Rede von
Dr.
Franz-Josef
Wuermeling
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU habe ich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und den gestellten Abänderungsanträgen das Folgende zu bemerken, was ich wegen der vorgeschrittenen Zeit möglichst kurz fassen darf.
Artikel 33 des Grundgesetzes legt fest, daß das Recht des öffentlichen Dienstes „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" zu regeln ist. Wir bekennen uns voll und ganz zu diesem Grundsatz des Berufsbeamtentums und wollen alles Gute, was das alte Berufsbeamtentum an sich hat, in unseren neuen deutschen Staat zu seinem Besten hinüberretten.
Aufgabe und Zweck des Berufsbeamtentums ist es, das unparteiische und sachlich bestmögliche Funktionieren der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Der Staat ist eine überparteiliche Institution. Die Beamten stehen nicht im Dienst einer Partei, sondern ausschließlich im Dienst des öffentlichen Wohles.
Die Mittel zur Verwirklichung von Aufgabe und Zweck des Berufsbeamtentums sind fachliches Wissen, charakterlicher Hochstand, demokratische und vor allem soziale Gesinnung und schließlich auch von der andern Seite her die Sicherung gegen Gefährdung der Objektivität und Überparteilichkeit des Beamten durch Gestaltung einer entsprechenden Rechtsstellung, also neben innerer Unabhängigkeit des Beamten auch die äußere.
Wir verschließen uns in keiner Weise der Tatsache, daß gewisse Reformen im Berufsbeamtentum erforderlich sind. Insbesondere ist es notwendig, den gleichberechtigten Zugang aller Schichten der Bevölkerung zur Beamtenlaufbahn, zu den Beamtenstellen sicherzustellen, also die äußerliche, die äußere Demokratisierung.
Im übrigen ist aber auch eine verstärkte Sicherung der demokratischen Haltung der Grundeinstellung unserer Beamtenschaft notwendig, damit sie gegen alle Fährnisse auch innerlich und charakterlich gefeit ist.
Wir müssen weiter eine Entbürokratisierung des Beamtentums anstreben und bejahen deshalb aus innerster Überzeugung das Prinzip, daß nicht nur über die „Ochsentour" Eingang in die Beamtenlaufbau genommen werden kann, sondern daß uns auch der tüchtige sogenannte „Außenseiter" aus anderen Berufen als Mitarbeiter in der Beamtenschaft willkommen ist.
Weiter legen wir großes Gewicht darauf, daß bei der Auswahl der Beamten auf die charakterliche Auslese Wert gelegt wird, weil die Charaktereigenschaften des Beamten die wichtigste Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Erfüllung seiner Funktionen sind.
Meine Damen und Herren, das letzte, woran wir aber auch unbedingt festhalten, ist, daß das Normale für den Beamten eine gründliche Fachausbildung ist. Es geht nicht an, daß man sich auf den Standpunkt stellt, für jeden anderen Beruf müsse man etwas Besonderes gelernt haben, nur Beamter im öffentlichen Dienst könne jeder spielen. Selbstverständlich: tüchtige, bewährte Kräfte aus anderen Berufen, die die nötigen Voraussetzungen für eine Beamtentätigkeit mitbringen, sind uns — um es noch einmal zu sagen — in der Beamtenschaft herzlichst willkommen, aber nicht jeder, der nun glaubt, alles zu können, was ein anderer kann, der mehr gelernt hat.
Der Weg, meine Damen und Herren, zur Erreichung unserer Ziele ist für uns erstens dieses Übergangsgesetz und zweitens das endgültige Beamtengesetz.
Das Übergangsgesetz soll nach unserem Wunsch und Willen nur wenige Monate praktische Bedeutung haben, weil wir von der CDU/CSU jedenfalls entschlossen sind, die Beratungen über das endgültige Beamtengesetz im Beamtenrechtsausschuß so fortzutreiben, daß in. sagen wir, 6 bis 8 Monaten mit der Verabschiedung des endgültigen Beamtengesetzes gerechnet werden kann. Um diesen Plan möglichst rasch verwirklichen zu können, haben die rheinisch-pfälzischen Abgeordneten der CDU bereits beim Präsidium einen Urantrag eingereicht, der eine Verhandlungsgrundlage für die Beratung des endgültigen Beamtengesetzes bieten soll, und zwar in Form einer auf die Bedürfnisse des Bundes umgestellten Formulierung des rheinisch-pfälzischen Beamtengesetzes, das vor wenigen Wochen in Rheinland-Pfalz als nach modernen Gesichtspunkten neubearbeitetes Beamtengesetz verkündet worden ist. Wir hoffen, meine Damen und Herren, daß wir auf diesem Wege die Gewähr schaffen, daß so schnell, wie es nur irgend geht, aber auch mit der erforderlichen Gründlichkeit das endgültige Beamtengesetz beraten werden kann.
Ein weiterer grundsätzlicher Gesichtspunkt scheint mir auch bei der Beurteilung der verschiedenen Anträge, die hier gestellt worden sind, wesentlich zu sein. Wenn wir die Rechtsstellung des Beamten zu regeln haben, dann regeln wir sie nicht in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Interesses der hier unmittelbar interessierten Kreise, sondern wir regeln sie unter dem Gesichtspunkt des Staatsinteresses und der Staatsnotwendigkeiten.
Nicht deswegen, weil der einzelne Beamte oder die einzelnen Beamtenorganisationen oder Gewerkschaften die lebenslängliche Versorgung der mit Hoheitsbefugnissen ausgestatteten Beamten verlangen, bejahen wir diese Forderungen, sondern wir bejahen diese Forderungen, weil es im
Staatsinteresse erforderlich ist, einem gewissen Kreis von Funktionären des Staates eine solche Position zu geben, um sie überparteilich und unabhängig zu stellen.
Dann ein grundsätzliches Wort noch über die Frage der rechtlichen Gleichstellung der Frauen. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes erklärt, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind, und Artikel 117 des Grundgesetzes sagt in Absatz 1, daß die gesetzliche Realisierung dieses Grundsatzes bis 1953 erfolgen soll. Meine Damen und Herren, letztere Vorschrift ist im Parlamentarischen Rat mit gutem Grund beschlossen worden. Denn diese Dinge lassen sich nicht im Handumdrehen von heute auf morgen lösen, sondern sie müssen sehr gründlich überlegt, erforscht und studiert werden. Es ist eine grundsätzliche Frage, bei deren Lösung man am Wesen und an der Aufgabe der beiden Geschlechter nicht vorübergehen kann. Wir bekennen uns zu dem Grundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes: zu der gleichberechtigten Stellung der Frau, aber zu einer organischen Gleichberechtigung und nicht zu einer mechanischen Gleichberechtigung,
zu einer Gleichberechtigung, meine Damen und Herren, die dem Wesen, der Aufgabe und der Würde der Frau in der sozialen Gemeinschaft Entfaltung sichert, zu einer Gleichberechtigung, die die Familie als Urzelle der Gemeinschaft nicht gefährdet, und zu einer Gleichberechtigung, die dem höchsten Frauenberuf — dem Mutterberuf — den höchsten Rang unter den Frauenberufen auch dann läßt, wenn er heute leider vielen versagt bleiben muß.
Meine Damen und Herren, man kann diese Frage der Gleichberechtigung der Frau nicht nur unter materiellen Gesichtspunkten sehen.
Das hieße unseren Frauen das nehmen, was sie über die Männer erhebt.
Das hieße unseren Frauen die Krone rauben;
deren würdevoller Glanz segensreich in die Nüchternheit und die Ichsucht unseres materialisierten Zeitalters hineinleuchtet.
Meine Damen und Herren! Unser Dichter Augustin Wibbelt hat die Stellung von Mann und Frau so wunderbar gekennzeichnet: Er gibt dem Mann das Zepter in die Hand und läßt die Frau die Krone tragen.