Und er fügt hinzu: „Vor dem Zepter beugt man sich in Furcht; vor der Krone neigt man sich in Ehrfurcht."
Meine Damen und Herren! Eine christliche Arbeiterin hat auf dem Bochumer Katholikentag
das tiefempfundene Wort gesprochen: „Wer für ' die mechanische Gleichberechtigung der Frau eintritt, erniedrigt die Frau."
— Meine Damen und Herren von der Linken, wenn Ihnen diese Gedankengänge des Katholikentages oder eines katholischen Dichters nicht einleuchten, dann möchte ich jemand zitieren, der Ihnen vielleicht etwas nähersteht, nämlich Nietzsche.
Nietzsche sagt: „Die vollkommene Frau ist ein höherer Typus des Menschen als der vollkommene Mann, aber viel seltener."
Meine Damen und Herren! Wir wollen also bei der Regelung der Gleichberechtigung der Frau der Frau die ihrer Würde und ihrer Berufung entsprechende gleichberechtigte Stellung im Leben der sozialen Gemeinschaft geben.
Damit tragen wir dem Willen unserer christlichen deutschen Frauen Rechnung,
die nicht 'den Wunsch haben, als Männer behandelt zu werden,
sondern von uns die ihrem Wesen, ihrer Aufgabe und ihrer Würde entsprechende gleichberechtigte Mitwirkung an der Lösung der vielfältigen Aufgaben der Gemeinschaft verlangen.
Meine Damen und Herren! Unter diesen Gesichtspunkten wollen wir die Frage der Gleichberechtigung der Frau auf dem Gebiet des Beamtenrechts im endgültigen Beamtengesetz regeln, und wir werden sehr, sehr gründlich und
aus dem tiefsten Innern heraus bei den Beratungen des Beamtenrechtsausschusses dabeisein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun im besonderen Teil dessen, was ich zu sagen habe, zu einigen Paragraphen, die hier zur Debatte stehen, Stellung nehmen.
Zunächst die Änderung des Paragraphen, der die
demokratische Grundhaltung des Beamten festlegt, zu der wir uns voll und ganz bekennen.
Wir stimmen den hier gestellten Abänderungsanträgen auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage deswegen zu, weil sich auf diese Weise
am besten eine möglichst breite Basis gerade für
die Gestaltung dieses Paragraphen finden läßt.
Die Formulierung, daß sich die Beamten durch ihr gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung bekennen müssen, enthält praktisch alles, was wir verlangen können und verlangen müssen, und ich stimme Herrn Kollegen Menzel zu, daß wir es getrost dem Diszipli-
narrichter überlassen können, diese Vorschrift entsprechend zu handhaben.
Dann ein Zweites: die Frage des Diensteides. Wir begrüßen es, daß in der Ausschußvorlage die Eidespflicht für den Beamten aufrechterhalten worden ist. Ich habe mich zunächst gefreut, bei den Ausschußberatungen gemeinsam mit Herrn Kollegen Menzel feststellen zu können, daß der Eid so hoch zu bewerten ist, daß man ihn nicht bei jeder beliebigen Gelegenheit in Anspruch nehmen soll. Aber wir sind der Meinung, daß die Eingehung eines Beamtenverhältnisses tatsächlich auch, eine so wichtige und bedeutsame Angelegenheit ist, daß sie wohl wert ist, durch die Anrufung Gottes zum Zeugen bekräftigt zu werden. Ich habe nachher, meine Damen und Herren, doch einige Zweifel bekommen, ob es der SPD mit dieser hohen Bewertung des Eides tatsächlich so ernst ist, wie es im Ausschuß zunächst schien; denn die SPD hat in ihrem Abänderungantrag, in dem sie vorschlägt, daß nur ein Gelöbnis abgelegt werden soll, ja hinzugefügt, daß dieses Gelöbnis durch eine religiöse Beteuerung bekräftigt werden kann. Bekräftigung durch eine religiöse Beteuerung heißt doch Anerkennung des Eides bzw. Umwandlung des Eides in ein Gelöbnis,
und es paßt nicht ganz zu der Stellungnahme der SPD bezüglich der Heiligkeit des Eides, wenn sie nun sagt: Ob der Beamte den Eid leisten will oder nicht, will ich ihm überlassen. Wir bestehen darauf, daß der Beamte den Eid, soweit es seine religiöse Überzeugung gestattet, unter Anrufung Gottes leistet, weil uns das Beamtenverhältnis so wichtig ist und so hoch steht, daß die Bekräftigung durch den Eid durchaus angebracht ist.
Dann, meine Damen und Herren, die Formulierungen bezüglich der sogenannten Außenseiter. Wir haben im Ausschuß Wert darauf gelegt, die Regierungsfassung dadurch zu verbessern, daß es nicht mehr heißen soll: „Es können auch Bewerber berücksichtigt werden, welche für die vorgesehene Verwendung die erforderliche Eignung anderweit erworben haben", sondern wir haben beschlossen, zu sagen: „Es s ollen auch solche Anwärter berücksichtigt werden", um den klaren Willen zu bekunden, daß hier die Tendenz verfolgt wird, Außenseiter in die Verwaltung aufzunehmen. Wie möchten aber nicht so weit gehen wie die SPD, die Formulierung als Muß-Vorschrift zu wählen, weil ein solches Muß leicht dazu führen könnte, daß ein Einzelner aus einer solchen Vorschrift einen Anspruch auf Einstellung herleitet. Das können und dürfen wir natürlich nicht gesetzlich statuieren.
Im übrigen müssen wir uns natürlich gegen die Tendenz der SPD wenden, hier einen Schematismus anzuwenden und vorzuschreiben, daß nun in dieser oder jener Laufbahn ein bestimmter Prozentsatz von Beamten aus den Außenseitern genommen wird. Meine Damen und Herren, bei einer loyalen Auslegung dieser Vorschrift, wie sie jetzt durch die Regierung gefaßt ist, ist uns eine genügende Gewähr dafür geboten, daß solche Einstellungen in dem erwünschten und notwendigen Ausmaß erfolgen.
Meine Damen und Herren, wie begrüßen weiter sehr die Vorschrift, derzufolge bei der Auswahl der Beamten alle Schichten der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse, Glaubensbekenntnis, parteipolitische Überzeugung,
Herkunft oder Beziehungen zu berücksichtigen sind. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit ganz kurz ein Wort zur Frage der Konfessionsberücksichtigung bei der Beamtenschaft sagen. Vor einigen Wochen sind in überraschender Weise in einigen Presseorganen Angriffe gegen die Bundesregierung des Inhalts laut geworden, daß hier einseitig eine katholische Beamtenpolitik betrieben werde, als ob der katholische Taufschein mehr oder weniger die Voraussetzung oder die alleinige Voraussetzung dafür ist, bei den Bundeszentralbehörden angestellt zu werden. Meine Damen und Herren, Sie haben aus den Presseberichtigungen, aus der Klarstellung des Sachverhalts inzwischen ersehen, daß die Verhältnisse in den neuen Bonner Ministerien so sind, daß ein ganz entscheidendes Überwiegen des evangelischen Volksteils in den höheren und mittleren Beamtenstellen vorhanden ist, so daß dieser ganz einseitig erhobene Vorwurf voll und ganz in sich zusammengebrochen ist.
Ich lege Wert darauf, zu sagen, daß wir uns
auch als Fraktion der CDU/CSU ganz eindeutig
gegen solche politischen Kampfmethoden wehren,
die die Lüge heranziehen, um den politischen Gegner schlechtzumachen, weil man sonst keine Argumente mehr hat.
Meine Damen und Herren! In der Frage der Altersgrenze sind wir grundsätzlich der Auffassung, daß gerade heute wegen der heranrückenden jüngeren Jahrgänge, der sich bildenden und im Aufbau befindlichen Familien. die Altersgrenze sehr straff eingehalten werden sollte; denn jeder Beamte, dessen Altersgrenze verlängert wird, nimmt einem andern aus der heranwachsenden Generation die Existenz. Von diesem Grundsatz her möchten wir an sich alles vermeiden, was dem entgegenwirken könnte. Wir haben Verständnis dafür, daß der Herr Bundesjustizminister wegen der besonderen Qualifikation der Richter der obersten Bundesgerichte Wert darauf legt, auf diesen oder jenen über 65 Jahre alten Richter zurückgreifen zu können. Wir wollen es den einzelnen Mitgliedern unserer Fraktion überlassen, wie sie sich bei der Abstimmung über diesen Änderungsvorschlag entscheiden wollen.
Meine Damen und Herren, nun aber noch kurz ein Wort zu einzelnen Abänderungsanträgen der SPD. Die Frage des Personalamtes ist hier auch von anderen Rednern bereits verhandelt worden. Der Gedanke eines Personalamtes hat letztlich einen durchaus gesunden Hintergrund, nämlich den, daß man eine unbedingt objektive und überparteiliche Handhabung der Beamtenpolitik sicherstellen will. Die Frage ist lediglich die, ob dieses Ziel über ein Personalamt, etwa in der Art, wie wir es zuletzt in Frankfurt hatten, erreicht werden kann oder ob diese Objektivität nicht besser auf anderem Wege zu sichern ist. Durch die Erfahrungen, die man in der Bizone mit dem Personalamt in Frankfurt gemacht hat, hat man nicht gerade den Eindruck bekommen,
daß ein solches Personalamt die beste Garantie für überparteiliche und objektive Handhabung der Dinge bietet.
Ein solches Personalamt birgt auch insofern ein erhebliches Risiko in sich, als ja dann nur eine Stelle über all die beamtenrechtlichen Einzelfälle, die in der gesamten Bundesverwaltung vorkommen, zu entscheiden hat; und wenn diese Stelle falsch besetzt ist oder falsch liegt, dann ist in der gesamten Verwaltung die große Gefahr vorhanden, daß hier entscheidende Fehler gemacht werden. Wenn man hingegen die Zuständigkeiten für Einstellung, Beförderung usw. auf die einzelnen Ministerien verteilt, verteilt man auch das Risiko, daß etwas falsch oder schief gemacht wird, und sichert im übrigen die Objektivität in der Handhabung der Dinge durch die parlamentarische Verantwortung des Ministers, weil ja der Minister auch auf diesem Gebiet für all sein Tun und Lassen vor dem Parlament geradezustehen hat. Im übrigen hätte ein solches Personalamt in einem so großen Verwaltungsbereich wie dem ganzen Bundesgebiet einen solchen Anfall von Arbeit, daß es sich zu einer Wasserkopfbehörde entwickeln müßte, die wir doch alle nicht wünschen.
Die SPD hat dann einen Antrag zu § 28 Absatz 2 gestellt, der festlegt, daß Beamte nur lebenslänglich angestellt werden dürfen, wenn sie eine Mindestdienstzeit von zehn Jahren hinter sich haben; sie hat aber eine Einschränkung dahin eingefügt, daß diese Vorschrift nicht für die sogenannten Außenseiter gelten soll. Meine Damen und Herren, ich meine: so weit kann man ja nun in der Liebe zu den Außenseitern nicht gehen, daß man zugunsten der Außenseiter ein Ausnahmerecht gegenüber den gelernten Fachbeamten schafft, indem man sagt, daß der Außenseiter zwar nach zwei Jahren schon lebenslänglich angestellt werden darf, der Fachbeamte, der durch die Schule gegangen ist, aber nicht vor Ablauf von 10 Jahren. Ich glaube, wenn die SPD sich diese Konsequenz überlegt hätte, hätte se zu diesem Vorschlag wohl nicht kommen können.
Dasselbe gilt bezüglich des vorgeschlagenen § 28 a, der besagt, daß Angestellte, die mindestens 10 Jahre im Dienst sind, lebenslänglich als Beamte angestellt werden müssen. Für die Angestellten der Verwaltung will man also den Zwang schaffen, sie nach 10 Jahren lebenslänglich anzustellen. Für die Beamten, die 10 Jahre im Dienst sind, soll aber kein Zwang bestehen, sie nach 10 Jahren lebenslänglich anzustellen. Diese bei den zuletzt zitierten Vorschriften wirken sich praktisch wie ein Gesetz gegen das Fach- und Berufsbeamtentum aus, und solche Ziele können wir mit der SPD gemeinsam nicht verfolgen.
Nur noch als letztes, weil die Zeit so vorgeschritten ist, folgendes. Der § 148 des Deutschen Beamtengesetzes soll nach dem Willen der SPD aufgehoben werden. Der § 148 besagt im wesentlichen, daß die Beamtenstellen für obrigkeitliche
Funktionen vorbehalten sein sollen. Das ist ein Grundsatz, der nicht etwa aus der Nazizeit stammt, sondern der schon vor 1933 sehr nachdrücklich von allen einsichtigen Kreisen verfochten worden ist, weil man es mit Recht nicht verantworten zu können glaubte, die Zahl der Beamten ins Urigemessene steigen zu lassen, um dann vor der Konsequenz zu stehen, daß man
das Berufsbeamtentum als solches beseitigen muß, weil man es sich wegen der großen Zahl nicht mehr leisten kann.
Eine solche Streichung des § 148 wäre meines Erachtens ein Dolchstoß gegen das Berufsbeamtentum. Was die SPD mit diesem und auch einzelnen anderen Anträgen anstrebt, das läuft nicht auf das Prinzip hinaus, das ich vorher herausstellte, daß das Staatsinteresse für die Gestaltung des Beamtenrechts maßgebend sein soll, sondern es läuft darauf hinaus, daß die Interessen der Staatsbediensteten allein ausschlaggebend sein sollen, so daß wir schließlich auf die These hinauskommen: jedem Deutschen seine Planstelle! Das können wir nicht und das werden wir nicht machen, sondern wir müssen die Belastung des Staates, die in der lebenslänglichen Anstellung des Beamten begründet ist, auf die Fälle beschränken, in denen sie aus staatspolitischen Gründen notwendig und unerläßlich ist.
Dann noch ein letztes Wort zu dem Zentrumsantrag, der auch zur Beratung steht, wenn ich nicht irre, Herr Präsident.