Rede:
ID0102502500

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949 757 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949. Antrag des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Oellers . . . . 758A Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines KB.-Leistungsgesetzes (Drucksache Nr. 344) und Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Überbriickungsmaßnahme für rentenberechtigte Kriegsopfer (Drucksache Nr. 340) 758A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 758B, 761D Renner (KPD) . . . . 759A, 762A, 764D Bazille (SPD) 760D, 763C Arndgen (CDU) 761B Dr. Wellhausen (FDP) 763A Frau Kalinke (DP) 764A Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 765B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die Festsetzung und Verrechnung von Ausgleichs- und Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Land- und Ernährungswirtschaft (Drucksachen Nr. 323 und 294) 765C Lübke (CDU), Berichterstatter . . 765C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung (Drucksachen Nr. 342 und 283) 765D Etzel (CDU), Berichterstatter . . 766A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag des Abg. Renner u. Gen. betr. Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstocks (Drucksachen Nr. 315 N und 204) 766D Sabel (CDU), Berichterstatter . . 766D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes (Drucksachen Nr. 338 und 284) 768A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 768A Dr. Arndt (SPD) 769B Loritz (WAV) 770A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfürsorge über den Antrag des Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Jugendwohlfahrtsgesetz vom 9. 7. 1922 (Drucksachen Nr. 341 und 31) . . . . . . . ... . 770D Kemmer (CSU), Berichterstatter . . 770D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Eierpreise (Drucksachen Nr. 326 und 215) 771B Dr. Müller (CDU), Berichterstatter . . . 771B, 772C Loritz (WAV) 771C, 772C Unterbrechung der Sitzung . . 773A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein über die Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 773A Gengler (CDU), Berichterstatter . 773A Dr. Miessner (NR) 774A Dr. Greve (SPD) 774B Kiesinger (CDU) 775B Renner (KPD) 775D Ewers (DP) 776C Dr. von Merkatz (DP) 777B Dr. Doris (Parteilos) 777C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten Dr. Köhler 778A Geschäftliche Mitteilungen 778C Nächste Sitzung 778C Die Sitzung wird um 16 Uhr 57 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Lübke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die Festsetzung und Verrechnung von Ausgleichs- und Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Land-
    und Ernährungswirtschaft ist in der ersten Lesung dem Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen worden. Im Ausschuß wurden bei der Beratung eine Reihe von Mängeln festgestellt, die bei der praktischen Anwendung des Gesetzes in Erscheinung getreten sind. Der Ausschuß kam überein, einen kleinen Unterausschuß zu bilden, der sich darum bemühen soll, diese Mängel abzustellen.
    Im übrigen empfiehlt der Ausschuß dem Hohen Hause einstimmig, das vorliegende Gesetz unverändert anzunehmen. Der Eilbedürftigkeit wegen — das Gesetz läuft am 31. 12. ab — beantrage ich, der zweiten, jetzt im Gange befindlichen Beratung die dritte Beratung sofort folgen zu lassen,


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses, Drucksache Nr. 323, zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
des Gesetzentwurfs. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte diejenigen, die für den Antrag des Ausschusses, Drucksache Nr. 323, sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Damit ist das Gesetz angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Ver-


(Vizepräsident Dr. Schafer)

längerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung (Drucksachen Nr. 342 und 283).
Das Wort als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Naegel.

(Abg. Etzel: Der Abgeordnete Naegel ist nicht da! Ich werde berichten!)

— Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in der Sitzung vom vergangenen Mittwoch, am 14. Dezember 1949, über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung beraten und den Entwurf dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur weiteren Beratung übergeben.
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat dieses Gesetz in der gestrigen Sitzung vom 15. Dezember 1949 behandelt und schlägt dem Hohen Hause vor, einen Antrag anzunehmen, den Sie in der Drucksache Nr. 342 finden. Der Ausschuß schlägt vor:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung — Nr. 283 der Drucksachen — in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung zu genehmigen.
    Die vom Ausschuß vorgeschlagene Fassung befindet sich auf der rechten Seite der Zusammenstellung.
    Es wird also vorgeschlagen, das Fachstellengesetz bis zum 31. März 1950 zu verlängern und gleichzeitig in den Ländern Baden, RheinlandPfalz, Württemberg-Hohenzollern sowie in dem bayerischen Kreis Lindau in Kraft zu setzen.
    Darüber hinaus haben wir entsprechend der Anregung des Bundesrats vorgeschlagen, in § 1 Absatz 1 Ziffer 2 des Gesetzes hinter die Worte „Einfuhr-Angelegenheiten" die Worte „sowie von Angelegenheiten des Interzonenhandels" einzufügen.
    In der Ziffer 3 des § 1 schlägt der Ausschuß eine entsprechende Regelung der Fachstellengebührenordnung vor. Hinter Ziffer 2 soll folgende Ziffer 3 eingefügt werden:
    2. für die Bearbeitung von Angelegenheiten des Interzonenhandels.
    Für § 2 schlagen wir eine andere Fassung vor. Sie lautet:
    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1950, hinsichtlich der Strafbestimmungen jedoch erst am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    Das Fachstellengesetz und die Fachstellengebührenordnung laufen entsprechend § 9 des genannten Gesetzes am 31. Dezember 1949 aus. Wenn auch auf vielen Gebieten die Bewirtschaftung für Verbraucher vollständig und für die Wirtschaft weitgehend aufgehoben worden ist, so obliegt doch den Fachstellen noch eine Anzahl von Aufgaben, deren Erfüllung zur Zeit noch nicht entbehrt werden kann. Die einzelnen Aufgaben ersehen Sie aus der Begründung der Regierung zu dem Gesetzentwurf.
    Wir waren daher der Meinung, daß das Fachstellengesetz mit der entsprechenden Gebührenordnung im Augenblick noch nicht entbehrt werden kann. Es ist aber beabsichtigt, in Kürze — nach einer entsprechenden Prüfung mit den Landeswirtschaftsverwaltungen, den Vertretern der beteiligten Wirtschaftskreise und den Gewerkschaften — eine neue Ordnung vorzulegen. Da diese Ordnung im Augenblick noch nicht fertiggestellt ist, wird dem Hohen Hause eine Verlängerung des Gesetzes lediglich bis zum 31. März 1950 vorgeschlagen und gleichzeitig die entsprechende Ausdehnung auf die Länder der französischen Zone.

    (Beifall.)