Rede:
ID0102801000

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Wahl.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950 859 28. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 859D, 898D Schreiben der Fraktion der Deutschen Partei betr. Ausschluß des Abg. Hedler aus der Deutschen Partei . 860A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 328) und Erste Beratung des Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 327) . . . . . . 860A Wagner (SPD), Antragsteller . . . 860B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 863B Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . . 864B Dr. Laforet (CSU) 865B Dr. Wahl (CDU) 865C Dr. von Merkatz (DP) . . . 866B, 877A Neumayer (FDP) 867B Dr. Reismann (Z) . . . . . . . 867D Loritz (WAV) 870B Leibbrand (KPD) 872C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . 874B Dr. Bucerius (CDU), zur Geschäftsordnung . . . . . 876A Geschäftsordnungsaussprache betr. Behandlung von Initiativanträgen Dr. Bucerius (CDU) 876B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Aufhebung der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebiets (Drucksachen Nr. 343 und 140) 877B Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 877C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 878B, 885A Gundelach (KPD) 879B Arnholz (SPD) 880A Dr. Vogel (CDU) 881B Paschek (WAV) . . . . . . . 882B Pannenbecker (Z) . . . . . . . . 882C Dr. Falkner (BP) 883C, 886D Dr. Nowack (FDP) 884B Frommhold (NR) 885D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung nach der ersten Gehaltskürzungsverordnung vom Dezember 1930 für die Verwaltungsangehörigen des Bundesdienstes und der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Antrag der Fraktion der KPD) (Drucksache Nr. 364) . . . . . . . . 886D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 886D, 887D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . . : . . . . 887A, 888B Neumann (SPD) (zur Abstimmung) . 888B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Notstandsgebiet Watenstedt - Salzgitter (Drucksachen Nr 362 und 181) 889A Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 889A Storch, Bundesminister für Arbeit 889B, 894B Wackerzapp (CDU) 890A Frau Brökelschen (CDU) . . . . 890D Stegner (FDP) . . . . . . . 891B Dr. Richter (NR) 891D Bielig (SPD) . . . . . . . . 892C Rische (KPD) 895A Farke (DP) . . . . . . . . . 896B a Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung des Verfahrens gegen Angestellte der „Niedersächsischen Volksstimme" (Drucksache Nr. 386) . . . . 897A Kurt Müller (KPD), Antragsteller . . 897B Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 898B, D Nächste Sitzung 898D Die Sitzung wird um 14 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Ich habe zur Schaffung des Bundesverfassungsgerichts kurz Stellung zu nehmen. Es ist dringend erwünscht, daß das Bundesverfassungsgericht bei seiner außerordentlichen Bedeutung für den Rechtsstaat und die Wahrung der Verfassung in Bälde ins Leben tritt. Der Parlamentarische Rat hat im Grundgesetz nur die grundsätzliche Regelung vorgesehen und die Bestimmung über die Verfassung und das Verfahren einem Bundesgesetz zugewiesen. Die gestellte Aufgabe wirft eine große Reihe schwerwiegender und schwieriger Rechtsfragen auf, und hierzu gibt der Antrag der SPD auf der Beilage 328 eine wertvolle
    Stellungnahme. Wie wir von dem Herrn Bundesjustizminister gehört haben, werden wir in
    Kürze eine Vorlage der Bundesregierung erhalten, die auch die Vorschläge in der Drucksache
    Nr. 328 verwerten wird. Es ist unzweckmäßig,
    jetzt die eine oder die andere Streitfrage herauszunehmen. Die Behandlung dieses Antrags Nr.
    328 wird im Rechtsausschuß mit der Behandlung
    der Regierungsvorlage zu verbinden sein. Wir
    werden vor einer bedeutsamen Aufgabe stehen;
    möge ihr ein glücklicher Erfolg beschieden sein!

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wahl.

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    Rede von Dr. Eduard Wahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist die Aufgabe geworden, zur Drucksache 327, dem Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei zu dem Entwurf eines Richterwahlgesetzes, in einigen Sätzen Stellung zu nehmen.
    Die Auswahl der höchsten deutschen Bundesrichter, und zwar sowohl des Obersten Bundesgerichts wie der obersten Revisionsgerichte in Zivil- und Strafsachen, Steuer-, Verwaltungs- und Arbeitsangelegenheiten, ist eine der verantwortungsvollsten Staatstätigkeiten überhaupt. „Gerecht sein gegen sich und andere, das ist das Schwerste auf der weiten Erde", hat Grillparzer gesagt; und zu welchem Zeitpunkt wäre die richterliche Aufgabe, Recht zu finden und Gerechtigkeit zu üben, schwerer gewesen als heute! Wir haben zu viel Schlimmes erlebt, als daß der Positivismus, das heißt das unbedingte Vertrauen auf den Rechtsgehalt geschriebener Gesezte, der jahrzehntelang die unbestrittene Grundlage unserer gesamten Rechtspflege gewesen ist, nicht ebenso erschüttert wäre wie der Glaube an die ewigen Ideen des Rechts, auf die man sich allzuoft leichtsinnig berufen hat, um damit eignes, neues Unrecht zu tarnen. Solange in Europa Schauprozesse oder große, sonstige Verfahren durchgeführt werden, um der öffentlichen Meinung in politischen Fragen eine Richtung zu geben, ist der Rechtsgedanke selbst schwer kompromittiert. Nicht bei den Schlechtesten kann sich ein Zynismus in juristischen Fragen herausbilden, der gerade bei schwachen Naturen in eine feile Beflissenheit gegenüber der jeweilig herrschenden Richtung umschlagen kann. Die Auswahl der Richterpersönlichkeit ist deswegen eine außerordentlich verantwortungsvolle Aufgabe. Der Boden, auf dem unser Rechtswesen steht, zittert noch, und man könnte sich deswegen fragen, ob man nicht mit der Wahl der höchsten Richter noch warten müßte, bis der Gesundungsprozeß uns etwas weiter von der Katastrophenzeit der letzten Jahrzehnte hinweggeführt hat. Denn es ist zu fürchten, daß das politisch überhitzte Klima, in dem wir jetzt solche personellen Entscheidungen zu treffen haben, leicht Ergebnisse zeitigen könnte, die in kurzer Zeit von uns vielleicht bedauert würden. Aber andererseits ist es auch verständlich und notwendig, wenn hier der Versuch gemacht wird, möglichst bald unseren Staatsaufbau durch die Einrichtung der höchsten Gerichte zu komplettieren, da ohne ihr Funktionieren wesentliche Teile der rechtsstaatlichen Aufgaben unerfüllt bleiben müssen.
    Wenn wir deswegen den Antrag stellen, die Vorlage dem Rechtsausschuß zu überweisen, so


    (Dr. Wahl)

    können wir doch gewisse schwere Bedenken gegen den Entwurf nicht unterdrücken. Vor allen Dingen möchte ich auf zwei Punkte hinweisen.
    Der Wahlausschuß, der die Richter zu berufen hat, setzt sich nach der Verfassung aus dem Bundesjustizminister, den 11 Landesjustizministern und 11 vom Bundestag zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Entwurf schlägt nun vor, daß die Wahl der vom Bundestag auszusuchenden Mitglieder nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werde, so als ob es sich um einen Parlamentsausschuß handeln würde. Wird damit der Richterwahlausschuß nicht zu einem parteipolitischen Gremium, das nur nach parteipolitischen Gesichtspunkten arbeiten kann? Gerade hier müßte doch eine überparteiliche Lösung gefunden werden, zumal die politischen Gesichtspunkte in diesem Gremium durch die Landesjustizminister und den Herrn Bundesjustizminister genügend zum Zuge kommen, und es wäre doch um unsere Parlamentsarbeit schlecht bestellt, wenn es nicht gelingen sollte, auf einem andern Wege eine Besetzung dieses Ausschusses sicherzustellen, der der überparteilichen Natur dieser Aufgabe, die höchsten Richter zu bestellen, gerecht wird.
    Die zweite Ausstellung bezieht sich auf folgendes: In § 9 heißt es: „Der zuständige Bundesminister und die Mitglieder des Richterwahlausschusses können vorschlagen, wer zum Bundesrichter zu berufen ist." Auch hier kann ich einige Bedenken nicht unterdrücken. Nach meiner Auffasung ist es schwer haltbar, wenn man das Vorschlagsrecht für die höchsten Richter jedem Mitglied dieses Ausschusses einräumen will. Um Vetternwirtschaft auszuschließen, hat man in kommunalen Bereichen bekanntlich die Ausschreibung vorgeschrieben. Daß sich diese für die Berufung der höchsten Richter aber nicht als Auswahlverfahren eignet, liegt ja auf der Hand. Ich meine, das Justizministerium oder das andere jeweils beteiligte Ministerium sollte die Anregungen sammeln und dann von sich aus die Vorschläge machen. zumal auch das Justizministerium allein die Möglichkeit hat, durch die Verhandlungen mit dem Bundesrat die notwendige landsmännische Mischung der Richter sicherzustellen.
    Meine Damen und Herren, es kann nicht meine Aufgabe sein. hier noch weiter auf die Details einzugehen. Wir versprechen uns von der Ausschußarbeit eine Lösung, insbesondere wenn dann auch der Entwurf der Regierung vorliegt.

    (Bravo! und Händeklatschen bei der CDU.)