Rede von
Karl
Gengler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Verehrte Abgeordnete! Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich vorhin mit dem Antrag der Regierung Schleswig-Holstein auf Aufhebung 'der Immunität beschäftigt. Dieser Antrag ist auch von dem Herrn Bundesjustizminister befürwortet worden.
Über den Tatbestand im allgemeinen brauche ich wohl nicht zu berichten.
Er ist in der Presse verschiedentlich wiedergegeben worden. Dabei muß ich feststehen, daß für den Ausschuß selbst nicht die Berichte in der Presse maßgebend sind, sondern vielmehr der amtlich angegebene Tatbestand. In diesem Punkte mußte sich der Ausschuß zunächst auf die Angaben stützen, wie sie in dem Antrag der Regierung von Schleswig-Holstein enthalten sind.
Der Ausschuß hat allerdings bemängelt, daß die schleswig-holsteinische Regierung es unterlassen hat, den Tatbestand in der Zwischenzeit in der Form aufzunehmen, wie es sonst in einem Untersuchungsverfahren üblich ist.
— Nein, die schleswig-holsteinische Regierung hätte durchaus amtlich, auch unter Zeugenvernehmung,
allerdings auch ohne den Herrn Abgeordneten Hedler, die Dinge aufklären können.
Jedenfalls hat der Ausschuß, das möchte ich betonen, festgestellt, daß die Erhebungen über den Tatbestand keineswegs ausreichend erscheinen.
Aus diesem Grunde wäre der Ausschuß zunächst zu einer Vertagung der Angelegenheit gekommen, wenn nicht der Sache selbst ein außerordentlich
hohes politisches Gewicht beizumessen ware. Andererseits sind wir bei der Geschäftslage des Hauses in Zeitnot, und es erschien der Mehrheit des Ausschusses nicht tunlich, diese Angelegenheit zu vertagen, bis der Bundestag wiederum zusammenkommen kann.
Von dem Vertreter der Deutschen Partei wurde zum Ausdruck gebracht, daß seine Partei selbst das größte Interesse an der Aufklärung des Falles habe,
daß aber — und das wurde von anderen Ausschußmitgliedern mit unterstrichen — keine klaren Tatbestandsergebnisse vorliegen.