Rede:
ID0103303300

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950 1025 33. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1026D, 1057C Eintritt des Abg. Kohl in den Bundestag 1026D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen zur Durchführung der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume zweite Hälfte 1948 und das Kalenderjahr 1949 und zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 1950 . . . . 1027A Beschluß des Bundesrats zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 . 1027A Anfrage Nr. 25 der Fraktion der SPD betreffend Bau eines Sperrwerks bei Leer (Drucksachen Nr. 354 und 477) . 1027B Anfrage Nr. 28 der Zentrumsfraktion betreffend Sonderpreise für Mineralöl (Drucksachen Nr. 380 und 479) . . . . 102713 Namensänderung der Gruppe „Nationale Rechte" in „Deutsche Reichspartei" . . 1027B Einspruch des Abgeordneten Goetzendorff gegen seinen Ausschluß von den Verhandlungen des Bundestages gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 475) 1027C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 444) 1027C Storch, Bundesminister für Arbeit 1027C Arndgen (CDU) 1028D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1030A Frau Kalinke (DP) 1031D Dr. Leuchtgens (DR?) . . . . 1034A Richter (SPD) . . . . . . . 1034C Oskar Müller (KPD) 1036C von Fürstenberg (BP) . . . . 1037D Beratung des Mündlichen Berichts • des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen betreffend Familienunterstützung ehemaliger Kriegsgefangener und Internierter und über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 416, 202 und 329) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Auswirkungen der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes (Drucksachen Nr. 453 und 106) 1038B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin . . . . . . . . . 1038B Fischer (SPD), Berichterstatter . 1039B Renner (KPD) 1040C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 1041A Dr. Kleindinst (CSU) 1042B Frau Dr. Ilk (FDP) 1042D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Wiederherstellung der deutschen Fischerei-Hoheit (Drucksachen Nr. 449 und 349) . . . . 1043B Tobaben (DP), Berichterstatter . . 1043B Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1043D Dr. Bucerius (CDU) 1044A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend besonderes Referat für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksachen Nr. 459 und 78) 1044C Höfler (CDU), Berichterstatter . . 1044D Frau Dr. Hubert 1045A Oskar Müller (KPD) 1045D Dr. Trischler (FDP) 1046A von Thadden (DRP) . . . . . 1046D Krause (Z) 1047B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der BP betreffend Sofortmaßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung der illegal über die Ostgrenzen kommenden Flüchtlinge (Drucksachen Nr. 460 und 92) 1047C Kuntscher (CDU), Berichterstatter 1047C Tichi (WAV) 1048B Donhauser (BP) . . . . . . . 1049A Paul (Württemberg) (SPD) . . . . 1050B Strauss (CSU) 1050D Clausen (SSW) 1051D Beschlußfassung über den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Dr. Holzapfel und Genossen betreffend Gesetz über die Liquidation des ehemalig reichseigenen Filmeigentums (Drucksachen Nr. 402 und 34) 1052B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der WAV . betreffend Baudarlehn an Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 419 und 237) . . . . 1052B Lücke (CDU), Berichterstatter . . . 1052B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend abgelaufenes Produktionspermit (Drucksache Nr. 412) . . . 1052D Storch, Bundesminister für Arbeit . 1053A Dr. Bucerius (zur Geschäfts- ordnung) 1053B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 1053D Agatz (KPD) 1054D Meyer (Westfalen) (SPD) . . . 1055C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Bericht über die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundesbahn (Drucksache Nr. 435) 1056D Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 473) 1056D Nächste Sitzung 1057C Anmerkung zur 32. Sitzung betreffend Zustimmung der Abg. Dr. Dorls und Dr. Ott zu den Erklärungen zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten . 1057 Die Sitzung wird um 14 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Anmerkung zu Punkt 4 der Tagesordnung der 32. Sitzung, Seite 1011 B ff. Die Abgeordneten Dr. Dorls und Dr. Ott haben dem Präsidenten gegenüber nach der Sitzung schriftlich und mündlich ihre Zustimmung zu der von dem Bundeskanzler abgegebenen Erklärung und zu der von dem Abgeordneten Pohle im Namen der Fraktionen des Bundestags abgegebenen Erklärung zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten erklärt.
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    Rede von Marta Schanzenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Es ist allgemein bekannt, daß zu den wirtschaftlich Bedürftigsten in unserem Volk die Empfänger von Renten aus der Sozialversicherung gehören. Es sind dies überwiegend Männer und Frauen, die ein Leben lang gearbeitet haben; die Männer zum größten Teil in der Wirtschaft, und die Frauen haben, wenn sie nicht direkt einer Erwerbsarbeit nachgegangen sind, die volkswirtschaftlich wichtige Tätigkeit der Hausfrau und Mutter ausgeübt. Die einzige wirtschaftliche Sicherung dieser werktätigen Menschen in unseren Tagen für ihr Alter und für die Fälle einer eventuellen Invalidität ist die Sozialversicherung. Nur bei allergrößter Sparsamkeit konnte sich ein Arbeiter in den vergangenen Jahren Ersparnisse zurücklegen, um vor den Wechselfällen des Schicksals einigermaßen gesichert zu sein. Diese Ersparnisse, die wirklich erarbeitet waren, sind durch die Währungsreform völlig vernichtet worden. So kam es, daß viele Menschen, die geglaubt haben, in ihrem Alter nicht auf fremde wirtschaftliche Hilfe angewiesen zu sein, sich nach der Währungsreform gezwungen sahen, Fürsorgeunterstützung zu beantragen, weil die Renten der Sozialversicherung allein nicht zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts ausgereicht haben. Oder sie haben aus Scheu vor fremder Hilfe ein Leben geführt, das weit unter dem lag, was wir normalerweise zum Existenzminimum benötigen. Vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes lagen die monatlichen Witwen- und Invalidenrenten etwa zwischen 18 und 70 Mark. Das sind Beträge, mit denen weder eine alleinstehende Person noch ein altes Ehepaar das Leben fristen konnten. Durch die Steigerung der Lebenshaltungskosten ist nach der Währungsreform die Erhöhung der Renten eine zwingende und allgemein anerkannte Notwendigkeit geworden.
    Der Herr Bundesarbeitsminister Storch hob in der 35. Vollversammlung des Wirtschaftsrates hervor, daß mit dem Sozialversicherungsanpassungsgesetz die allergrößten Notstände beseitigt werden sollen. Aus den diesbezüglichen Diskussionen des Wirtschaftsrates ist ebenfalls zu entnehmen, daß die Rentenerhöhungen den Rentnern zugute kommen sollten. Es ist deshalb eigenartig, daß nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes von verschiedenen Ländern Einsparungen des Fürsorgehaushalts durch die Rentenerhöhung vorgenommen wurden, und zwar durch eine entsprechende Kürzung der Fürsorgeleistung an die Sozialrentner. Wer die Situation unserer
    Rentner kennt, weiß, welch wirtschaftliche Verbesserungen ihnen die Rentenerhöhung gebracht hat; denn bei einem so kleinen Einkommen, wie es die Rentner haben, sind geringe Beträge schon äußerst wertvoll. Als dann aber bekannt wurde, daß die Armsten unter den Witwen- und Invalidenrentnern, nämlich jene, die zusätzlich auf Fürsorgeleistungen angewiesen waren, nicht in den Genuß der Rentenerhöhung kommen sollten, weil die Wohlfahrtsämter entsprechend den geltenden Richtsätzen den erhöhten Rentenbetrag von den Fürsorgeunterstützungen in Abzug brachten, war die Enttäuschung unter den Betroffenen maßlos. Sie fühlten sich betrogen. Damit wurden ausgerechnet den Bedürftigsten die Leistungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes nicht zuteil.
    Die Auffassung von dem Sinn der Rentenerhöhung und die Art und Weise der Anrechnung war in den Ländern sehr verschiedenartig. In einigen Ländern wurden die Rentenerhöhungen bei der Gewährung der Fürsorgeleistungen voll in Anrechnung gebracht. In anderen Ländern erfolgte eine teilweise Anrechnung, der auch wieder Verschiedenartigkeiten gefolgt sind, die in den verschiedensten Richtsatzhöhen bedingt waren; denn wir haben in den Ländern nicht überall die gleichen Richtsätze, sondern sie bewegen sich beispielsweise für den Haushaltungsvorstand in der Höhe von 29 bis 43 D-Mark. In einem Land erfolgte allerdings auf Grund eines Landtagsbeschlusses keine Anrechnung der Rentenerhöhung.
    Bei den Leistungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes geht es um die Sicherung der Lebenshaltung der Rentenempfänger. Wenn Menschen ein Leben lang gearbeitet haben und im Alter geschützt sein sollen, dann ist es die sittliche Verpflichtung .des Staates, daß ihr Existenzminimum gesichert wird. Es geht deshalb nicht an, daß Rentenerhöhungen, die den Rentenempfängern zugedacht sind, benutzt werden, um die Fürsorgelasten der Länder und Gemeinden zu senken. Bei den bereits erwähnten verschiedenen Regelungen in den Ländern ist es erforderlich, daß der Bund für eine einheitliche Regelung der Rentengewährung sorgt.
    Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei begrüßt deshalb den Vorschlag des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge, der Ihnen in der Drucksache Nr. 453 vorliegt. Die sozialdemokratische Fraktion verlangt aber in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung, daß von ihr auch alles getan wird, um zu einem einheitlichen Fürsorgerichtsatz zu kommen, der den Preisverhältnissen Rechnung trägt und der eine unterschiedliche Gruppenfürsorge vermeidet.
    Die Drucksachen Nr. 202, 329 und 416 behandeln die Rückerstattung von Fürsorgeaufwendungen. Sie nehmen auf den § 25 der Reichsfürsorgepflichtverordnung Bezug. Darin wird bestimmt, daß ein Hilfsbedürftiger, wenn er zu hinreichendem Vermögen oder Einkommen gelangt, dem Fürsorgeverband die aufgewendeten Kosten zu ersetzen hat. Im Dritten Reich, im Krieg und durch die Kriegsfolgen wurden Hilfsbedürftigengruppen geschaffen, die gegenüber früher in völlig veränderten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen leben müssen und deren finanzielle Existenzbasis vernichtet worden ist. Es handelt sich hierbei be-


    (Frau Schanzenbach)

    sonders um die politisch, rassisch und religiös Verfolgten, um die Vertriebenen, um die Bombengeschädigten, um die Angehörigen ehemaliger Kriegsgefangenen und um die Heimkehrer selber. Diese Hilfsbedürftigen waren und sind auch heute noch auf die öffentliche Fürsorge angewiesen. Es hieße ihnen ihre Lebensmöglichkeiten und ihre persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten ungeheuer erschweren, wenn eine Rückzahlung der geleisteten Unterstützungen gefordert würde. Wer als Heimkehrer oder als Vertriebener schon alles verloren hat, ist kaum in der Lage, sich den nötigsten Hausrat anzuschaffen, geschweige denn die bezogene Unterstützung zurückzuzahlen. Es wäre auch als eine besondere Härte anzusehen, wenn ein entlassener Kriegsgefangener, der durch die lange Gefangenschaft schwer geschädigt ist, für seine Unterstützung aufkommen müßte. Bei all diesen Hilfsbedürftigen kann es nicht darum gehen, daß sie persönlich für die entstandenen Fürsorgeleistungen aufkommen müssen, sondern hier liegt eine Verpflichtung des ganzen Volkes vor, die Lasten gemeinsam zu tragen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die Fraktion der SPD stimmt dem Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge, der Ihnen in der Drucksache Nr. 416 vorliegt, zu. Die Sozialdemokratische Partei hofft aber, daß die Bundesregierung bei der Abfassung des entsprechenden Gesetzentwurfs der besonderen Notlage und den berechtigten Ansprüchen der Verfolgten, der ehemaligen Kriegsgefangenen, der Vertriebenen und der Bombengeschädigten weitestgehend Rechnung trägt.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kleindinst.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine verehrten Damen und Herren! Die beiden Anträge, die hier gestellt worden sind, betreffen Schwierigkeiten, mit denen die öffentliche Fürsorge bereits seit Jahrzehnten zu kämpfen hat. Der Grund liegt darin, daß sowohl bei der Rückerstattungspflicht wie bei der Anrechnung der verschiedenen Einkommen die Reichsfürsorgepflichtverordnung, die Reichsgrundsätze und das Fürsorgeprinzip überhaupt von der individuellen Hilfsbedürftigkeit ausgehen. Diese individuelle Hilfsbedürftigkeit ist immer wieder durch die Katastrophen in Frage gestellt worden, in welche wir hineingeraten sind. Wir haben immer allgemeine Notstände erlebt, für die der einzelne nicht verantwortlich war und von denen er allein für seine Person nicht betroffen wurde. Die Hilfsbedürftigkeit ist als eine Massenerscheinung aufgetreten. Sie hat vor allem immer viel länger gedauert als die Hilfsbedürftigkeit, die sonst individuell hervorgetreten ist.
    Darin sind nun die Schwierigkeiten begründet, die heute hervorgehoben worden sind. Man hat sich früher mit Runderlassen an die Länder und an die Fürsorgeverbände begnügt. Ich gebe aber zu, daß hier eine Sonderregelung getroffen werden muß. Die Gruppen, die hier in Frage kommen, müssen so herausgehoben werden, daß sie vollkommen berücksichtigt werden. Sie müssen der Rückerstattungspflicht enthoben werden. Sie Sind dieser Rückerstattungspflicht auch gar nicht fähig. Die Fälle, in denen ein Verfolgter, ein Kriegsgefangener, ein Bombengeschädigter in gute Verhältnisse kommt, die es ihm erlauben oder ihm die Verpflichtung auferlegen, Erstattung zu leisten, sind außerordentlich selten. Deshalb können wir dem Antrage ohne weiteres zustimmen.
    Schwierig ist ja die Frage der Anrechnung von anderem Einkommen, insbesondere von Sozialrenten nach der Fürsorgepflichtverordnung. Diese Anrechnung ist nicht etwa aus fiskalischen Gründen zum Zweck von Einsparungen der Länder und der Ausgaben der Fürsorgeverbände erfolgt, sondern sie ist in den Grundsätzen der öffentlichen Fürsorge, ist in den Grundsätzen, die Art und Maß der öffentlichen Fürsorge betreffen, begründet. Aber es ist gar kein Zweifel, daß auch hier Schwierigkeiten vorliegen, Schwierigkeiten, die in der Zeitlage begründet sind.
    Deshalb stimmen wir auch diesem Antrage zu, insbesondere weil für die Sozialrentner die gehobene Fürsorge ja weitgehend aufgehoben worden ist, vor allem in der amerikanischen Zone durch das Eingreifen der Militärregierung. Aber ich möchte davor warnen, daß wir diese Sonderregelung zum Anlaß nehmen, die öffentliche Fürsorge zu schematisieren und in eine Vollzugsverwaltung umzuwandeln.
    Es ist davon gesprochen worden, einheitliche Fürsorgerichtsätze festzulegen. Das ist eine Angelegenheit, die schon den Reichstag vor 1933 beschäftigt hat. Es hat sich immer wieder gezeigt, daß derartige einheitliche Richtsätze für den ganzen Bereich des damaligen Deutschen Reiches und heute für den Bereich des Bundesgebiets sich einfach wegen der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse gar nicht durchführen lassen. Wenn man die Zusammenstellung der Fürsorgerichtsätze in den einzelnen Fürsorgebezirken verglichen hat, dann hat man immer wieder festgestellt, daß sie doch im allgemeinen den örtlichen, den regionalen Verhältnissen richtig angepaßt worden sind. Die Schematisierung der öffentlichen Fürsorge würde sie an dem Kern und an dem Geist ihrer Aufgabe treffen. Aber solange wir diese Massenerscheinungen haben, die jede individuell bedingte Fürsorge erschweren, solange werden wir wohl diese Sonderregelung beibehalten müssen. Aus diesem Grunde stimmen wir ohne Aufgabe des Grundsatzes der individuellen Fürsorge diesen Anträgen zu.