Rede:
ID0103400800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Februar 1950 1059 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . 1059D, 1104D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksache Nr. 445) in Verbindung mit der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzen über die Aufhebung vois Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Handelsrechtliches Bereinigungsgesetz) (Drucksache Nr. 447) und der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache Nr. 458) und der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache Nr. 446) . 1060A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1060B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer (Drucksachen Nr. 484 und 395) . . . . . . . . . 1061A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 1061B, 1063C Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . . . . . . . . . . 1063B Arndgen (CDU) 1063D, 1073D Bazille (SPD) 1064D, 1070D Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . . 1066D, 1071C Renner (KPD) . . . 1067B, 1074B, 1078A Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 1063C Mende (FDP) 1069A Krause (Z) 1070A Dr. Leuchtgens (DRP) 1072B Löfflad (WAV) . . . . . . . 1073A Frau Kalinke (DP) 1073C Leddin (SPD) 1076D Dr. Wellhausen (FDP) 1077B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1077C Dr. von Brentano (CDU) 1078D Beratung 'des Antrags der Abgeordneten Dr Horlacher, Bauereisen, Strauss und Genossen betr. Wiederaufbau der deutschen Landwirtschaft (Drucksache Nr. 428) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 381) 1079D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 1079D, 1102B, 1103C Dr. Baumgartner (BP), Antragsteller . . . . . . . . 1084C, 1103C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1087D Kriedemann (SPD) 1091D Niebergall (KPD) 1094C Mensing (CDU) 1095C Frühwald (FDP) . . . . . . . . 1096D Dr. Leuchtgens (DRP) 1098D Dr. Glasmeyer (Z) 1099C Bauknecht (CDU) . . . . . . . . 1100B Dr. von Merkatz (DP) 1101C Renner (KPD) (zut Geschäftsordnung) 1103D Dr. Schmid (SPD) (zur Geschäftsordnung . . . . . . . 1104B Nächste Sitzung 1104D Die Sitzung wird um 13 Uhr 40 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache.

    (Zuruf.)

    — Frau Abgeordnete Probst noch einmal? — Bitte sehr!
    Frau Dr. Probst (CSU); Berichterstatterin: Meine sehr geehrten Herren und Damen, Sie haben den Beschluß des Haushaltsausschusses gehört. Der Herr Berichterstatter hat schon betont, daß der Herr Bundesfinanzminister noch einmal eindringlich auf die besondere haushaltsrechtliche Situation hingewiesen hat, vor allem auf den Tatbestand, daß der Bund selbst noch nicht im Besitz der hier geforderten Mittel sei und in jedem Falle an den Beschluß der Länder gebunden sei. Außerdem hat in der dann folgenden Sitzung des Aussschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen Herr Ministerialrat Eckert nochmals auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem vorliegenden Gesetz verwiesen und betont, daß auch in der Beschlußfassung des Bundesrats hinsichtlich der Krankenversicherung für Schwerbeschädigte und Hinterbliebene klar zum Ausdruck gekommen sei, den Wünschen hinsichtlich dieses Personenkreises könne erst ab 1. April 1950 Rechnung getragen werden, nämlich vom Zeitpunkt der Übernahme der Kriegsfolgelasten auf den Bund ab.
    In der letzten Sitzung des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen ist dann mit Mehrheit beschlossen worden, § 1 der Regierungsvorlage im wesentlichen wiederherzustellen, jedoch an § 2 — Erweiterung des Kreises der anspruchsberechtigten Witwen — festzuhalten. Ferner ist beschlossen worden, es bei § 3 — Härteausgleich - zu belassen und einen neuen § 3 a — Pflegegeld und Pflegezulage — folgenden Inhalts einzufügen:
    Für Pflegegeld oder Pflegezulagen wird der Höchstbetrag auf 1800 Deutsche Mark jährlich festgesetzt; Kriegsblinde erhalten in der Regel 1200 Deutsche Mark jährlich.
    Endlich schlägt der Ausschuß vor, einen neuen Artikel 3b über die Nichtanrechnung von Fürsorgeleistungen anzufügen.
    Der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen ist diesen Vorschlägen auf Abänderung der Regierungsvorlage sowohl wie auch seines ersten Beschlusses mit Mehrheit beigetreten. Ich bitte Sie, diesem Beschluß zu folgen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Ausführungen und eröffne die Aussprache. Wer meldet sich zum Wort? — Bitte, Herr Abgeordneter Arndgen! Ich darf dabei auf die Gesamtredezeit von 120 Minuten und die bekannte Schlüsselung aufmerksam machen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausgangspunkt für die Beratungen des Gesetzes, das heute zur Debatte steht, waren die Anträge Drucksache Nr. 107 und Drucksache Nr. 108. Diesen Anträgen folgend haben der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen wie auch der Bundestag beschlossen, die Regierung zu ersuchen, a) den Schwerbeschädigten und Hinterbliebenen eine


    (Arndgen)

    Teuerungszulage zu gewähren, die die unterschiedlichen Bezüge innerhalb des Bundesgebietes möglichst einander angleicht, und b) die nicht sozialversicherten Hinterbliebenen und Beschädigten gegen Krankheit zu versichern. Damit war der Bundesregierung vom Bundestag ein genau umschriebener Auftrag gegeben, und entsprechend diesem Auftrag hat die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf zugeleitet.
    Bei den Beratungen im Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen hat dann der Ausschuß einmal in Verfolg von Wünschen der Kriegsopferorganisationen, dann aber auch aus Erkenntnissen eines Teiles der Mitglieder dieses Ausschusses Abänderungen an diesem Gesetzentwurf vorgenommen, Abänderungen, die gegenüber dem Regierungsentwurf eine Reihe von Verbesserungen vorsahen. Diese Abänderungen wurden allerdings in Unkenntnis der finanziellen Auswirkungen beschlossen. Erst als die Beschlüsse des Ausschusses formuliert und in Gesetzesform gegossen waren, wurden uns von der Bundesregierung Mitteilungen über die finanziellen Auswirkungen dieser Beschlüsse gemacht. Die Frau Berichterstatterin hat ja schon darauf verwiesen, daß anstatt der zunächst vorgesehenen 80 Millionen nach den Beschlüssen des Ausschusses ein Finanzbedarf von etwa 203 Millionen entstünde.
    Meine Damen und Herren, wir wissen alle, daß bis zum 31. März 1950 nicht der Bund, sondern die Länder für die Beschaffung der Finanzmittel zur Versorgung der Kriegsopfer zuständig und verantwortlich sind. Die Durchführung der Beschlüsse des Kriegsopferausschusses hätte zur Folge gehabt, daß bis zum 31. März die Länder anstatt, wie vorher angenommen, rund 20 Millionen nun rund 50 Millionen hätten aufbringen müssen. Darüber hinaus steht fest, daß der Bundesrat das vom Kriegsopferausschuß zunächst angenommene Gesetz abgelehnt hätte, weil — und das sind Informationen, die ich als Mitglied des Haushaltsausschusses bekommen habe — die Länder in einem Bericht über ihre Finanzlage mitgeteilt haben, daß sie im vergangenen Jahre für soziale Lasten und für die Kriegsopferversorgung 11/4 Milliarden Mark mehr haben aufbringen müssen als im Vorjahr. Auch die politische Zusammensetzung des Bundesrats ist eine andere als die des Bundestags. Da wir nun wissen, daß ein Gesetz, das in seinen Leistungen über die Vorschläge in dem Antrag des Kriegsopferausschusses hinausgeht, der Ablehnung verfällt, stehen meine Freunde und ich auf dem Standpunkt, daß es besser ist, einen Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach zu haben.
    Da dieses Gesetz, wie es vorhin von der Berichterstatterin erläutert worden ist, an Verbesserungen einmal eine Teuerungszulage, zweitens eine Ausdehnung des Personenkreises, der auf Witwenrente Anspruch hat, und drittens die Pflegezulage f ar den hilfsbedürftigsten Kreis der Kriegsopfer, die auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, um ihr Leben zu fristen, vorsieht und endlich die Nichtanrechnung dieser Teuerungszulage auf die Fürsorgeunterstützung angeordnet hat, stehen wir nun vor der Frage, entweder dem Antrag des Ausschusses für Kriegsopferfragen zuzustimmen und damit diese Verbesserungen den Kriegsopfern ab 1. Januar dieses Jahres zu sichern, oder uns auf den Boden des SPD-Antrags Drucksache Nr. 491 zu stellen und damit Gefahr zu laufen, daß all die Verbesserungen die ich kurz angedeutet habe, unter den Tisch fallen. Als Realpolitiker und als CDU stehen wir auf dem Standpunkt, daß es im Interesse der Kriegsopfer gelegen ist, dem Antrag zuzustimmen. Gewiß sind auch wir der Auffassung, daß eine ganze Reihe von Nöten, in denen die Kriegsopfer stecken, recht bald in irgendeiner Form einer Milderung entgegengeführt werden müssen; es ist auch des längeren und breiteren schon im Kriegsopferausschuß darüber geredet worden. Es liegen auch Erklärungen der Bundesregierung vor, daß die gesamte Kriegopferversorgung auf einen ganz neuen Boden gestellt werden soll und muß, weil mit dem nächsten Haushaltsjahr ab 1. April dieses Jahres die Verantwortung für die Kriegsopferversorgung auf den Bund übergeht und daher von diesem Zeitpunkt ab eine neue gesetzliche Regelung notwendig ist.
    Um der Bundesregierung in dieser Beziehung auch mit Richtlinien und mit Forderungen an die Hand zu gehen, hat der Kriegsopferausschuß eine Entschließung gefaßt, nach der all diese Dinge, die wir bei der augenblicklichen Situation nicht der Verwirklichung entgegenführen können, in irgendeiner Form in das Gesetz zur Neugestaltung der Kriegsopferversorgung einzubauen sind. Weil die Dinge so liegen meine Damen und Herren, und weil wir als CDU auf dem Standpunkt stehen, daß Politik die Kunst des Möglichen ist.

    (Abg. Renner: Sehr gut!)

    bitten wir Sie, dem Antrag des Kriegsopferausschusses die Zustimmung zu geben.

    (Beifall in der Mitte.)