Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst die Anträge meiner Fraktion kurz begründen. Sie haben die Drucksache Nr. 532 bekommen. Hier holen wir eigentlich nur etwas nach, was bei den Beratungen des Ausschusses wohl übersehen worden ist. Ich hätte den Antrag nicht erwähnt, wenn inzwischen nicht ein weiterer Antrag Drucksache Nr. 558 von seiten der SPD-Fraktion eingegangen wäre, der diesem Antrag nun einen ganz anderen Charakter geben will. Durch die vorgeschlagene Einfügung der drei Worte „und seine Vertreter" — ich glaube, es muß heißen: „und ihre Vertreter" - würde eine Kollegialregelung für die Entlassung und Ernennung von Beamten des Bundesrats bzw. des Bundestags notwendig sein. Wir glauben nicht, daß man einer solchen Regelung seine Zustimmung geben kann. Nur um diese Erklärung abzugeben, habe ich mich noch mit diesem Antrag hier befaßt.
Ich komme dann zu unserem Antrag, der sich auf § 3 Absatz 2 — Anlage 2 Seite 7 der Drucksache Nr. 497 — bezieht. Die Frage ist eben schon von dem Herrn Kollegen Falkner behandelt worden. Die Ausführungen, die er gemacht hat, decken sich mit Erwägungen, die wir im Ausschuß selbst alle angestellt haben. Es ist uns allen bei dieser Formulierung nicht sehr wohl gewesen. Wir haben alle sehr viele Bedenken gehabt. Wir haben den berühmten kleinen Briefträger zitiert, der sich nun in irgendeine schwierige politische Auseinandersetzung gestellt sieht und der nach dieser Feststellung nun aktiv werden müßte, obwohl es über seine Kräfte geht. Wir haben davon gesprochen, daß die Möglichkeit besteht, daß durch eine solche Bestimmung Verdächtigungen, haltlosen Anzeigen Tür und Tor geöffnet würde und damit überflüssigen Untersuchungen und all den Dingen, die mit diesen Anzeigen dann für den einzelnen verbunden sein würden. Wir haben also selbst im Ausschuß sehr viele Bedenken gehabt, und ich glaube, wir sollten uns diese Bedenken noch einmal ins Gedächtnis zurückrufen und diesen Passus entprechend dem Antrag der FDP streichen.
Wir glauben auch, daß die Formulierung im Satz 1 dieses Paragraphen, wonach der Beamte durch sein „gesamtes Verhalten" sich für den Staat einzusetzen hat, dem er dient, durchaus ausreicht. Wir wollen auch keinen Zweifel darüber lassen, daß wir damit den Staat meinen, der auf dem Grundgesetz aufbaut, selbst dann, wenn wir es nicht besonders zum Ausdruck bringen und dem von der Bayernpartei gestellten Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage für diesen ganzen Artikel zustimmen.
Herr Kollege Menzel hat geglaubt sagen zu müssen, er sehe ein bedauerliches Absinken des Willens, den Staatsapparat mit aufrechten Demokraten zu versorgen, wenn man an diesem Absatz etwas ändere und unserem Antrag zustimme. Ich möchte hier mit aller Deutlichkeit erklären, daß wir als Fraktion der Freien Demokratischen Partei hinter jedem Beamten stehen werden, der sich für den demokratischen Staat mit seiner Tätigkeit und seiner ganzen Haltung einsetzt, ja, daß wir erwarten, daß der Beamte sich für diesen Staat einsetzt, dem er dient und dem er zu dienen verpflichtet ist. Sonst würde der Begriff der Treueverpflichtung ja nur eine leere Formel sein und würde keinen inneren Gehalt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme dann zu dem Abänderungsantrag zu § 28 Absatz 2 Nr. 2. Es ist Punkt 6 der Vorlage auf Drucksache Nr. 497 Seite 10. Das ist ein sehr umstrittener Punkt. Wir kommen hier an die Frage der Außenseiter. Die Formulierung, die der Ausschuß in der Drucksache Nr. 497 vorgeschlagen hat, geht uns zu weit. Ich habe schon bei der ersten Lesung des Gesetzes dargelegt, daß wir den Außenseiter zwar anerkennen, daß wir aber wünschen, daß er ein Außenseiter bleibt und nicht die Regel wird, daß die Außenseiter die Ausnahme sind.
— Das haben Sie ja schon gehört. Wozu also die Erregung plötzlich?
Wir wünschen also, daß die Außenseiter die Ausnahme und nicht die Regel sind. Die Regel ist der Berufsbeamte. Gerade weil sie mir eben von der SPD Ihr Hört! Hört! zurufen, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß ich mich mit dieser Auffassung nicht nur in Übereinstimmung mit meiner Fraktion, sondern auch mit sehr namhaften Leuten aus der Verwaltung befinde, die Ihrer Partei angehören. Ich darf eine Äußerung zitieren, die Herr Dr. Heimerich, der sehr angesehene Oberbürgermeister von Mannheim, der Ihrer Partei ja wenigstens nahesteht oder gar angehört, in dieser Frage gemacht hat. Er hat nämlich mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, daß der Beruf des Beamten eben nicht ein Beruf für einen Außenseiter ist, sondern ein gelernter Beruf sein muß. Das ist das, was immer übersehen wird, daß man glaubt, Beamter werden kann jeder, daß man aber übersieht, daß für den Beamten eine Ausbildung genau so notwendig ist wie für jeden anderen Beruf. Und deswegen sagt Herr Dr. Heimerich, der Beamtenberuf sei genau so ein gelernter Beruf wie der eines Mechanikers, eines Kaufmanns oder eines Architekten; ungelernte Beamte seien ebenso schwankende Gestalten wie ungelernte Kaufleute.
Das bestimmt uns, in diesem Punkt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage zu fordern. Die Regierungsvorlage schließt damit ja nicht aus,
daß Außenseiter in die Beamtenlaufbahn hineinkommen. Sie baut nur eine Sicherungsvorschrift ein, eine Sicherungsvorschrift insofern, als sie bestimmt, daß Außenseiter erst nach Ablauf von 5 Jahren, in denen sie Widerrufsbeamte sind, in das lebenslängliche Beamtenverhältnis überführt werden können. Ich glaube, man kann nicht deutlich genug immer wieder darauf hinweisen, daß das Berufsbeamtentum eine Notwendigkeit ist, daß der Beamtenberuf genau so ein erlernter Beruf ist wie jeder andere erlernte Beruf. Dieser Tatbestand ist in den letzten Jahren — man könnte vielleicht sogar sagen: in den letzten zwei Jahrzehnten - allzuoft übersehen worden. Man hat davon gesprochen, man müsse frischen Wind in die Staatsapparatur hineinbringen. Aber im Gefolge dieses frischen Windes sind viele dürre Blätter in die Staatsapparatur geraten.
Wenn nun die SPD in Punkt 7 ihres Antrags nun auch noch fordert, daß jede oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit einem Personalamt das angemessene Verhältnis von Außenseitern in jeder Stellenplangruppe bestimmt, dann bitte ich Sie, sich einmal vorzustellen, wie das in der Praxis durchgeführt werden soll. Verwaltungsleute werden über eine solche Forderung die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
— Sie haben sich ja überhaupt vom Berufsbeamtentum abgesetzt. Sie brauchen hier gar nicht mitzureden!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure es immer wieder, wenn im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Frage so ein antiquiertes Vokabularium von Formulierungen ausgegraben wird. Die Herren Kollegen Menzel und Böhm haben vor einigen Tagen eine Pressekonferenz abgehalten. Ich habe darüber einiges gelesen und möchte nur einige dieser alten Formulierungen hier vortragen. Da spricht man vom „Kastengeist der Beamtenschaft", da spricht man von der „Diskriminierung der Angestellten" und von der „klassenmäßigen Aufspaltung in Beamte und Angestellte". Meine Damen und Herren, ich glaube, diese Dinge gehen weit an den Tatsachen vorbei.
— Ja, ich möchte hier die Aufmerksamkeit des Hauses nicht länger in Anspruch nehmen, als es unbedingt notwendig ist, nachdem wir bereits 2 Stunden in der Diskussion stehen und mit aller Ruhe Ihre weitläufigen Ausführungen angehört haben.
Aber wir können uns darüber gelegentlich unterhalten.
Ich komme dann zu einem anderen Punkt, der in erster Linie die Damen des Hauses angeht, zu den Frauenfragen. Wir stellen dazu zwei Abänderungsanträge. Einen haben wir schon eingebracht, einen zweiten werde ich Ihnen gleich noch zur Kenntnis bringen. Der eine Antrag ist hier bereits von Frau Kollegin Albrecht behandelt worden. Sie hat bei der Behandlung dieser Frage das sehr ansprechende Bild vom Abschneiden des Zopfes angewandt, hat sich dann allerdings, wie soll ich sagen, darauf verbissen, nun aber auch alle Rechte und alles Gute für die Frauen in Anspruch zu nehmen und uns Männer so als eine völlig nebensächliche Angelegenheit zu behandeln.