Rede von
Gustav
Gundelach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Ich komme gleich zum Ende. - Sie wollen aber nichts Neues, und Sie können auch auf dem Gebiet des Beamtenrechts nichts Neues schaffen, weil Sie auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens am alten festhalten. Das bedingt, daß Sie auch auf dem Gebiet der Schaffung eines neuen Beamtenrechts ebenfalls an dem alten, an dem, was eigentlich beseitigt werden müßte, für die Zukunft festhalten wollen. Da ist es dann auch kein Wunder, wenn in dem vorliegenden Gesetz mit keinem Wort erwähnt wird, daß die für die Verwaltungsangehörigen zuständigen Gewerkschaften bei allen wichtigen Angelegenheiten, die deren Interessen berühren, mitzubestimmen haben. In diesem Gesetz wird auch nichts darüber gesagt, daß die Verwaltungsangehörigen ein Anrecht darauf haben, die Gewerkschaften mit ihrer Interessenvertretung zu beauftragen, einschließlich des Rechts, Einsicht in ihre Personalakten zu nehmen. Es wird auch nichts darüber gesagt, daß innerhalb der allgemeinen Rechtsvorschriften das Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung bei der Gestaltung der beamten- und arbeitsrechtlichen Verhältnisse der Verwaltungsangehörigen gewährleistet ist.