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ID0103508500

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    Vokabeln: 8
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    Deutscher Bundestag — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1950 1105 35. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1106A, 1139C Zustimmung des Bundesrats zu dem Entwurf eines Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei 1106B Anfrage Nr. 40 der Abg. Goetzendorff und Genossen betreffend deutsche Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie (Drucksachen Nr. 439 und 513) 1106B Anfrage Nr. 33 der Abg. Goetzendorff und Genossen betreffend Flüchtlingsgesetz (Drucksachen Nr. 413 und 516) . . . 1106B Anfrage Nr. 39 der Abg. Dr. Becker und Genossen betreffend Benzinzuteilung (Drucksachen Nr. 438 und 521) . . . . 1106B Anfrage Nr. 35 der Abg. Strauss, Dr. Solleder, Dr. Jaeger und Genossen betreffend Lokomotiven für die Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 422 und 517) 1106B Anfrage Nr. 37 der Abg. Winkelheide, Hoppe und Genossen betreffend Auftragvergebung der Bundesbahn an die Privatwirtschaft (Drucksachen Nr. 425 und 518) 1106B Anfrage Nr. 37 der Fraktion der SPD betreffend Überbrückungsauftrag für die Lokomotivindustrie (Drucksachen Nr. 436 und 519) 1106B Anfrage Nr. 38 der Fraktion der SPD betreffend Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für 1950 und Jahresabschluß für 1948 (Drucksachen Nr. 437 und 520) 1106C Anfrage Nr. 36 der Abg. Strauss, Dr. Solleder, Dr. Jaeger und Genossen betreffend Welt-Weizenkonvention (Drucksachen Nr. 423 und 310) 1106C Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abg Marx 1106C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen zur Förderung der Wirtschaft von Groß -Berlin (West) (Drucksache Nr. 496) 1106D Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1106D, 1107C, 1110B Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1107A Dr. Bucerius (CDU) . . . 1107B, 1114D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 1107D Frau Schroeder (SPD) 1110D Rische (KPD) 1113D Dr. Reismann (Z) . . . . . . 1116D Dr. Reif (FDP) 1118A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Neuordnung des Kohlenbergbaues (Drucksachen Nr. 472 und 109) 1119B Dr. Blank (FDP) (Berichterstatter) 1119B Blank (CDU) 1119C, 1125B Henßler (SPD) . . . . . . . . 1120B Agatz (KPD) 1121D Euler (FDP) . . . . . . 1122D, 1125C Dr. Leuchtgens (DRP) 1123C Aumer (BP) 1124B Dr. Bertram (Z) 1125A Dr. von Merkatz (DP) 1125D Beratung des Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Einfügung eines neuen § 48 a (Finanzvorlagen) in die vorläufige Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksachen Nr. 498, 258, 129, 59) 1126B Freiherr von Aretin (BP) . . . 1126B Dr. Mücke (SPD) 1127A Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 1128B Kiesinger (CDU) 1130B Renner (KPD) 1131C Dr. Reismann (Z) 1133B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 1134B Dr. Becker (FDP) . . . . . . 1135B Dr. Schmid (SPD) 1135D Beratung des Antrags der Abgeordneten Kuhlemann, Freudenberg, Faßbender, Degener, Kalbitzer, Dr. Baumgartner und Genossen betreffend Paßverfahren (Drucksache Nr. 468) . . . . . . . 1137C Dr. Gerstenmaier (CDU) 1137C Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 478) 1138B IInterfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 499) 1138B Dr. Arndt (SPD) . 1138C Erklärungen betreffend Zwischenruf „Ehrlose Landesverräter" 1138C Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 1138D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1139C Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung dieses Gesetzes sollte nach meiner Meinung nicht so sehr die Überlegung im Vordergrunde stehen, wie man vielleicht den einen oder anderen Antrag behandeln kann, sondern die Frage, wie sich das Haus seine Position gegenüber der Regierung sichert, die nach der Verfassung eigentlich schon eine übermächtige Stellung hat. Die Verfassung des westdeutschen Bundes hat ein Experiment bezüglich der Stärkung der Regierung unternommen, indem sie das konstruktive Mißtrauensvotum eingebaut hat. Daraus resultiert, daß sie praktisch für die Dauer einer Legislaturperiode kaum gestürzt werden kann. Dementsprechend ist es notwendig, die Position des Parlaments zu festigen und sie nicht etwa durch Anträge, Beschlüsse und Gesetze noch zu schwächen, wie es beispielsweise der heute vorliegende Antrag tut. Dieser § 48 a, den ich. den „Maulkorbparagraphen" für dieses Parlament nennen möchte,

    (Lachen und Widerspruch bei den Regierungsparteien)

    bedeutet praktisch die Subalternisierung dieses Hohen Hauses. Denn auf die Dauer läßt sich -- darüber müssen wir uns klar sein — eine konstruktive Opposition, aber auch eine konstruktive Arbeit des Parlaments überhaupt nicht durchführen, ohne daß dabei, und zwar durch Anträge, auch finanzielle Fragen berührt werden. Das trifft, wie ebeyi einer der Herren Vorredner gesagt hat, keineswegs bloß die Opposition. Ich erinnere daran, daß das Agitationsbedürfnis nach den bisher vorliegenden fünfhundertundsoundsoviel Anträgen bei der Opposition eigentlich das geringere gewesen zu sein scheint.

    (Zuruf von der FDP: Da müssen Sie doch über den Antrag froh sein!)

    Es kommt aber nicht darauf an, das Recht der Opposition allein zu sichern, sondern darauf, das Recht des Parlaments gegenüber der Regierung zu sichern. Wir haben nun einmal weder ein englisches System der Demokratie noch ein amerikanisches System der Präsidentschaftsregierung, das nur eine lockere Überwachung durch das Parlament erfährt. Wir haben ein echtes parlamentarisches Regierungssystem und wehren uns dagegen, daß es durch solche Anträge „verbogen" wird. Wenn man diesem Antrag stattgeben würde, dann würde eine „Verbiegung" des parlamentarischen Systems erfolgen. Das geht nicht!
    Es geht nicht allein um die Frage, ob es zweckmäßig ist, so zu verfahren, und ich widerspreche dem Gedanken, daß es zweckmäßig sei, diese Einschränkung vorzunehmen. Ich widerspreche dieser Absicht, die Bedeutung des Parlaments und seine Autonomie einzuschränken, weil es der Entwicklung des demokratischen Gedankens Abbruch tut, wenn man das Parlament zu einer halben oder zu einer Dreiviertel-Ohnmacht verdonnern und verdammen würde. Aber es ist wichtiger, auf jeden Fall streng rechtlich beim Erlaubten zu bleiben. Nicht nur die Zweckmäßigkeit, sondern auch die Rechtmäßigkeit muß geprüft werden. Der Grundgedanke des parlamentarischen Regierungssystems kann nicht ohne Verletzung der Verfassung durchbrochen werden, und in dem vorliegenden Falle bedeutet die vorgesehene Einschränkung eine nach unserer Meinung, der Meinung der Zentrums-Fraktion, absolut klare Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte sowohl des Parlaments in seiner Gesamtheit als auch eine Verletzung der Rechte der einzelnen Abgeordneten, die nun einmal das Recht auf Gesetzesinitiative, und zwar uneingeschränkt im Rahmen des Bonner Grundgesetzes haben, mit der einen Maßgabe, daß der Artikel 113 schon alle notwendigen Vorkehrungen vorsieht, um einem etwaigen Agitationsbedürfnis entgegenzuarbeiten. Der Artikel 113 schaltet die Regierung schon ein, indem er ausdrücklich festlegt, daß Beschlüsse des Bundestages, welche die von der Bundesregierung vorgesehenen' Ausgaben erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen, der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen, und über den Wortlaut dieser Bestimmung hinaus bedeutet das Vorhandensein dieser Bestimmung nach meiner Meinung schon, was sich aus dem Zusammenhang der ganzen Bundesverfassung ergibt, daß Einschränkungen des Initiativrechts und der Autonomie nur in der Verfassung getroffen sein können. Sonst hätte man eine solche Bestimmung nicht nötig gehabt und hätte sich darauf verlassen können, daß die Geschäftsordnung des Hauses so etwas schon vorsehe. Da man dies aber nicht getan hat, da man eine Einschränkung des Initiativrechts und der Parlamentsautonomie in die Verfassung hineingebracht hat, so ist es notwendig, etwaige Ergänzungen im Wege eines verfassungsergänzenden Gesetzes, in Wirklichkeit, materiell gesehen, im Wege eines verfassungsändernden Gesetzes vorzunehmen. Wenn man allein von dem Artikel 113 ausgeht und dem Herrn Vorredner


    (Dr. Rebmann)

    zustimmt, der den Gedanken dieser Beschränkung, dieses „Maulkorbparagraphen" bejaht und zugegeben hat, daß es sich um eine Ergänzung dieser Einschränkung handelt, dann muß man auch die Notwendigkeit zugeben, diese Ergänzung auf dem Wege der formell erklärten Verfassungsänderung vorzunehmen. Ich bezweifle, daß die dazu notwendige qualifizierte Mehrheit zustande kommen wird, und ich gebe zu bedenken, daß eine abweichende Beschlußfassung darüber mit Sicherheit demnächst der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen wird. Es hat gar keinen Zweck, sich Illusionen darüber zu machen und diese rein rechtliche Frage nach politischen Gesichtspunkten entscheiden zu wollen. Es kommt ganz einfach darauf an, was mart demnächst an objektiver Stelle, nicht von der Parteien Gunst und Haß verwirrt, zu dieser Frage sagen wird. Nachdem aber die Rechtmäßigkeit zumindest in tiefbegründeten Zweifel gezogen wird, die Zweckmäßigkeit zu verneinen ist und ein Bedürfnis nicht vorliegt, so vermag ich nicht einzusehen, daß ein solches Vorgehen überhaupt noch sinnvoll ist. Wenn man von Agitationsbedürfnissen spricht, so trifft dieser Vorwurf nach meiner Meinung höchstens die, die die meisten Anträge solcher Art gestellt haben oder überhaupt die meisten Anträge gestellt haben, die finanzielle Dinge berührten. Ich befinde mich heute zum zweiten Male in der Gelegenheit, für eine Fraktion zu sprechen, bei der es offensichtlich ist, daß dieser Gedanke für sie bisher weder eine Rolle gespielt hat noch nach unserer Tradition eine Rolle spielen wird, die hier also lediglich aus der nüchternen und sachlichen Überlegung spricht, daß man das Ansehen des Parlaments nicht dadurch hebt, daß man seine Wirkungskraft herabsetzt, sondern nur dadurch, daß man an das Bewußtsein der Eigenverantwortung vor der Offentlichkeit appelliert. Ich bin überzeugt, daß sich nach einiger Zeit in allen Fraktionen die Überzeugung durchsetzen wird, daß man auf lange Sicht Politik vor dem deutschen Volk nur vertreten kann, wenn man nicht Agitationsanträge stellt, sondern wenn man sich die gebotene Zurückhaltung selber auferlegt, für welche man das Korsett des „Maulkorbparagraphen" nicht notwendig hat.

    (Beifall beim Zentrum.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Dr. Höpker-Aschoff hat uns hier scheinbar sehr gelehrte Ausführungen über die französischen und britischen Rechtsbräuche gemacht, aber ich fürchte, Herr Kollege Dr. Höpker-Aschoff, Sie haben Ihren juristischen Etat dabei etwas überzogen.

    (Heiterkeit links.)

    Wenn Sie in das französische Parlament gingen und die Möglichkeit unterstellten, daß ein französischer Finanzminister gegenüber einer Bewilligung des Parlaments sagen würde, er habe ein absolutes Vetorecht, so glaube ich nicht, daß der französische Finanzminister dort in der Nationalversammlung gehört werden würde, wenn er sich auf das Bonner Grundgesetz beriefe.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Genau so liegen die Dinge hier auch. Das, was
    Sie aus der französischen Geschäftsordnung zitierten, hat ja seine Grundlage darin, daß die gleiche Bestimmung in der französischen Verfassung als Verfassungsrecht steht. Wenn das der Fall ist, dann kann sie auch in die Geschäftsordnung aufgenommen werden. Also das dürfen Sie dabei nicht fortlassen. Genau so handelt es sich auch im britischen Unterhaus nicht um eine Bestimmung der Geschäftsordnung, sondern um ein britisches Verfassungsrecht, das seit ungefähr 200 Jahren geübt wird, aber immer seinen Sinn findet in dem jeweiligen Gleichgewicht zwischen Krone und Parlament in England, zwischen Regierung und Nationalversammlung in Frankreich.
    Auch in Deutschland muß ein gewisses Gleichgewicht gefunden werden, worauf der Herr Kollege Dr. Reismann mit Recht hingewiesen hat. Sie selbst sind ja einer der Väter des Artikel 113, und ich weiß nicht, warum Sie Ihr Kind in diesem Hause jetzt so schmählich im Stich gelassen haben.

    (Zuruf von der FDP: Das ist gar nicht der Fall!)

    Aber ich will mich jetzt auf Rechtsausführungen nicht weiter einlassen. Sie können die Rechtsausführungen aus dem schriftlichen Bericht ersehen. Ich möchte das Haus damit nicht aufhalten; denn die Frage wird ja voraussichtlich doch zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht kommen.
    Ich muß nur noch auf gewisse politische Argumente antworten, die hier vorgetragen worden sind. Der Herr Kollege Dr. Höpker-Aschoff hat nämlich auch gesagt: „Vor der Verschwendung durch die Regierung schützt das Parlament, und vor der Verschwendung durch das Parlament schützt die Regierung". Nun, das zweite ist durch Artikel 113 in gewisser Weise richtig. Aber stimmt denn sonst dieses so volkstümliche Argument? Meine Damen und Herren, Sie sind ja die Mehrheit der Regierung, und Sie schützen die Regierung keineswegs vor Verschwendung, sondern wenn die Regierung Ihnen eine Einkommensteuervorlage macht, durch die ein unerhörtes Geschenk gemacht wird, dann bewilligen Sie der Regierung durchaus diese Verschwendung.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD. -Widerspruch und Zurufe bei den Regierungsparteien.)

    Also so verhalten sich die Dinge hier, daß wir doch das Zusammenspiel zwischen der Regierung und der Koalition sehen müssen und nicht die Dinge vielleicht für draußen anders hinstellen dürfen, als sie in Wirklichkeit sind.
    Genau so ist es mit dem schönen Wort der Selbstzucht. Ich erinnere daran, daß wir schon einmal in Deutschland ein sogenanntes Parlament hatten, das so viel Selbstzucht übte, daß es sich mit dem Anhören der Regierungserklärungen und dem Absingen gewisser Lieder begnügte.

    (Sehr gut! und Heiterkeit bei der SPD.)

    Also man kann auch die Selbstzucht übertreiben. Aber wenn Sie Selbstzucht üben wolien, dann darf ich Ihnen empfehlen, die Selbstzucht vor dem Grundgesetz zu üben. Daran lassen Sie es meistens ganz erheblich fehlen.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

    Denn alles das, was Sie in dieser Beziehung gesagt haben, kann uns nicht von der Meinung abbringen, daß Sie mit diesem Antrag nichts anderes bezwecken, als erneut diejenigen Gruppen
    in diesem Hause, die in der Minderheit sind, an


    (Dr. Arndt)

    ihrer verantwortungsbewußten Tätigkeit zu hindern. Wie wir pflichtgemäß zu handeln haben, das werden wir uns selbst überlegen, und das lassen wir uns nicht von Ihnen durch Ihre Geschäftsordnung vorschreiben.
    Ich kann Ihnen im übrigen ein Beispiel dafür geben wie man sehr verschiedener Meinung dar. über sein kann, was ein Agitationsantrag ist, sogar verschiedener Meinung innerhalb der gleichen Partei, der CDU. Ich denke daran, wie der Herr Kollege Bucerius an diesem Platz gestanden und mit einem erheblichen Pathos gesagt hat, daß. unser Antrag,, die Hausratshilfe vorzufinanzieren, ein Agitationsantrag wäre, und der Herr Abgeordnete Dr. Konrad Adenauer war dann der erste, der bei der namentlichen Abstimmung diesem „Agitationsantrag" zustimmte.

    (Sehr gut! und Heiterkeit bei der SPD.)

    Sie sehen, wie man sehr verschiedener Meinung über das sein kann, was der Agitation und was der Sache gilt.

    (Zuruf von der FDP: Das ist ganz falsch!)

    — Nein, meine Damen und Herren, Sie wollen nach einem Wort handeln, das der Philosoph Immanuel Kant in seinem Traktat über die Aufklärung geschrieben hat und das genau das Rechte trifft. Da hat Kant gesagt: Es ist so bequem, unmündig zu sein.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD.)