . . . . 1293A Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . 1293D Abstimmungen . . . . . . . . 1295B Zur Abstimmung: Dr. Menzel (SPD) 1297D Dr. Oellers (FDP) 1297D Euler (FDP) 1298A Dr. Bucerius (CDU) 1298A Mellies (SPD) 1298A Nächste Sitzung 1299D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, daß damit die Redner von allen Fraktionen gesprochen haben. Mir ist noch eine Wortmeldung von einer Fraktion zugegangen, die bereits gesprochen hat, nämlich von der KPD. Wenn auch die Redezeit nicht eingehalten worden ist, so war doch der grundsätzliche Sinn der Redezeiteinteilung der, daß jede Fraktion zu Worte kommt. Dies ist geschehen. Ich sehe mich unter diesen Umständen nicht mehr in der Lage, eine weitere Wortmeldung entgegenzunehmen.
    Das Wort hat nunmehr der Herr Bundesinnenminister.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zu den SPD-Anträgen, um auf eine Seite der Situation aufmerksam zu machen, die bisher noch nicht dargestellt worden ist. Für mein Verständnis gehen die Anträge der sozialdemokratischen Fraktion auf zwei Ziele hinaus. Einmal sollen in das Beamtenrecht gewisse materielle Regelungen hineingebracht werden, zu denen ich jetzt keine Stellung nehmen möchte, obwohl ich den Ernst der in diesen Anträgen berührten Probleme in keiner Weise verkenne. Ich möchte vielmehr insoweit auch jetzt meine von Anfang an vertretene Linie innehalten und sagen, daß diese Dinge bei dem endgültigen Gesetz auszutragen sein werden. Es geht hinsichtlich der materiellen Dinge nur um das im Augenblick Notwendige, und auch das wird nur vorläufig geregelt.
Nun sehe ich aber in den Anträgen der sozialdemokratischen Fraktion noch ein anderes Ziel enthalten. Mir scheint, daß mit diesen Anträgen die Absicht verfolgt wird, das vorläufige Beamtengesetz in seiner Wirksamkeit hinauszuzögern. Ich habe vor dem gesetzestechnischen Geschick, mit dem dieses Ziel in den 16 Anträgen verfolgt wird, größte Hochachtung.

(Heiterkeit.)

Aber die sozialdemokratische Fraktion wird es
mir nicht verübeln, wenn ich diese etwas undurchsichtige Zielsetzung in etwa charakterisiere.
Meine Damen und Herren! Wenn wir uns vorstellen würden, daß die Regierungsvorlage oder die Ausschußvorlage mitsamt den 16 Änderungs-


(Bundesminister Dr. Heinemann)

anträgen der sozialdemokratischen Fraktion angenommen würde, so muß ich Sie fragen: was hätten wir dann? Ich muß antworten: wir hätten gar nichts in der Hand, womit wir von seiten der Bundesregierung arbeiten könnten!

(Zustimmug bei den Regierungsparteien. Widerspruch bei der SPD.)

Das liegt darin begründet, daß bei Annahme der sozialdemokratischen Anträge zunächst einmal zwei ergänzende Beschlüsse notwendig werden würden. Das ergibt sich aus dem Antrag 1 und aus dem Antrag 2. Im Antrag 1 wird davon gesprochen, daß der Ausschuß des Bundestags für Beamtenrecht Prüfungen vornehmen müßte, um den endgültigen Gesetzestext festzulegen. Im Antrag 2 wird davon gesprochen, daß „ein" Ausschuß des Bundestags diese selbe überprüfende Feststellung bei den in § 2 Absatz 1 c genannten Gesetzesmaterien vornehmen soll. Merkwürdig, daß in diesem Antrag 2 der zuständige Bundestagsausschuß überhaupt nicht genannt wird. Es müßte also der Bundestag nach Inkrafttreten des Gesetzes offenbar erst einen Ausschuß bestimmen, wahrscheinlich den Ausschuß für Beamtenrecht. Er müßte ihn jedenfalls noch besonders bestimmen, um klarzustellen, wer denn diese verbindliche Feststellung sollte treffen können.
Unter diese Feststellungen fallen, wenn nicht das Beamtengesetz selbst, so doch seine Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen, die Dienststrafordnung, die Anstellungsgrundsätze und eine ganze Reihe von anderen überaus wich- tigen Stücken, so daß ohne diese beiden ergänzenden Beschlüsse mit dem Gesetz nichts anzufangen wäre.
Die Vorlage will diese Dinge durch die Ermächtigung des § 6 lösen. Ich erkläre hier noch einmal gegenüber allen Einwendungen, die insbesondere von Herrn Dr. Menzel vorgetragen wurden, daß diese Ermächtigung lediglich auf redaktionelle Dinge abzielt. Die materiellen Änderungen sind abgeschlossen mit dem Mantelgesetz, das hier zur Erörterung steht. Im übrigen, Herr Dr. Menzel, sollte es doch wohl einmal interessant sein, einen Blick auf § 84 des Gesetzes Nr. 15 zu werfen. Welche Ermächtigungen sind denn da seinerzeit dem Personalamt für die Aufräumung des alten Rechts gegeben worden?

(Sehr gut! bei den Regierungsparteien.)

Endlich stelle ich hierzu fest: dein Beamtenrechtsausschuß des Bundestags wurde die Neufassung des Beamtengesetzes, so wie sie sich nun ergeben soll, bereits am 15. Dezember überreicht. Die Anträge der SPD basieren auf dieser Neufassung. Gleichzeitig wurde die Neufassung der Dienststrafordnung überreicht, und es dreht sich jetzt zusätzlich allenfalls noch um Ausführungs-
und Durchführungsbestimmungen, die ebenso korrekt textiert werden wie die Stücke, die der Beamtenrechtsausschuß schon in Händen hat.
Ein zweites Argument für meine Beurteilung der SPD-Anträge ist folgendes: Das ganze Gesetz würde nicht wirksam, wenn nicht nachträglich ein weiteres Gesetz über das Personalamt hinzukäme. Der Antrag 12 der sozialdemokratischen Fraktion besagt nämlich, daß das von ihr angestrebte Personalamt „nach Maßgabe eines Gesetzes" in Tätigkeit treten soll. Frage: was passiert denn nun, bis dieses Personalamtsgesetz vorliegt? Antwort: große Stücke der Mantelgesetzgebung, um die es hier geht, sind, wenn man den sozialdemokratischen Antrag 12 akzeptiert,
undurchführbar. Zum Beispiel der ganze Trottelparagraph kann nicht angewandt werden, weil in in dem Antrag 5 der sozialdemokratischen Fraktion die Mitwirkung des Personalamts vorgesehen ist. Die Außenseiterbestimmungen nach dem Antrag 7 ,der SPD sind an das Personalamt geknüpft. Die Befreiung von der öffentlichen Ausschreibung verknüpft Antrag 8 mit dem Personalamt. Und nun kommt das vielleicht Wichtigste: die ganzen Stellenbesetzungen, die ja nun die Bundesregierung alsbald wird vornehmen müssen, und auch die Beförderungen, würden nach dem Antrag 12 der sozialdemokratischen Fraktion zu § 42 a Absatz 3 an die Mitwirkung des Personalamts gebunden sein. Also mit anderen Worten: wir kämen überhaupt nicht vom Fleck, solange dieses ergänzende Gesetz nicht da wäre. Ich meine, daß wir dann lieber das endgültige Beamtengesetz anstreben sollten, als nun nach diesem Mantelgesetz noch ein Personalamtsgesetz dazwischenzuschalten und dann erst auf das eigentliche Ziel loszugehen.

(Zustimmung bei den Regierungsparteien).

Das Dritte und Letzte ist folgendes. Es wird in dem Antrag 6 der SPD ausgedrückt, daß das Dienststrafrecht durch ein neues Gesetz unverzüglich festzustellen sei. Das würde nichts anderes bedeuten, als daß bis zum Erlaß dieses Dienststrafgesetzes irgendwelche Verfahren gar nicht durchgeführt werden könnten. Wenn wir uns vorstellen, daß etwa am 1. April die Masse der Bundesbahnbeamten, der Postbeamten usw. auf den Bund übergeht, so würden allein in diesem Bereich alle anhängigen Verfahren völlig stillstehen. Bei Bahn und Post handelt s sich jährlich um 40 000 Strafverfügungen, mit denen dann überhaupt nicht vom Fleck zu kommen wäre, wenn wir nach Übernahme dieser großen Dienststellen auf den Bund kein funktionables Dienststrafrecht hätten.

(Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

Auch der Trottelparagraph, auf den die Sozialdemokratische Partei — im übrigen in Übereinstimmung mit mir — großen Wert legt, würde ohne das Dienststrafrecht nicht praktikabel werden, weil in Ihrem Antrag 5 gesagt wird, daß die letzte Klage an den Dienststrafgerichtshof zu richten ist.
Kurz und gut, meine Damen und Herren, wenn Sie sich vorstellen, daß wir die Vorlage des Beamtenrechtsausschusses mitsamt den SPD-Anträgen annähmen, hätten wir nichts in der Hand, um praktisch arbeiten zu können, weil zusätzliche Bundestagsausschußbeschlüsse notwendig sind, weil ein Gesetz über das Personalamt und ein Gesetz über das dann geltende Dienststrafrecht notwendig werden.
Ich bitte deshalb die sozialdemokratische Fraktion, von diesen ihren Anträgen überhaupt abzusehen, wenn sie behilflich sein will, daß wir zu einer sofort brauchbaren Arbeitsgrundlage kommen. Die Arbeit an dem endgültigen Beamtengesetz ist in vollem Gange, und diese Dinge können schnell hantiert werden.
Ich muß darauf aufmerksam machen, daß die bisher in die Bonner Ministerien hereingeholten Beamten ja nur kommissarisch tätig sind. Auch sie haben doch wohl ein Anrecht darauf, daß nun alsbald klare Rechtsverhältnisse geschaffen werden. Vor allen Dingen legen die entsendenden Behörden, also die Landesregierungen etwa


(Bundesminister Dr. Heinemann)

von Niedersachsen oder von Bayern oder von Nordrhein-Westfalen entscheidenden Wert darauf, daß sie nun endlich zu hören bekommen, ob die kommissarisch hierher einberufenen Beamten wirklich vom Bund übernommen weiden oder nicht. Die Landesregierungen, die kommunalen Stellen usw. wollen wissen, woran sie sind. Sie können die Ersatzleute nicht bestellen, wenn nicht klar ist, daß die nach Bonn entsandten Bediensteten hier verbleiben und übernommen werden.
Der Herr Abgeordnete Baur von der SPD hat zur Begründung des Antrages 13 darauf hingewiesen, daß die Ungeregeltheit der Rechtsverhältnisse der in den Bundestag gewählten Beamten unerträglich sei. Das akzeptiere ich. Aber noch viel unerträglicher ist jetzt nach fünf Monaten Bundesregierung die ungeklärte Rechtssituation der hier amtierenden Beamten, die aus ganz Deutschland hierher geholt worden sind.

(Sehr gut! bei den Regierungsparteien.) Deshalb bitte ich, den Nachdruck der Rücksichtnahme jetzt einmal voll und ganz auf die Bedürfnisse der Arbeitsfähigkeit der Bundesregierung zu legen und dieses vorläufige Beamtengesetz ohne Zusatzanträge anzunehmen. Mit den Zusatzanträgen ist es für uns restlos wertlos.

Im übrigen darf ich dem Herrn Abgeordneten Nowack bestätigen, daß die Arbeit an dem Artikel 131 in vollem Gange ist. Auch das betrachte ich als wesentlich vordringlicher als alle die Dinge, die nun auf das endgültige Beamtengesetz gut und gern verschoben werden können, wenn der ernste und allseitige Wille besteht, der Bundesregierung eine Grundlage ihrer Arbeitsfähigkeit zu geben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich darf nunmehr im Anschluß an meine vorherige Erklärung die Aussprache als geschlossen bezeichnen.
    Wir kommen zur Abstimmung. • Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, sich folgende Drucksachen bereitzulegen. Die entscheidende Drucksache ist Nr. 497. Dazu kommen die Abänderungsanträge Drucksachen Nr. 514, 526, 532, 550, 552, 557, 558. Ferner sind zwei schriftliche Anträge von der FDP und der BP eingegangen, die ich nachher, wenn ich zu den betreffenden Paragraphen komme, noch einmal verlesen werde.
    Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Abstimmung. Ich rufe jeweils nur die entsprechenden Drucksachen und Nummern auf.
    Wer für § 1 ist, zu dem kein Änderungsantrag vorliegt, den bitte ich, die. Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit.
    Wir kommen nunmehr zu § 2. Zu § 2 liegt zunächst ein Abänderungsantrag der SPD Drucksache Nr. 526 Ziffer 1 vor, wonach der § 2 Absatz 1 a eine andere Fassung erhält. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke. Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
    In derselben Drucksache Nr. 526 wird unter Ziffer 2 zu § 2 Absatz 1 c ein Ergänzungsantrag gestellt. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die ,Gegenprobe. — Danke.
    Das letztere war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
    Wer nunmehr für den § 2 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke. Das erste war die Mehrheit. § 2 ist angenommen
    Zu § 3 liegen Abänderungsanträge vor: zunächst der Abänderungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache Nr. 514 Ziffer 2, im § 3 Ziffer 1 den Satz 2 zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.

    (Abg. Strauß: Das ist unklar!)

    — Ich wiederhole noch einmal — —

    (Abg. Wuermeling: Der Antrag der Bayernpartei ist der weitergehende! — Abg. Dr. Falkner: Zur Geschäftsordnung! Der Antrag, der von unserer Fraktion eingereicht worden ist, ist der weitergehende!)

    - Das ist insoweit richtig, als der Antrag der
    Bayernpartei dahin geht, die Fassung der Regierungsvorlage zu erhalten, während der Antrag der FDP-Fraktion Drucksache Nr. 514 Ziffer 2. lediglich eine Satzstreichung zum Ziele hat. Ich erkläre den Antrag der Bayernpartei materiell für weitergehend und bitte diejenigen Damen und Herren, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke. Das erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. Dann darf ich den Antrag der FDP-Fraktion-Drucksache Nr. 514 Ziffer 2 als erledigt betrachten.

    (Zustimmung.)

    Dazu kommt dann ferner der Antrag Drucksache Nr. 557, wonach in § 3 Ziffer 1 Satz 2 gestrichen wird. Dieser Antrag ist durch den angenommenen Antrag der Fraktion der Bayernpartei als erledigt anzusehen.
    Meine Damen und Herren! Ich stelle folgendes fest: Durch die Annahme des Antrags der Fraktion der Bayernpartei auf Wiederherstellung der Fassung der Regierungsvorlage sind alle übrigen Abänderungsanträge praktisch erledigt.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Damit ist § 3 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, und damit ist auch der Antrag Drucksache Nr. 557 Ziffer 1 erledigt.
    Wir kommen nunmehr zu § 4.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    — Nein, Verzeihung, jetzt kommt der Antrag der FDP-Fraktion Drucksache Nr. 532: hinter § 3 wird ein § 3 a eingefügt; und der gleichlautende Antrag Drucksache Nr. 552 von der CDU/CSU-Fraktion.

    (Zuruf in der Mitte: Irrtum!)

    Zu dem Antrag der .FDP-Fraktion Drucksache Nr. 532 — § 3 a Absatz 2 Satz 1 — liegt zunächst ein Abänderungsantrag Drucksache Nr. 558 der SPD-Fraktion vor. Wer für den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 558 der SPD-Fraktion ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke. Das letztere ist zweifelsfrei die Mehrheit. Damit ist dieser Abänderungsantrag Drucksache Nr. 558 abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr zu den Abänderungsanträgen Drucksachen Nr. 532 bzw. Nr. 552, die beide gleichlautend sind: hinter § 3 einen 3 a einzufügen. Wer für diese beiden gleichlautenden Anträge ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich


    (Präsident Dr. Köhler)

    bitte um die Gegenprobe. — Danke. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.
    Wir kommen nunmehr zum § 3 Ziffer 2. Hierzu liegt ein Abänderungsantrag der SPD auf Drucksache 526 Ziffer 3 vor, wonach der § 4 einen anderen Wortlaut erhalten soll. Wer für diesen Antrag auf Drucksache Nr. 526 Ziffer 3 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Wer nunmehr für den § 3 Ziffer 2 in der Ausschußfassung auf Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich die Hand zu erheben.— Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das erstere war die Mehrheit; § 3 Ziffer 2 ist in der Ausschußfassung angenommen.
    Wir kommen nunmehr zu § 3 Ziffer 3. Hierzu liegt der Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 557 Ziffer 2 vor, der sich auf § 7 Absatz 4 Satz 2 bezieht. Wer für diesen Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 557 Ziffer 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das ist mit zweifelsfreier Mehrheit abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr in der Fassung der Drucksache Nr. 497 zu § 3 Zifffer 3, wonach der § 7 eine andere Fassung erhalten soll. Ich bitte die Damen und Herren, die für die Fassung des § 7 in der Fassung der Drucksache Nr. 497 sind, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das erstere war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
    Wir kommen nunmehr zu dem Abänderungsantrag der SPD auf Drucksache 526 unter Ziffer 4, wonach hinter § 3 Ziffer 3 eine Ziffer 3 a einzufügen ist. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. - Das letztere war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Dann kommen wir zu Drucksache 526 Ziffer 5, wonach hinter § 3 Ziffer 3a eine Ziffer 3b, die sich auf § 21 bezieht, einzufügen ist. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Damit kommen wir zu Ziffer 6 des Abänderungsantrages Drucksache Nr. 526, nach der hinter § 3 Ziffer 3 b eine Ziffer 3 c einzufügen ist. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr zu Ziffer 4 des § 3 in der Fassung des Ausschußantrags Drucksache Nr. 497, die sich auf § 24 bezieht. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; der Ausschußantrag ist angenommen.
    Wir kommen nunmehr zu Ziffer 5 des § 3 nach dem Ausschußantrag Drucksache Nr. 497. Dazu liegt ein Abänderungsantrag der SPD auf Drucksache 526 unter Ziffer 7 vor, wonach der § 3 Ziffer 5 Buchstabe a eine andere Fassung erhalten soll. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. —

    (Abg. Arnholz: Die Regierungskoalition gegen ihren Innenminister!)

    — Wir sind mitten in der Abstimmung. Das
    letztere war die Mehrheit; demnach ist dieser Antrag abgelehnt.
    Wer nunmehr für Ziffer 5 des § 3 in der Fassung des Ausschußantrags auf Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. Ziffer 5 ist demnach mit Mehrheit angenommen.
    Wir kommen nunmehr zu dem Abänderungsantrag unter Ziffer 8 auf Drucksache Nr. 526, wonach hinter § 3 Ziffer 5 eine Ziffer 5a einzufügen ist. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Wir kommen zu dem Antrag Drucksache Nr. 514 Ziffer 1. Wer dafür ist, daß gemäß diesem Antrag in § 3 der Drucksache 497 eine Ziffer 5a eingefügt wird, den bitte ich, die Hand zu erheben.

    (Zuruf.)

    — Ich kann nur die Ziffern aufrufen, kann aber die Anträge nicht immer verlesen. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
    Wir kommen nunmehr zu der Ziffer 6 des § 9 des Ausschußantrags Drucksache Nr. 497.

    (Abg. Dr. Oellers: Dazu liegen zwei Abänderungsanträge vor.)

    — Da liegen zwei Abänderungsanträge vor. Zunächst liegt ein Abänderungsantrag auf Drucksache 514 unter Ziffer 3 vor, wonach im § 3 Ziffer 6 an Stelle der vom Ausschuß für Beamtenrecht vorgeschlagenen Fassung der bisherige Wortlaut des § 28 Absatz 2 Nr. 2 wiederhergestellt wird. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. -- Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.

    (Abg. Renner: Das war es nicht! — Widerspruch links. — Abg. Dr. Schmid: Ich zweifle das Ergebnis Ihrer Feststellung an!)

    — Wenn Sie das Ergebnis anzweifeln, lasse ich noch einmal abstimmen. Ich gebe zu: die Abstimmung ist außerordentlich schwer für alle Beteiligten.
    Ich wiederhole noch einmal: Wer für den Antrag auf Drucksache Nr. 514 unter Ziffer 3 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte nochmals um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren, das Abstimmungsergebnis ist zweifelhaft; wir müssen zum Hammelsprung übergehen.

    (Heiterkeit und Zurufe.)

    - Ich glaube, das ist besser, als wenn wir auszählen.

    (Große Unruhe.)

    - Meine Damen und Herren, ich bitte jetzt einmal einen Augenblick um Ruhe!
    Wir stimmen jetzt ab über den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 514 Ziffer 3. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, durch die Mitteltür hereinzukommen; wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich, durch die Tür links hereinzukommen; wer sich der Stimme enthalten will, möge durch die Tür rechts hereinkommen. Wiederbetreten des Saales nur unter Vorzeigen des Abgeordnetenausweises. Ich bitte auch die übrigen Herren Schriftführer, sich an die Türen zu begeben.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

    — Stehen überall an den Türen Schriftführer? — Dann kann die Auszählung beginnen.

    (Die Auszählung erfolgt.)



    (Präsident Dr. Köhler)

    Haben sich sämtliche Damen und Herren an der Abstimmung beteiligt? — Dann erkläre ich die Abstimmung für geschlossen.
    Meine Damen und Herren, ich darf das Abstimmungsergebnis bekanntgeben: für den Antrag einschließlich der Stimmen hier im Präsidium 166, dagegen 164 und 3 Enthaltungen.

    (Zurufe und Heiterkeit.)

    — Dafür, daß dieses: Ergebnis mit einer gewissen Heiterkeit aufgenommen wird, habe ich volles Verständnis.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, ich darf noch auf folgenden Mißstand aufmerksam machen, den mir die Herren Schriftführer eben auf Grund ihrer Beobachtungen mitgeteilt haben. Ein Teil der Mitglieder des Hauses begibt sich, nachdem er zur Durchführung seiner Abstimmung hereingegangen ist, wieder hinaus. Das ist natürlich unmöglich, denn dann hört ja jede Kontrolle auf. Falls wir also dieses Manöver noch mehrmals exerzieren, bitte ich dringend darum, daß, wer hier zur Tür hereingekommen ist, sich auch auf seinen Platz begibt, damit kein Mißverständnis entsteht.

    (Heiterkeit und Zurufe.)

    Meine Damen und Herren, wir kommen dann zu dem Abänderungsantrag Drucksache Nr. 526 Ziffer 9, wonach § 3 Ziffer 6 eine neue Fassung erhalten soll. Wer für .diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere war die Mehrheit.
    Meine Damen und Herren, dann kommen wir zur Abstimmung über Ziffer 10 des Antrags Drucksache Nr. 526, die verlangt, hinter § 3 Ziffer 6 eine Ziffer 6 a einzufügen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Wer dagegen Ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das letzte war die Mehrheit.

    (Zurufe: Nein!)

    — Wird das Ergebnis schon wieder angezweifelt? Von hier oben hatten wir den Eindruck, daß das letzte die Mehrheit war. Also werden wir die Abstimmung wiederholen; denn wir wollen es doch richtig machen. Daß die Abstimmungstechnik in diesem Fall ungewöhnlich schwierig ist, unterliegt keinem Zweifel. Wer für den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 526 Ziffer 10 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit.
    Wir kommen nunmehr zu § 3 Ziffer 7 der Drucksache Nr. 497. Hierzu liegt auf Drucksache 526 Ziffer 11 ein Abänderungsantrag vor, der für den § 3 Ziffer 7 einen geänderten Wortlaut vorsieht. Wer für den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 526 Ziffer 11 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. ,Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich gestehe, ich bin unsicher, weil sich in den einzelnen Gruppen das Abstimmungsverhältnis doch verändert hat.

    (Zuruf: Nur um zwei Stimmen!)

    Wir wollen die Abstimmung noch einmal wiederholen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Wer dagegen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das letzte ist doch die Mehrheit.

    (Zurufe: Also! — Die Enthaltungen!)

    — Wieviel enthalten sich der Stimme? — Es sind
    wenige Stimmenthaltungen.
    Wir stimmen nunmehr über die Fassung des § 3 Ziffer 7 der Drucksache Nr. 497 ab. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit.
    Bei Ziffer 8 kommen wir zunächst zum Abänderungsantrag Drucksache Nr. 526 Ziffer 12, wonach Ziffer 8 einen neuen Wortlaut erhält. Wer dafür ist, den bitte ich., die Hand zu erheben. — Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letzte war — bei einigen Stimmenthaltungen — die Mehrheit.
    Wer nunmehr für Ziffer 8 des § 3 der Fassung der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit.
    Wir kommen nunmehr zu Ziffer 9. Hierzu liegt ein handschriftlicher Antrag des Abgeordneten Dr. Schäfer und Fraktion vor, der folgenden Wortlaut hat:
    § 63 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes soll wie folgt lauten:
    Ein weiblicher Beamter kann, wenn er sich verehelicht, entlassen werden. Er ist zu entlassen, wenn er es beantragt. Er darf ohne Antrag nur entlassen werden, wenn seine wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens dauernd gesichert erscheint. Die wirtschaftliche Versorgung gilt als dauernd gesichert, wenn der Ehemann in einem Beamtenverhältnis steht, mit dem ein Anspruch auf Ruhegehalt verbunden ist.
    Wer für den Abänderungsantrag zu Ziffer 9
    der Drucksache Nr. 497 ist, den bitte ich, die
    Hand zu erheben.

    (Abg. Frau Albrecht: Gleichberechtigung!) Ich bitte um die Gegenprobe. —


    (Abg. Frau Albrecht: Das ist gegen das Grundgesetz!)

    Zu einem sicheren Ergebnis können wir von hier oben nicht kommen. Es tut mir leid, wir müssen. den Hammelsprung wiederholen.

    (Zuruf: Zur Abstimmung!)

    Zur Abstimmung hat Herr Abgeordneter Dr. Menzel das Wort.