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ID0102802200

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    Deutscher Bundestag — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950 859 28. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 859D, 898D Schreiben der Fraktion der Deutschen Partei betr. Ausschluß des Abg. Hedler aus der Deutschen Partei . 860A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 328) und Erste Beratung des Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 327) . . . . . . 860A Wagner (SPD), Antragsteller . . . 860B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 863B Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . . 864B Dr. Laforet (CSU) 865B Dr. Wahl (CDU) 865C Dr. von Merkatz (DP) . . . 866B, 877A Neumayer (FDP) 867B Dr. Reismann (Z) . . . . . . . 867D Loritz (WAV) 870B Leibbrand (KPD) 872C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . 874B Dr. Bucerius (CDU), zur Geschäftsordnung . . . . . 876A Geschäftsordnungsaussprache betr. Behandlung von Initiativanträgen Dr. Bucerius (CDU) 876B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Aufhebung der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebiets (Drucksachen Nr. 343 und 140) 877B Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 877C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 878B, 885A Gundelach (KPD) 879B Arnholz (SPD) 880A Dr. Vogel (CDU) 881B Paschek (WAV) . . . . . . . 882B Pannenbecker (Z) . . . . . . . . 882C Dr. Falkner (BP) 883C, 886D Dr. Nowack (FDP) 884B Frommhold (NR) 885D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung nach der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom Dezember 1930 für die Verwaltungsangehörigen des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Antrag der Fraktion der KPD) (Drucksache Nr. 364) . . . . . . . . 886D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 886D, 887D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . . : . . . . 887A, 888B Neumann (SPD) (zur Abstimmung) . 888B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Notstandsgebiet Watenstedt - Salzgitter (Drucksachen Nr 362 und 181) 889A Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 889A Storch, Bundesminister für Arbeit 889B, 894B Wackerzapp (CDU) 890A Frau Brökelschen (CDU) . . . . 890D Stegner (FDP) . . . . . . . 891B Dr. Richter (NR) 891D Bielig (SPD) . . . . . . . . 892C Rische (KPD) 895A Farke (DP) . . . . . . . . . 896B a Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksache Nr. 386) . . . . 897A Kurt Müller (KPD), Antragsteller . . 897B Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 898B, D Nächste Sitzung 898D Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Wozu? Die Blume haben Sie schon öfter in meinem Knopfloch gesehen. meine Herren!

    (Zuruf: Eine rote!)

    — Das ist doch nichts Neues! — Ich wollte Sie um Entschuldigung bitten, daß mein Anmarsch zur Rednertribüne so verhältnismäßig lange dauert. Aber es läßt sich leider nicht verhindern, daß ich Ihre Geduld ab und zu in Anspruch nehmen muß, da wir so weit hinten sitzen, daß man uns von oben aus nicht einmal beobachten kann. Das ist der Ausfluß einer Praxis, von der man hoffentlicht wohl bald lassen: wirrt. so daß man, wie es in anderen Parlamenten üblich ist, uns den Platz gibt, der uns zukommt und wie man ihn anderen Parteien hier hat zukommen lassen. Aber ich will meine Zeit nicht mit dieser Vorrede verschwenden. Ich danke Ihnen für den freundlichen Empfang, den Sie meiner Blume und nicht mir gezollt haben.

    (Heiterkeit.)

    Unsere Fraktion, die Fraktion des Zentrums, begrüßt die Vorlage, die die SPD uns zur Errichtung des Bundesverfassungsgerichts gemacht hat und den Entwurf eines Richterwahlgesetzes. Ich muß dabei der Meinung Ausdruck geben. daß wir befriedigt darüber sind, daß die Initiative hier von einer Fraktion dieses Hauses ausgegangen ist. Denn wenn schon die Regierung in reichlichem Maße ihr Recht der Exekutive und die Randgebiete in Anspruch nimmt so müssen wir Wert darauf legen, daß wenigstens die Legislative dem Hause unbenommen bleibt, auch im Stadium der Initiative.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich habe am allerwenigsten Verständnis dafür, wenn nicht die Regierung, sondern ein Mitglied des Hohen Pauses selber darauf hinweist, daß man eigentlich auch noch solche Vorlagen der Regierung überlassen sollte, und das erst recht in einer Angelegenheit, bei der es sich doch in Zukunft sehr oft um die Entscheidung von Konflikten handeln wird. die gerade zwischen der Legislative und der Exekutive sozusagen in der Luft liegen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Der Herr Justizminister des Bundes hat soeben die Regierung gegen den Vorwurf oder den Verdacht verteidigen zu müssen geglaubt daß sie über die Grenzen, die ihr Verfassungsmäßig gesetzt sind hinauszugehen beabsichtige oder in der Vergangenheit das schon getan hätte. Diesen Vor-wurf hat soweit ich es gehört habe. niemand erhoben. Daß er trotzdem glaubt. die Regierung dagegen verteidigen zu müssen, scheint mir etwas symptomatisch zu sein.

    (Heiterkeit. — Zuruf rechts: Sie haben nicht zugehört!)

    Doch. ich habe gut zugehört, sehr verehrter Herr Kollege. Gesagt wurde nur es liege doch in der Luft, daß Konflikte entstünden bei einer Regierung, die sich in der bisher geschehenen Art und Weise verhalte. Man muß doch bedenken, daß schon einmal — nicht ohne Grund — ein Antrag betreffend die Auslegung des Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes vorgelegt worden ist. Das betrifft nun in diesem Falle nicht bloß die Regierung. Dann lag ein Konflikt bezüglich der Ratifizierung des Petersberger Abkommens vor. Schließlich befinden wir uns zur Zeit im Stadium der Beratungen — man kann auch das als eine Art von Konflikt, jedenfalls zwischen einigen Parteien und der Regierung, auffassen - über die Rechtmäßigkeit der Benzinpreisregelung. Ob dabei ein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt oder nicht, spielt aber gar keine Rolle bei einer Regierung, die bestrebt ist, die Grenzen ihrer Befugnisse gegenüber dem Parlament so weit vorzurücken und vorzudrücken. In einer Situation, in der dieses Haus sich immerzu genötigt sieht, seine Position gegenüber einer Regierung zu verteidigen, die wegen des konstruktiven Mißtrauensvotums, das in unserer Bundesverfassung nuneinmal verankert ist, eine so starke Position zu haben glaubt, daß sie sich für berechtigt und für stark genug hält, ihren Tätigkeitsbereich immer weiter vorzuschieben, in einer solchen Situation ist es ganz selbstverständlich, daß eine der sich bedrängt fühlenden Parteien die Initiative ergreift und diesen Entwurf vorlegt.
    Wir als Zentrum - es ist Ihnen ja erinnerlich, daß wir das Bundesgrundgesetz seinerzeit abgelehnt haben — hätten uns an sich, ähnlich wie die Bayern es soeben ausgeführt haben, auf den Standpunkt stellen können: uns kann es recht rein., wenn die Verfassung nicht funktioniert. Warum aber legen wir doch Wert darauf, das sie funktioniert? Ich erinnere Sie daran, daß die Ablehnung des Grundgesetzes seitens des Zentrums nach reiflicher Überlegung und nach eingehenden Beratungen deswegen erfolgt ist, weil wir glaubten, im Grundgesetz nicht genügend die Freiheit der Persönlichkeit auf einem Gebiet verankert zu sehen, das wir als eines der wesentlichsten Gebiete der Betätigung allgemein menschlicher Freiheit überhaupt ansehen. Wenn wir die Freiheit des Menschen im westdeutschen Staat garantieren wollen, dann ist es das Notwendigste, den Rechtsstaat in allen seinen Außerungen zu etablieren und zu festigen Hierzu ist gerade wegen des bisherigen Verhaltens der Bundesregierung und der Mehrheitsparteien in allererster Linie die Aufrichtung eines Bundesverfassungsgerichts erforderlich.
    Es ist nicht ganz ohne Berechtigung davon gesprochen worden, daß man das politische Leben nicht absolut in das Prokrustesbett von Rechtsnormen pressen kann. Ebenso kann man das gesamte sonstige Leben nicht unter Rechtsnormen fassen. Es bleibt eine ganze Menge von Dingen, die für das Recht nicht faßbar sind; im privaten und bürgerlichen Leben die Höflichkeit, die Usance, die Freundlichkeit und das verwandtschaftliche Verhältnis, im großen öffentlichen Leben der Staaten die Politik, die internationale wie die nationale, die innere Politik. Aber es geht nicht darum, hier eine bis ins letzte ausgefeilte Abgrenzung vorzunehmen, sondern es dreht sich hier darum, die Grundrechte der einen und der anderen Organe und darin indirekt und direkt das Grundrecht der Freiheit des Menschen überhaupt gegen Übergriffe irgendwelcher Gewalten zu sichern. Es dreht sich auch darum, die Zuständigkeiten der einzelnen Organe des Bundes und der Länder abzugrenzen. Das alles soll nicht aus der Schau der Regierung geschehen, nicht aus der Schau von Bundesregierung und Länderregierungen, sondern aus der Schau des Parlaments, aus der Schau der Vertreter des deutschen Volkes, als die wir hier zu sitzen die Ehre


    (Dr. Reismann)

    und die Verpflichtung haben. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob ein Antrag solcher Art aus der Schau der Regierung, namentlich einer so autoritären Regierung, oder aus der Mitte des Volkes eingebracht wird. Deswegen begrüßen wir die Vorlage, so wie wir sie hier vorfinden, in ihren Grundtendenzen.
    Ich will auf die Einzelheiten nicht eingehen, da das nicht Aufgabe dieser ersten Lesung ist. Aber ich begrüße auch — das will ich ausdrücklich sagen —, daß diese Vorlage etwas rudimentär ist. Indem ich es so ausdrücke, will ich keineswegs eine abschätzige Kritik aussprechen. Man könnte ein solches Gesetz eingehender machen, und ich könnte mir denken, daß die Regierung - der ich gern glaube, daß sie nicht die Absicht gehabt hat, eine solche Vorlage zu verzögern — eine eingehendere Vorlage bringen wird. Es ist aber die Frage, ob eine eingehendere Regelung zweckmäßiger und richtiger ist oder ob man nicht gerade bei dem Stoff, um den es sich hier handelt, die Bestimmungen in etwas großzügigerer und generellerer Art und Weise fassen soll, so wie es hier der vorliegende Entwurf der SPD getan hat. So läßt man der Entwicklung mehr Spielraum. Ich glaube allerdings. daß man in einiger Hinsieht doch etwas mehr ins Detail gehen sollte. Wir haben in der Vergangenheit bei der Weimarer Praxis in .gewissem Sinne darunter gelitten, daß zum Beispiel die Vollstrekkung überhaupt nicht geregelt war. Darüber hat sich ein theoretischer und praktischer Streit entwickelt. Fs wäre ferner zweckmäßig, die Verfahrensregelung ein wenig eingehender zu machen und vielleicht auch die Möglichkeit von Zwischen- und Vorentscheidungen vorzusehen. ferner Bestimmungen darüber aufzunehmen, wie denn das Gericht seine Entschließungen zu tenorieren hat. Es muß erwogen werden, ob eine ausschließliche Regelung der Tenorierungsmöglichkeiten vorzusehen ist oder ob man wenigstens einige davon festzustellen hat. ob und in welchen Grenzen man Feststellungsklagen und -urteile zulassen will oder ob man nur Leistungsklagen zulassen will, ob Befehle ausgesprochen werden sollen oder nur theoretische bzw. hypothetische Urteile zulässig sein sollen, ob die Tenorierung völlig freigelassen oder wie es sonst gemacht werden soll.
    Ein allerdings grundsätzliches Bedenken erhebe ich gegen der § 1 der hier vorgeschlagenen Regelung, nach welchem das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz in Berlin haben soll. Das richtet sich nicht etwa gegen die Stadt Berlin, die unserer Unterstützung bedarf. Es handelt sich dabei vielmehr um rein praktische Bedenken. Bedenken Sie. wie schwer Berlin heute erreichbar ist. Erschweren Sie nicht die Inanspruchnahme des Gerichts und die Verhandlungen vor dem Gericht dadurch, daß Sie den Sitz dieses Gerichts in eine solche Stadt legen. Bedenken Sie weiter, daß Berlin — wir können dazu stehen, wie wir wollen — zur Zeit gar nicht Bestandteil des Bundes ist. Jedenfalls gehört das Bundesverfassungsgericht nach meiner Meinung nicht in eine so exponierte Stadt. die der praktischen Handhabung des Verfahrens solche Schwierigkeiten entgegensetzt.
    Man kann verschiedener Meinung darüber sein: Wohin denn mit dem Gericht? Man könnte der Ansicht sein, dieses Gericht, das einen Januskopf trägt — es ist Gericht und gleichzeitig Verfassungsorgan — gehöre an den Sitz der Regierung, des Bundestags und des Bundesrats als Bundesorgan, das es ist. Man stellt die Organschaft dann in den Vordergrund der Betrachtungen. Man kann aber auch der Ansicht sein, man soll die gerichtliche Qualität dieser Körperschaft mehr in den Vordergrund stellen und es in Verbindung bringen mit dem Obersten Bundesgericht, das wir demnächst schaffen wollen. Jedenfalls: weit von beiden entfernt diese Körperschaft nach Berlin zu bringen, halten wir nicht für richtig.
    Mit Recht schlägt der § 3 vor, daß Mitglieder des Gerichts solche Leute sein sollen, die im öffentlichen Leben erfahren sind. In der Diskussion über diesen Punkt, nämlich über die Mitgliedschaft, ist der Gedanke aufgekommen, man solle nur solche Leute hinsetzen, die im öffentlichen Recht besondere Erfahrungen hätten; und das würden wir nicht begrüßen. Ich erinnere mich und erinnere Sie, meine Damen und Herren, an die Jellinneksche Schule, die schließlich darauf hinauslief — und diese Schule hat immer noch große Bedeutung —, daß man dem öffentlichen Recht und damit dem Staat eine von uns energisch abgelehnte Präponderanz, ein Übergewicht gegenüber der Einzelpersönlichkeit und der Freiheit verleihen wollte. Deswegen begrüßen wir, daß man die Betonung auf die Erfahrung im öffentlichen Leben legt und nicht etwa auf Spezialkenntnisse des öffentlichen Rechts.
    Über die Zahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts und die Art seiner Organisierung könnte man verschiedener Meinung sein. Das wäre zu überlegen. Ich will auch hieraus das Grundsätzliche streifen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber doch sagen, daß man die Zahl der Richter nicht zu klein nehmen darf, und der Ansicht Ausdruck geben, man solle mindestens zwei oder drei Senate schaffen und den Zwang zu einer vollzähligen Versammlung des gesamten Gerichtshof zu jeder Entscheidung ablehnen.
    Im übrigen weise ich bei der Gelegenheit auf eine Lücke im Entwurf hin. Es heißt, daß bei der Wahl durch den Bundestag jemand zum Richter gewählt ist, der mindestens sechs Stimmen vereint. Und wenn das nicht der Fall ist, was dann? Der Fall ist nicht geregelt. Das scheint übersehen worden zu sein.
    Zu den Wahlvorschlägen, die der Bundestag macht, erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß das Verfahren etwas kompliziert erscheint. Wir möchten darauf hinweisen, daß nicht das d'Hondtsche Verfahren das einzige ist, das dem Verhältnisprinzip und der Demokratie gerecht wird. Es gibt auch noch andere Methoden dazu.
    Die Frage, wer den Präsidenten bestimmen soll, ist eine grundsätzliche Frage. Soll es aus dem Forum des Gerichts selber geschehen, oder soll die Bestimmung des Präsidenten durch den Bundestag und des Vizepräsidenten durch den Bundesrat, also von anderen außenstehenden Körperschaften geschehen? Ich bin wegen der engen Verbindung sowohl dieses Gerichtshofes wie des Vorsitzenden in diesem Gericht mit dem politischen Leben der Ansicht, daß der Entwurf recht hat, wenn er vorsieht, daß nicht von dem Gericht selber, sondern von den beiden Häusern die Bestimmung des Präsidenten und des Vizepräsidenten geschehen soll.
    Ich will mich hierauf für die erste Lesung beschränken und hinsichtlich des Richterwahlgesetzes


    (Dr. Reismann)

    nur darauf hinweisen, daß man bei der hessischen Regelung, die hier zugrunde zu liegen scheint, offenbar keine schlechten Erfahrungen gemacht hat. Die Zahl der Richter für den Richterwahlausschuß liegt nach Artikel 95 fest, und es wäre höchstens die Frage, wer denn die Vorschläge dazu machen soll. Da soeben der Vorschlag des § 9 des vorliegenden Entwurfs kritisiert wurde und das Vorschlagsrecht in den Händen der Länderjustizminister oder des Bundesjustizministers als besser aufgehoben erachtet wurde, möchte ich demgegenüber zum Ausdruck bringen, daß wir da abweichender Meinung sind. Wir halten es für wenig demokratisch, daß die Bürokratie bestimmen soll — wenn es auch die Justizbürokratie ist —. wer die Bundesrichter sind. Wir wollen gerade die möglichst unmittelbare oder doch, wenn nicht anders möglich, immerhin mittelbare Teilnahme des Volkes an der Wahl seiner höchsten Richter. Wir halten das nicht bloß für erfreulicher, sondern für absolut notwendig.
    Die beiden Anträge sind geeignet - sie haben auch den Nebenzweck, und wir begrüßen sie deshalb —, das deutsche Volk mit dem Verfassungsleben und mit der Justiz enger zu verbinden, als das bisher leider Gottes der Fall war. Wir hoffen, daß wir, wenn beide Einrichtungen eine Zeitlang funktioniert haben, von ihrer Arbeit befriedigt sind; wir erwarten, daß die engere Verbindung von Volk und Verfassung und Rechtsleben und die bessere Verankerung des Rechtslebens im Bewußtsein des deutschen Volkes dadurch gefördert und erreicht wird.
    Wir stimmen der Verweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu und wünschen, daß auch dort eine möglichst schnelle Bearbeitung dieser Materie, die wir für wichtig, ja für vordringlich halten, stattfinden möge.

    (Beifall beim Zentrum.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Loritz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alfred Loritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der WAV-Fraktion zunächst eine Vorbemerkung: Es freut uns außerordentlich, daß endlich von einer Fraktion dieses Hauses ein Gesetzentwurf eingereicht worden ist, der schon lange von seiten unserer Regierungsbank dem Parlament hätte vorgelegt werden müssen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Schon lange! Ich glaube es wagen zu können, sogar folgende Formulierung zu finden: ohne einen solchen Bundesverfassungsgerichtshof ist die Konstituierung des Deutschen Bundes überhaupt noch nicht richtig vollendet. Das Bundesverfassungsgericht ist für das Funktionieren unseres Staates und unserer Demokratie mindestens genau so wichtig wie die Wahl der Spitze des Staates, genannt Bundespräsident, wie die Wahl und Besetzung der einzelnen Ministerposten!

    (Sehr gut! links.)

    Ohne Bundesverfassungsgericht gibt es tatsächlich keine Möglichkeit für die Minderheit im politischen Leben — und sei die Minderheit auch nur eine Stimme schwächer als die Regierungsmehrheit —,

    (Heiterkeit bei der SPD)

    zu ihrem Rechte zu kommen, wenn es dieser Mehrheit, dieser Eine-Stimme-Mehrheit gefällt, die Minderheit niederzustimmen.
    'Ansätze zu einer solchen Entwicklung haben wir ja leider Gottes schon mehrfach in den Monaten, seitdem der Deutsche Bund ins Leben gerufen worden ist, bemerkt. Wir haben gestern wieder einen Fall gesehen, der vielleicht von großer Folgewirkung sein wird, daß nämlich ein Antrag, der irgend jemandem, irgendeiner Zufallsmehrheit nicht paßt, weil er von jemandem eingereicht wurde — vielleicht hätte ihn jemand anders lieber vorher eingereicht —, oder vielleicht weit der Inhalt nicht paßt, einfach von der Tagesordnung abgesetzt werden kann und daß man dann sogar der betreffenden Fraktion ganz kalt sagt: „Ja, ihr könnt ihn dann nochmals einreichen!" Dann wird er wieder abgesetzt, und dann kann er nochmals eingereicht werden. Und dieses neckische Spiel kann so vier Jahre fortgesetzt werden, immer mit einer Eine-StimmeMehrheit im Parlament!

    (Heiterkeit.)

    Welche Möglichkeiten gibt es denn dagegen heute? Vielleicht im Ältestenrat ein bißchen was zu sagen.

    (Heiterkeit.)

    Da können Sie dann auch überstimmt werden mit der berühmten Eine-Stimme-Mehrheit. Sonst gibt es kein Recht für die Minderheit, wenn auch eine noch so kleine Mehrheit hergeht und mit ihrer einen Stimme die anderen zu überstimmen versucht!
    So ist der Verfassungsgerichtshof geradezu das politische Supplement zur ganzen Staatsinstitution, zum Bundespräsidenten, zum Bundestag, zu den Bundesministerien.
    Es wäre Aufgabe der Regierung gewesen, im ersten Monat ihrer Tätigkeit uns bereits einen solchen Verfassungsgerichtshof-Gesetzentwurf vorzulegen und damit die Debatte hierüber, wenigstens im Rechtsausschuß, in Gang zu bringen. Das ist nicht geschehen, und so begrüßen wir es, daß von der größten Oppositionspartei hier endlich dieser Entwurf vorgelegt wurde. Das ist besser. als wenn gar nichts geschehen wäre.
    Ich teile leider nicht den Optimismus, den heute einige Redner der Regierungsparteien zur Schau getragen haben, als würde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schon sehr rasch zu erwarten sein. Vielleicht hat diese Vorlage jetzt endlich Dampf dahinter gemacht!

    (Sehr gut! bei der SPD und bei der WAV.)

    — Ich sage: vielleicht! Sonst aber wäre es wahrscheinlich nicht so rasch geschehen.
    Das zur Einleitung.

    (Große Heiterkeit.)

    — Ich rede noch lange nicht so lange zur Einleitung wie Sie, meine Herren!
    Nun zum Inhalt des Gesetzentwurfes! Hier müssen wir allerdings erhebliche Bedenken geltend machen, Bedenken vor allem mit Rücksicht darauf, wie nach diesem Gesetzentwurf das oberste Richterkollegium zusammengesetzt werden soll.

    (Zurufe von der SPD: Aha!)

    Wir können uns de lege et constitutione ferenda nicht damit einverstanden erklären, daß 5 von den 10 ständigen Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts vom Bundestag gewählt werden sollen, und zwar — ganz klar — nach den Prinzipien der Mehrheitswahl. Diejenigen Bundesrichter, die nicht vom Bundestag gewählt werden, werden
    Deutscher Bundestag — Sitzung. Donn, Donnerstag, den 10. Januar 1950 871

    (Loritz)

    auch mehr oder minder durch die Zusammensetzung der Mehrheit in diesem Hause bestimmt werden, wenn auch nicht direkt, so doch auf dem Umwege über den Richterwahlausschuß. Wir bekommen dann, wie einige der Vorredner ganz richtig gesagt haben, mit den 10 Bundesrichtern am Schluß nichts anderes als wiederum einen Abklatsch der politischen Zusammensetzung, wie sie sich in diesem Hause jeweils darstellt.
    Gerade da möchte ich der sozialdemokratischen Fraktion, der Antragstellerin, zu bedenken geben: Riskiert Ihr von der SPD nicht etwa gerade mit diesem Euerem. Vorschlag, in eine hoffnungslose Minderheit gedrängt zu werden? Riskiert Ihr nicht gerade, etwa bei den allerwichtigsten Fragen überstimmt zu werden, die durch diesen Verfassungsgerichtshof entschieden werden, bei den Fragen, bei denen es sich um die Anwendung und Auslegung der Verfassung und um die Anwendung all der demokratischen Freiheitsrechte dreht, die in der Verfassung vorgesehen sind?
    Wir müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Gerichte schaffen, oberste Gerichtsbehörden, die der Fluktuation und den Fluktuationen des politischen Lebens möglichst weitgehend entrückt sind. Wir müssen einen obersten Gerichtshof für die Entscheidung der Verfassungsstreitigkeiten schaffen, der nichts zu tun hat mit den parteipolitischen Kämpfen, wie sie sich im Bundestag oder in anderen parteipolitischen Gremien abspielen und abspielen können.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Was gibt es hier für Möglichkeiten? Es dreht sich um die Wahl der Richter! Zwei Möglichkeiten nur wurden heute genannt; zwischen denen geht die Kontroverse und der Streit, nicht seit heute, schon seit Jahrzehnten, in der Theorie über die Verfassungsgerichtshöfe. Die eine Richtung will die Richter direkt durch das Parlament oder indirekt durch das Parlament auf dem Wege über einen Wahlausschuß wählen lassen, der dann wieder vom Parlament gewählt wird. Es gibt auch kombinierte Lösungen, so wie sie hier der Antrag der SPD vorsieht. Ergebnis: die Richter werden weitgehend nach politischen Prinzipien ausgewählt werden, und die Zusammensetzung der Richterkollegien wird mehr oder minder einen Abklatsch der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag darstellen.
    Die zweite Möglichkeit: man geht her und schaltet das Parlament aus, läßt die Regierung diese Vorschläge machen, wobei es ganz egal ist, ob man sagt: die Regierung, oder: der Herr Justizminster. Der zweite Weg ist nur scheinbar der bessere. In Wirklichkeit ist er genau so geeignet, hier das politische Moment, das wir unter allen Umständen in das Bundesverfassungsgericht nicht hineingetragen wissen wollen, dort hineinzubringen. Denn wer ist denn der jeweilige Bundesjustizminister? - Nichts anderes als ein Politiker, nichts anderes als ein Exponent entweder der stärksten politischen Partei oder jedenfalls der Regierungskoalition in diesem Hause, und wir bekommen, wenn wir den Justizminister zur Auswahl dieser obersten Richter im Verfassungsgerichtshof nehmen, auf einem Umwege nur dieselben Schwierigkeiten, die wir zuerst, bei dem ersten Wege, angedeutet haben.
    Was bleibt offen? Der Vorschlag ist heute noch von keiner Seite gekommen. Darf ich Ihnen kurz eine Anregung de constitutione ferenda skizzieren? — Dabei bin ich mir klar, daß die Details in dieser Sache Gegenstand einer Beratung des Rechtsausschusses sein können. Eine grundsätzliche Anregung, ausgehend von dem Gedanken, von dem ich überzeugt bin, daß der größere Teil der Bevölkerung seine Verwirklichung wünscht, und der deshalb auch eine verfassungändernde Mehrheit gewinnen könnte, nämlich unabhängige Richter zu haben, die nichts zu tun haben mit den Fluktuationen der jeweiligen Tagespolitik. Und wir können hier nur eines machen: wir müssen ein Wahlgremium schaffen, das erstens befähigt und geeignet ist, wirklich gute Leute auszusuchen — dazu gehört bereits ein profundes Fachwissen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts —, und das zweitens der Tagespolitik möglichst entrückt ist.

    (Zuruf rechts.)

    — Nein, Herr Zwischenrufer, da täuschen Sie sich schwer! Das soll nicht die WAV, das soll gar keine politische Partei sein. Wir von der WAV haben in unserem politischen Programm seit je und je gefordert, daß gerade die wichtigsten Stellen und die wichtigsten Richterposten im Staate von Leuten besetzt werden, die überhaupt keiner politischen Partei angehören, heiße sie WAV oder CDU oder wie sonst auch immer. Das zur Richtigstellung, Herr Zwischenrufer! Ich spreche keineswegs für die WAV, sondern ich spreche für eine Ausschaltung aller politischen Parteien bei der Besetzung dieser Richterstellen. Denn eine Stelle muß es im Staate geben, die den politischen Zänkereien und Streitigkeiten entrückt ist und die allein dadurch schon besser als alle anderen geeignet ist, Recht zu finden.

    (Bravo! bei der WAV. — Abg. Renner: Was für ein Recht?)

    Meine Damen und Herren! Kann man für das a Gremium, das diese eminent wichtige Wahl der Verfassungsrichter vornehmen könnte, nicht die juristischen Fakultäten der deutschen Universitäten einschalten?

    (Zurufe von der KPD.)

    Kann man nicht ein Kollegium von Wahlmännern bilden, das sich aus den Verfassungsrechtlern der deutschen Universitäten zusammensetzt?

    (Abg. Renner: Sind die unpolitisch? — Abg. Dr. Schmid: Sie haben noch nie einer Fakultätssitzung beigewohnt, Herr Kollege Loritz, sonst würden Sie das nicht sagen!)

    - Darf ich Ihnen sagen, Herr Kollege Renner: Damit Sie eine möglichst große Garantie dafür bekommen, daß die Tagespolitik nicht vielleicht doch durch ein Hintertürchen hereinkommt, gibt es eine Möglichkeit, nämlich die, solche Persönlichkeiten entweder von der Wahl, also vom passiven Wahlrecht, auszuschließen, die irgendeiner politischen Partei angehören, oder aber für dieses Wahlgremium überhaupt nur Persönlichkeiten hinzuzuziehen, die nicht Mitglieder irgendeiner politischen Partei des Hauses sind. Es gibt keine andere Möglichkeit. Gewiß, es gibt noch andere Gremien, aber sie müssen der Tagespolitik entrückt sein, sie dürfen nichts zu tun haben mit Bundestag, mit Bundesrat, mit Regierungsbänken, sei es hier des Bundes, sei es der einzelnen Länderregierungen. Sonst besteht immer wieder dieselbe große Gefahr, daß auch das Bundesgericht nichts anderes sein wird als ein politisches Gremium.
    Wir in Bayern haben ja unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet schon gemacht,

    (Lachen und Zurufe)

    872 Bundestag — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950

    (Loritz)

    mit den Entscheidungen des bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Ich erinnere Sie nur an die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Gültigkeit des neuen bayerischen Landeswahlgesetzes, wobei gerade Sie von der SPD, meine sehr verehrten Damen und Herren, sich mit Recht gegen diese Praxis und gegen diese Auffassung des bayerischen Verfassungsgerichts gewendet haben, die aber nur dadurch zustande kommen konnte, daß eben das Verfassungsgericht mehrheitlich auch aus politischen Richtern zusammengesetzt war, aus Abgeordneten, die Verfassungsrichter wurden, bzw. aus Richtern, von denen jeder im Lande genau weiß, daß sie Politiker sind oder jedenfalls Anhänger prominenter politischer Parteien. Das grundsätzlich zu der ganzen Frage.
    In dem Entwurf der SPD gibt es nun einige Bestimmungen, die - jedenfalls nach unserem Dafürhalten - so nicht Gesetz werden können. Ich erinnere nur an den § 17 Ziffer 2, wo es ausdrücklich heißt, daß antragsberechtigt nur sind eine Gruppe von Wahlberechtigten zum Bundestag, die mindestens 1 Prozent aller Wahlberechtigten umfaßt — scheint mir viel zu hoch gegriffen — oder ein Zehntel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Bundestags; das sind also über 40 Abgeordnete. Ich sehe hier überall gewisse Dinge, die es gerade den kleinen Parteien unmöglich machen könnten, zu ihrem Recht zu gelangen. Und eines möchte ich Ihnen sagen, und vielleicht stoße ich diesmal nicht auf Widerspruch: Wenn wir Deutsche der Welt gegenüber verlangen, daß uns Gerechtigkeit widerfährt, wenn wir sagen, wir sind klein und schwach, und Ihr anderen seid so groß, und gerade deshalb, weil ihr die Großen seid, sollt ihr auf uns Kleine Rücksicht nehmen, uns nicht zugrunde gehen lassen und uns anhören, — wenn wir das von der Welt verlangen, dann müssen wir zuerst in unserem eigenen Hause uns schützend gerade vor die Kleinen und Schwachen stellen. Dann ist es gerade das no-bile officium der Großen und Starken des Parlaments, der großen Parteien, sich schützend auch vor kleinere politische Gruppierungen zu stellen. Dann aber scheint es mir unmöglich zu sein, mit solchen Bestimmungen wie etwa im § 17 durchzukommen.
    Das gleiche gilt für § 36 und § 40, wo gar von einem Drittel der Mitglieder des Bundestags gesprochen wird usw. Hier überall scheinen mir die Ziffern zu hoch gegriffen zu sein, allzuhoch für kleine Parteien, allzuhoch auch für den quivis ex populo, diesen anständigen deutschen Mann von der Straße, der nach dem Gesetzentwurf leider nur in völlig unzureichendem Maße die Möglichkeit bekommt, mit seinen Beschwerden in allen Dingen, nicht bloß in denen, die hier aufgezählt sind, an den Verfassungsgerichtshof zu gelangen.
    Das sind, in kurzen Zügen dargelegt, unsere Einwendungen , zu dem Entwurf der SPD. Wir begrüßen es, daß der Stein wenigstens ins Rollen gekommen ist. Wir hoffen, daß die Sache nicht usque ad infinitum in den Ausschüssen verzögert wird, sondern daß das Verfassungsgericht so rasch als möglich geschaffen wird. Wir werten den Vorschlag der SPD als Diskussionsgrundlage. Wir werden uns ebenfalls erlauben, eine ganze Reihe von Dingen in den Ausschüssen zur Diskussion zu stellen.
    Eines müßte bei all diesen Besprechungen Leitstern sein: Rücksicht zu nehmen auf das Recht gerade des einzelnen Staatsbürgers und, was politische Gruppierungen anlangt, Rücksicht zu nehmen gerade auch auf die Kleinen und Schwachen. Denn nur dann können die Starken sagen, daß sie wirklich im Recht sind und im Einklang mit den Prinzipien der Humanität und der Demokratie, die allein uns im Innern und auch nach außen hin wieder aufwärts und herausführen können aus der furchtbaren Katastrophe, die über unser Land hereingebrochen ist!

    (Händeklatschen bei der WAV.)