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ID0102502700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949 757 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949. Antrag des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Oellers . . . . 758A Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines KB.-Leistungsgesetzes (Drucksache Nr. 344) und Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Überbriickungsmaßnahme für rentenberechtigte Kriegsopfer (Drucksache Nr. 340) 758A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 758B, 761D Renner (KPD) . . . . 759A, 762A, 764D Bazille (SPD) 760D, 763C Arndgen (CDU) 761B Dr. Wellhausen (FDP) 763A Frau Kalinke (DP) 764A Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 765B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die Festsetzung und Verrechnung von Ausgleichs- und Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Land- und Ernährungswirtschaft (Drucksachen Nr. 323 und 294) 765C Lübke (CDU), Berichterstatter . . 765C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung (Drucksachen Nr. 342 und 283) 765D Etzel (CDU), Berichterstatter . . 766A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag des Abg. Renner u. Gen. betr. Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstocks (Drucksachen Nr. 315 N und 204) 766D Sabel (CDU), Berichterstatter . . 766D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes (Drucksachen Nr. 338 und 284) 768A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 768A Dr. Arndt (SPD) 769B Loritz (WAV) 770A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfürsorge über den Antrag des Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Jugendwohlfahrtsgesetz vom 9. 7. 1922 (Drucksachen Nr. 341 und 31) . . . . . . . ... . 770D Kemmer (CSU), Berichterstatter . . 770D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Eierpreise (Drucksachen Nr. 326 und 215) 771B Dr. Müller (CDU), Berichterstatter . . . 771B, 772C Loritz (WAV) 771C, 772C Unterbrechung der Sitzung . . 773A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein über die Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 773A Gengler (CDU), Berichterstatter . 773A Dr. Miessner (NR) 774A Dr. Greve (SPD) 774B Kiesinger (CDU) 775B Renner (KPD) 775D Ewers (DP) 776C Dr. von Merkatz (DP) 777B Dr. Doris (Parteilos) 777C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten Dr. Köhler 778A Geschäftliche Mitteilungen 778C Nächste Sitzung 778C Die Sitzung wird um 16 Uhr 57 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in der Sitzung vom vergangenen Mittwoch, am 14. Dezember 1949, über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung beraten und den Entwurf dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur weiteren Beratung übergeben.
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat dieses Gesetz in der gestrigen Sitzung vom 15. Dezember 1949 behandelt und schlägt dem Hohen Hause vor, einen Antrag anzunehmen, den Sie in der Drucksache Nr. 342 finden. Der Ausschuß schlägt vor:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung — Nr. 283 der Drucksachen — in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung zu genehmigen.
    Die vom Ausschuß vorgeschlagene Fassung befindet sich auf der rechten Seite der Zusammenstellung.
    Es wird also vorgeschlagen, das Fachstellengesetz bis zum 31. März 1950 zu verlängern und gleichzeitig in den Ländern Baden, RheinlandPfalz, Württemberg-Hohenzollern sowie in dem bayerischen Kreis Lindau in Kraft zu setzen.
    Darüber hinaus haben wir entsprechend der Anregung des Bundesrats vorgeschlagen, in § 1 Absatz 1 Ziffer 2 des Gesetzes hinter die Worte „Einfuhr-Angelegenheiten" die Worte „sowie von Angelegenheiten des Interzonenhandels" einzufügen.
    In der Ziffer 3 des § 1 schlägt der Ausschuß eine entsprechende Regelung der Fachstellengebührenordnung vor. Hinter Ziffer 2 soll folgende Ziffer 3 eingefügt werden:
    2. für die Bearbeitung von Angelegenheiten des Interzonenhandels.
    Für § 2 schlagen wir eine andere Fassung vor. Sie lautet:
    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1950, hinsichtlich der Strafbestimmungen jedoch erst am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    Das Fachstellengesetz und die Fachstellengebührenordnung laufen entsprechend § 9 des genannten Gesetzes am 31. Dezember 1949 aus. Wenn auch auf vielen Gebieten die Bewirtschaftung für Verbraucher vollständig und für die Wirtschaft weitgehend aufgehoben worden ist, so obliegt doch den Fachstellen noch eine Anzahl von Aufgaben, deren Erfüllung zur Zeit noch nicht entbehrt werden kann. Die einzelnen Aufgaben ersehen Sie aus der Begründung der Regierung zu dem Gesetzentwurf.
    Wir waren daher der Meinung, daß das Fachstellengesetz mit der entsprechenden Gebührenordnung im Augenblick noch nicht entbehrt werden kann. Es ist aber beabsichtigt, in Kürze — nach einer entsprechenden Prüfung mit den Landeswirtschaftsverwaltungen, den Vertretern der beteiligten Wirtschaftskreise und den Gewerkschaften — eine neue Ordnung vorzulegen. Da diese Ordnung im Augenblick noch nicht fertiggestellt ist, wird dem Hohen Hause eine Verlängerung des Gesetzes lediglich bis zum 31. März 1950 vorgeschlagen und gleichzeitig die entsprechende Ausdehnung auf die Länder der französischen Zone.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir über die Fassung ab, die sich auf Blatt 2 der Drucksache Nr. 342 auf der rechten Seite unter der Überschrift „Beschlüsse des 13. Ausschusses" befindet. Wir stimmen abschnittsweise ab, zunächst über Überschrift und Einleitung. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
§ 1. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
§ 2. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Damit ist die zweite Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf dieses Gesetzes beendet.
Wir kommen nunmehr zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann stimmen wir in dritter Lesung ab, und zwar über das Gesetz im ganzen. Ich bitte diejenigen, die für die Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Fassung der zweiten Beratung sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag des Abgeordneten Renner und Genossen 'betreffend Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstockes (Drucksachen Nr. 315 und 204).
Das Wort als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Sabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag des Ausschusses für Arbeit, der Ihnen in Drucksache Nr. 315 vorliegt, möchte ich ergänzend folgendes bemerken. Der Ausschuß war einmütig der Auffassung, daß dem Bundestag eine Übersicht über den Vermögensstand der Arbeitslosenversicherung gegeben werden solle. Darüber hinaus solle eine Prüfung erfolgen, inwieweit die zweckgebundenen Mittel der Arbeitslosenversicherung für die Finanzierung wesensfremder Aufgaben verwandt wurden.
    Zur Einführung möchte ich auf folgendes verweisen. Das Beitragsaufkommen der Arbeitslosenversicherung wurde bis zum Kriegsende bei der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung erfaßt. Die vorhandenen Bestände sind in Berlin blokkiert. Es ist nicht zu erwarten, daß aus diesen Beständen Mittel in beachtlichem Umfang flüssig gemacht werden können. Die seit 1945 geleisteten Beiträge wurden in den einzelnen Ländern angesammelt. In der britischen Zone wurden dann die Überschüsse der einzelnen Länder von einem Treuhänderausschuß verwaltet. Da die


    (Sabel)

    Leistungen der Arbeitslosenversicherung bis zur Währungsreform auf Grund der Arbeitsmarktlage nicht allzu hoch waren, hatten sich bis zum Beginn der Währungsreform beachtliche Mittel angesammelt. Aus diesen Mitteln wurden hohe Zuschüsse an die Rentenversicherungen bezahlt. Diese Zuschüsse lagen fast bei einem Drittel des gesamten Beitragsaufkommens. Seit der Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 61/2 auf 4 Prozent sind die Leistungen an die Rentenversicherung aus diesen Mitteln eingestellt.
    Bei der Währungsumstellung wurden die Mittel der Arbeitslosenversicherung nicht völlig entwertet, wie dies bei den übrigen Mitteln der öffentlichen Kassen der Fall war, sondern es erfolgte die allgemein übliche Abwertung. Dadurch war bei Beginn ein Grundstock vorhanden. Man kann in der Bizone mit einem augenblicklichen monatlichen Beitragseingang in Höhe von etwa 75 Millionen D-Mark rechnen.
    Ich möchte für das letzte Halbjahr einige Gesamtzahlen angeben, dabei aber darauf hinweisen, daß, da diese Mittel bisher noch von den Ländern in den verschiedenen Zonen verwaltet werden, eine genaue Übersicht praktisch immer nur schwer zu erhalten war. Von April bis September 1949 sind Beitragseingänge in der Arbeitslosenversicherung in der Bizone in Höhe von 572 Millionen D-Mark zu verzeichnen, sonstige Einnahmen 2 Millionen D-Mark, Gesamteinnahmen 574 Millionen D-Mark. An Unterstützungen wurden im gleichen Zeitraum gezahlt: Arbeitslosenunterstützung 292 Millionen DM, Arbeitslosenfürsorgeunterstützung 225 Millionen DM, insgesamt 517 Millionen DM. Von der letztgenannten Arbeitslosenfürsorgeunterstützung haben die Länder in diesem Zeitraum insgesamt 145 Millionen DM erstattet. Ebenfalls im gleichen Zeitraum wurden für die werteschaffende Arbeitslosenfürsorge 11,7 Millionen DM aufgewandt, für Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit 3 Millionen DM und für Leistungen an die Rentenversicherung 46,5 Millionen DM.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf aufmerksam machen, daß sich die Verwaltungskosten in einem angemessenen Ausmaß bewegt haben. Sie betrugen im Durchschnitt etwa 8 Prozent der Einnahmen. Das ist ungefähr das gleiche, was bei Schaffung der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung bzw. vor 1933 an Verwaltungskosten üblich war.
    Über den rechnungsmäßigen Bestand Ende Oktober folgende Ziffern. Der rechnungsmäßige Bestand von insgesamt 693,1 Millionen DM verteilt sich auf die Zonen wie folgt. Britische Zone 389,2, US-Zone 242,1 und französische Zone 61,8 Millionen DM. Von diesem Bestand geht die von den Ländern zu erstattende Arbeitslosenfürsorge in Höhe von 144,3 Millionen DM ab. Das sind die Beträge, die zur Zahlung der Arbeitslosenfürsorge aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung im Wege der Vorlage zur Verfügung gestellt worden waren. Von diesem noch nicht erstatteten Betrag entfallen auf die britische Zone 110,6 Millionen DM und auf die US-Zone 33,7 Millionen DM. Von dem nun noch vorhandenen Vermögensbestand sind insgesamt 125,9 Millionen nicht fest angelegt. Sie stehen also für Unterstützungsleistungen greifbar zur Verfügung.
    Angelegt wurden 422,9 Millionen DM, davon 157 Millionen DM für den Wohnungsbau und 265,9 Millionen DM für sonstige Anlagen. Von. den
    Gesamtanlagen sind 135,5 Millionen bis zur Monatsfrist kündbar, können also schnell für die Leistung notwendiger Unterstützungen flüssig gemacht werden. Für den übrigen Betrag von 287,4 Millionen sind längere Kündigungsfristen gegeben. Ich darf aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß es sich zum Teil um lombardfähige Anlagen handelt. Bei dem Betrag für sonstige Anlagen, den ich eben nannte, wurde bei einem Teil dieser Anlagen nicht beachtet, daß es sich bei den Mitteln der Arbeitslosenversicherung um zweckgebundene Mittel handelt.
    Im Ausschuß für Arbeit wurde einmütig die Auffassung vertreten, daß baldigst auch in der Arbeitslosenversicherung die Selbstverwaltung wieder eingeführt werden müsse. Hierdurch soll eine Sicherung dafür gegeben sein, daß die zweckgebundenen Mittel der Arbeitslosenversicherung nicht für andere, wesensfremde Aufgaben verwendet werden. Es kann festgestellt werden, daß in der Vergangenheit dieser Forderung auf Verwendung der Mittel nur für die Aufgaben der Arbeitslosenversicherung nicht immer entsprochen wurde.
    Der Ausschuß hat es auch bedauert, daß seitens einiger Länder die notwendigen Auskünfte über den finanziellen Status der Arbeitslosenversicherung nicht oder nicht ausreichend gegeben wurden.
    Nun hat der Ausschuß für Arbeit in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, den Ihnen vorliegenden Antrag durch folgenden Antrag zu ersetzen. Er lautet:
    Der Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen Drucksache Nr. 204 betreffend die Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstocks wird durch den in der 24. Plenarsitzung
    — das muß geändert werden in „25. Plenarsitzung" —
    vom 16. 12. 1949 erstatteten mündlichen Bericht als erledigt betrachtet.
    Die Änderung ist darauf zurückzuführen, daß der Ausschuß inzwischen dankenswerterweise von der Bundesregierung die notwendigen Unterlagen erhalten hat und in der Lage war, Ihnen heute diese Zahlen zu nennen. Im übrigen sind die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit noch mit umfangreichem Material über die finanzielle Situation in der Arbeitslosenversicherung versorgt worden. Ich bitte daher, diesem — ich sagte schon einmal: einstimmig - vom Ausschuß beschlossenen Antrag zuzustimmen. Dadurch ist der andere vorliegende Antrag erledigt.

    (Beifall in der Mitte.)