Rede von
Dr.
Gebhard
Seelos
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf einige formelle Dinge dieser Vorlage eingehen. Die Bundesregierung hat die Vorlage für eilbedürftig erklärt. Andererseits wird in der Begründung der Vorlage ganz offen zugegeben und auch jetzt in der Begründung des Herrn Ministers wiederholt, daß der Berliner Magistrat wochenlang gezögert hat, bis er sich dazu entschloß, seine Zustimmung zu dieser Verordnung zu geben. Man hat diese Verordnung sogar so durch das Parlament hindurchpeitschen wollen, daß man davon absehen wollte, die übliche Linie einzuhalten und sie zunächst einem Ausschuß zuzuweisen. Ich bin der Auffassung, daß man bei Vorlagen der Regierung schon etwas wägen soll, wenn eine Sache wirklich eilbedürftig ist, und nicht automatisch Dinge als eilbedürftig bezeichnen soll, die dem in keiner Weise entsprechen.
Es ist nun einmal nicht so, daß ein Brief dadurch eilig wird, daß man ihn per Eilboten aufgibt. Ich glaube, man muß auf diese formellen Dinge etwas mehr Wert legen.
Zu dem Entwurf der Verordnung selbst möchte ich folgendes sagen. In der Begründung steht nur, daß es im Interesse der Groß-Berliner Wirtschaft geboten sei, die Möglichkeit zu geben, in Berlin Anmeldungen mit prioritätsbegründender Wirkung vorzunehmen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Man soll dann aber diese Aufgabe der Stelle in der Verordnung zum Ausdruck bringen. Hier findet man aber doch einen gewissen Widerspruch in § 1 zwischen dem Absatz 1 und dem Absatz 2. In Absatz 1 wird gesagt, daß eine Zweigstelle des Deutschen Patentamtes errichtet wird. In Absatz 2 heißt es aber bereits, daß die Bezeichnung lautet: Deutsches Patentamt, Dienststelle Berlin. Richtigerweise müßte die Bezeichnung lauten: Annahmestelle d e s Deutschen Patentamtes oder: Zweigstelle d e s Deutschen Patenamtes oder meinetwegen: Dienststelle des Deutschen Patentamtes; denn das Deutsche Patentamt hat nach der gesetzlichen Vorschrift nun einmal seinen Sitz in München.
Wir wollen diese Dinge nicht verwischen und nicht
auf kaltem Wege durch erhöhte Zuständigkeiten
so langsam dieses Patentamt nach Berlin bringen.
Wenn man das tun will, soll man es offen machen, soll das Gesetz ändern, aber nicht auf Hintertreppen zu Lösungen, die man will, kommen. Wir sind mißtrauisch geworden. Sowohl Frau Abgeordnete Schroeder als auch ein anderer Abgeordneter haben offen erklärt: als erste der Bundes-
Behörden muß das Patentamt nach Berlin kommen.
Wir haben für die Einrichtung des Patentamts in München so viele Opfer gebracht, haben dem Patentamt das schönste Gebäude, das wir finden konnten, gegeben, so daß man nicht einfach auf diese Art die Behördenverlegungen vornehmen soll.
Bevor nicht in § 1 völlig klargelegt wird, daß es sich hier nur um eine Nebenstelle handelt, sind wir gegen diese Verordnung und bitten, auch im Interesse der Sauberkeit der Rechtsverordnungen, die jetzt erlassen werden, nicht die Zustimmung zu der Verordnung in dieser Form zu geben. Jedenfalls müssen wir darauf bestehen, daß noch eine eingehende Beratung im Ausschuß stattfindet.
Präsident Dr. Köhler Als nächster Redner hat
das Wort der Herr Abgeordnete Rische.