Rede von
Dr.
Kurt Georg
Kiesinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hatte sich mit dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt zu befassen. Es ist nicht so sehr der Anlaß, der hier interessiert, sondern es ist vielmehr eine prinzipielle Frage, über die der Ausschuß zu befinden hatte. Die Frage, um die es geht, ist nämlich die, ob der Bundestag berechtigt ist, Ausschüsse einzusetzen, die nicht nur abgeschlossene Tatsachenkreise im Raume der Exekutive untersuchen, sondern die laufend neben der Exekutive zum Zwecke der Kontrolle einzelner Maßnahmen dieser Exekutive tätig werden sollen.
Die Mehrheit des Ausschusses hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß es wohl im Rahmen des Kontrollrechts des Parlaments liege, derartige Ausschüsse zum Zwecke der Untersuchung abgeschlossener Maßnahmen einzusetzen, daß es aber in der Tat einen Übergriff des Parlaments in den Bereich der Exekutive darstelle, wenn solche Ausschüsse gebildet würden, um zukünftige Maßnahmen der Exekutive laufend zu überwachen. Es bestand im Ausschuß Einigkeit darüber, daß es natürlich das unbestreitbare Recht des Parlaments ist, die gegenwärtigen wie auch die zukünftigen Maßnahmen der Exekutive zu kontrollieren, zu überwachen und sich über sie zu informieren. Der Streit ging um das Wie dieser
Kontrolle, also um die Frage, ob diese laufende Kontrolle dadurch ausgeübt werden könne, daß beliebig viele Ausschüsse dazu eingesetzt werden. Der Antrag der SPD-Fraktion sah einen derartigen Ausschuß vor, denn nach seinem Wortlaut sollte dieser Ausschuß auch die in den kommenden Wochen und Monaten erfolgenden Maßnahmen auf dem Gebiete der Auftragsvergebung und Durchführung von Bauten im Raume der Bundeshauptstadt überprüfen.