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ID0103804700

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    5. Herr: 1
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    Deutscher Bundestag - 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950 1245 38. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1245D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen betr. Förderung der Wirtschaft von Groß- Berlin (West) 1246A Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 . . 1246A Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 1246A Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Max Wönner 1246A Antrag des Oberstaatsanwalts in Hannover betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Franz Richter 1246B Kabinettsbeschluß über die Erhöhung der Butterpreise (Drucksache Nr. 549) . . . 1246B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Investitionen im Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache Nr. 403) . . . . 1246B Dr. Veit (SPD), Interpellant 1246C, 1263B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1251A Dr. Bertram (Z) 1257D Rische (KPD) . . . . . . . . 1259A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) . . . . 1260C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden (Drucksache Nr. 506) 1264C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse (Drucksache Nr. 507) . 1264D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Drucksache Nr. 511) 1264D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 497 und 175; Abänderungsanträge Drucksachen Nr. 514, 526, 532) 1264D Zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 1265A, 1270C, 1299C Dr. Wuermeling (CDU) . . 1265C, 1271A Dr. Becker (FDP) . . . . . 1265D Mellies (SPD) 1265D Schoettle (SPD) 1270D Zur Sache: Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 1266B Gundelach (KPD) 1271C Pannenbecker (Z) 1274B Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 1274C Frau Albrecht (SPD) . . . . . 1277A Böhm (SPD) . . . . . . . . 1278B Arnholz (SPD) . . . . . . . . 1280B Baur (SPD) 1282A Stopperich (SPD) . . . . . . . 1282D Dr. Falkner (BP) 1283B Dr. Nowack (FDP) 1284A Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 1289A Farke (DP) . . . . . . . . . 1293A Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . 1293D Abstimmungen . . . . . . . . 1295B Zur Abstimmung: Dr. Menzel (SPD) 1297D Dr. Oellers (FDP) 1297D Euler (FDP) 1298A Dr. Bucerius (CDU) 1298A Mellies (SPD) 1298A Nächste Sitzung 1299D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Otto Arnholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich habe aie Aufgabe, aie lautengen Nummern 7, 8 und 15 der Drucksache Nr. 526, die in einem inneren Zusammenhang miteinander stehen, zu begründen. Die Fassung von Satz 1, wie wir sie Ihnen unter Nr. 7 vorschlagen, stimmt mit der Fassung überein, die der Ausschuß für beamtenrecht vorgelegt hat. Sowohl in der Vollversammlung ais auch im Ausschuß haben Mitglieder der Koalitionsparteien darauf hingewiesen, wie bedeutungsvoll es ist, daß in die Verwaltung auch Personen aufgenommen werden, die nient den üblichen Weg der Vorbereitung der Beamtenschaft gegangen sind Sie versprachen sich davon eine großere Beweglichkeit, eine größere Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Ich glaube, die Hinzuziehung dieses Personenkreises wurde auch eine Bereicherung und Erweiterung des Gesichtskreises der Beamtenschaft bedeuten und ihr in der Urteilsfindung eine größere Sicherheit geben. Aus dieser Blutsauffrischung, wie man sie genannt hat, ergibt sich zugleich -so erkannte man an — auch die Beseitigung der Gefahr, dal3 eine zu große Verbürokratisierung eintritt, die Beseitigung der Gefahr des Abschließens des Beamtenkurpers von der übrigen Bevölkerung, die Gefahr der Kastenbildung.. Man hat gesagt und dies besonders hervorgehoben, daß diese Blutsauffrischung auch im wohlverstandenen Interesse des Berufsbeamtentums selbst liege. Man sollte annehmen, daß man aus diesen Erkenntnissen auch die notwendigen Folgerungen gezogen hätte. Leider hat man sich aber zu nicht mehr als zu einer Soll-Vorschrift aufgeschwungen, so wie sie aus den Beratungen des Ausschusses für Beamtenrecht zu § 3 laufender Nr. 5 hervorgegangen ist. Es ist mir unverständlich, warum man nicht eine klare Ist-Bestimmung schafft, warum man sich scheut, eine solche Klarstellung herbeizuführen. Dazu hätte auch Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes Veranlassung geben sollen.
    Die Begründungen, die man für die Ablehnung der Ist-Vorschritt gegeben hat, sind doch zu fadenscheinig. Man sagte, man befürchte Weiterungen, wenn keine oder nicht genügend Bewerber außerhalb der üblichen Laufbahn vorhanden sind. Man übersieht dabei geflissentlich, daß unser Antrag zur Voraussetzung macht, daß die Bewerber die erforderliche Eignung haben. Man kann natürlich keiner Behörde zumuten, Bewerber einzustellen, die diese Eignung nicht haben.
    Es kommt aber noch etwas weiteres hinzu. Es werden ja nicht nur solche Bewerber berücksichtigt, die sich ihre Eignung außerhalb der Behörden, außerhalb der Verwaltungen erworben haben, also die sogenannten eigentlichen Außenseiter, sondern auch solche, aie ihre Eignung innerhalb der Behörden abweichend von der üblichen Laufbahn dargetan haben. Insofern würde die Ablehnung unseres Antrags die Behauptung enthalten, daß zum Beispiel für die gehobene Lautbahn neben den sogenannten Außenseitern nicht die nötige Zahl von Bewerbern in der mittleren Laufbann und unter den entsprechenden Angestellten, weiterhin fur die höhere Laufbahn neben den sogenannten Außenseitern nicht die erforderliche zahl von Bewerbern in der gehobenen Lautbahn und unter den entsprechenden Angestelltengruppen vorhanden ist. Meine Damen und Herren, ich sehe darin eine herabsetzung der Fähigkeiten und der Leistungen dieser Gruppen.
    Im übrigen sieht der SPD-Antrag vor, daß Stehen mit Bewerbern außerhalb des üblichen Werdeganges im angemessenen Verhältnis besetzt werden sollen. Es ist bewußt davon abgesehen worden, einen bestimmten Prozentsatz im Gesetz festzulegen. Es ist fernerhin vorgesehen, daß dieses angemessene Verhältnis jeweils fur 1 Jahr festgelegt wird. Die genügende Beweglichkeit fur aie Verwaltung ist also, glaube ich, auch in unserem Gesetzestext durchaus vorgesehen. Es ist somit in der Formulierung jede erdenkliche Vorsicht angewendet worden, zumal das angemessene Verhältnis von den obersten Dienstbehörden im Einvernehmen mit dem Personalamt* festgestellt wird.
    Schließlich wäre es nicht zu verstehen, daß die Mitglieder der Koalitionsparteien gegen die von uns beantragte Fassung stimmen, da der Herr Bundesinnenminister selbst den Standpunkt vertreten hat, daß auch sogenannte Außenseiter zu berücksichtigen sind. Hier ist also auch von ihm die


    (Arnholz)

    Formulierung gewählt, die wir Ihnen vorschlagen. Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, ich möchte nicht annehmen, daß Sie mit Ihrer Ablehnung zum Ausdruck bringen wollten, daß der Herr Bundesinnenminister Formulierungen gewählt hat, die in der Öffentlichkeit Auffassungen hervorrufen könnten, die mit den Absichten der Koalitionsparteien nicht übereinstimmen. Ich kann mir auch nicht denken, daß Sie durch eine abermalige Ablehnung unseres Antrages dem Herrn Bundesinnenminister etwa bescheinigen wollten, daß er leichtfertig oder ungeschickt formuliert habe. Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, und besonders Sie von der Regierungskoalition, entsprechend der vom Herrn Bundesinnenminister geäußerten Auffassung — ich zitiere wörtlich —, „daß die Übernahme dieses Reformgedankens für das vorläufige Recht dringend geboten erscheint", dem Antrag der SPD-Fraktion unter Nr. 7 zu § 3 der Drucksache Nr. 526 zuzustimmen.
    Ein erheblicher Teil dessen, was ich zur Begründung der laufenden Nr. 7 ausgeführt oder in Erinnerung gerufen habe, gilt auch für den Antrag der laufenden Nr. 8. Es kommt hinzu, daß auch schon in der Praxis bis zu einem gewissen Grade freie Stellen ausgeschrieben worden sind. Damit ist die Zweckmäßigkeit und das Bedürfnis für diese Ausschreibung nachgewiesen. Neu ist in unserem Antrage nur, daß eine öffentliche Bekanntmachung auch für Prüfungen gefordert wird. Dadurch soll erreicht werden, daß Interessierte von der Möglichkeit erfahren, durch Ablegung einer solchen Prüfung ihre Eignung und Befähigung für ein bestimmtes Amt darzutun. So würde man auch hier wieder entsprechend dem Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes den Zugang zu den öffentlichen Ämtern, wie es das Grundgesetz wünscht, ermöglichen. Die öffentliche Bekanntmachung ist aber auch deswegen nötig, damit man den Artikel 36 des Grundgesetzes durchführen kann, der vorschreibt, daß in den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern im angemessenen Verhältnis beschäftigt werden sollen und daß bei den übrigen Bundesbehörden die Beamten aus dem Lande genommen werden sollen, in dem sie tätig sind. Wie will man dieser Vorschrift einwandfrei Rechnung tragen, wie will man sie einwandfrei durchführen ohne eine öffentliche Bekanntmachung der freien Stellen und der vorgesehenen Prüfungen?
    Darüber hinaus scheint mir die Einfügung dieser Vorschrift auch im Interesse der Vertriebenen notwendig. Wie will man sonst geeignete Kräfte, die in diesem großen Personenkreise vorhanden sind, für die richtigen Plätze herausfinden? Aber auch ganz allgemein ist die öffentliche Bekanntmachung der einzige Weg, sich eine Übersicht über die vorhandenen Kräfte zu verschaffen und die Auswahl unter den besten der vorhandenen Kräfte zu treffen. Nebenbei bemerkt, wird das zu erwartende Angebot auf die öffentlichen Bekanntmachungen innerhalb der Verwaltung diejenigen, die vorwärts streben, zu höchster Leistung anspornen, damit sie unter den Bewerbern, die nicht aus derselben Verwaltung sich melden oder die überhaupt von außerhalb der Verwaltung kommen, bei der Auswahl auch wirklich bestehen können.
    Um Bedenken zu begegnen, daß besonders in Zeiten wirtschaftlicher Depression von vornherein unbrauchbare Bewerber in großer Zahl auftreten, sieht der SPD-Antrag eine Anzahl von Beschränkungen vor, die ich Sie selber unter der Ziffer 8 nachzulesen bitte, damit ich mich möglichst kurz fassen kann.
    Die Vorschriften, die wir unter Ziffer 5 unseres Antrags zur Debatte stellen, ergeben sich aus dem Grundsatz der demokratischen Verwaltung überhaupt und aus der Anerkennung des Leistungsprinzips, das, wie ich wohl annehmen darf, weder in diesem Hause noch unter den Beamtenorganisationen auf Widerstand stößt. Das Amt mit dem größeren Ansehen und dem höheren Gehalt soll nicht ersessen werden, sondern soll durch Hingabe, durch Fleiß und durch Leistung errungen werden. Wo unter diesen Voraussetzungen persönliche Eignung nachgewiesen ist, darf aber das sogenannte Juristenmonopol den Aufstieg nicht versperren. Daher wünschen wir klarzustellen, daß juristische Vorbildung nur für reine Juristenstellen zur Bedingung gemacht werden darf. Folgerichtig können bei Beförderungen auch nicht Hochschulprüfungen zur Voraussetzung gemacht werden.
    Die Fraktion der SPD legt größten Wert darauf, daß die in Rede stehenden Grundsätze auch schon im vorläufigen Personalgesetz zum Ausdruck kommen. Wir wissen uns darin mit dem Teil der Beamtenschaft einig, der nicht nur ein Lippenbekenntnis zur fortschrittlichen Entwicklung ablegt, sondern ihn wirklich bejaht. Es genügt uns nicht, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, daß immer wieder nur grundsätzliche Übereinstimmung oder Zustimmung versichert wird. Hier ist der Ort und heute ist die Zeit, Farbe zu bekennen. Darum bitte ich Sie namens der Fraktion der SPD um Zustimmung auch zu Ziffer 8 unseres Antrags.
    Zu § 85 Absatz 1 des Textes des alten Gesetzes von 1937 kann ich mich kurz fassen. Er enthält eine Kann-Vorschrift, die es den obersten Dienstbehörden und dem Bundesfinanzminister ermöglicht, auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit von sogenannten Außenseitern eine gewisse Zahl von Berufsjahren und Tätigkeiten, die in den Ziffern 2 bis 5 des betreffenden Paragraphen bezeichnet sind, anzurechnen. Der Sinn ist, daß Frauen und Männern, auf deren Eintritt in den Bundesdienst besonderer Wert gelegt wird, ein gewisser Anreiz gegeben wird. Von der allgemein vorgesehenen Anrechnungsfähigkeit bildet aber die Anrechnung für die sogenanten Außenseiter eine Ausnahme. Sie werden durch den letzten Satz des Absatzes 1 schlechter gestellt, gewissermaßen diffamiert. Dieser letzte Satz enthält eine doppelte Sperrvorschrift, daß einmal nur die Hälfte der Berufsjahre angerechnet werden darf und daß zweitens im Höchstfall überhaupt nur zehn Jahre als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gutgebracht werden dürfen. Ein solches Verfahren ist mit der Rechtsgleichheit schlechterdings unverträglich, es ist darüber hinaus im Interesse der Verwaltung unzweckmäßig. Wenn man ehrlich die auch von den Regierungsparteien anerkannten Vorteile der Heranziehung besonders tüchtiger Außenseiter für die Verwaltung sichern will, insbesondere von Außenseitern mit einer langen Berufs- und Lebenserfahrung, dann muß man dem Antrag meiner Freunde auf Streichung dieses letzten Satzes des Absatz 1 von § 85 zustimmen. Das kann auch die Regierungskoalition um so eher tun, als der ganze Absatz 1, wie ich bereits ausgeführt habe, eine Kann-Vorschrift ist. Die Streichung dieses letzten Satzes schafft also


    (Arnholz)

    keine Verpflichtung für die Verwaltung. Außerdem ist eine besondere Sicherung gegen etwa zu großzügiges Entgegenkommen der einen oder anderen oberen Dienstbehörde auch dadurch gegeben, daß eine solche Anrechnung der Zustimmung des Bundesfinanzministers bedarf. Somit wäre die Ablehnung des Antrags durch die Regierungsparteien ein doppeltes Mißtrauensvotum, nämlich erstens ein solches gegen die obersten Dienstbehörden und zweitens ein solches gegen den Herrn Bundesfinanzminister.
    Aus den vorgetragenen Gründen erwartet daher die Fraktion der SPD, daß auch die Regierungsparteien der Ziffer 15 der SPD-Anträge auf Drucksache Nr. 526 zustimmen und daß den vielen schönen Worten endlich auch Taten folgen.

    (Beifall und Händeklatschen bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Baur.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Valentin Baur


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 5 Absatz 2 des Wahlgesetzes zum Bundestag sieht vor, daß die Abgeordneten, die Beamte sind und Hoheitsrechte ausüben, aus ihren Ämtern auszuscheiden haben, ebenso die Angestellten der öffentlichen Anstalten usw. Aus dem Bericht des Berichterstatters haben Sie vernommen, daß die Mehrheit des Ausschusses bei den Beratungen auf dem Standpunkt stand, daß dafür ein eigenes Gesetz geschaffen werden sollte. Meine Fraktion ist gegenteiliger Meinung. Sie ist der Auffassung, daß diese Regelung gleich mit der Materie dieses Beamtengesetzes erfolgen sollte. Sie ist dieser Auffassung nicht zuletzt deshalb, weil der Kreis der Männer und Frauen, die von dieser Bestimmung betroffen worden sind, einen Anspruch darauf haben, daß sie in Bälde von den Sorgen befreit werden, die ein Ungeregeltsein ihrer persönlichen Rechte und ihrer Ansprüche an den Staat hervorruft. Wir haben ja bereits in den wenigen Monaten einige Todesfälle innerhalb unseres Parlaments erlebt. Kein Mensch weiß, wann er eines Tages aus dem Leben zu scheiden hat. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, daß die betreffenden Kollegen und Kolleginnen die Versorgung ihrer Hinterbliebenen geregelt wissen wollen. Wenn Sie sich die Bestimmung dieses Gesetzes genau ansehen, dann kann mit Fug und Recht gesagt werden, daß sie einer Ausnahmebestimmung gleichkommt, der die Abgeordneten, die Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienste sind, unterliegen. Es ist eine kollegiale Pflicht des Parlaments, auch die Verhältnisse dieser Kolleginnen und Kollegen raschestens zu regeln und ihre Ansprüche zu sichern.
    Aus diesem Grunde bittet Sie meine Fraktion, dem Antrage zuzustimmen und die entsprechende Regelung schon bei der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu treffen.
    Meine Fraktion hat außerdem den Antrag gestellt, daß die Bestimmung des § 83 des bisherigen Gesetzes auch für die Beamten gilt, die von den §§ 2 bis 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4. April 1933 betroffen worden sind, und bei denen es sich um anerkannte Wiedergutmachungsfälle handelt. Dieses Gesetz, das den famosen Titel „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" hatte, diente nicht dieser Wiederherstellung, sondern ausschließlich dem Zwecke, die aufrechten Männer und Frauen, von denen das nationalsozialistische Regime überzeugt war, daß sie seinen
    politischen Bestrebungen nicht willfährig sein würden, daß sie aufrechte Demokraten sein würden, außer Dienst zu stellen, andererseits die vie] verschrienen Parteibuchbeamten in erhöhtem Maße einzuführen, damit man in entsprechender Zahl eine Gefolgschaft für die Gemeinheiten und Verbrechen hatte, die das nationalsozialistische Regime in seinem zwölfjährigen Bestande begangen hat. Nach Auffassung meiner Fraktion ist es eine Ehrenpflicht des Parlaments und nicht zuletzt auch der Bundesregierung, sich in erster Linie der Männer und Frauen zu erinnern, die damals in all den Jahren den Mut hatten, dem nationalsozialistischen Regime zu widerstehen, die aufrechte Bürger und Bürgerinnen bleiben wollten. Mit keiner Maßnahme kann größeres Vertrauen zu der jungen deutschen Demokratie erweckt werden als dadurch, daß man diesen Menschen endlich einmal Gerechtigkeit widerfahren läßt und ihre alten Ansprüche, die sie sich vor 1933 erworben hatten, anerkennt. Je vorbehaltloser, je aufrichtiger das geschieht, um so stärker wächst das Vertrauen dieser Bürger und Bürgerinnen in die Demokratie, das Ansehen der neuen Republik in der Welt. Ich ersuche Sie daher namens meiner Fraktion, auch diesem Antrage zuzustimmen.
    Lassen Sie sich im übrigen nicht durch die Kürze meiner Begründung beeinflussen!

    (Heiterkeit.)

    Glauben Sie nicht, daß unsere Anträge deshalb weniger wichtig seien! Nehmen Sie vielmehr diese Anträge ernst! Denn sie werden ein Beweis dafür sein, inwieweit die Wiedergutmachung im Interesse der von mir genannten Kreise, die Anerkennung ihrer Ansprüche von Ihnen ernst genommen wird.

    (Beifall bei der SPD.)