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ID0103302200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950 1025 33. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1026D, 1057C Eintritt des Abg. Kohl in den Bundestag 1026D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen zur Durchführung der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume zweite Hälfte 1948 und das Kalenderjahr 1949 und zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 1950 . . . . 1027A Beschluß des Bundesrats zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 . 1027A Anfrage Nr. 25 der Fraktion der SPD betreffend Bau eines Sperrwerks bei Leer (Drucksachen Nr. 354 und 477) . 1027B Anfrage Nr. 28 der Zentrumsfraktion betreffend Sonderpreise für Mineralöl (Drucksachen Nr. 380 und 479) . . . . 102713 Namensänderung der Gruppe „Nationale Rechte" in „Deutsche Reichspartei" . . 1027B Einspruch des Abgeordneten Goetzendorff gegen seinen Ausschluß von den Verhandlungen des Bundestages gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 475) 1027C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 444) 1027C Storch, Bundesminister für Arbeit 1027C Arndgen (CDU) 1028D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1030A Frau Kalinke (DP) 1031D Dr. Leuchtgens (DR?) . . . . 1034A Richter (SPD) . . . . . . . 1034C Oskar Müller (KPD) 1036C von Fürstenberg (BP) . . . . 1037D Beratung des Mündlichen Berichts • des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen betreffend Familienunterstützung ehemaliger Kriegsgefangener und Internierter und über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 416, 202 und 329) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Auswirkungen der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes (Drucksachen Nr. 453 und 106) 1038B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin . . . . . . . . . 1038B Fischer (SPD), Berichterstatter . 1039B Renner (KPD) 1040C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 1041A Dr. Kleindinst (CSU) 1042B Frau Dr. Ilk (FDP) 1042D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Wiederherstellung der deutschen Fischerei-Hoheit (Drucksachen Nr. 449 und 349) . . . . 1043B Tobaben (DP), Berichterstatter . . 1043B Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1043D Dr. Bucerius (CDU) 1044A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend besonderes Referat für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksachen Nr. 459 und 78) 1044C Höfler (CDU), Berichterstatter . . 1044D Frau Dr. Hubert 1045A Oskar Müller (KPD) 1045D Dr. Trischler (FDP) 1046A von Thadden (DRP) . . . . . 1046D Krause (Z) 1047B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der BP betreffend Sofortmaßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung der illegal über die Ostgrenzen kommenden Flüchtlinge (Drucksachen Nr. 460 und 92) 1047C Kuntscher (CDU), Berichterstatter 1047C Tichi (WAV) 1048B Donhauser (BP) . . . . . . . 1049A Paul (Württemberg) (SPD) . . . . 1050B Strauss (CSU) 1050D Clausen (SSW) 1051D Beschlußfassung über den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Dr. Holzapfel und Genossen betreffend Gesetz über die Liquidation des ehemalig reichseigenen Filmeigentums (Drucksachen Nr. 402 und 34) 1052B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der WAV . betreffend Baudarlehn an Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 419 und 237) . . . . 1052B Lücke (CDU), Berichterstatter . . . 1052B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend abgelaufenes Produktionspermit (Drucksache Nr. 412) . . . 1052D Storch, Bundesminister für Arbeit . 1053A Dr. Bucerius (zur Geschäfts- ordnung) 1053B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 1053D Agatz (KPD) 1054D Meyer (Westfalen) (SPD) . . . 1055C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Bericht über die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundesbahn (Drucksache Nr. 435) 1056D Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 473) 1056D Nächste Sitzung 1057C Anmerkung zur 32. Sitzung betreffend Zustimmung der Abg. Dr. Dorls und Dr. Ott zu den Erklärungen zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten . 1057 Die Sitzung wird um 14 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Anmerkung zu Punkt 4 der Tagesordnung der 32. Sitzung, Seite 1011 B ff. Die Abgeordneten Dr. Dorls und Dr. Ott haben dem Präsidenten gegenüber nach der Sitzung schriftlich und mündlich ihre Zustimmung zu der von dem Bundeskanzler abgegebenen Erklärung und zu der von dem Abgeordneten Pohle im Namen der Fraktionen des Bundestags abgegebenen Erklärung zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten erklärt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nun zur Sache selbst. Wenn Sie in der Krankenversicherung die Parität mit Ihrer Mehrheit hier durchsetzen. dann liefern Sie praktisch den Arbeitgebern den Schlüssel zum Kassenschrank der Krankenversicherung aus.

    (Zuruf rechts.)

    — Entschuldigen Sie! Ich meine das gar nicht im schlechten Sinne. Gerade bei der Krankenversicherung, wo die Mehrleistungen doch wirklich vorhanden sind, ist es von entscheidender Bedeutung, daß die Versicherten sowohl über die Einnahmen wie über die Ausgaben selbst zu entscheiden haben. Daß sich das bewährt hat, beweist ja der Fortschritt, der in der Sozialversicherung und insbesondere in der Krankenversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen doch schließlich festgestellt werden konnte.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Besonders bei den Betriebskrankenkassen!)

    — Auch bei den Betriebskrankenkassen. Das bestreite ich nicht, sehr verehrter Herr Kollege Wellhausen. Gerade die Ortskrankenkassen waren es, die durch die von ihnen durchgeführten sozialen Aufgaben für die Allgemeinheit — Tuberkulosebekämpfung, Einrichtung von Erholungsheimen und derartiges mehr — doch sehr wesentliche Leistungen vollbracht haben. Gerade den großen Apparat der Ortskrankenkassen hat man für die allgemeinen sozialpolitischen Aufgaben eingesetzt und einsetzen müssen, weil kein anderer da war. Dieser Apparat hat sich bewährt. Deshalb darf man diese Aktivität, die in der Selbstverwaltung verankert war, die bei den Versicherten und den Arbeitgebern auf diesem Gebiet zum Ausdruck gekommen ist, nicht unterbinden.
    Wenn wir nun im Gegensatz zu unserem Initiativgesetzesantrag, was der . Herr Kollege Wellhausen kritisiert hat, statt der zwei Drittel und ein Drittel die volle Selbstverwaltung, das heißt die Wahrnehmung durch die Vertreter der Versicherten vorgeschlagen haben, so auf Grund der Tatsache, daß Sie selber im Wirtschaftsrat diese Selbstverwaltung für die Ersatzkassen beschlossen haben. Und nach dem Grundsatz: was dem einen recht ist, ist dem andern billig, mußten wir uns auf den Standpunkt stellen, daß durch eine andere Regelung zweierlei Recht geschaffen würde.


    (Richter)

    Ich möchte Sie dann noch auf einen anderen Fall aufmerksam machen. In Hessen haben die Vertreter der Selbstverwaltung, die dort bereits, und zwar in der Zusammensetzung von einem Drittel Arbeitgebern und zwei Dritteln Arbeitnehmern besteht, beschlossen, in der Krankenversicherung die Beiträge auf 7 Prozent festzulegen, um dadurch Mehrleistungen hervorbringen zu können. Der Arbeitgeberverband in Hessen war es, der gegen diesen Beschluß Einspruch eingelegt hat.

    (Hört! Hört! links.)

    Nun schauen Sie einmal an: wenn diese Organe nun 50 zu 50, also halb und halb zusammengesetzt sind, dann kann ein Beschluß, ein sozialer Fortschritt überhaupt nicht zustande kommen, weil einfach eine Mehrheit dafür nicht zu finden ist.

    (Sehr richtig! links.)

    Das waren also die Argumente, die uns in dieser grundsätzlichen Frage — und das ist das Entscheidende — veranlaßt haben, unseren Initiativgesetzesantrag einzubringen. Verehrter Herr Kollege Wellhausen, wenn Sie von dem schnellen Handeln gesprochen haben, darf ich Sie in aller Freundschaft und mit Rücksicht auf unsere jahrelange Zusammenarbeit doch darauf hinweisen, daß Sie es waren, der, als der Initiativgesetzentwurf der SPD vom November vorigen Jahres vorgelegen hat, die Aussetzung dieser Angelegenheit beantragt hat.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Mit. Ihrer Zustimmung!)

    - Nachdem Sie erklärt haben, daß die Angelegenheit sonst von der Mehrheit des Hauses abgesetzt wird. Hätten wir damals die Sache durchlaufen lassen und sie dem Ausschuß überwiesen, wären wir jetzt schon ein Stück weiter. Vielleicht würden wir uns heute in der zweiten und dritten Lesung befinden. Es hätte dann Ihrer Ausführungen in bezug auf die Eilbedürftigkeit gar nicht bedurft.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich glaube, nachdem ich diese grundsätzlichen Ausführungen hinsichtlich der wesentlichen Bestimmungen der Regierungsvorlage in bezug auf die Zusammensetzung der Organe gemacht habe, dürfte es sich erübrigen, noch auf weitere einzugehen, mit Ausnahme von zwei Bestimmungen. Das ist der Paragraph über den Inhalt der Satzungen und über die Aufgaben und Befugnisse der Vertreterversammlung. Das fehlt in dem Regierungsentwurf vollständig. Die Bestimmungen über Aufgaben und Befugnisse der Vertreterversammlung sind in der gesamten Sozialversicherung verstreut, und zwar sowohl über die Krankenversicherung wie über die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Angestelltenversicherung. Niemand oder nur wenige sind in der Lage festzustellen, was heute rechtens ist oder — richtiger gesagt — was 1933 rechtens war. Aus diesen Erwägungen haben wir uns die Mühe gemacht und einen Paragraphen ausgearbeitet, der die Aufgaben und Befugnisse der Vertreterversammlung für die gesamte Sozialversicherung regelt. Damit haben wir kein neues Recht, sondern wir haben damit ein einheitliches Recht für einheitliche Organe in der gesamten Sozialversicherung geschaffen. Ich glaube, daß das ein Fortschritt ist, über den Sie sich auch Gedanken machen und dem Sie im Interesse der Sache, vor allem im Interesse der Tätigkeit der Organe — ganz gleich, wie sie sich zusammensetzen — zustimmen sollten.
    Das gleiche trifft für die Satzungen zu. Meiner Ansicht nach müssen Sie, wenn Sie dem Fortschritt und der Fortentwicklung der Sozialversicherung Rechnung tragen wollen, in diesem Gesetz auch über 'die Satzungen, über deren Inhalt etwas sagen. Mit einem derartigen Gesetz über die Selbstverwaltung der Sozialversicherung geben Sie den Tausenden von Arbeitern, in der Unfallversicherung auch dien Arbeitgebern das Handwerkszeug in die Hand, mit dem sie ihre ehrenamtliche und hoffentlich dem gesamten arbeitenden Volk dienende Arbeit durchführen können.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf den beiden letzten Herren Rednern den Dank dafür aussprechen, daß sie die programmäßig vorgesehene Redezeit nicht hundertprozentig ausgenutzt haben, und erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Oskar Müller das Wort.

(Zuruf.)

— Der Dank gilt auch Ihnen, Herr Kollege Arndgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Die soziale Reaktion hat mit dieser Gesetzesvorlage durch ihre Regierung einen Wechsel vom 14. August vergangenen Jahres vorgelegt, den nunmehr die Arbeiterschaft zu zahlen haben würde, wenn sie nicht entsprechende Gegenmaßnahmen dagegen ergreift. Herr Kollege Richter hat in seinen Ausführungen schon auf die Ziele, die Bedeutung und die Absichten hingewiesen, die diesem Gesetz zugrunde liegen. Ich möchte sie nur in einigen Punkten ergänzen. Es besteht kein Zweifel darüber, daß die Tendenz dieser Gesetzesvorlage keine andere sein kann als die Absicht, dem Kampf der Unternehmer gegen eine fortschrittliche Sozialversicherung, vor allen Dingen hinsichtlich ihrer „eigenen" Beitragsleistung - Beitragsleistung in Anführungsstrichen, ich komme noch darauf zu sprechen — wie auch im Hinblick auf die Senkung der Leistungen Vorschub zu leisten.
    Ich sprach vom sogenannten Arbeitgeberanteil. Ich werfe die Frage auf, Herr Minister Storch: mit welcher Berechtigung und auf Grund welcher Tatsachen wird in diesem Gesetz die Parität verlangt? Auf Grund welcher Tatsachen denn? Ist es nicht eine Tatsache, daß dieser sogenannte Arbeitgeberanteil nichts anderes ist als e, n dem Arbeitnehmer entzogener Teil, ein ihm enteigneter Teil seines durch seine Arbeitsleistung erzeugten Sozialprodukts und seines Lohnes? Sie haben infolgedessen keinerlei Berechtigung, in diesem Gesetz die Parität zu verlangen. Daraus ergibt sich die logische Schlußfolgerung, daß wir diesem Gesetz in dieser Frage unter keinen Umständen zustimmen werden, da die Zusammensetzung der Organe den Wünschen der Arbeitgeber entsprechend noch rückschrittlicher ist, als sie es bisher schon war.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß der Kampf um eine fortschrittliche Sozialgesetzgebung schon seit ihrer Entstehungszeit von der politischen Tendenz diktiert war - ich möchte an die Begründung erinnern,


    (Oskar Müller)

    die damals Bismarck bei der Errichtung der ersten Sozialversicherungsorgane gegeben hat —, aus politischen Gründen einen Damm gegen die aufwärts strebende Arbeiterbewegung zu schiffen. In fortgesetztem Kampf gegen die politische Reaktion wurden bestimmte Verbesserungen durch den Einsatz der Gewerkschaften usw. durchgesetzt. Es bleibt dieser Regierung vorbehalten, nun Schritte rückwärts zu gehen und damit die Rechte, die die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer sich bis dahin erkämpft hatten, wieder rückgängig zu machen. Das ist die eine Frage.
    Die Vertreter der Regierungsparteien, gleichgültig, wer es gewesen ist und von welcher Fraktion, haben in ihren Ausführungen dieser Vorlage zugestimmt. Ich glaube auch, daß die Kollegin Frau Kalinke — ich möchte sagen: sie ist „ka Linke", sie gehört bestimmt zur Rechten —

    (Heiterkeit. — Rufe: Au! Abg. Graf von Spreti: Das ist ein „Witz"!)

    nichts getan hat, um zu verbrämen, daß sie mit ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf nur das zum Ausdruck gebracht hat, was sowohl Herr Kollege Arndgen wie auch Herr Wellhausen ausgeführt haben.
    Ich möchte zu den Ausführungen des Kollegen Arndgen nur eines sagen. Ich nehme keinem übel, wenn er über irgendeine Materie nur wenig Bescheid weiß. Aber wenn Herr Kollege Arndgen glaubt, in Abwehr der Tatsache, daß ein früherer christlicher Gewerkschaftssekretär in einer Front mit dem Direktor und Vorstandsmitglied der MAN in der Verteidigung einer Vorlage steht, die, wie sich hier ganz eindeutig ergeben hat, in der Linie der Unterstützung und der Bewilligung der Forderungen der Reaktionäre liegt, einen Hinweis auf die Entwicklung der Sozialversicherung in der Deutschen Demokratischen Republik machen zu können, dann ist demgegenüber doch die Tatsache festzustellen, daß nicht nur von meinen eigenen Freunden behauptet, sondern auch von anderen Kreisen unumwunden zugegeben worden ist und zugegeben wird, daß in der Deutschen Demokratischen Republik eine Sozialversicherung geschaffen worden ist, die nur als vorbildlich, nicht nur in ihrem Aufbau und in ihrer Gestaltung, sondern auch in ihrer Leistung angesprochen werden kann.
    Ich verstehe, daß Sie, Herr Kollege Wellhauser, das ablehnen - —

    (Abg. Dr. Oellers: Wellhausen! Hat sich der Name noch nicht bis Potsdam herumgesprochen? — Heiterkeit.)

    - Das ist nicht so maßgebend. Maßgebend ist, daß er Vorstandsmitglied und Direktor der MAN ist, der hier in seiner Eigenschaft als Abgeordneter seinen Standpunkt, das heißt den Standpunkt der Unternehmer zu vertreten hat.
    Ich bin also der Meinung, wir würden sehr gut daran tun, Bestrebungen zu unterstützen, die in einigen Ländern seit 1945 im Gange gewesen sind, nämlich in der Frage der Gestaltung der Sozialversicherung den Weg zu beschreiten, wie er zum Beispiel in Hessen zumindest in der Verfassung verankert ist — ohne daß er bisher schon realisiert wurde —, nämlich .den Weg der Vereinheitlichung der Sozialversicherung, um auf diese Art und Weise nicht nur die Verwaltungskosten zu senken, nicht nur die Sozialversicherung an die Beteiligten heranzubringen, sondern auch eine wesentliche Steigerung der Leistungen herbeizuführen. Ich bin davon überzeugt, daß die Regierung und die hinter ihr stehenden Parteien an einer solchen Entwicklung selbstverständlich kein Interesse haben werden.

    (Zuruf von der DP: Nicht die Spur!)

    — Das kann ich mir denken; dafür stehen Sie auch auf der Rechten!
    Nach diesen Bemerkungen über die Vorlage, über die wir uns im einzelnen noch im Ausschuß und bei den weiteren Lesungen werden unterhalten müssen, muß ich abschließend sagen: Wir werden alles daransetzen, damit diese Anschläge zurückgewiesen werden! Es wird die Aufgabe sein, besonders draußen in den Betrieben und in den Gewerkschaften gegen diese Versuche Stellung zu nehmen, wie sie in dieser Vorlage zum Ausdruck kommen, den Unternehmern mit Unterstützung dieser reaktionären Regierung weitere Vorteile auf dem Gebiete der Sozialversicherung zu verschaffen. Der Kurs darf nur in einer Richtung genommen werden: eine Sozialversicherung, eine fortschrittliche Sozialversicherung zu gestalten, die es als ihre entscheidende Aufgabe ansieht, ausschließlich den Interessen der Versicherten zu dienen. Eine solche Sozialversicherung und ihre Verwaltung dürfen nur die eine Aufgabe haben: den Kranken, Invaliden usw. das zukommen zu lassen, was sie auf Grund ihrer Arbeitsleistung zu beanspruchen haben.