Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Der gewerbliche Rechtsschutz war durch die Verhältnisse der Nachkriegszeit vollkommen desorganisiert. Um wieder festen Boden zu schaffen, hat der Wirtschaftsrat in sehr anerkennenswerter Weise im Juli 1948 durch ein Gesetz Annahmestellen, und zwar in Darmstadt und in Berlin, eingerichtet und dadurch wieder die Möglichkeit gegeben, Anmeldungen vorzunehmen und den Zeitrang dieser Anmeldungen zu sichern. Durch ein Gesetz des Wirtschaftsrates vom 12. August 1949 wurde dann wieder unter Abänderung des Gesetzes über das Patentamt ein Deutsches Patentamt, ein Bundespatentamt, in München geschaffen. Dieses Bundespatentamt hat am 1. Oktober 1949 seine Tätigkeit aufgenommen. Damit sind die Annahmestellen in Darmstadt und in Berlin entfallen.
Von Anfang an war vorgesehen, für Berlin die Möglichkeit der Errichtung einer Annahmestelle zu schaffen. Das genannte Gesetz vom 12. August 1949 hat von vornherein die Möglichkeit, Zweigstellen des Patentamtes einzurichten, vorgesehen. Die Dinge haben sich verzögert, weil die Zustimmung des Magistrats von Berlin bisher nicht vorlag. Sie ist nunmehr durch ein Schreiben vom 14. Dezember 1949 erteilt worden, so daß der Einrichtung dieser Zweigstelle des deutschen Bundespatentamtes in Berlin keine Schwierigkeiten mehr entgegenstehen.
Zuständig für die Einrichtung dieser Zweigstelle ist nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. August 1949 das Bundesjustizministerium. In § 1 Absatz 3 dieses Gesetzes ist vorgesehen, daß unter den damaligen Verhältnissen der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit Zustimmung des Wirtschaftsrates Zweigstellen des Patentamtes errichten kann. Ich habe eine Verordnung vorgesehen und bin der Ansicht, daß hierzu die Zustimmung nunmehr des Bundestages erforderlich ist. Hierüber bestand Streit, und ich habe deswegen vor 8 Tagen gebeten, die Vorlage noch einmal kurz zurückzustellen. Meine Prüfung hat aber kein anderes Ergebnis gehabt. Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Zustimmung des Bundestages für diese Verordnung erforderlich ist. Die Gesetzgebungszuständigkeit des Wirtschaftsrates ist auf dieses Hohe Haus übergegangen. Es handelt sich um eine Frage der Gesetzgebung. Vor allem steht in Frage eine Gesetzgebungsmaterie, die zur ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes gehört, nämlich die Frage des gewerblichen Rechtsschutzes, und es steht weiter die Organisation des Bundespatentamtes in Frage, das eine unmittelbare Bundesbehörde ist, so daß Interessen der Länder insoweit nicht in Frage stehen. Meine Bitte geht dahin, daß Sie meiner Verordnung zustimmen.
Noch eine kurze Bemerkung über die Zuständigkeiten der in Berlin zu errichtenden Zweigstelle des Patentamtes. Sie beschränken sich zunächst auf die Annahme von Patenten, Warenzeichen und Gebrauchsmustern mit der Folge der Priorität, die durch die Anmeldung entsteht. Das Problem der Erweiterung dieser Zuständigkeiten wird zwischen der Bundesregierung und den beteiligten Interessentengruppen und vor allem auch mit dem Magistrat von Groß-Berlin erörtert. Es ist eine Frage, die eine Abänderung des Gesetzes dar-
stellen und daher der Zuständigkeit der Gesetzgebung unterliegen würde. Ich werde in den nächsten Wochen persönlich die Verhandlungen mit den Vertretern von Berlin weiterführen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich gewillt, alle Möglichkeiten zu erschöpfen, Bundesbehörden nach Berlin zu legen, soweit sich das im Rahmen der praktischen Verhältnisse durchführen läßt, um die Verbindung der Bundesrepublik mit Berlin zu dokumentieren.