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ID0102706800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1950 823 27. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1950 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 823D, 858A Eintritt des Abg. Rahn in den Bundestag . 824A Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf betr. Erteilung einer Kreditermächtigung 824A Anfrage Nr. 26 des Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Drucksache Nr. 358) . . 824A Anfrage Nr. 24 der Fraktion der Bayernpartei betr. Sicherung der Verwendung der zur Auszahlung gelangenden Hausrathilfebeträge (Drucksache Nr. 345) . . 824A Antrag des Oberstaatsanwalts in München betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Aumer 824A Einspruch des Abgeordneten Dr. Miessner gegen den ihm erteilten Ordnungsruf in der Sitzung am 16. Dezember 1949 gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 393) . . . . . . . 824B Beratung des Entwurfs einer Verordnung über die Errichtung einer Zweigstelle des Deutschen Patentamtes in Groß-Berlin (Drucksache Nr. 368) 824B, 857D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 824C Dr. Seelos (BP) 825A, 826C Rische (KPD) 825C Ekstrand (SPD) 825D Hoogen (CDU) . . . . . . . 826D Strauss (CSU) 827A Dr. Wellhausen (FDP) 827D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (Drucksache Nr. 392) . . 828A Blücher, Bundesminister für europäische Zusammenarbeit 828A, 834B Dr. Pünder 830D Rische (KPD) 833A Dr. Preusker (FDP) 834D Dr. Baade (SPD) 836A Dr. Bertram (Z) 838D Dr. Seelos (BP) 839D Dr. Leuchtgens (NR) 841A Dr. Tillmanns (CDU) 842A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Antrag der Fraktion der SPD) (Drucksache Nr. 350) . . . . 842B Bielig (SPD), Antragsteller . . . 842B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 843D Albertz, Niedersächsischer Minister für das Flüchtlingswesen . . 844C Goetzendorff (WAV) 845C Kuntscher (CDU) 846B Stegner (FDP) 847D Oskar Müller (KPD) . . . . . 848C Donhauser (BP) ..... . 849B Farke (DP) 849D Krause (Z) . . . . . . . . 850B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen . . . . . . . 850C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Grenzlandfragen über den Antrag der Abgeordneten Mehs, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Soforthilfe für die sogenannte „rote Zone" (Drucksachen Nr. 348 und 95) . . 851D Roth (SPD), Berichterstatter . . . 851D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Onnen (Drucksache Nr. 311) . . . . 852B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . 852B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 394) . . . . . . . 855A Frau Heiler (CDU) . . . . . . . 855B 0 Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Einschränkung überhöhter Handelsspannen (Drucksache Nr. 257) . 855C Dr. Bucerius (CDU) (zur Geschäftsordnung) 855C Loritz (WAV) (zur Geschäftsordnung) 856B Ubersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 391) 857C Nächste Sitzung 858A Die Sitzung wird um 14 Uhr 42 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Anne Marie Heiler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bei Drucksache Nr. 287 handelt es sich darum, den Antrag außerdem an den Ausschuß für Jugendfürsorge zu überweisen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben eben den Antrag gehört. Ich darf annehmen, daß dagegen keine Bedenken bestehen; oder bestehen solche? — Dann würde also bei Drucksache Nr. 287, die oben auf Seite 2 der Sammeldrucksache aufgeführt ist, auch der Ausschuß für Jugendfürsorge einzufügen sein mit der Maßgabe, daß die Federführung beim Ausschuß für öffentliche Fürsorge liegt.
Meine Damen und Herren, darf ich nun das Einverständnis des Hauses feststellen, daß Drucksache Nr. 394 unter Berücksichtigung der von mir festgestellten Berichtigungen und Änderungen als beschlossen gilt? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist demgemäß beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 8:
Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betreffend Einschränkung überhöhter Handelsspannen (Drucksache Nr. 275).

(Abg. Dr. Bucerius: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Bucerius.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion beantrage ich gemäß § 72 der Geschäftsordnung, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Da über die Auslegung der Bestimmung Streit besteht, darf ich sie Ihnen kurz bekanntgeben. § 72 lautet:
    Absetzung von der Tagesordnung.
    Von der Tagesordnung kann der Bundestag einen Gegenstand absetzen.
    Dann kommt eine weitere, hier nicht interessierende Bestimmung.
    Zur Begründung: Wir haben im Ältestenrat von den Vertretern der sozialdemokratischen Fraktion gehört, daß noch im Laufe dieser Woche verschiedene Anträge eingereicht werden, die in kürzester Frist — wahrscheinlich schon in der nächsten Woche — eine umfangreiche wirtschaftspolitische Debatte erforderlich machen werden. Zu dieser wirtschaftspolitischen Debatte paßt der Antrag der WAV ausgezeichnet

    (Zurufe und Lachen bei der WAV)

    und wird gemeinschaftlich damit begründet und verhandelt werden können. Die Ökonomie, die in diesem Hause mehr als in jedem anderen erforderlich ist, die sachliche Arbeit, die das Haus im Interesse des Volkes zu leisten hat, verbietet es ganz eindeutig, daß hier doppelte Arbeit geleistet wird, daß jetzt hier Reden gehalten werden, die in der nächsten Woche unter allen Umständen wiederholt werden müssen.

    (Abg. Loritz: Zur Geschäftsordnung!)

    Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Loritz beruft sich darauf, daß die Bestimmung des § 72 nicht anwendbar sei. Er beruft sich dabei auf § 36 Absatz 3 der Geschäftsordnung:
    Der Bundestag kann jederzeit beschließen,
    die Beratung eines Gegenstandes auf bestimmte Zeit bis zu vier Wochen auszusetzen.
    — Und nun kommt das, worauf sich der Herr Abgeordnete Loritz stützt —:
    Der Antrag muß gedruckt vorliegen und auf der Tagesordnung stehen.
    Der Abgeordnete Loritz behauptet, daß eine Aussetzung der Beratung auf bestimmte Zeit, das heißt bis zu vier Wochen, nicht zulässig sei, da die erwähnte Voraussetzung nicht erfüllt sei. Ich


    (Dr. Bucerius)

    habe aber einen solchen Antrag nicht gestellt, sondern nur von der Bestimmung des § 72 Gebrauch gemacht, den Antrag des Abgeordneten Loritz und Fraktion lediglich von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Eine Wiedereinbringung dieses Antrags zu einem anderen ihm geeignet erscheinenden Zeitpunkt bleibt dem Herrn Abgeordneten Loritz unbenommen. Insofern geht diese Bestimmung nicht so weit, als wenn ein Beschluß nach § 36 Absatz 3 gefaßt wird, der vorsieht, daß dann die Wiedereinbringung des Antrags zwischenzeitlich unzulässig ist.
    Der Herr Abgeordnete Loritz beruft sich ferner darauf, daß durch die Absetzung des Antrags das Initiativrecht eines Abgeordneten eingeschränkt sei. Meine Damen und Herren, die Mehrheit des Hauses darf in der Tat niemals das Recht aus § 72 dazu verwenden, um etwa einen ihr nicht angenehmen Antrag überhaupt ein für allemal von der Tagesordnung dieses Hauses auszuschließen oder aber unangemessen zeitlich hinauszuzögern. Werden jedoch triftige Gründe dafür vorgebracht, die es zweckmäßig erscheinen lassen, einen Antrag auf eine vernünftige, angemessene Zeit von der Tagesordnung zu verschieben, so ist das Initiativrecht nicht verletzt. Als letzte Sanktion steht für jeden Abgeordneten, wenn die Mehrheit sich etwa in unangemessener Weise dauernd gegen ihn entscheiden sollte, das Verfassungsgericht offen. Ich bitte Sie deshalb, gemäß unserem Antrag, gestützt auf § 72 der Geschäftsordnung, den Punkt 8 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.