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    Deutscher Bundestag — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949 733 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 733D, 756C Anfrage Nr. 13 der Zentrumsfraktion betr. Lebensmitteleinfuhren (Drucksache Nr. 245) 734A Anfrage Nr. 14 der Zentrumsfraktion betr. Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes (Drucksache Nr. 246) . . . . . . . 734A Anfrage Nr. 16 der Fraktion der BP betr. Entwurf eines Altsparergesetzes (Drucksache Nr. 250) 734A Anfrage Nr. 10 der Fraktion der DP betr. Anmusterung deutscher Seeleute auf ausländischen Schiffen (Drucksache Nr. 227) 734A Änderung der Tagesordnung 734B Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Erklärung des Bundeskanzlers zu seinem Interview in Fragen der Remilitarisierung (Drucksache Nr. 269) und Antrag der Fraktion der BP betr. Erklärung gegen eine Wiederaufrüstung Deutschlands (Drucksache Nr. 277) . . . 734B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 734C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 735C Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 735C Dr. Etzel (BP) 736C Reimann (KPD) 737A, 740C Unterbrechung der Sitzung . 740B Loritz (WAV) . . . . . . . . . 740 C Frau Wessel (Z) . . . . . . . . 740D Dr. Richter (NR) . . . . . . . . 741C Dr. Bucerius (CDU) , 742A Renner (KPD) 742B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 (II. Halbjahr 1948) und das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 313) 742D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 742D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 743B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksachen Nr. 320 und 253) 743C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . . 743C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops (Drucksachen Nr. 321 und 300) 744D PeLster (CDU), Berichterstatter . . . 745A Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. innergebietliche Neuordnung (Drucksachen Nr. 232 und 90) 745D Euler (FDP), Berichterstatter . . 745D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Stauch (Drucksache Nr. 312) 746C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 746C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Rückgabe deutscher Warenzeichen (Drucksachen Nr. 274 und 179) . . . . 746D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . . 746D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag des Abgeordneten Dr. von Brentano und Fraktion betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen Schmutz und Schund (Drucksachen Nr. 259 und 103) 747C Frau Schroeder (SPD), Berichterstatterin 747C Dr. Vogel (CDU), Mitberichterstatter 748A Leibbrand (KPD) 748B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Goetzendorff und Gen. betr. Einstellung von Heimatvertriebenen bei Ministerien und Verwaltungsstellen der Deutschen Bundesrepublik (Drucksachen Nr. 281 und 88) . 748B Frau Brökelschen (CDU) 748C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über Anträge der Fraktionen der SPD, DP und KPD betr. sozialen Wohnungsbau (Drucksachen Nr. 286, 73, 10 und 39) 748D Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 748D,751B Klabunde (SPD) . . . . . . . . 749C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 751A Paul (KPD) 751D Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Befreiung von der Soforthilfe (Drucksachen Nr. 305 und 156) 752B Dr. Preiß (FDP), Berichterstatter . 752B Loritz (WAV) 752C Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über die Anträge der Fraktion des Zentrums betr. Änderung des Soforthilfegesetzes und der Abgeordten Günther, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion betr. Befreiung von der Vorauszahlung der Soforthilfe (Drucksachen Nr. 306, 82 und 98) 752C Dr. Preiß (FDP), Berichterstatter . 752D Dr. Reismann (Z) 753A, 754C Gundelach (KPD) 753D Günther (CDU) 754A Mellies (SPD) 755A Dr. Oellers (FDP) . . . . . . 755C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 322) 755D Rümmele (CDU) . . . . . . . 755D Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 265) . . . . . . . . . . 756A Kahn (CDU), Berichterstatter . . . 756A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 756D Die Sitzung wird um 9 Uhr 46 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Otto Kneipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat bereits bei der Einführung des Gesetzes darauf hingewiesen, welches der wahre Zweck der Vorlage ist. Man will eine Senkung der Zuckersteuer vornehmen, um der Landwirtschaft einen gewissen Start auf dem Gebiet der Zuckerrübenproduktion zu geben und die in den letzten Jahren eingetretene erfreuliche Aufwärtsentwicklung weiter zu verfolgen. Man will aber gleichzeitig durch diese Zuckersteuersenkung die erhöhten Kosten decken, die die Zuckerfabriken durch gesteigerte Löhne, durch erhöhte Ausgaben für Kohlen, für Eisen und dergleichen mehr haben. Als drittes will man schließlich den sogenannten Frachtenausgleich in der bisherigen Form weiterführen können. Der Betrag von 9,50 Mark, um den die Zuckersteuer gesenkt wird, kommt also praktisch zu einem Betrag von 6 Mark dem bäuerlichen Zuckerrübenerzeuger, zu rund 3 Mark der Zuckerfabrik zugute, und rund 50 Pfennig werden der sogenannten Frachtenausgleichskasse zugeführt.
    Wenn ich den letzten Punkt vorweg aufgreifen darf, so möchte ich folgendes sagen. Diese Frachtenausgleichskasse soll es ermöglichen, daß alle Teile des Bundesgebiets den Zucker an den Letztverbraucher zu demselben Zuckerendpreis abgeben können. Zur Zeit beträgt ja der Zuckerendpreis 1,14 DM pro Kilogramm.
    Wir sind leider aus einem Ausfuhrland an Zucker, das wir früher waren, zu einem Importland an Zucker geworden. Der Import kostet uns eine ganz beträchtliche Menge Geldes. Zur Zeit müssen wir pro Doppelzentner ausländischen Zuckers rund 10 Mark an Subvention zahlen.
    Unsere inländische Zuckerproduktion erreicht in diesem Jahre bei einer Anbaufläche von rund 148 000 Hektar annähernd 550 000 Tonnen. Das Ziel des Marshallplans ist es, diese inländische Produktion derart zu steigern, daß wir in einigen Jahren auf 800 000 Tonnen kommen. Die vorhandenen Zuckerfabriken besitzen eine derartige Kapazität, daß auch die Landwirtschaft innerhalb dieser Kapazität ihren eigenen Zuckerrübenanbau so forcieren kann, daß wir in einigen Jahren auf 800 000 Tonnen kommen dürften. Die Landwirtschaft wird aber zu einer solchen Ausdehnung ihres intensivsten Anbaues nur dann in der Lage sein, wenn sie für die beträchlich gestiegenen Unkosten auch ein entsprechendes Mehr beim Zuckerrübenpreis erhält. Seit dem Jahre 1934 beträgt der Zuckerrübenpreis 4 Mark pro Doppelzentner. Die Aufwendungen, die der Zukkerrübenanbauer zu machen hat, sind beträchtlich gestiegen. Ich darf zum Beispiel darauf hinweisen, daß allein der Düngerindex — die Zuckerrübe braucht ja recht viel Dünger — auf 160 Prozent gegenüber dem Jahre 1938 in die Höhe geklettert ist. Ich darf darauf hinweisen, daß auch der Lohnindex seit dem Jahre 1938 um 181/2 Punkte in die Höhe gegangen ist, daß also zwei der we-


    (Dr. Kneipp)

    sentlichsten Unkostenfaktoren eine derartige Steigerung erlebt haben, daß der Bauer einen Ausgleich bekommen muß. Dieser Ausgleich beträgt im Durchschnittt 20 Prozent; er soll nämlich auf 4,75 bis 5 Mark in die Höhe gehen. Diese Erhöhung hält sich also unter allen Umständen in einem vertretbaren Rahmen, auch in einem Rahmen, daß kein Mensch behaupten kann, der bäuerliche Erzeuger würde nunmehr viel zu gut wegkommen.
    Ich darf in diesem Augenblick einen kleinen Blick in das benachbarte Belgien und Holland werfen. In Belgien ist der Zuckerrübenpreis zur Zeit pro Doppelzentner 7,32 DM, in Holland liegt er ungefähr 30 Pfennig tiefer. Wenn Sie jetzt berücksichtigen, daß wir pro Doppelzentner Zucker, den wir einführen, 10 DM Subvention bezahlen müssen, so errechnet sich, wenn ich diese 10 DM Subvention einkalkuliere, ein ausländischer allgemeiner durchschnittlicher Zuckerrübenpreis von sage und schreibe 6,35 DM. Ich glaube, ich habe Ihnen damit bewiesen, daß die bäuerlichen Forderungen auf endgültige Genehmigung eines anständigen Zuckerrübenpreises durchaus in Ordnung gehen.
    Ich darf Ihnen dies noch nach einer anderen Richtung hin näher darlegen. Bisher war bei einem Zuckerrübenpreis von 40 DM pro Doppelzentner der Fiskus derjenige, der aus dem bäuerlichen Schweiß und der bäuerlichen Arbeit die größten Revenuen gezogen hat. Wir können in diesem Jahr mit einer durchschnittlichen Zuckerrübenernte von 300 Doppelzentnern pro Hektar rechnen. Diese 300 Doppelzentner pro Hektar liefern rund 40 Doppelzentner Zucker. Würde die bisherige Zuckersteuer bestehen bleiben, dann würde dies ergeben, daß der Zuckerfiskus, wenn ich ihn so nennen darf, 40 mal 40 gleich 1600 DM Einnahme aus dem Schweiß des Landwirts pro Hektar 'einnimmt, während der Bauer bei 300 Doppelzentner à 4 DM Zuckerrübenpreis nur 1200 DM erreicht. Jetzt wird das Verhältnis etwas in eine andere Bahn geschoben. Jetzt kommen wir auf eine Zuckerrübensteuereinnahme des Fiskus pro Hektar von 1220 DM, während der Landwirt dann auf 300 mal 5, im Endergebnis also auf 1500 DM kommt. Daß der Landwirt daneben noch die Schnitzel als wertvolles Futtermittel hat und dergleichen mehr, möchte ich hier nicht näher erläutern.
    Im Ausschuß, der sich mit dieser Frage beschäftigt hat, war man sich allseitig darüber klar, daß dieses Gesetz so rasch wie möglich verabschiedet werden müsse. Es hat sich keinerlei Widerspruch gezeigt. Es wurde nur von einer Seite der lebhafte Wunsch geäußert, man möge die überhöhte Zuckersteuer von — nach erfolgter Genehmigung des Gesetzes — 30,50 DM weiter senken, man möge auch dem Verbraucher nunmehr durch eine Senkung der Zuckersteuer die entsprechende Möglichkeit eines billigeren Zuckerbezuges geben. Der Ausschuß hatte keine Möglichkeit, im Sinne dieses Wunsches näher tätig zu sein. Ich darf mich aber vielleicht zum Interpreten des Ausschusses und auch von Ihnen machen, wenn ich bei dieser Gelegenheit den Wunsch äußere, daß man dann, wenn man in absehbarer Zeit darangeht, die indirekten Steuern, die Verbrauchssteuern zu senken, auch an die Zuckersteuer denkt. Betrug doch die Zuckersteuer in der Kaiserzeit 14 Mark. Sie wurde später auf 21 Mark in die Höhe gesetzt. Sie ist jedenfalls eine der höchsten indirekten Steuern, die wir kennen.
    Im Ausschuß war auch Einmütigkeit darüber vorhanden, daß das Gesetz heute möglichst in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden möge, damit der Leidensweg, den dieses Gesetzgebungswerk schon im Wirtschaftsrat gegangen ist, so rasch wie möglich abgeschlossen wird. Es wurde gleichzeitig im Ausschuß festgestellt, daß die Drucksache Nr. 150, die einen Antrag Dr. Müller und Genossen enthält, der sich mit demselben Gegenstand beschäftigt, durch die Annahme des Gesetzes gegenstandslos würde. Namens des Ausschusses habe ich die Ehre, Sie zu bitten, das Gesetz möglichst heute in zweiter und dritter Lesung zu verschieden.

    (Bravo!)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß in Abweichung von § 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung über den vorliegenden Gesetzesentwurf im ganzen gesprochen wird. Wird das Wort gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Aussprache der zweiten Beratung und rufe nunmehr entsprechend Drucksache Nr. 253 die einzelnen Paragraphen des Gesetzes zur Abstimmung auf. Wer für die Bezeichnung des Gesetzes, für die Einleitung, für Artikel I und für Artikel II ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Gesetz ist mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Ich erbitte ferner das Einverständnis des Hauses damit, daß wir in Abweichung von der Vorschrift des § 44 der Geschäftsordnung sofort in die
dritte Beratung
eintreten;, wie es der Herr Berichterstatter im Namen des Ausschusses bereits beantragt hat. — Ich höre keinen Widerspruch und stelle demgemäß das Einverständnis des Hauses fest, daß wir sofort in die dritte Beratung eintreten.
Ich eröffne die Aussprache der dritten Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache der dritten Beratung und bitte diejenigen Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Beratung sind, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Es ist mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Ich darf demnach feststellen, daß damit das Gesetz auch in dritter Beratung verabschiedet ist.
Wir müssen nunmehr noch über die Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, Drucksache Nr. 320, abstimmen. Die Ziffer 2 lautet:
den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. Müller und Genossen — Drucksache Nr. 150 — durch die Beschlußfassung zu Ziffer 1 als erledigt anzusehen.
Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Damit ist auch die Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, Drucksache Nr. 320, erledigt.
Wir kommen nunmehr zu dem Punkt 3 der alten Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur


(Präsident Dr. Köhler)

Aufhebung des Lohnstops (Drucksachen Nr. 321 und 300).
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Pelster als Berichterstatter das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Pelster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Drucksache Nr. 300 ist dem Hohen Hause der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops vorgelegt worden. Das Hohe Haus hat in der vorgestrigen Sitzung beschlossen, diese Drucksache dem Ausschuß für Arbeit zu übergeben. Der Ausschuß hat sich mit dieser Frage befaßt und ist zu der Auffassung gelangt, daß das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops noch einmal verlängert werden muß. Es ist hier nicht der Ort und auch nicht die Zeit dafür, auf die Geschichte des Lohnstopaufhebungsgesetzes einzugehen. Es muß aber festgestellt werden, daß durch dieses Gesetz die Festlegung der Löhne nach oben hin aufgehoben worden ist, nach unten hin aber der Lohnstop bestehen geblieben ist, so daß eine Senkung der Löhne unter die Sätze, die am Tage des Erlasses des Lohnstopaufhebungsgesetzes bestanden haben, nicht möglich ist. Das Lohnstopaufhebungsgesetz war erstmalig bis zum 31. März 1949 befristet. In dem ersten Gesetz zur Änderung dieses Gesetzes vom 20. April 1949 ist der Ablauftermin auf den 30. September 1949 festgelegt worden. In einem zweiten Gesetz ist dann der Ablauftermin auf den 31. Dezember dieses Jahres festgelegt worden.
    Es wird nun nochmals eine Verlängerung gewünscht. Der Ausschuß hat sich., wie ich schon sagte, eingehend damit befaßt. Es ist auch der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß dieses Gesetz an sich nicht mehr verlängert zu werden brauche, ,da inzwischen durch das Tarifvertragsgesetz den Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben ist, selber die Löhne in freier Verhandlung festzulegen. Das mag heute schon weithin üblich sein, und es wird weithin durchgeführt. Es gibt aber noch Gebiete, auf denen diese Festlegung nicht erfolgt ist, einmal deshalb, weil die Sozialpartner fehlen, und zweitens auch deshalb, weil vielfach, wie die Erfahrung in der Arbeitsgerichtsrechtsprechung gelehrt hat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen, aus ihrer Nichtzugehörigkeit zu den Vertragspartnern Vorteile zu ziehen, um die Löhne unter diesen Stand herunterzudrücken. Weiterhin steht für eine große Gruppe der Arbeitnehmer — ich denke an die Heimarbeiter; auch der Ausschuß hat das zum Ausdruck gebracht — eine gesetzliche Regelung noch aus. Der Ausschuß hält darum im Intersesse des sozialen Friedens die Verlängerung des Lohnstopaufhebungsgesetzes noch für notwendig, zumindest bis zum Erlaß eines Heimarbeitsgesetzes. Keineswegs hat der Ausschuß die Auffassung, daß dieses Gesetz uferlos verlängert werden kann.
    Dann ist der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß eine einheitliche Regelung für das Bundesgebiet erstrebenswert sei. Wir haben im Vereinigten Wirtschaftsgebiet dieses Lohnstopaufhebungsgesetz mit dem Ablauftermin 31. Dezember 1949, der verlängert werden soll. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein gleiches Gesetz ohne Ablauftermin. Wir haben in Süd-Baden, wie im Ausschuß zum Ausdruck kam, ein Gesetz gleicher Art ohne Ablauftermin, während in Württemberg-Hohenzollern das Gesetz gleicher Art abgelaufen ist.
    Nach allem Für und Wider, das im Ausschuß eingehend besprochen worden ist, ist der Ausschuß mit überwiegender Mehrheit bei einer Stimmenthaltung zu der Auffassung gelangt, dem Hohen Hause zu empfehlen, der Verlängerung des Gesetzes zuzustimmen und als neuen Ablauftermin den 30. Juni 1950 festzulegen. Der Ausschuß hat eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen. Sie finden diese redaktionelle Änderung auf der Drucksache Nr. 321. Der Ausschuß bittet, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 321 zuzustimmen.
    Seitens des Vertreters des Bundesarbeitsministeriums ist zum Ausdruck gebracht worden, daß auch seitens des Arbeitsministeriums noch einer Verlängerung zugestimmt werden müsse und daß man auch dort schon erwogen habe, diese Verlängerung durchzuführen bzw. eine Vorlage einzubringen.
    Der Ausschuß bittet also, dem Entwurf entsprechend dem Antrag der Drucksache Nr. 321 zuzustimmen.