Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Seuffert hat im Hinblick auf die Rede des Herrn Bundesfinanzministers, die von meinen Parteifreunden mit großem Beifall aufgenommen worden ist, gemeint, diese Rede und die Begründung, die er seiner Vorlage gegeben habe, stellten ein Novum dar insofern, als ein Finanzminister, der nach seinen Berechnungen im kommenden Haushaltsjahr mit einem erheblichen Ausgabenüberschuß zu rechnen hat, doch den Mut habe, uns eine nicht unerhebliche Steuersenkung vorzuschlagen. Ja, meine Damen und Herren, das mag ein Novum sein und mag einen gewissen Mut verraten. Aber ich bin der Meinung, daß ein solcher Mut wohl gerechtfertigt ist, wenn man steuerpolitische Vorlagen nicht nur unter einem fiskalischen, sondern unter einem wirtschaftspolitischen Gesichtspunkt betrachtet.
Herr Kollege Seuffert, ich darf Ihnen einmal die Kehrseite der Medaille zeigen. Ich denke mit einer gewissen Befriedigung an die Jahre zurück, in denen ich das Preußische Finanzministerium zu verwalten hatte. Ich habe aber mit manchem Kummer an das Jahr 1931 zurückgedacht, in dem wir sowohl im Reich als auch in den Ländern, befangen in Vorstellungen, die uns von unseren Vätern und Großvätern überliefert waren, die Ausgaben zusammengestrichen und die Steuern erhöht hatten in der Meinung, daß wir auf solche Weise einer Krise Herr werden könnten. Ich habe mir in dieser Hinsicht später auch deshalb Vorwürfe gemacht, weil ich der Meinung bin, daß die Deflationspolitik, die wir damals betrieben haben — Kürzung der Ausgaben auf der einen Seite, Verschärfung der Steuern auf der andern Seite —, der Nährboden für eine zunehmende Arbeitslosigkeit und damit auch der Nährboden für die nationalsozialistische Bewegung gewesen ist.
Hätten wir damals ,den Mut gehabt, nicht fiskalisch, sondern gerade in Fragen der Steuergesetz-
gebung wirtschaftspolitisch zu denken, so wäre vielleicht die Entwicklung nach einer andern Richtung hin verlaufen. Ich habe jedenfalls in späteren Jahren die Überzeugung gewonnen, daß der Glaube an .die Richtigkeit der überlieferten Lehren — Sparsamkeit, Budgetgleichgewicht unter allen Umständen, keine Inanspruchnahme des Geld- und Kapitalmarktes — oft nicht gerechtfertigt war. Der Glaube, daß solche Maßnahmen das Heilmittel in einer Krise seien und daß, wenn der Staat nach solchen Grundsätzen verfahre, die Wirtschaft sich schon selber helfen würde, war eben nicht gerechtfertigt; man muß eben nicht so eng fiskalisch, sondern auch auf seiten der Finanzminister wirtschaftspolitisch denken.
Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat davon gesprochen, daß auch diese Steuerreform vielleicht noch nicht das Ende der Dinge sei. Aber er hat in den Wein derjenigen, die auf eine große organische Steuerreform im nächsten oder spätestens im übernächsten Jahre hoffen, einiges Wasser gegossen. Ja, Herr Finanzminister, Sie haben einen wissenschaftlichen Beirat, der in Frankfurt eingesetzt worden ist und bisher die Finanzverwaltung in Frankfurt beraten hat. Dieser wissenschaftliche Beirat hat sich eben mit dieser organischen Steuerreform, die einmal kommen soll, sehr eingehend beschäftigt. Besonders einer der Unterausschüsse dieses wissenschaftlichen Beirats hat mit dem größten Eifer gearbeitet, nämlich derjenige Unterausschuß, der sich mit den sogenannten Betriebssteuern befaßt, und in diesem Unterausschuß sind immerhin eine Reihe von Vorlagen geboren, die unsere Beachtung wohl verdienen. Jedenfalls ist all diesen Vorschlägen das eine Ziel gemeinsam, daß die Besteuerung innerhalb der Wirtschaft die gleiche sein muß, ohne Rücksicht darauf, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird. Es ist systematisch falsch, die Unternehmen je nach der Rechtsform mit verschiedenen Steuersätzen — auf der einen Seite Einkommensteuer, auf der anderen Seite Körperschaftsteuer — zu belasten. Wir erleben es heute immer wieder, daß sich Einzelunternehmer und offene Handelsgesellschaften vor die Frage gestellt sehen, ob sie nicht ihre Unternehmungen in eine andere Rechtsform überführen sollen oder, was noch schlimmer ist, daß sie vor der Versuchung stehen, zwischen ihr Unternehmen und den Absatz noch ein neues Unternehmen in einer anderen Rechtsform — GmbH oder Aktiengesellschaft — einzuschalten und die Gewinne nach Möglichkeit in diese Gesellschaft abzuleiten, um auf diese Weise Steuern zu sparen. Also dieses Ziel der gleichmäßigen Besteuerung aller Unternehmer, die im Wettbewerb miteinander stehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsform, in der das Unternehmen geführt wird, darf unter keinen Umständen aus dem Auge verloren werden. Wir betrachten in dieser Hinsicht das, was heute der § 32 a bringt, nur als eine Abschlagszahlung.
Meine Damen und Herren! Die Grundgedanken dieses ganzen Entwurfs, der, wie der Herr Minister mit Recht ausgeführt hat, eine wirtschaftspolitische Aufgabe erfüllen soll, sind doch im wesentlichen wohl folgende.
Erstens: die Initiative zu wecken. Herr Kollege Seuffert, Sie haben eben gemeint, die Initiative sei nicht an ein gewisses Vermögen gebunden. Darin mögen Sie recht haben. Aber Sie werden mir doch das eine zugeben, daß die Initiative aller derjenigen, die sich im Wirtschaftsleben rühren und etwas leisten wollen, totgeschlagen wird, wenn der Lohn ihrer Mitarbeit ihnen nahezu restlos weggenommen wird.
Wir haben heute einen Steuertarif, der schon bei einem Einkommen von 7 200 DM das Mehr zu 50 Prozent wegsteuert. Diese Wegsteuerung des Mehrbetrages über eine Stufe hinaus steigt dann sehr schnell von 50 auf 60, 70, 80 und 90 Prozent. Daß eine solche Wegsteuerung des Lohnes größerer Tüchtigkeit und größerer Arbeitsamkeit die Initiative hemmen muß, kann doch keinem Zweifel unterliegen.
Zweitens: Wir wissen, daß es heute mit der Steuermoral der Steuerschuldner nicht allzugut bestellt ist. Schopenhauer sagt in der Überschrift zu einer nicht preisgekrönten Denkschrift: „Moral predigen ist leicht, Moral üben ist schwer". Sie werden mit den Moralpredigten allein nicht weiterkommen.
Sie müssen die Grundlagen ändern. Sie müssen den Anreiz, den Staat zu betrügen, mindern. Es darf nicht so sein, daß viele Leute sich heute dem Glauben hingeben: wir sind heute in einem steuerrechtlichen Notstand, ich kann meinen Betrieb nur retten, wenn ich es mit der Einhaltung der Steuergesetze nicht so genau nehme. Die Steuerschraube ist überdreht. Soll wieder Moral in die Gesellschaft der Steuerzahler hineinkommen, so muß die Steuerschraube gelockert werden. Nur so werden wir die notwendige Steuermoral wieder schaffen.
Meine Damen und Herren, das deutsche Volk hat einmal nächst dem englischen Volk die ehrlichsten Steuerzahler gestellt. Bei den romanischen Völkern ist diese Tugend des Steuerzahlers auch in der Vergangenheit nie so groß wie beim englischen und deutschen Volk gewesen. Diese Moral ist leider stark erschüttert. Aber wir werden sie nicht bloß durch Predigten wieder heben, sondern wir werden sie nur dann wieder heben, wenn wir die Steuersätze so herabdrücken, daß für Mehrarbeit ein angemessener Lohn und ein Gewinn bleibt, und wenn außerdem dem einzelnen Steuerzahler die Möglichkeit gegeben wird, Ersparnisse zu bilden und dort, wo er die Ersparnisse in seinem eigenen Betrieb anlegt, auch diesen Betrieb zu erweitern und auszubauen.
Das Dritte, meine Damen und Herren, ist die Notwendigkeit der Kapitalbildung. Kapitalbildung ist ein oft mißverstandenes Wort. Der einfache Mann denkt dann so leicht an die Aufhäufung großer Geldvermögen. Aber das Entscheidende an der Kapitalbildung ist doch die güterwirtschaftliche Seite: daß Investitionen vorgenommen werden, daß in einer Wirtschaft wie der deutschen, in der unzählige Betriebe wieder aufgebaut, in der unzählige Betriebe modernisiert werden müssen — schon allein aus dem Grunde, weil wir sonst den Wettbewerb mit dem Ausland im Export nicht aushalten können —, daß in einer solchen Wirtschaft gar nicht genug investiert werden kann und daß solche Investitionen auch die Voraussetzung dafür sind, daß alle die Flüchtlinge aus dem Osten wieder ihren Arbeitsplatz finden. Kapitalbildung, Durchführung von Investierungen bedeutet aber von der finanziellen Seite her, daß die Mittel zur Finanzierung solcher Investitionen auch durch Ersparnisse bereitgestellt werden. Nun ist es immer so gewesen — auch in guten Zeiten der deutschen
Wirtschaft —, daß ein erheblicher Teil dieser Mittel auf dem Wege der Eigenfinanzierung gewonnen worden ist, aber ein sehr großer Teil ist auch auf dem Wege über den Kapitalmarkt gewonnen worden. Schauen Sie heute den Kapitalmarkt an! Gewiß, wir merken in der deutschen Wirtschaft einige Ansätze zu erhöhter Spartätigkeit: bei den Sparkassen, wo die Einzahlungen langsam zunehmen; auch das Geschäft der Lebensversicherungsgesellschaften ist in einer aufsteigenden Entwicklung; aber von einem Kapitalmarkt, auf dem man Industrieobligationen, Pfandbriefe in großem Umfange absetzen, auf dem man Aktien unterbringen könnte, ist doch in Deutschland nicht die Rede. Diese Möglichkeit der Finanzierung fehlt; sie wird vielleicht dadurch geschaffen werden, daß bei einer Ermäßigung des Tarifs auch die große Zahl der Verbraucher einen größeren Teil ihres Einkommens ersparen und dem Kapitalmarkt zuführen kann. Daneben muß aber, solange ein starker deutscher Kapitalmarkt der deutschen Wirtschaft nicht zur Verfügung steht, der Wirtschaft die Möglichkeit gegeben werden, im eigenen Betrieb die Mittel zu schaffen. Man muß ihr die Möglichkeit lassen, Gewinne im Betrieb zu lassen, und darf den Unternehmern diese Gewinne nicht mit übermäßigen Steuersätzen wegnehmen. Das ist ja der Sinn des § 10 Absatz 1 Ziffer 3 und des § 32 a.
Wir begrüßen es daher auch, daß hier gewisse Erleichterungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf gegeben sind und daß insbesondere in dem § 32 a der bisher bestehende Anlagezwang beseitigt ist. Meine Damen und Herren, ein solcher Anlagezwang, wie er bisher vorgeschrieben war —, daß derjenige, der die Vergünstigungen des § 32 a in Anspruch nahm, verpflichtet ist, den nicht' entnommenen Gewinn zum Teil doch wenigstens an fremder Stelle anzulegen, also Anleihen, und zwar gebundene Anleihen. der Wirtschaftsverwaltung oder der Wiederaufbaubank zu kaufen —, paßt in das System einer freien Wirtschaft nicht hinein. Der einzelne selber hat in der freien Wirtschaft darüber zu entscheiden, wie er seine Ersparnisse und die Gewinne, die er erübrigt, verwenden will. Dieser Anlagezwang muß daher fallen, und es ist gut, daß er in dem Gesetzentwurf gefallen ist.
Meine Damen und Herren, nun hat der Herr Bundesfinanzminister uns hier zu einer gewissen Disziplin gemahnt. Ich verstehe das sehr wohl, und ich will auch nicht gering anschlagen, was er darüber gesagt hat, daß wir nämlich hier nicht allmächtig, sondern an die Zustimmung des Bundesrats gebunden sind. Ich stimme ihm auch darin zu: es ist gewiß ein Erfolg, daß hier eine Verständigung zwischen dem Bundesfinanzminister und den Ländern gefunden worden ist und daß die Länder, obwohl sie ja bei dieser Steuerreform zunächst einmal die Leidtragenden sind, dieser Steuerreform doch einmütig zugestimmt haben. Also wir werden das beherzigen und werden Disziplin üben.
Aber auf ein paar Punkte muß ich hier doch hinweisen. Die Steuerkurve sollte da, wo ein Tarif progressiv gestaltet ist, allmählich aufsteigen. Wenn man sich diese Steuerkurve einmal aufzeichnet, so macht sie bei den Einkommen zwischen 9 000 und 20 000 D-Mark eine seltsame Biegung: sie geht auf einmal wieder in die horizontale Linie hinein. Ich frage mich, ob man diesem Mangel nicht ohne allzu großen Ausfall an Steuern abhelfen könnte.
Ein Zweites: die Berücksichtigung der soviel angefochtenen Bestimmung — zu keinem Punkte habe ich als Vorsitzender des Finanz- und Steuerausschusses so viel Eingaben bekommen wie zu diesem —: die Streichung des Buchstaben f in § 10 Absatz 1 Ziffer 2. Ich glaube, Herr Finanzminister, Sie sind selber schon ein wenig weich geworden, denn Sie haben uns heute nur davor gewarnt, nicht beides zu machen: nicht die allgemeinen Freibeträge und daneben die individuelle Berücksichtigung der Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Meine Damen und Herren! Diese Freistellung der Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung ist für alle Flüchtlinge und für alle Bombengeschädigten von so eminenter Bedeutung, daß wir auf diesem Gebiete unter keinen Umständen -eine Verschlechterung haben möchten, wie sie die Streichung des Buchstaben f hier bringt.
Ich hoffe also doch, daß wir im Ausschuß zu einer Abänderung dieses Vorschlages kommen werden.
Drittens: Zu dem Thema Kapitalbildung gehört ja neben dem § 32a auch der § 10 Absatz 1 Ziffer 3: Steuerfreiheit der Hälfte des nichtentnommenen Gewinns bis zu 15. Prozent. Diese Vergünstigung kommt heute nur denjenigen zustatten, die ordnungsmäßige Bücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches führen. Ich frage mich, Herr Finanzminister, ob man diese Bestimmung, die ja nun nicht nur für die größten und stärksten gilt, sondern auch für die mittleren Betriebe, nicht auch auf diejenigen ausdehnen sollte, die Bücher nach den Grundsätzen der vereinfachten Buchführung auf Grund der Verordnung vom Jahre 1949 führen. Ich glaube, das wäre gerecht und würde auch nicht allzugroße Ausfälle bedeuten.
Dann noch ein weiterer Punkt, auf den Sie selbst schon eingegangen sind: die Frage der Begünstigung der Aufwendungen für den Wohnungsbau. Der § 7 c bleibt unverändert; aber er sollte nach unserer Meinung nicht unverändert bleiben, sondern man sollte hier etwas mehr tun, um Aufwendungen für den Wohnungsbau schlechthin steuerlich zu begünstigen.
Ein altes Einkommensteuergesetz aus vergangenen Zeiten, aus dem Jahre 1923, enthielt die Bestimmung, daß Aufwendungen für .den Wohnungsbau zu 75 Prozent vom Einkommen abgezogen werden konnten und steuerfrei blieben. Nun, ich will nicht so weit gehen; aber ich halte den Grundgedanken für richtig, daß man nach Möglichkeit. alle Aufwendungen für den Wohnungsbau in bestimmter Höhe und meinetwegen mit Begrenzung auf einen bestimmten Bruchteil des Einkommens steuerfrei stellen sollte. Ich glaube, daß wir auch in dem Herrn Wiederaufbauminister einen Bundesgenossen haben würden, wenn wir versuchten, die Vorlage hier etwas anders zu gestalten; denn ihm muß ja die Aufbringung der Mittel für den Wohnungsbau besonders am Herzen liegen. Aber ich habe ja zu meiner Freude an Ihren Ausführungen, Herr Finanzminister, schon gemerkt, daß Sie bereit sind, uns auf diesem Gebiete noch mit einem Abänderungsvorschlag, der sogar bereits die Zustimmung der Länder gefunden hat, zu erfreuen.
Ein Punkt noch nur im Vorbeigehen. Er gehört eigentlich in den Gesetzentwurf, über den wir hernach noch sprechen sollen. Ich meine die Abschlagszahlungen. Wir möchten nach Möglichkeit
keine Abschlagszahlungen auf Vorauszahlungen mehr haben —.
Eine schreckliche Angelegenheit, uns damals durch das Gesetz Nr. 64 beschert, zunächst für die ersten zwei Quartale nach der Währungsreform und in der damaligen Zeit verständlich, dann durch Gesetz des Wirtschaftsrats auf das Jahr 1949 ausgedehnt. Nun hatten wir alle gehofft, diese Abschlagszahlungen würden endlich einmal ein Ende finden, und es würde bei den vierteljährlichen Vorauszahlungen sein Bewenden haben. Nun kommt wiederum ein Gesetzentwurf, der auch im Jahre 1950 noch Abschlagszahlungen auf Vorauszahlungen vorsieht. Ich hoffe sehr, daß wir hierauf verzichten können und daß die Kassenschwierigkeiten — denn nur darum kann es sich hier bei einigen schwachen Ländern handeln — doch vielleicht auf eine andere Weise überwunden werden können.
Doch damit genug. Meine Damen und Herren, ich habe mit Fleiß vermieden, auf Einzelheiten des Entwurfs einzugehen. Es wird unsere Aufgabe im Ausschuß sein, diese Einzelheiten dann durchzuberaten. Ich glaube aber, daß wir die Aufgabe haben, diesen Gesetzentwurf so schnell wie möglich zu erledigen — denn die Wirtschaft wartet auf ihn — und daß wir uns dabei auch von dem Gedanken leiten lassen müssen, den der Herr Minister selber ausgesprochen hat, daß wir nicht fiskalisch, sondern wirtschaftspolitisch zu denken haben und daß uns hier die große Aufgabe gestellt ist, für einen möglichst schnellen Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft von der steuerrechtlichen Seite her auch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.