Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion des Zentrums, die den Antrag Drucksache Nr. 82 eingereicht hat, kann sich mit dem mündlichen Bericht, der hier gegeben worden ist, keineswegs zufrieden geben. Zunächst sind wir darüber erstaunt, daß der mündliche Bericht, wie er uns vorgelegt und wie er soeben abgegeben worden ist, in einem gewissen Widerspruch mit dem Kurzprotokoll Nr. 3 der Sitzung des 17. Ausschusses vom 7. Dezember steht. Während man im Kurzprotokoll mit dem hier vorliegenden Antrag die Sache als abgeschlossen ansieht, heißt es hier zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Der Ausschuß empfahl, mit Rücksicht hierauf — einen Runderlaß und gewisse Anordnungen der Behörden -
zu den Anträgen zunächst nicht formell Stellung zu nehmen, —
Was gilt denn nun? — Soll also hier formal Stellung genommen und mit diesem Antrag die Sache abgeschlossen werden? Es heißt weiter:
sondern die Auswirkung der getroffenen
Maßnahmen abzuwarten; das Bundesministerium der Finanzen wird hierüber zur gegebenen Zeit weiter berichten.
Man wollte danach also die Auswirkung gewisser vorsorglich in Kraft gesetzter Maßnahmen abwarten, um zu sehen, wie sich die Dinge dann gestalten würden. Das ist etwas ganz anderes, und ich bitte, den Bericht dahin zu ergänzen. Wie soll man den Widerspruch zwischen den beiden Dingen erklären?
Ich will also vorläufig von dem mündichen Bericht ausgehen, wie er hier vorliegt. Ich stelle danach folgendes fest. Das, was jetzt dem Hause vorgeschagen wird, hat keinerlei sachliche Bedeutung. Es ist uns immer schon bekannt gewesen, daß wenigstens der Idee nach die Verwaltung gesetzmäßig sein sollte. Wenn also in diesem Bericht auf bestehende gesetzliche Anordnungen Bezug genommen wird, so ist das lediglich eine Maßnahme, die über irgend etwas hinweghelfen soll, aber gar keine sachliche Bedeutung hat. Man kann doch den davon Betroffenen nicht auf solche
Art und Weise klarmachen, daß ihnen geholfen werde, wenn man darauf hinweist, daß die bisherigen Vorschriften, die sie nämlich mit Recht als unzulänglich betrachten, endlich angewendet werden sollen. Im übrigen liegt die Anwendung in den Händen der Finanzbehörden, die doch in erster Linie für fiskalische Interessen da sind und, wenn keine Anordnungen an sie ergehen, weder willens noch überhaupt berechtigt sein werden, die erbetenen Änderungen in etwa Platz greifen zu lassen.
In dem Bericht wird auf § 22 des Soforthilfegesetzes und § 60 der Durchführungsverordnung Bezug genommen. § 22 erstreckt sich nur auf die Art der Einziehung der Abgabe. Die Abgabepflicht als solche bleibt, und es ist nur die Frage, ob und wie gestundet werden kann. Damit ist den so Betroffenen nicht geholfen, die ihr wahrscheinlich gar nicht großes Vermögen - denn meistens werden doch kleine Leute betroffen sein - bis auf einen kleinen Rest verloren haben und von diesem Rest noch die Soforthilfe bezahlen sollen, während die große Industrie davon verschont wird. Diese Leute sollen also weiter bezahlen, und man kann ihnen bestenfalls Stundung gewähren. So steht es in § 22 des Soforthilfegesetzes und in § 60 der Durchführungsverordnung. Da sind nur die ausgenommen, die in eine ihre Existenz bedrohende Notlage geraten sind, so daß ihnen also, wie wir vorhin gehört haben, etwa 150 bis 200 Mark monatlich verbleiben. Die Leute mit etwas mehr sollen also noch die Beträge aufbringen, die zur Entschädigung der Kriegsgeschädigten dienen sollen. Das ist doch grotesk!
Wenn unter Mitwirkung der Ministerien jetzt im Ausschuß gesagt wird, diese Bestimmungen sollten nun energisch angewendet werden, so bedeutet das doch, daß das Ministerium offenbar zugibt: sie sind bisher noch nicht einmal angewandt worden. Ich frage Sie nun, meine Damen und Herren: Haben wir denn bisher nicht nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verfahren? Bedeutet denn diese Vorlage ein solches Eingeständnis des Ministeriums?
Wir sind also mit dem Ergebnis dieses unseres Antrags absolut unzufrieden, und zumindest berufen wir uns auf den Bericht, der sich aus dem Kurzprotokoll ergibt — das Kurzprotokoll trägt die Unterschrift des Vorsitzers —, daß die Dinge noch in der Schwebe sind und daß wir mindestens eine aufgelockerte Anwendung, eine Anwendung über den engsten Bereich hinaus erwarten. Es hat doch bislang niemand ernsthaft den Versuch gemacht, die Währungs- und Hortungsgewinnler zur Entlastung derer zu erfassen, die jetzt noch von dem Rest des ihnen verbliebenen Vermögens die Soforthilfe finanzieren sollen. Wir gehen also von dem Kurzprotokoll aus. Danach ist noch keine abschließende Stellungnahme beschlossen worden. Der mündliche Bericht erscheint demgemäß nicht in Ordnung, und so, wie er vorliegt, lehnt meine Fraktion diesen Antrag des Ausschusses ab. Wir betrachten unseren Antrag Drucksache Nr. 82 keineswegs als erledigt und behalten uns vor, weiter darauf zurückzukommen.