Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grundgesetz ist ein sehr wichtiger Schritt in der Verfassungsentwicklung unseres Landes gemacht worden. Im Gegensatz zur Verfassung von Weimar. die auf einer in den Grundzügen verwaltungsstaatlichen Tradition aufbaute. ist durch das Grundgesetz ein weiterer entscheidender Schritt zur Verwirklichung des rechtsstaatlichen Prinzips erzielt worden. Das bedeutet eine geistesgeschichtliche Wandlung, die in der Verfassungswirklichkeit eine Gestaltung finden muß, welche zur Voraussetzung hat, daß unser gesamtes öffentliches, namentlich unser politisches Leben wieder von einem gemeinsamen Rechtsgewissen und Rechtsgefühl durchdrungen ist. Die Fraktion der Deutschen Partei begrüßt es daher, wenn in Ausführung des Grundgesetzes baldigst ein Gesetz über
den Verfassungsgerichtshof geschaffen wird. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung dieses Gesetzes, das viel Weisheit, Überlegung und auch Erfahrung aus der Vergangenheit verarbeiten muß, hätte es die Fraktion der Deutschen Partei begrüßt, wenn zu dieser Materie nicht seitens einer Fraktion eine Vorlage erfolgt wäre.
Gestatten Sie mir, hier im Auftrag meiner Fraktion eine grundsätzliche Bemerkung hinsichtlich der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung solcher Vorlagen zu machen. Es besteht nach der Geschäftsordnung des Bundestages kein Muß, eine solche Vorlage übereilt auf die Tagesordnung zu setzen, wenn die Regierung, wie sie deutlich erklärt hat, eine Vorlage zu derselben Materie bald, das heißt unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, zu bieten hat.
— Das Ermessen, das festzusetzen, liegt in der Hand des Ältestenrates, Herr Professor!
— Ich möchte über diese Frage, da ich nur zehn Minuten Redezeit habe, —