Rede:
ID0103001200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 1030

  • date_rangeDatum: 25. Januar 1950

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 30. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1950 929 30. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1950 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 930A, 949C Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entwurf eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 248) 930A Antrag der Fraktion der FDP betreffend Entwurf eines Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen (Drucksache Nr. 252) . . . . 930A Anfrage Nr. 23 der Fraktion der BP betreffend mangelnde Kohlenversorgung Bayerns (Drucksache Nr. 332) 930B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform (Antrag der Fraktion der FDP) (Drucksache Nr. 387) . . . . 930B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 430) 930C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 930C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei (Drucksachen Nr. 427 u. 221) 930D Lübke (CDU), Berichterstatter . . 930D Rische (KPD) 931D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 374 und, 199 sowie 443) . . . . . . . 932A Kiesinger (CDU), Berichterstatter . 932B Erler (SPD) 933A Dr. Laforet (CSU) 935D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Amtliche Graphik, Münzen, Siegel usw. des Bundes (Drucksachen Nr. 336 und 158) . 931D, 936C Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . 932A, 936C Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) 936D Frau Dr. Gröwel (CDU), Berichterstatterin .937B Dr. Decker (BP) . . . . . . . 938A Dr. Wellhausen (FDP) . . . 938D, 940C Dr. Bergstraeßer (SPD) 939B Kiesinger (CDU) . . . . . . . 940A Dr. Falkner (BP) 940B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Beteiligung bildender Künstler an den Aufträgen des Bundes (Drucksachen Nr. 337 und 157) 941A Hennig (SPD), Berichterstatter . 941A Dr. Besold (BP) . . . . . . . 941D Dr. Oellers (FDP) 942D Dr. von Merkatz (DP) 943A Dr. Seelos (BP) 943C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Ott und Genossen betr. Beseitigung der Zuzugsbestimmungen (Drucksachen Nr. 383 und 50) . . . . 943D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 943D Dr. Ott (Parteilos) . . . . . . . 944D Beratung des Antrags der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen (Drucksachen Nr. 293 und 369) . . . . 945D Leibbrand (KPD), Antragsteller 945D, 948C Dr. Greve (SPD) 947B Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 947D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz .. 948B Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 454) . . . . . 949A Die Sitzung wird um 14 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hatte sich mit dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt zu befassen. Es ist nicht so sehr der Anlaß, der hier interessiert, sondern es ist vielmehr eine prinzipielle Frage, über die der Ausschuß zu befinden hatte. Die Frage, um die es geht, ist nämlich die, ob der Bundestag berechtigt ist, Ausschüsse einzusetzen, die nicht nur abgeschlossene Tatsachenkreise im Raume der Exekutive untersuchen, sondern die laufend neben der Exekutive zum Zwecke der Kontrolle einzelner Maßnahmen dieser Exekutive tätig werden sollen.
    Die Mehrheit des Ausschusses hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß es wohl im Rahmen des Kontrollrechts des Parlaments liege, derartige Ausschüsse zum Zwecke der Untersuchung abgeschlossener Maßnahmen einzusetzen, daß es aber in der Tat einen Übergriff des Parlaments in den Bereich der Exekutive darstelle, wenn solche Ausschüsse gebildet würden, um zukünftige Maßnahmen der Exekutive laufend zu überwachen. Es bestand im Ausschuß Einigkeit darüber, daß es natürlich das unbestreitbare Recht des Parlaments ist, die gegenwärtigen wie auch die zukünftigen Maßnahmen der Exekutive zu kontrollieren, zu überwachen und sich über sie zu informieren. Der Streit ging um das Wie dieser
    Kontrolle, also um die Frage, ob diese laufende Kontrolle dadurch ausgeübt werden könne, daß beliebig viele Ausschüsse dazu eingesetzt werden. Der Antrag der SPD-Fraktion sah einen derartigen Ausschuß vor, denn nach seinem Wortlaut sollte dieser Ausschuß auch die in den kommenden Wochen und Monaten erfolgenden Maßnahmen auf dem Gebiete der Auftragsvergebung und Durchführung von Bauten im Raume der Bundeshauptstadt überprüfen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
der Antrag ist so gefaßt, daß er hart an der Grenze dieser Problematik steht. Das, was die antragstellende Fraktion im konkreten Falle beabsichtigt, ließe sich nach Auffassung des Ausschusses ohne Zweifel mit der Einsetzung eines Ausschusses erreichen, der das bisherige Gebaren der Exekutive auf diesem Gebiet überprüfen und dem Parlament darüber Bericht erstatten würde. Dagegen glaubte der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht feststellen zu müssen, daß der Antrag der SPD dem einzusetzenden Ausschuß darüber hinaus die Zuständigkeit beimessen wolle, eine derartige Überwachung auch für die Zukunft auszuüben, und ihm das Recht zur Information, ja sogar zu Anregungen an die Regierung zubilligen wolle, daß also insoweit ein mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehender Eingriff in die Rechte der Exekutive vorliege. Wenn das Parlament eine derartige Kontrolle vornehmen will, kann es dies nach Auffassung der Mehrheit des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht nur tun, indem es einmal einen Untersuchungsausschuß mit all jenen behördenartigen Rechten einsetzt, die das Grundgesetz solchen Untersuchungsausschüssen zugesteht, wobei ebenfalls der Standpunkt vertreten wurde, daß auch diese Untersuchungsausschüsse nur abgeschlossene Tatsachenkreise untersuchen und prüfen könnten. Genau sowenig wie diese Untersuchungsausschüsse nun neben der Verwaltung her eine laufende Kontrolle einzelner Verwaltungsmaßnahmen vornehmen können, genau sowenig kann ein sonst nicht in der Form eines Untersuchungsausschusses eingesetzter Ausschuß nach der Meinung der Mehrheit des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht dies tun. Der Ausschuß glaubt nicht, daß damit das Kontrollrecht des Parlaments ungebührlich eingeschränkt wird. Neben der Möglichkeit, abgeschlossene Tatsachenkreise zu untersuchen und dem Hohen Hause darüber zu berichten, besteht ja auch noch die Möglichkeit, im Rahmen des Haushaltsausschusses eine derartige Untersuchung vorzunehmen. Im Haushaltsrecht selbst findet sich ja praktisch eine Übertragung von Exekutivaufgaben an das Parlament. Die Entschlußfreudigkeit und Beweglichkeit der Exekutive darf nach Meinung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht durch eine dann mögliche Vielzahl derartiger Einzelausschüsse nicht ungebührlich eingeschränkt und gehemmt werden. Die Frage ist ja auch schon zur Zeit der Weimarer Verfassung im Zusammenhang mit der Problematik der Untersuchungsausschüsse behandelt worden. Auch damals ist das Hauptproblem., um das es dabei geht, die scharfe Agrenzung der Zustän-


(Kiesinger)

digkeit des Parlaments und der Exekutive und der Gesichtspunkt, durch eine laufende Kontrolle und Überwachung der Exekutivfreudigkeit durch Ausschüsse die Entschlußfreudigkeit der Exekutive nicht zu hemmen, in der Literatur ausgiebig behandelt worden.
Die Mehrheit des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht kam daher zu folgendem Beschluß:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Antrag der Fraktion der SPD vom 15. November 1949 — Nr. 199 (geändert) der Drucksachen betreffend Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt wird als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar abgelehnt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster hat Herr Abgeordneter Erler das Wort.