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ID0103805300

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    Vokabeln: 8
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950 1245 38. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1245D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen betr. Förderung der Wirtschaft von Groß- Berlin (West) 1246A Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 . . 1246A Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 1246A Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Max Wönner 1246A Antrag des Oberstaatsanwalts in Hannover betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Franz Richter 1246B Kabinettsbeschluß über die Erhöhung der Butterpreise (Drucksache Nr. 549) . . . 1246B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Investitionen im Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache Nr. 403) . . . . 1246B Dr. Veit (SPD), Interpellant 1246C, 1263B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1251A Dr. Bertram (Z) 1257D Rische (KPD) . . . . . . . . 1259A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) . . . . 1260C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden (Drucksache Nr. 506) 1264C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse (Drucksache Nr. 507) . 1264D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Drucksache Nr. 511) 1264D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 497 und 175; Abänderungsanträge Drucksachen Nr. 514, 526, 532) 1264D Zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 1265A, 1270C, 1299C Dr. Wuermeling (CDU) . . 1265C, 1271A Dr. Becker (FDP) . . . . . 1265D Mellies (SPD) 1265D Schoettle (SPD) 1270D Zur Sache: Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 1266B Gundelach (KPD) 1271C Pannenbecker (Z) 1274B Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 1274C Frau Albrecht (SPD) . . . . . 1277A Böhm (SPD) . . . . . . . . 1278B Arnholz (SPD) . . . . . . . . 1280B Baur (SPD) 1282A Stopperich (SPD) . . . . . . . 1282D Dr. Falkner (BP) 1283B Dr. Nowack (FDP) 1284A Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 1289A Farke (DP) . . . . . . . . . 1293A Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . 1293D Abstimmungen . . . . . . . . 1295B Zur Abstimmung: Dr. Menzel (SPD) 1297D Dr. Oellers (FDP) 1297D Euler (FDP) 1298A Dr. Bucerius (CDU) 1298A Mellies (SPD) 1298A Nächste Sitzung 1299D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ernst Falkner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende vom Beamtenrechtsausschuß erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen weist vielleicht Schwächen und Mängel auf; aber er bewahrt doch grundsätzlich den Gedanken des Berufsbeamtentums. Ich kann deshalb namens meiner Fraktion erklären, daß wir uns gern für die Annahme der Vorlage aussprechen möchten.
    Aber ich muß auf § 3 des Gesetzes hinweisen, der im Ausschuß folgende Fassung erhalten hat:
    Die im Dienste des Bundes stehenden Personen müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der im Grundgesetz festgelegten demokratischen Staatsordnung bekennen. Sie haben auch außerhalb des Dienstes Angriffen auf diese Staatsordnung, die in ihrer Anwesenheit erfolgen, entgegenzutreten.
    Diese Fassung, die sich von dem Text der Regierungsvorlage sehr wesentlich unterscheidet, ist im Ausschuß auf Antrag der SPD-Fraktion zustande gekommen. Der Gedanke, der dazu Veranlassung gegeben hat, ist zweifellos richtig und zu bejahen. Man hat sich gesagt, daß es in den Jahren von 1918 bis 1933 Beamte und Offiziere gegeben hat, die in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat standen und trotzdem offen und heimlich gegen diesen Staat, gegen die Demokratie gewirkt haben. Das sollte ein zweites Mal
    nicht geschehen. Diese Überlegung hat, wie gesagt, in einer Beratung des Ausschusses für Beamtenrecht Anlaß für die Fassung dieses § 3 gegeben. Meine Fraktion steht aber auf dem Standpunkt, daß die jetzige Fassung nicht gut ist. Denn es ergibt sich daraus zweifellos für einen Beamten die Pflicht, in dem Augenblick, in dem irgend etwas geschieht oder in dem er irgend el-was hört, was sich gegen das Grundgesetz wendet — sei es in einer Versammlung oder bei einer sonstigen Gelegenheit —, dagegen aufzutreten.
    Nehmen Sie das Beispiel einer Versammlung. Es tritt ein Redner auf — es braucht gar keine politische Versammlung zu sein —, er spricht gegen das Grundgesetz; es fällt eine abfällige Äußerung gegen die Verfassung. Nun müßte der kleine Beamte, der als Zuhörer drin sitzt, auftreten und einschreiten.

    (Zuruf von der KPD: Er kann hinausgehen!) — Mit dem Hinausgehen ist es nicht getan; dann wäre er ja feige. Ein Beispiel, das noch weitergehender ist: Wenn eine Zeitung mit einem Artikel, der sich gegen das Grundgesetz richtet, erscheint, müßte der Beamte, meinetwegen der Landrat, einschreiten. Wir haben vor kurzem in einer Pressekonferenz darüber gesprochen. Es wurde von journalistischer Seite - meines Erachtens mit Recht — erwähnt, daß der Beamte, der eine solche Zeitung nur liest, schon gegen sie einschreiten müßte. Wir glauben also, daß diese Fassung, deren gute Absicht wir anerkennen, untragbar ist.

    Ich möchte deshalb namens meiner Fraktion den Antrag stellen, den ich auch dem Herrn Präsidenten schriftlich eingereicht habe, für den § 3 dieses Gesetzes die Fassung der Regierungsvorlage zu wählen, die einfach lautet:
    Die im Dienst des Bundes stehenden Personen müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung bekennen.
    Wenn jemand glaubt, daß diese Fassung nicht
    scharf genug sei, so möchte ich darauf hinweisen,
    daß ja schon im nächsten Paragraphen, im § 4,
    die Ablegung des Diensteides des Beamten festgelegt ist, wo es heißt: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu
    wahren." Wenn trotzdem noch Bedenken bestehen sollten und man einen Vergleich oder
    Hinweis auf die Situation von 1931, 1932 und 1933
    bringen sollte, dann möchte ich sagen: ich glaube
    nicht, daß die sogenannte nationalsozialistische
    Revolution deshalb erfolgreich war, weil damals
    vielleicht einige 5000 Beamte Mitglieder dieser Partei waren, sondern ich glaube viel eher,
    man hätte damals in der Demokratie den Mut
    haben sollen, denjenigen politischen Organisationen, die sich nicht zur Demokratie bekannten,
    auch die Rechte der Demokratie abzuerkennen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich befinde mich dabei in guter Gesellschaft. Ich erinnere an das Buch, das in diesen Tagen aus der Feder des früheren sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Braun erschienen ist, der das, was ich jetzt kurz gesagt habe, bestätigt.
    Es geht nicht darum, daß man den Beamten jetzt, wie es hier geschehen soll, zum Büttel des Staates macht. Wenn wir je in eine ähnliche Situation kommen sollten, wie die deutsche Demokratie sich im Jahre 1931 und 1932 befunden hat, dann müßte meiner Ansicht nach der demo-


    (Dr. Falkner)

    kratische Staat, der Gesetzgeber, den Mut haben, zu erklären: In der Demokratie kann nur derjenige die Rechte eines Demokraten für sich in Anspruch nehmen, der auch gewillt ist, die Pflichten eines Demokraten zu erfüllen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Eine nichtdemokratische politische Organisation hat im demokratischen Staat keine Existenzberechtigung. Sie können aber nicht eine Berufsgruppe des Volkes, nämlich den Beamten allein durch ein Gesetz oder durch eine Verordnung binden, daß er nun gegen irgendwelche Vorgänge einschreiten soll, die ihm nicht demokratisch erscheinen; sondern wir müßten den Mut haben, durch Gesetz zu verhindern, daß antidemokratische Organisationen im Staate entstehen.
    Aus diesen Erwägungen bitte ich insbesondere die Regierungsparteien, sich dem Antrag der Bayernpartei anzuschließen, der ja nichts anderes besagt, als die von der Bundesregierung vorgelegte Fassung des § 3 dieses Gesetzes anzunehmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Nowack.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Nowack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst die Anträge meiner Fraktion kurz begründen. Sie haben die Drucksache Nr. 532 bekommen. Hier holen wir eigentlich nur etwas nach, was bei den Beratungen des Ausschusses wohl übersehen worden ist. Ich hätte den Antrag nicht erwähnt, wenn inzwischen nicht ein weiterer Antrag Drucksache Nr. 558 von seiten der SPD-Fraktion eingegangen wäre, der diesem Antrag nun einen ganz anderen Charakter geben will. Durch die vorgeschlagene Einfügung der drei Worte „und seine Vertreter" — ich glaube, es muß heißen: „und ihre Vertreter" - würde eine Kollegialregelung für die Entlassung und Ernennung von Beamten des Bundesrats bzw. des Bundestags notwendig sein. Wir glauben nicht, daß man einer solchen Regelung seine Zustimmung geben kann. Nur um diese Erklärung abzugeben, habe ich mich noch mit diesem Antrag hier befaßt.
    Ich komme dann zu unserem Antrag, der sich auf § 3 Absatz 2 — Anlage 2 Seite 7 der Drucksache Nr. 497 — bezieht. Die Frage ist eben schon von dem Herrn Kollegen Falkner behandelt worden. Die Ausführungen, die er gemacht hat, decken sich mit Erwägungen, die wir im Ausschuß selbst alle angestellt haben. Es ist uns allen bei dieser Formulierung nicht sehr wohl gewesen. Wir haben alle sehr viele Bedenken gehabt. Wir haben den berühmten kleinen Briefträger zitiert, der sich nun in irgendeine schwierige politische Auseinandersetzung gestellt sieht und der nach dieser Feststellung nun aktiv werden müßte, obwohl es über seine Kräfte geht. Wir haben davon gesprochen, daß die Möglichkeit besteht, daß durch eine solche Bestimmung Verdächtigungen, haltlosen Anzeigen Tür und Tor geöffnet würde und damit überflüssigen Untersuchungen und all den Dingen, die mit diesen Anzeigen dann für den einzelnen verbunden sein würden. Wir haben also selbst im Ausschuß sehr viele Bedenken gehabt, und ich glaube, wir sollten uns diese Bedenken noch einmal ins Gedächtnis zurückrufen und diesen Passus entprechend dem Antrag der FDP streichen.
    Wir glauben auch, daß die Formulierung im Satz 1 dieses Paragraphen, wonach der Beamte durch sein „gesamtes Verhalten" sich für den Staat einzusetzen hat, dem er dient, durchaus ausreicht. Wir wollen auch keinen Zweifel darüber lassen, daß wir damit den Staat meinen, der auf dem Grundgesetz aufbaut, selbst dann, wenn wir es nicht besonders zum Ausdruck bringen und dem von der Bayernpartei gestellten Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage für diesen ganzen Artikel zustimmen.
    Herr Kollege Menzel hat geglaubt sagen zu müssen, er sehe ein bedauerliches Absinken des Willens, den Staatsapparat mit aufrechten Demokraten zu versorgen, wenn man an diesem Absatz etwas ändere und unserem Antrag zustimme. Ich möchte hier mit aller Deutlichkeit erklären, daß wir als Fraktion der Freien Demokratischen Partei hinter jedem Beamten stehen werden, der sich für den demokratischen Staat mit seiner Tätigkeit und seiner ganzen Haltung einsetzt, ja, daß wir erwarten, daß der Beamte sich für diesen Staat einsetzt, dem er dient und dem er zu dienen verpflichtet ist. Sonst würde der Begriff der Treueverpflichtung ja nur eine leere Formel sein und würde keinen inneren Gehalt haben.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme dann zu dem Abänderungsantrag zu § 28 Absatz 2 Nr. 2. Es ist Punkt 6 der Vorlage auf Drucksache Nr. 497 Seite 10. Das ist ein sehr umstrittener Punkt. Wir kommen hier an die Frage der Außenseiter. Die Formulierung, die der Ausschuß in der Drucksache Nr. 497 vorgeschlagen hat, geht uns zu weit. Ich habe schon bei der ersten Lesung des Gesetzes dargelegt, daß wir den Außenseiter zwar anerkennen, daß wir aber wünschen, daß er ein Außenseiter bleibt und nicht die Regel wird, daß die Außenseiter die Ausnahme sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    — Das haben Sie ja schon gehört. Wozu also die Erregung plötzlich?

    (Heiterkeit.)

    Wir wünschen also, daß die Außenseiter die Ausnahme und nicht die Regel sind. Die Regel ist der Berufsbeamte. Gerade weil sie mir eben von der SPD Ihr Hört! Hört! zurufen, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß ich mich mit dieser Auffassung nicht nur in Übereinstimmung mit meiner Fraktion, sondern auch mit sehr namhaften Leuten aus der Verwaltung befinde, die Ihrer Partei angehören. Ich darf eine Äußerung zitieren, die Herr Dr. Heimerich, der sehr angesehene Oberbürgermeister von Mannheim, der Ihrer Partei ja wenigstens nahesteht oder gar angehört, in dieser Frage gemacht hat. Er hat nämlich mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, daß der Beruf des Beamten eben nicht ein Beruf für einen Außenseiter ist, sondern ein gelernter Beruf sein muß. Das ist das, was immer übersehen wird, daß man glaubt, Beamter werden kann jeder, daß man aber übersieht, daß für den Beamten eine Ausbildung genau so notwendig ist wie für jeden anderen Beruf. Und deswegen sagt Herr Dr. Heimerich, der Beamtenberuf sei genau so ein gelernter Beruf wie der eines Mechanikers, eines Kaufmanns oder eines Architekten; ungelernte Beamte seien ebenso schwankende Gestalten wie ungelernte Kaufleute.
    Das bestimmt uns, in diesem Punkt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage zu fordern. Die Regierungsvorlage schließt damit ja nicht aus,


    (Dr. Nowack)

    daß Außenseiter in die Beamtenlaufbahn hineinkommen. Sie baut nur eine Sicherungsvorschrift ein, eine Sicherungsvorschrift insofern, als sie bestimmt, daß Außenseiter erst nach Ablauf von 5 Jahren, in denen sie Widerrufsbeamte sind, in das lebenslängliche Beamtenverhältnis überführt werden können. Ich glaube, man kann nicht deutlich genug immer wieder darauf hinweisen, daß das Berufsbeamtentum eine Notwendigkeit ist, daß der Beamtenberuf genau so ein erlernter Beruf ist wie jeder andere erlernte Beruf. Dieser Tatbestand ist in den letzten Jahren — man könnte vielleicht sogar sagen: in den letzten zwei Jahrzehnten - allzuoft übersehen worden. Man hat davon gesprochen, man müsse frischen Wind in die Staatsapparatur hineinbringen. Aber im Gefolge dieses frischen Windes sind viele dürre Blätter in die Staatsapparatur geraten.
    Wenn nun die SPD in Punkt 7 ihres Antrags nun auch noch fordert, daß jede oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit einem Personalamt das angemessene Verhältnis von Außenseitern in jeder Stellenplangruppe bestimmt, dann bitte ich Sie, sich einmal vorzustellen, wie das in der Praxis durchgeführt werden soll. Verwaltungsleute werden über eine solche Forderung die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

    (Zuruf von der KPD: „Antifaschisten heraus!" Das ist die Praxis, die Sie fordern!)

    — Sie haben sich ja überhaupt vom Berufsbeamtentum abgesetzt. Sie brauchen hier gar nicht mitzureden!

    (Sehr gut! und Heiterkeit rechts und in der Mitte.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure es immer wieder, wenn im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Frage so ein antiquiertes Vokabularium von Formulierungen ausgegraben wird. Die Herren Kollegen Menzel und Böhm haben vor einigen Tagen eine Pressekonferenz abgehalten. Ich habe darüber einiges gelesen und möchte nur einige dieser alten Formulierungen hier vortragen. Da spricht man vom „Kastengeist der Beamtenschaft", da spricht man von der „Diskriminierung der Angestellten" und von der „klassenmäßigen Aufspaltung in Beamte und Angestellte". Meine Damen und Herren, ich glaube, diese Dinge gehen weit an den Tatsachen vorbei.

    (Zuruf von der SPD: Beweisen Sie das Gegenteil!)

    — Ja, ich möchte hier die Aufmerksamkeit des Hauses nicht länger in Anspruch nehmen, als es unbedingt notwendig ist, nachdem wir bereits 2 Stunden in der Diskussion stehen und mit aller Ruhe Ihre weitläufigen Ausführungen angehört haben.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Aber wir können uns darüber gelegentlich unterhalten.

    (Zuruf links: Hier ist der Ort!)

    Ich komme dann zu einem anderen Punkt, der in erster Linie die Damen des Hauses angeht, zu den Frauenfragen. Wir stellen dazu zwei Abänderungsanträge. Einen haben wir schon eingebracht, einen zweiten werde ich Ihnen gleich noch zur Kenntnis bringen. Der eine Antrag ist hier bereits von Frau Kollegin Albrecht behandelt worden. Sie hat bei der Behandlung dieser Frage das sehr ansprechende Bild vom Abschneiden des Zopfes angewandt, hat sich dann allerdings, wie soll ich sagen, darauf verbissen, nun aber auch alle Rechte und alles Gute für die Frauen in Anspruch zu nehmen und uns Männer so als eine völlig nebensächliche Angelegenheit zu behandeln.

    (Heiterkeit. — Abg. Rische: Das ist ein Witz!)