Rede von
Matthias
Hoogen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Die grundsätzliche Entscheidung, von der Herr Kollege Ekstrand sprach, wird weder durch den Wortlaut der Verordnung noch durch ihre Begründung im letzten Absatz irgendwie berührt. Im letzten Absatz der Begründung, wie der Herr Justizminister sie schon dem Inhalt nach vorgetragen hat, ist ausdrücklich hervorgehoben worden, daß Aufgabe dieser Zweigstelle zunächts einmal die Annahme von Patentanmeldungen mit prioritätsbegründender Wirkung sei und daß einer weiteren Aufgabenzuteilung an die Zweigstelle Berlin nicht in irgendeiner Form vorgegriffen werden solle, sondern daß dies, wie er uns gesagt hat, durch eine von ihm persönlich in den nächsten Wochen zu führende Rücksprache geklärt werden solle.
Auf der anderen Seite vermag ich nicht einzusehen, daß der Herr Kollege Seelos recht hat, der meint, die Sache sei nicht eilbedürftig. Unserer Meinung nach i s t die Sache sehr eilbedürftig. Denn nach dem Gesetz des Wirtschaftsrats liefen die Annahmestellen Berlin und Darmstadt mit der Errichtung des Deutschen Patentamts in München am 1. Oktober des vergangenen Jahres aus. Es ist also derzeit nicht möglich, daß in Berlin Patentanmeldungen mit prioritätsbegründender Wirkung erfolgen können. Deswegen ist die Sache eilbedürftig, ganz gleich, wie der eine oder andere darüber denken mag. Die gesetzliche Lage ist nun einmal so.
Deutscher Bundestag — 27: Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1950 827
Die Widersprüche zwischen dem Absatz 1 und dem Absatz 2 des § 1 der Gesetzesvorlage vermag ich auch nicht zu erkennen. In Absatz 1 heißt es ausdrücklich, daß Berlin eine Zweigstelle des Deutschen Patentamts sei. Daß das Deutsche Patentamt in München ist, hat sich allmählich wohl herumgesprochen; denn das ist im Wirtschaftsrat so beschlossen worden. Von dieser gesetzlichen Regelung sollten wir hier, wo es sich um die Erteilung der Genehmigung zu einer Verordnung handelt, ausgehen. In Absatz 3 des § 1 des Gesetzes vom 12. 8. 1949 hat der Wirtschaftsrat ausdrücklich vorgesehen, daß Zweigstellen eingerichtet werden können. Eine solche Zweigstelle mit Zustimmung des Bundestags einzurichten, ist das Recht des Justizministers. Insoweit stimmen wir dem Herrn Justizminister ausdrücklich zu.
Ich vermag also nicht einzusehen, daß die Argumente, die sowohl von dem Redner der Bayernpartei wie von dem Redner der Kommunistischen Partei vorgebracht werden, zutreffen. Deswegen stimmen meine politischen Freunde für die Erteilung der Genehmigung zu der Verordnung.