Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Haushaltsausschusses am 4. und 5. Januar dieses Jahres über den Antrag auf Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung habe ich die Erklärung abgegeben, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die einheitliche Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten nach Artikel 131 des Grundgesetzes in Ausarbeitung habe. daß ich hoffe, diesen Gesetzentwurf noch im Laufe des Monats Januar den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten zu können und daß dieser Gesetzentwurf in innerer. Beziehung zu der Frage der sechsprozentigen Gehaltskürzung steht. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Belastung, die der Haushalt des Bundes mit der Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten übernimmt, sehr hoch sein werde, daß diese Belastung im Gesamtzusammenhang mit den Belastungen betrachtet werden müsse, die für andere Leistungen, für Leistungen an Kriegbeschädigte, Heimatvertriebene, Wehrmachtbeamte usw. noch an uns herantreten, und daß wir ungerecht handeln, wenn wir im Vorgriff für einen Teil die Mittel, die für den andern Teil dann zur Verfügung stehen sollen, zu rasch verbrauchen und damit kürzen. Ich habe deshalb auch grundsätzlich an den Gedanken einer Schicksalsgemeinschaft appelliert und habe gesagt, es möchte doch die Frage der Fürsorge für die ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten im Zusammenhang mit der Frage der Kürzung der Gehälter um 6 Prozent betrachtet werden, und es möchte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit betrachtet werden, für jeden gerecht zu handeln und in gerechter Weise Mittel zur Verfügung zu stellen.
Der Haushaltsausschuß hat sich diesen Darlegungen damals anscheinend nicht verschlossen, und ich schmeichle mir mit der Hoffnung, daß diese Darlegungen den Erfolg hatten, daß der Haushaltsausschuß wünschte, daß der Beamtenrechtsausschuß sich diese Frage noch einmal überlege. Er scheint das besonders deshalb auch getan zu haben, weil er annahm, daß diese Frage wieder in den Haushaltsausschuß zurückkommt. Es war ja vereinbart, daß bei einer neuen Beratung über diese Frage nicht nur ich, sondern auch der Herr Bundesminister für Verkehr und der Herr Bundesminister für Post- und Fernmeldewesen als die Hauptbeteiligten im Haushaltsausschuß die Dinge klarlegen und ihre Meinung vertreten sollten. Wider Erwarten hat nun der Beamtenrechtsausschuß die Rückverweisung an den Haushaltsausschuß nicht vorgenommen, und wir haben heute im Plenum darüber zu berichten.
Ich kann dem Plenum mitteilen, daß ich mein Versprechen, soweit es möglich war, gehalten habe. Der Gesetzentwurf über die Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten i s t in meinem Hause ausgearbeitet und wird mir in Reinschrift übermorgen, am Samstag, zugehen. Er kann dann im Kabinett in der nächsten Woche beraten werden und in der übernächsten Woche den gesetzgebenden Körperschaften zugehen.
Ich kann im voraus verraten, daß nach den bisherigen vorläufigen Berechnungen der Aufwand für die verdrängten öffentlichen Bediensteten aus dem Bundeshaushalt 350 Millionen D-Mark jährlich betragen wird. In der gegebenen Zwangslage habe ich in diesem Gesetzentwurf infolgedessen auch den Gedanken der schicksalsgemeinschaft zum Ausdruck gebracht. Wenn Sie den Gesetzentwurf haben, werden Sie sehen, in welcher Form. Ich möchte nur hier grundsätzlich — damit in der Öffentlichkeit nicht vielleicht Störungsversuche gemacht werden — bemerken, daß in dem Gestzentwurf ein Artikel enthalten ist, der besagt, daß kein öffentlicher Bediensteter durch den Gesetzentwurf gegenüber dem jetzigen Zustand
geschädigt sein soll, das heißt, daß keiner nach Inkrafttreten des Gesetzes in der Auszahlung des reinen Gehalts weniger bekommen soll, als er heute hat. Die Lösung kann mit Rücksicht auf die geplanten steuerlichen Maßnahmen auf einem andern Weg gefunden werden.
Das ist der innere Zusammenhang der Dinge. Nun haben wir hier diesen Antrag vorliegen, der ja insofern dem Willen der Bundesregierung entsprechen würde, als ich die Erklärung im Haushaltsausschuß abgegeben habe und heute wiederholen kann, daß dieser Gesetzentwurf zur Regelung und Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten auch gleichzeitig die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung auf Grund der früheren Reichsverordnungen bringt. Es handelt sich also urn eine andere Schwierigkeit, um die Schwierigkeit, daß der Beamtenrechtsausschuß glaubte, diese Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung ohne Rücksicht auf die Gesamtgesetzgebung an einen bestimmten Termin, und zwar an einen zurückliegenden Termin binden zu müssen. Ich muß das Hohe Haus pflichtgemäß darauf aufmerksam machen, daß die Bundesregierung und der Bundesminister der Finanzen bei all dem, was sie auf diesen Gebieten tun, gezwungen sind, daran zu denken, daß die Mittel des Bundes auch für andere Bevölkerungsschichten ausreichen müssen, sie infolgedessen gezwungen sind, daran zu denken, daß das Haushaltsgebaren des Bundes bei den ungeheuren Lasten, die an uns herantreten, nicht unnötig gefährdet wird.
Ich möchte das Hohe Haus bitten, entweder so zu verfahren, wie es nach meiner Überzeugung die Mehrheit des Haushaltsausschusses wollte, die eine zweite Beratung dieses Antrags im Haushaltsausschuß als selbstverständlich angenommen hat, oder sich doch zu überlegen, ob es nicht möglich ist, künftige Schwierigkeiten dadurch aus dem Wege zu räumen, daß wir zwar, wozu wir alle den Willen haben, die sechsprozentige Gehaltskürzung so f o r i aufheben, aber ohne rückwirkende Kraft.