Rede von
Gustav
Gundelach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Es ist nach der Auffassung der kommunistischen Fraktion sehr bedenklich, daß erst jetzt der Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht in der Angelegenheit der Aufhebung der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 gegeben wird. Bereits am 16. Dezember 1949 hat der Ausschuß einmütig eine Stellungnahme gebilligt, wie sie in der Drucksache Nr. 343 niedergelegt ist und auch den Rechtsansprüchen der Verwaltungsangehörigen des Bundes entspricht. wie sie auch seit Monaten von den Verbänden, den Interessenvertretungen — Verband öffentliche Dienste, Beamtengewerkschaften, Deutsche Angestelltengewerkschaft — vertreten word en ist. Es waren aber Kräfte am Werk, die dem Herrn Bundesfinanzminister nahestehen und die es bisher verhindert haben, daß der Bundestag dem Antrage des Ausschusses seine Zustimmung geben konnte. Der Herr Finanzminister ist gegen die Regelung, wie sie der Beamtenrechtsausschuß dem Bundestag vorschlägt, nämlich den Verwaltungsangehörigen des Bundes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets mit Wirkung vom 1. Januar 1950 gleiche Rechte in bezug auf ihre Entlohnung zuzubilligen, wie sie ihre Kollegen in den einzelnen Ländern zum Teil bereits, Herr Finanzminister, seit dem 1. April und 1. Oktober des vorigen Jahres haben. Das hier im Hau se deutlich zum Ausdruck zu bringen, haben Sie verhindert, obgleich Sie es ebensogut wissen wie wir.
Wenn Sie nun aber heute erneut wieder dafür plädieren, daß man, falls der Bundestag dem Antrage des Beamtenrechtsausschusses zustimmen sollte, wenigstens nicht den Termin des 1. Januar nehmen möge, dann scheint mir das eine ziemliche Zumutung gegenüber den Beamten zu sein, die hier auf ihr Recht pochen.
Der Herr Bundesfinanzminister hat schon selbst darüber gesprochen, wie man im Haushaltsausschuß versucht hat, die Stellungnahme des Beamtenrechtsausschusses null und nichtig zu machen. Der Herr Finanzminister hat auch heute wieder von der „Interessengemeinschaft", oder wie er sich ausdrückte, der Beamten mit den vertriebenen Beamten gesprochen und hat im Haushaltsausschuß, wie ich erfahren habe, mit aller Deutlichkeit betont, daß bei der Gesamtregelung in Verbindung mit Artikel 131 des Grundgesetzes den Beamten, die heute noch im Dienst sind, ziemliche Belastungen zugemutet werden müßten. Das heißt mit anderen Worten, auch wenn es heute von dem Herrn Bundesfinanzminister sehr abgeschwächt zum Ausdruck gebracht worden ist; daß die Lebenshaltung gerade der unteren und mittleren Beamten in der kommenden Zeit weiter herabgedrückt werden wird.
Wir werden unsere Zustimmung zu einer solchen Finanzpolitik niemals geben!
Meine Damen und Herren! Der Beamtenrechtsausschuß konnte sich mit der Behandlung seines Antrags, wie sie im Haushaltsausschuß vor sich gegangen ist, nicht einverstanden erklären und hat deshalb mit Mehrheit gefordert, daß der Antrag des Ausschusses dem Bundestage zur sofortigen Beschlußfassung vorgelegt werde. Dafür bedarf es kaum noch Worte der Begründung. Der Antrag spricht unserer Meinung nach für sich selbst, da er für alle Verwaltungsangehörigen eine gleiche Rechtsgrundlage schafft, eine Regelung, die nicht mehr von der für die Verwaltungsangehörigen in den einzelnen Ländern abweicht. Auf dieses gleiche Recht haben alle Verwaltungsangehörigen des Bundes Anspruch, und deshalb stimmt meine Fraktion dem An- trag des Ausschusses zu.
Gestatten Sie mir nur noch einige Worte zu dem Antrag meiner Fraktion Drucksache Nr. 364, der die gleiche Frage betrifft.