Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich lege nach der Ausführung des Herrn Kollegen Arndt Wert darauf, einige Dinge richtigzustellen. Selbstverständlich hat der Bundestag, das heißt das Plenum als Ganzes, das Recht, seine Tagesordnung zu bestimmen. Selbstverständlich wäre es ein erheblicher Bruch des parlamentarischen Anstandes und des parlamentarischen Rechts überhaupt, Anträge und Gesetzesvorlagen irgendeiner Fraktion durch ständiges Weglassen von der Tagesordnung zu unterdrücken. Das geht nicht. Aber es besteht kein Muß über den Zeitpunkt. Man muß doch diese Dinge nach der Vernunft auszulegen trachten. Nach Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes kann zwar die Minderheit die Einberufung des Bundestags verlangen, sie kann sie aber nicht zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung verlangen.
Wenn eine Regierungsvorlage dicht bevorsteht — und es ist klar, daß bei dem Gesetzgebungsweg die Regierungsvorlage ihre Zeit braucht, weil sie erst noch drei Wochen vorher dem Bundesrat zugehen muß —, dann ist es vernünftig, eine solche Vorlage mit der Vorlage einer Fraktion zu verbinden. Mehr habe ich nicht sagen wollen. Es wäre unzweckmäßig, anders zu verfahren.