Rede von
Dr.
Ernst
Falkner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Ich muß eine Richtigstellung treffen. Es hat mir selbstverständlich ferngelegen, an der Behauptung des Herrn Bundesfinanzministers zu zweifeln, daß er von seinem Ministerium aus eine Gesetzesvorlage zu Artikel 131 vorbereite, obwohl ich das heute zum ersten Mai gehört habe. Ich muß aber nach wie vor folgendes feststellen. Dieses Gesetz, das Artikel 131 des Grundgesetzes regeln soll, befindet sich jetzt in Vorbereitung — es soll schon in der nächsten Woche dem Kabinett zugehen — beim Bundesfinanzministerium. Demnach kann also die Regelung nach Artikel 131 des Grundgesetzes erfolgen, ohne daß man die Erhebungsbogen, die das Bundesinnenministerium herausgegeben hat, benötigt. Bisher hat es doch geheißen - und Tausende und aber Tausende von deutschen Beamten sind damit vertröstet worden —, daß man ihre Angelegenheit nicht geregelt habe, da man nicht wisse, wie groß der Personenkreis sei, der von Artikel 131 erfaßt werde. Das Bundesfinanzministerium ist also, ohne über das Ergebnis dieser Erhebungsbogen Bescheid zu wissen, imstande, eine Gesetzesvorlage vorzubereiten. Erste Frage: Wozu brauche ich dann überhaupt Erhebungsbogen? Zweite Frage: Hat man dann, wenn die Erhebungsbogen einlaufen, zu erwarten, daß von seiten des Innenministeriums ein neuer Gesetzentwurf kommt?
— Sie können mich, meine Damen und Herren, nach einigen Monaten beim Wort nehmen. Welche Zeit wird denn vergehen, bis dieses Gesetz, das Artikel 131 des Grundgesetzes regeln soll, vom Plenum verabschiedet sein wird? Ich glaube nicht, daß wir das vor Mai fertigbringen.
Im übrigen ergibt sich ja die Frage: Warum spricht man überhaupt so lange darüber,
nachdem der Herr Finanzminister erklärt hat, die Bundesregierung stimme der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung mit sofortiger Wirkung zu? Bitte, dann beschließen wir das! Wozu brauchen wir dann eine Überweisung an den Ausschuß?