Rede von
Dr.
Franz
Blücher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als am 15. Dezember 1949 hier in Bonn das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika durch den amerikanischen Hohen Kommissar Mr. McCloy und den Bundeskanzler unserer Bundesrepublik unterzeichnet wurde, war das ein Tag, an dessen geschichtlicher Bedeutung wir in der Hatz der Ereignisse etwas achtlos vorübergegangen sind. Denn es ging darum, daß Deutschland zum ersten Male seit dem Zusammenbruch seine Unterschrift unter einen Völkerrechtsvertrag von außerordentlicher Bedeutung setzte, und zwar direkt, nicht mehr vertreten durch Militärbefehls- haber, wie das in der Vergangenheit der letzten Jahre der Fall gewesen war.
Wenn wir Ihnen nunmehr ein Gesetz vorlegen, durch welches wir Sie bitten, diesem Abkommen zuzustimmen, so ist das auch für dieses Parlament die erste Mitwirkung an einem derartigen Vertragswerk. Es lohnt sich wohl deswegen, über das Ihrer Zustimmung unterbreitete Abkommen in seiner grundsätzlichen Bedeutung etwas zu sagen, das weit über alle Verträge hinausgeht, die in den letzten Jahren in der Welt geschlossen worden sind. Ich weiß, daß es einige Mitglieder dieses Hauses gibt, denen meine Worte recht unangenehm in den Ohren klingen werden. Aber es muß trotzdem festgestellt werden: ohne die durch diesen Vertrag, ohne die durch den Marshallplan an die europäischen Länder uneigennützig gewährte Hilfeleistung würden wir nicht in diesem Saale sein, und ohne diese Hilfeleistung wäre es nicht möglich. gewesen, Europa im ganzen zu größerer wirtschaftlicher Blüte zu führen; vor allen Dingen aber wäre es unmöglich gewesen, nach der Währungsreform so schnell dazu zu kommen, unsere Wirtschaft nicht nur in Gang zu setzen, sondern sie auch in einer dauernden Entwicklung nach oben zu halten
und damit Brot zu sichern und Arbeit zu geben und die Zuversicht zu haben, daß das kommende Jahr einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt nach vorwärts ermöglicht.
Es wäre dieser Stunde nicht angemessen, es zu unterlassen, über die großartige politische Konzeption etwas auszusagen, die dem amerikanischen Hilfswerk zugrunde liegt. Hier ist zum erstenmal an die Stelle der Ausnützung eigener Macht mit
den Mitteln der Gewalt etwas ganz anderes getreten; an diese Stelle ist der Gedanke getreten, daß man eigene wirtschaftliche Macht einsetzt, um wirtschaftlichen Wohlstand und soziale Sicherheit in einem großen Teile der Welt durch eigene Hilfe zu begründen und auf diese Weise die wirksamste Friedensgarantie nach innen und auch im typisch äußeren Sinne zu schaffen.
Das scheint mir allerdings eine so große politische Konzeption zu sein, daß derjenige, der immer noch glaubt, mit den Mitteln der Gewalt oder der Herrschaft über andere allein rechnen zu dürfen, diese Pläne in tiefster Seele als die gefährlichste Waffe gegen sich selbst verabscheuen muß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Ihnen einen kurzen Bericht darüber schuldig, wie es zur Vorlage dieses Gesetzes gekommen ist. Unmittelbar nachdem die Bundesrepublik Deutschland im September zustande gekommen war, sind wir, wie Ihnen bekannt ist, als Nachfolger der Bizone und der französischen Zone ohne irgendwelche neuen vertraglichen Bindungen Mitglied der Organisation für wirtschaftliche europäische Zusammenarbeit geworden und haben als gleichberechtigtes Land im Rate der 19 Länder Platz genommen. Dann ist uns am 30. Oktober 1949 von seiten der Vereinigten Staaten ein erster Entwurf zu einem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zugeleitet worden, das wir abschließen sollen, nachdem vorher, im Hochsommer 1948, der amerikanische und britische Gouverneur, sowie auch der Gouverneur der französischen Zone namens ihrer Gebiete mit den Vereinigten Staaten einen ähnlichen Vertrag abgeschlossen hatten. Wir haben sofort in gehöriger Form Kommissionen bestellt, die über eine Reihe der Vertragsinhalte in langwierigen Verhandlungen Klarheit geschaffen haben mit dem Ergebnis, daß am 15. Dezember der Vertrag zur Unterzeichnung reif war. Wichtig ist hier der Inhalt des Artikels XV, in dem gesagt wird, daß dieses Abkommen in Kraft tritt, nachdem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Regierung der Vereinigten Staaten davon in Kenntnis gesetzt hat, daß alle notwendigen rechtlichen Erfordernisse für den Abschluß dieses Abkommens durch die Bundesrepublik erfüllt sind. In Befolgung dieses Artikels haben wir Ihnen dann unter dem 11. Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den ich nunmehr im einzelnen berichte, um hinterher noch auf wesentliche Inhalte des zu genehmigenden Abkommens zurückzukommen.
Das Gesetz sieht in Artikel I nur vor, daß dem am 15. Dezember unterzeichneten Abkommen zugestimmt wird. Artikel II besagt, daß das Abkommen mit Gesetzeskraft veröffentlicht werde, damit es auch innerhalb unseres Landes Gültigkeit bekommt. Weiter wird bestimmt, daß der Tag seines Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben wird. Diese beiden Artikel haben bei der Beratung im Bundesrat irgendwelche Änderungen nicht erfahren.
Artikel III sieht nun eine besondere Bestimmung vor, die durch den Artikel II des Abkommens notwendig wird. In Artikel II heißt es:
Um durch die Verwendung der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erhaltenen Hilfeleistungen den höchsten Grad des Wiederaufbaues zu erzielen, wird die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ihr Möglichstes tun, um diejenigen Anordnungen
zu treffen oder beizubehalten, die notwendig sind, um eine wirksame und zweckmäßige Verwendung aller ihr zur Verfügung stehenden Hilfsquellen zu gewährleisten, einschließlich derjenigen Maßnahmen, die notwendig sind, um zu gewährleisten, daß die durch Hilfeleistungen auf Grund dieses Abkommens gelieferten Waren und Dienstleistungen für solche Zwecke verwendet werden, die mit diesem Abkommen und, soweit durchführbar, mit den allgemeinen Zielen vereinbar sind, die in den von der Regierung der Bundesrepublik unterbreiteten Plänen . . . umrissen werden.
Es geht dann im gleichen Sinne in Absatz 2 weiter.
Danach sind wir aus dem Abkommen verpflichtet, uns davon zu überzeugen, daß die verteilten Hilfeleistungen die in den Anträgen genannten Verwendungszwecke erfüllen und auch für die genannten Zwecke verwendet werden. Es soll also vermieden werden, daß etwa der Qualität, der Art, den Preisen, überhaupt der Verwendung nach andere Güter mit den von den Amerikanern genehmigten Hilfeleistungen erworben werden oder anders verwendet werden, als es den Zielsetzungen der Bundesregierung entspricht, die diese in Durchführung des Marshallplanes den Organen der Marshallplanverwaltung mitgeteilt hat. Zu diesem Zweck bedarf die Bundesregierung der Ermächtigung, wie sie in Artikel III ausgesprochen ist.
Zu der Ihnen vorliegenden Entwurfsfassung des Artikels III hat nun der Bundesrat einige Anregungen gegeben und Wünsche geäußert, die Ihnen in der Drucksache mitgeteilt worden sind. Zunächst einmal hat der Bundesrat vorgeschlagen, d aß nicht der Bundesminister für den Marshailplan die Ermächtigung bekommt, sondern die Bundesregierung. Die Regierung wird Ihnen vorschlagen, dem Gedanken des Bundesrats zu folgen.
Zweitens möchte der Bundesrat in Vorschlag bringen, daß bei Erlaß der Rechtsverordnungen auch die Zustimmung des Bundesrats eingeholt wird. Die Beschlußfassung über diesen Wunsch wird Gegenstand der Ausschußberatung in zweiter und dritter Lesung hier in diesem Hohen Hause sein müssen.
Es findet sich dann, aus der ersten Änderung hervorgehend, eine zweite Textänderung, nämlich daß im letzten Satz ebenfalls an Stelle des Bundesministers die Bundesregierung genannt wird. Es gibt eine weitere und nicht unwesentliche Textänderung, und zwar betrifft sie die Einschaltung einer Revisionsstelle. Wir haben lange überlegt und sind zu dem Schluß gekommen, daß es nicht gut wäre, eine große und kostspielige Verwaltung für eine. doch mehr oder minder kurzlebige Aufgabe einzurichten, und daß es besser ist, eine in enger Zusammenarbeit mit den öffentlichen Dienststellen stehende Warenrevisionsstelle, eine Treuhandgesellschaft, mit den Prüfungsaufgaben zu beauftragen; allerdings unter der Vorsorge, daß alle Hoheitsrechte von dem Ministerium ausgeübt werden und daß wir uns nur nach den abzuschließenden Verträgen bei den Prüfungen der sachkundigen Dienste der Revisionsstelle bedienen. Infolgedessen kommt es auch zu einer vorgeschlagenen Textänderung, wie Sie in der Mitteilung des Bundesrats lesen, wonach wir eben die Möglichkeit haben, uns bei der Ausübung der bezeichneten Befugnisse der Dienste der Warenrevisionsstelle zu bedienen.
Die eingehende Beratung im Bundesrat hat eine weitere Einfügung ergeben, eine Einfügung, die uns nach Prüfung richtig und angemessen erscheint. Es handelt sich darum, daß selbstverständlich die Verwaltung der Mittel aus den Gegenwerten der Einsicht des Parlaments und seiner Organe unterliegen muß. Es handelt sich um die ordnungsmäßige, also um die haushaltsmäßige Erfassung der Gegenwertmittel. Infolgedessen ist es zu dem Vorschlag eines neuen Artikels IV gekommen, der lautet:
Die im Zusammenhang mit dem Abkommen der Bunderepublik Deutschland entstandenen und noch entstehenden Vermögenswerte bilden ein Sondervermögen des Bundes, auf das die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung Anwendung finden. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch den Bundesrechnungshof.
Ich darf hier auch namens des Herrn Bundesfinanzministers erklären, daß die Regierung durchaus mit dieser vorgeschlagenen Fassung einverstanden ist und sie für brauchbar hält, um die notwendige Einsicht des Gesetzgebers zu sichern, um aber auch die verwaltungsmäßige Behandlung klar darzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist der Inhalt dieses kurzen Gesetzes. Ich darf mit Nachdruck darauf hinweisen, daß es darauf ankommt, hinsichtlich des Artikel III, der die Rechtsverordnung über Warenrevision behandelt, nicht in Zeitverzug zu geraten. Es könnte nämlich sonst, wenn die Prüfung nicht sehr bald in der neuen und durch Gesetz und Verordnung geregelten Form Platz greift, die Gefahr bestehen, daß eine Verzögerung in den Ablieferungen bzw. in der Abnahme und Auslieferung der Anfuhren eintreten
könnte. Wir müssen uns davor schützen, daß etwa längere Zeit ein rechtloser Zustand Platz greift oder aber daß uns, wenn wir selbst nicht rechtzeitig in Ordnung kommen, doch unliebsame Formen der Kontrolle zur Fortsetzung oder zur Einführung empfohlen werden. Es liegt mir gerade an der schnellen Ausführung dieses unangenehmen Artikels III sehr viel.
Was aber - ich glaube, es ist hier die Gelegenheit, darüber eine kurze Ausführung zu machen — wird denn nun gerade unter dem Gesichtspunkt des Heute der Abschluß dieses Vertrags auch in Zukunft für eine Bedeutung haben? Gestatten Sie mir, daß ich auch dazu einige wenige Ausführungen mache. Es wird in den letzten Monaten unendlich viel über den Marshallplan gesprochen und geschrieben. Ich muß sagen: wenn man von einer amerikanischen Kritik an den europäischen Ländern hört, dann ist diese Kritik gerechtfertigt. Denn alle Länder haben einen Vertrag abgeschlossen, der im Wortlaut der Präambel mit dem von uns abgeschlossenen übereinstimmt. Und da heißt es ganz klar — und das bedeutet eine vertragliche Bindung —:
in der Erwägung, daß die Erzielung solcher Verhältnisse einen europäischen Wiederaufbauplan der Selbsthilfe und Zusammenarbeit bedingt, an dem alle Nationen, die an einem solchen Plan mitwirken, teilnehmen können und der auf kraftvollen Produktionsanstrengungen, der Erweiterung des Außenhandels, der Schaffung oder Erhaltung finanzieller Stabilität im Innern und dem Ausbau wirtschaftlicher Zusammenarbeit beruht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zweimal klingt hier das Wort Zusammenarbeit auf,
und nur das ist es, was im Augenblick und bis heute die amerikanische Seite so sehr vermißt. Und wenn sie nunmehr, damit die Hilfe für Europa gerettet bleibt, hier sehr deutlich und laut gewarnt hat, dann stehe ich nicht an, das als einen Dienst an Europa zu bezeichnen.
Denn es ist doch in der Tat so, daß Europa nicht gerettet werden kann, wenn es in nationale Wirtschaften zerfällt, die immer stärker autarke Prinzipien verfolgen.
Aus diesem Grunde ist uns, ist meinen politischen Freunden und, wie ich annehmen darf, dem überwiegenden Teil dieses Hohen Hauses die mahnende und besorgte Sprache Amerikas in diesem Falle durchaus willkommen gewesen
— lieber als die Stimme Moskaus! —
und wir möchten hoffen,, meine Damen und Herren, daß diese Sprache in allen Nationen vernommen wird. Und dabei bin ich dann eben bei den Wegen, die Amerika sieht, um diesen gesamteuropäischen Fortschritt zu erzielen.
Da ist zunächst das, was man mit einem vielleicht häufig mißverstandenen Schlagwort. die Liberalisierung des Handels nennt. Deutschland ist auf diesem Wege sehr rechtzeitig vorangeschritten,
ist vorangeschritten in dem Bewußtsein der von ihm übernommenen Wagnisse. Deutschland hält diesen Weg für richtig; aber es weiß auch, daß er nur richtig sein kann, wenn alle europäischen Länder bedenken, daß von einer Liberalisierung nur gesprochen werden kann, wenn sie auf der Grundlage echter Gegenseitigkeit beruht.
Meine Damen und Herren! Es wird dann weiter von einer unabdingbaren Voraussetzung für das Funktionieren des innereuropäischen Verkehrs gesprochen. Diese unabdingbare Voraussetzung ist —
und das wissen wir —, daß die europäischen Währungen wieder unter sich frei verkehren können. Außerordentlich angespannte und anstrengende Verhandlungen sind seit etwa 7 Wochen über dieses Thema in Paris in Arbeit und im Fortschreiten. Sie haben alle immer mit großer Sorge die Folge bloß zweiseitiger Handelsverträge gesehen. Wir können diesen Bilateralismus nur bekämpfen, wenn es uns gelingt, wenigstens teilweise das Problem eines freien Verkehrs und einer freien Austauschbarkeit aller europäischen Währungen zu lösen. Infolgedessen werden wir Deutsche das Maximum an Arbeit und Einsicht aufwenden, das wir zur Erreichung dieses großen europäischen Zieles aufbringen können. Wir suchen nach jedem Weg, um durch die Konvertibilität der europäischen Währungen den Weg freizumachen zu einem multilateralen, zu einem allgemeinen freien Warenaustausch. Aber auch hier dürfen wir nicht vergessen, daß es nicht angeht, theoretisch zu liberalisieren und auch theoretisch bei einem europäischen Währungskonzert mitzumachen, wenn man etwa gleichzeitig darauf verfallen wollte, die Zollmauern noch etwas aufzustocken oder aber durch Verwaltungsmaßnahmen Restriktionen neuen Charakters einzuführen. Auch hier kann
es nur um den ehrlichen Willen zu völliger Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit aller Maßnahmen gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge dieser Entwicklung wird ganz zweifellos auf der großen Zollkonferenz, die am 30. September 1950 in Genf, und zwar unter gleichberechtigter deutscher Mitwirkung, beginnen wird, ein wesentliches Stück des Weges zu einer europäischen wirtschaftlichen Einheit zu gehen sein, die sehr viel größere Sicherheit bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes durch die Vermeidung mörderischer und zu Fehlinvestitionen führender autarker Produktionsmaßnahmen und die auf die Dauer eine Verbilligung der Lebenshaltung bedeutet, weil mehr als bisher an der rechten Stelle das Rechte erzeugt wird, die eine viel bessere Beteiligung aller Menschen an den Gütern dieser Welt bedeutet. Wer all diese Dinge überdenkt, wird die ganze bedeutende Entwicklung, die durch den Marshallplan eingeleitet worden ist, erkennen, und er wird beim Studium des Abkommens, dessen Wortlaut in diesem Teil bereits im Anfang des Jahres 1948 feststand, sehen, daß hier ein gestaltender Wille für eine friedliche Welt vorhanden ist und daß es für Deutschland ein Stück Erfüllung eines gerechtfertigten nationalen Anliegens ist, an einer solchen Aufgabe mitzuarbeiten, die Europa und die Welt neu gestalten kann.
Meine Damen und Herren, das ist der Grund, weshalb wir uns zu einer Unterzeichnung des Abkommens entschlossen haben. Das ist der Grund, weshalb wir das Hohe Haus bitten, dem vorgelegten Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Anregungen des Bundesrats bzw. nach Beratung dieser Anregungen im ganzen die Zustimmung zu erteilen. Ich hoffe sehr, daß es möglich sein wird, gerade dieses Abkommen, das uns so sichtbar in die Reihe der gleichberechtigten europäischen Völker stellt, auch durch deutsche Mitarbeit auszugestalten zu einem Instrument des zur Wirklichkeit gewordenen europäischen Gedankens und damit zu einer Garantie für jenen Frieden, der durch Arbeit und soziale Wohlfahrt erreicht wird.