Rede:
ID0102804000

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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Gundelach.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950 859 28. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 859D, 898D Schreiben der Fraktion der Deutschen Partei betr. Ausschluß des Abg. Hedler aus der Deutschen Partei . 860A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 328) und Erste Beratung des Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 327) . . . . . . 860A Wagner (SPD), Antragsteller . . . 860B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 863B Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . . 864B Dr. Laforet (CSU) 865B Dr. Wahl (CDU) 865C Dr. von Merkatz (DP) . . . 866B, 877A Neumayer (FDP) 867B Dr. Reismann (Z) . . . . . . . 867D Loritz (WAV) 870B Leibbrand (KPD) 872C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . 874B Dr. Bucerius (CDU), zur Geschäftsordnung . . . . . 876A Geschäftsordnungsaussprache betr. Behandlung von Initiativanträgen Dr. Bucerius (CDU) 876B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Aufhebung der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebiets (Drucksachen Nr. 343 und 140) 877B Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 877C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 878B, 885A Gundelach (KPD) 879B Arnholz (SPD) 880A Dr. Vogel (CDU) 881B Paschek (WAV) . . . . . . . 882B Pannenbecker (Z) . . . . . . . . 882C Dr. Falkner (BP) 883C, 886D Dr. Nowack (FDP) 884B Frommhold (NR) 885D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung nach der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom Dezember 1930 für die Verwaltungsangehörigen des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Antrag der Fraktion der KPD) (Drucksache Nr. 364) . . . . . . . . 886D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 886D, 887D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . . : . . . . 887A, 888B Neumann (SPD) (zur Abstimmung) . 888B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Notstandsgebiet Watenstedt - Salzgitter (Drucksachen Nr 362 und 181) 889A Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 889A Storch, Bundesminister für Arbeit 889B, 894B Wackerzapp (CDU) 890A Frau Brökelschen (CDU) . . . . 890D Stegner (FDP) . . . . . . . 891B Dr. Richter (NR) 891D Bielig (SPD) . . . . . . . . 892C Rische (KPD) 895A Farke (DP) . . . . . . . . . 896B a Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksache Nr. 386) . . . . 897A Kurt Müller (KPD), Antragsteller . . 897B Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 898B, D Nächste Sitzung 898D Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Haushaltsausschusses am 4. und 5. Januar dieses Jahres über den Antrag auf Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung habe ich die Erklärung abgegeben, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die einheitliche Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten nach Artikel 131 des Grundgesetzes in Ausarbeitung habe. daß ich hoffe, diesen Gesetzentwurf noch im Laufe des Monats Januar den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten zu können und daß dieser Gesetzentwurf in innerer. Beziehung zu der Frage der sechsprozentigen Gehaltskürzung steht. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Belastung, die der Haushalt des Bundes mit der Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten übernimmt, sehr hoch sein werde, daß diese Belastung im Gesamtzusammenhang mit den Belastungen betrachtet werden müsse, die für andere Leistungen, für Leistungen an Kriegbeschädigte, Heimatvertriebene, Wehrmachtbeamte usw. noch an uns herantreten, und daß wir ungerecht handeln, wenn wir im Vorgriff für einen Teil die Mittel, die für den andern Teil dann zur Verfügung stehen sollen, zu rasch verbrauchen und damit kürzen. Ich habe deshalb auch grundsätzlich an den Gedanken einer Schicksalsgemeinschaft appelliert und habe gesagt, es möchte doch die Frage der Fürsorge für die ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten im Zusammenhang mit der Frage der Kürzung der Gehälter um 6 Prozent betrachtet werden, und es möchte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit betrachtet werden, für jeden gerecht zu handeln und in gerechter Weise Mittel zur Verfügung zu stellen.
    Der Haushaltsausschuß hat sich diesen Darlegungen damals anscheinend nicht verschlossen, und ich schmeichle mir mit der Hoffnung, daß diese Darlegungen den Erfolg hatten, daß der Haushaltsausschuß wünschte, daß der Beamtenrechtsausschuß sich diese Frage noch einmal überlege. Er scheint das besonders deshalb auch getan zu haben, weil er annahm, daß diese Frage wieder in den Haushaltsausschuß zurückkommt. Es war ja vereinbart, daß bei einer neuen Beratung über diese Frage nicht nur ich, sondern auch der Herr Bundesminister für Verkehr und der Herr Bundesminister für Post- und Fernmeldewesen als die Hauptbeteiligten im Haushaltsausschuß die Dinge klarlegen und ihre Meinung vertreten sollten. Wider Erwarten hat nun der Beamtenrechtsausschuß die Rückverweisung an den Haushaltsausschuß nicht vorgenommen, und wir haben heute im Plenum darüber zu berichten.
    Ich kann dem Plenum mitteilen, daß ich mein Versprechen, soweit es möglich war, gehalten habe. Der Gesetzentwurf über die Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten i s t in meinem Hause ausgearbeitet und wird mir in Reinschrift übermorgen, am Samstag, zugehen. Er kann dann im Kabinett in der nächsten Woche beraten werden und in der übernächsten Woche den gesetzgebenden Körperschaften zugehen.
    Ich kann im voraus verraten, daß nach den bisherigen vorläufigen Berechnungen der Aufwand für die verdrängten öffentlichen Bediensteten aus dem Bundeshaushalt 350 Millionen D-Mark jährlich betragen wird. In der gegebenen Zwangslage habe ich in diesem Gesetzentwurf infolgedessen auch den Gedanken der schicksalsgemeinschaft zum Ausdruck gebracht. Wenn Sie den Gesetzentwurf haben, werden Sie sehen, in welcher Form. Ich möchte nur hier grundsätzlich — damit in der Öffentlichkeit nicht vielleicht Störungsversuche gemacht werden — bemerken, daß in dem Gestzentwurf ein Artikel enthalten ist, der besagt, daß kein öffentlicher Bediensteter durch den Gesetzentwurf gegenüber dem jetzigen Zustand


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    geschädigt sein soll, das heißt, daß keiner nach Inkrafttreten des Gesetzes in der Auszahlung des reinen Gehalts weniger bekommen soll, als er heute hat. Die Lösung kann mit Rücksicht auf die geplanten steuerlichen Maßnahmen auf einem andern Weg gefunden werden.
    Das ist der innere Zusammenhang der Dinge. Nun haben wir hier diesen Antrag vorliegen, der ja insofern dem Willen der Bundesregierung entsprechen würde, als ich die Erklärung im Haushaltsausschuß abgegeben habe und heute wiederholen kann, daß dieser Gesetzentwurf zur Regelung und Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten auch gleichzeitig die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung auf Grund der früheren Reichsverordnungen bringt. Es handelt sich also urn eine andere Schwierigkeit, um die Schwierigkeit, daß der Beamtenrechtsausschuß glaubte, diese Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung ohne Rücksicht auf die Gesamtgesetzgebung an einen bestimmten Termin, und zwar an einen zurückliegenden Termin binden zu müssen. Ich muß das Hohe Haus pflichtgemäß darauf aufmerksam machen, daß die Bundesregierung und der Bundesminister der Finanzen bei all dem, was sie auf diesen Gebieten tun, gezwungen sind, daran zu denken, daß die Mittel des Bundes auch für andere Bevölkerungsschichten ausreichen müssen, sie infolgedessen gezwungen sind, daran zu denken, daß das Haushaltsgebaren des Bundes bei den ungeheuren Lasten, die an uns herantreten, nicht unnötig gefährdet wird.
    Ich möchte das Hohe Haus bitten, entweder so zu verfahren, wie es nach meiner Überzeugung die Mehrheit des Haushaltsausschusses wollte, die eine zweite Beratung dieses Antrags im Haushaltsausschuß als selbstverständlich angenommen hat, oder sich doch zu überlegen, ob es nicht möglich ist, künftige Schwierigkeiten dadurch aus dem Wege zu räumen, daß wir zwar, wozu wir alle den Willen haben, die sechsprozentige Gehaltskürzung so f o r i aufheben, aber ohne rückwirkende Kraft.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gundelach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Es ist nach der Auffassung der kommunistischen Fraktion sehr bedenklich, daß erst jetzt der Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht in der Angelegenheit der Aufhebung der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 gegeben wird. Bereits am 16. Dezember 1949 hat der Ausschuß einmütig eine Stellungnahme gebilligt, wie sie in der Drucksache Nr. 343 niedergelegt ist und auch den Rechtsansprüchen der Verwaltungsangehörigen des Bundes entspricht. wie sie auch seit Monaten von den Verbänden, den Interessenvertretungen — Verband öffentliche Dienste, Beamtengewerkschaften, Deutsche Angestelltengewerkschaft — vertreten word en ist. Es waren aber Kräfte am Werk, die dem Herrn Bundesfinanzminister nahestehen und die es bisher verhindert haben, daß der Bundestag dem Antrage des Ausschusses seine Zustimmung geben konnte. Der Herr Finanzminister ist gegen die Regelung, wie sie der Beamtenrechtsausschuß dem Bundestag vorschlägt, nämlich den Verwaltungsangehörigen des Bundes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets mit Wirkung vom 1. Januar 1950 gleiche Rechte in bezug auf ihre Entlohnung zuzubilligen, wie sie ihre Kollegen in den einzelnen Ländern zum Teil bereits, Herr Finanzminister, seit dem 1. April und 1. Oktober des vorigen Jahres haben. Das hier im Hau se deutlich zum Ausdruck zu bringen, haben Sie verhindert, obgleich Sie es ebensogut wissen wie wir.
    Wenn Sie nun aber heute erneut wieder dafür plädieren, daß man, falls der Bundestag dem Antrage des Beamtenrechtsausschusses zustimmen sollte, wenigstens nicht den Termin des 1. Januar nehmen möge, dann scheint mir das eine ziemliche Zumutung gegenüber den Beamten zu sein, die hier auf ihr Recht pochen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat schon selbst darüber gesprochen, wie man im Haushaltsausschuß versucht hat, die Stellungnahme des Beamtenrechtsausschusses null und nichtig zu machen. Der Herr Finanzminister hat auch heute wieder von der „Interessengemeinschaft", oder wie er sich ausdrückte, der Beamten mit den vertriebenen Beamten gesprochen und hat im Haushaltsausschuß, wie ich erfahren habe, mit aller Deutlichkeit betont, daß bei der Gesamtregelung in Verbindung mit Artikel 131 des Grundgesetzes den Beamten, die heute noch im Dienst sind, ziemliche Belastungen zugemutet werden müßten. Das heißt mit anderen Worten, auch wenn es heute von dem Herrn Bundesfinanzminister sehr abgeschwächt zum Ausdruck gebracht worden ist; daß die Lebenshaltung gerade der unteren und mittleren Beamten in der kommenden Zeit weiter herabgedrückt werden wird.

    (Zuruf rechts: Gerade nicht!)

    Wir werden unsere Zustimmung zu einer solchen Finanzpolitik niemals geben!
    Meine Damen und Herren! Der Beamtenrechtsausschuß konnte sich mit der Behandlung seines Antrags, wie sie im Haushaltsausschuß vor sich gegangen ist, nicht einverstanden erklären und hat deshalb mit Mehrheit gefordert, daß der Antrag des Ausschusses dem Bundestage zur sofortigen Beschlußfassung vorgelegt werde. Dafür bedarf es kaum noch Worte der Begründung. Der Antrag spricht unserer Meinung nach für sich selbst, da er für alle Verwaltungsangehörigen eine gleiche Rechtsgrundlage schafft, eine Regelung, die nicht mehr von der für die Verwaltungsangehörigen in den einzelnen Ländern abweicht. Auf dieses gleiche Recht haben alle Verwaltungsangehörigen des Bundes Anspruch, und deshalb stimmt meine Fraktion dem An- trag des Ausschusses zu.
    Gestatten Sie mir nur noch einige Worte zu dem Antrag meiner Fraktion Drucksache Nr. 364, der die gleiche Frage betrifft.