Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich möchte lediglich zu den Ausführungen des Herrn Vorredners einige sachliche Feststellungen treffen.
Erstens, was die Frage des Zolles anbetrifft: Das Zollbegünstigungsgesetz vom August 1949 war befristet und ist am 31. Dezember 1949 abgelaufen.
Vom 1. Januar 1950 ab entsteht die volle gesetzliche Zollschuld. Der Zollschuldner hat eine Zahlungsfrist von drei Monaten, aber der Zoll muß vom 1. Januar 1950 an bezahlt werden.
Zweitens: der Überschuß des sogenannten Zentralbüros läuft ordnungsmäßig über den Haushalt, und wer den Ergänzungshaushalt bereits gelesen hat, findet auch die Ziffer, die dafür im Ergänzungshaushalt enthalten ist.
Drittens: urn den Überschuß an die Bundeskasse abzuführen, der über die Selbstkosten des Zentralbüros durch Preiserhöhung anfällt, ist ein sogenanntes Abschöpfungsgesetz notwendig, das ja in seiner Idee nicht neu ist. Dieses Abschöpfungsgesetz vorzulegen, war bis heute nicht möglich, weil noch Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren über diese Frage laufen mußten und diese Verhandlungen bis jetzt nicht zu einem Abschluß gekommen sind. Ich bedaure das, denn die Vorlage dieses Abschöpfungsgesetzes hätte vielleicht dazu geführt, wesentliche Irrtümer, die aufgetaucht sind, zu bereinigen.
Viertens möchte ich feststellen: bei der Preisregelung von 60 Pfennig ergab sich gegenüber den Selbstkosten eine Spanne von 6 bzw. 7 Pfennig. Diese 6 bis 7 Pfennig Spanne sind rechnerisch ungefähr das, was die Verbilligung des Treibstoffs für die Landwirtschaft, Binnenschif-
fahrt etc. an Aufwendungen erfordert. Wenn sie nicht bestehen bleibt, sind Mittel für die Verbilligung von Treibstoff für die Landwirtschaft, Binnenschiffahrt nicht mehr vorhanden. Aus allgemeinen Haushaltsmitteln können sie meiner Überzeugung nach — das habe ich heute vormittag betont — nicht genommen werden.