Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Hier handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der lediglich den Übergang zu finden sucht, da der Gesetzentwurf zur Änderung der Einkommensteuer, der am 1. Januar 1950 in Kraft treten sollte, bis dahin nicht Gesetz geworden ist. In dem Gesetzentwurf zur Änderung der Einkommensteuer war vorgesehen, daß künftig die alten Termine für die Vorauszahlungen der Einkommensteuer wieder eingeführt werden sollten, also 10. März und vierteljährlich ab-
laufend das Jahr hindurch. Der 10. März war absichtlich gewählt, um dadurch den Ländern die Möglichkeit zu geben, über gewisse Übergangsschwierigkeiten hinwegzukommen. Es ist nunmehr fraglich, ob das Gesetz zur Änderung der Einkommensteuer bis zum 10. März in Kraft treten kann. Darum wurde dieses Gesetz vorgelegt, das den einzelnen Ländern je nach ihren Verhältnissen die Möglichkeit bietet, über ihre kassentechnischen Schwierigkeiten hinwegzukommen. Ich bemerke ausdrücklich, daß von diesem Gesetz, wenn es in Kraft tritt, nach meiner Kenntnis nur einzelne Länder Gebrauch machen werden. Ich weiß von großen Ländern schon, daß sie es vorziehen werden, bei den Vierteljahrszahlungen zu bleiben. In einzelnen Ländern kann aber eine Schwierigkeit entstehen, und um den Ländern die Möglichkeit zu bieten, über diese Schwierigkeiten hinwegzukommen, ist Ihnen der Entwurf vorgelegt worden. Die Bestimmung in § 1 Absatz 3 des Gesetzes legt es ja ausdrücklich in das Ermessen des einzelnen Landes, ob es Gebrauch machen will. Es ist ein Notgesetz, das einen Übergang in der Gesetzgebung für etwaige kassentechnische Schwierigkeiten eines oder des anderen Landes zu finden sucht.