Rede von
Dr.
Ludwig
Preiß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Dem Ausschuß für den Lastenausgleich lagen weiterhin die soeben vom Herrn Präsidenten verlesenen Anträge Nr. 98 und 82 vor. Beide beziehen sich darauf, daß sich bei der Erhebung der Soforthilfe in all den Gebieten, wo erhebliche Kriegsschäden eingetreten sind, außerordentliche Schwierigkeiten ergeben. Das Ziel beider Anträge geht darauf hinaus, die zu 50 Prozent und mehr geschädigten Betriebe von der Soforthilfeabgabe zu befreien. Über diesen Punkt hat eine sehr ausgedehnte Erörterung stattgefunden, und es war die einmütige Auffassung des Ausschusses — insbesondere nachdem von den Ausschußmitgliedern, die bereits in dem gleichen Ausschuß beim Wirtschaftsrat mitgearbeitet haben, und auch seitens der Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Vertreter des Soforthilfe-Hauptamtes überzeugende Darlegungen abgegeben worden waren —, daß es nicht angängig wäre, nun ganze Gruppen von Geschädigten en bloc aus der Abgabepflicht herauszunehmen. Denn es kämen nicht nur zu den direkt Geschädigten all die Währungsgeschädigten, sondern auch die stattliche Zahl von neuerrichteten Flüchtlingsbetrieben; kurzum, es hätte zu dem Ergebnis führen müssen, wenn alle diese Gruppen ausgenommen worden wären, daß das Aufkommen aus der Soforthilfe in einem Maße geschmälert worden wäre, daß die vorgesehenen Hilfeleistungen in keiner Weise hätten realisiert werden können. Es
wurde aber ebenso einmütig vom Ausschuß die Meinung vertreten, daß selbstverständlich die erlittenen Schäden beim endgültigen Lastenausgleich berücksichtigt werden müssen. Da aber nun eine Reihe von Meldungen und Mitteilungen vorlag, daß bei der Erhebung der ersten Rate der Soforthilfe seitens der unteren Finanzbehörden auf die stark beschädigten Betriebe, die sich in einer außerordentlichen finanziellen Notlage befanden, sehr wenig Rücksicht genommen worden war, kam der Ausschuß .zu dem Beschluß, dem Bundestag folgenden Antrag vorlegen zu müssen, um dessen Annahme er Sie bittet:
Die Bundesregierung wird ersucht, der Frage der Vermeidung besonderer Härtefälle bei der Heranziehung durch Kriegsschäden stark betroffener Grundstücke zur Soforthilfeabgabe in Anwendung des § 22 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände in Verbindung mit § 60 der Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und die Finanzbehörden in diesem Sinne anzuweisen.