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ID0102404500

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    Deutscher Bundestag — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949 733 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 733D, 756C Anfrage Nr. 13 der Zentrumsfraktion betr. Lebensmitteleinfuhren (Drucksache Nr. 245) 734A Anfrage Nr. 14 der Zentrumsfraktion betr. Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes (Drucksache Nr. 246) . . . . . . . 734A Anfrage Nr. 16 der Fraktion der BP betr. Entwurf eines Altsparergesetzes (Drucksache Nr. 250) 734A Anfrage Nr. 10 der Fraktion der DP betr. Anmusterung deutscher Seeleute auf ausländischen Schiffen (Drucksache Nr. 227) 734A Änderung der Tagesordnung 734B Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Erklärung des Bundeskanzlers zu seinem Interview in Fragen der Remilitarisierung (Drucksache Nr. 269) und Antrag der Fraktion der BP betr. Erklärung gegen eine Wiederaufrüstung Deutschlands (Drucksache Nr. 277) . . . 734B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 734C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 735C Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 735C Dr. Etzel (BP) 736C Reimann (KPD) 737A, 740C Unterbrechung der Sitzung . 740B Loritz (WAV) . . . . . . . . . 740 C Frau Wessel (Z) . . . . . . . . 740D Dr. Richter (NR) . . . . . . . . 741C Dr. Bucerius (CDU) , 742A Renner (KPD) 742B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 (II. Halbjahr 1948) und das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 313) 742D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 742D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 743B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksachen Nr. 320 und 253) 743C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . . 743C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops (Drucksachen Nr. 321 und 300) 744D PeLster (CDU), Berichterstatter . . . 745A Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. innergebietliche Neuordnung (Drucksachen Nr. 232 und 90) 745D Euler (FDP), Berichterstatter . . 745D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Stauch (Drucksache Nr. 312) 746C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 746C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Rückgabe deutscher Warenzeichen (Drucksachen Nr. 274 und 179) . . . . 746D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . . 746D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag des Abgeordneten Dr. von Brentano und Fraktion betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen Schmutz und Schund (Drucksachen Nr. 259 und 103) 747C Frau Schroeder (SPD), Berichterstatterin 747C Dr. Vogel (CDU), Mitberichterstatter 748A Leibbrand (KPD) 748B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Goetzendorff und Gen. betr. Einstellung von Heimatvertriebenen bei Ministerien und Verwaltungsstellen der Deutschen Bundesrepublik (Drucksachen Nr. 281 und 88) . 748B Frau Brökelschen (CDU) 748C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über Anträge der Fraktionen der SPD, DP und KPD betr. sozialen Wohnungsbau (Drucksachen Nr. 286, 73, 10 und 39) 748D Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 748D,751B Klabunde (SPD) . . . . . . . . 749C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 751A Paul (KPD) 751D Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Befreiung von der Soforthilfe (Drucksachen Nr. 305 und 156) 752B Dr. Preiß (FDP), Berichterstatter . 752B Loritz (WAV) 752C Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über die Anträge der Fraktion des Zentrums betr. Änderung des Soforthilfegesetzes und der Abgeordten Günther, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion betr. Befreiung von der Vorauszahlung der Soforthilfe (Drucksachen Nr. 306, 82 und 98) 752C Dr. Preiß (FDP), Berichterstatter . 752D Dr. Reismann (Z) 753A, 754C Gundelach (KPD) 753D Günther (CDU) 754A Mellies (SPD) 755A Dr. Oellers (FDP) . . . . . . 755C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 322) 755D Rümmele (CDU) . . . . . . . 755D Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 265) . . . . . . . . . . 756A Kahn (CDU), Berichterstatter . . . 756A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 756D Die Sitzung wird um 9 Uhr 46 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß in Abweichung von § 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung über den vorliegenden Gesetzesentwurf im ganzen gesprochen wird. Wird das Wort gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall.
    Dann schließe ich die Aussprache der zweiten Beratung und rufe nunmehr entsprechend Drucksache Nr. 253 die einzelnen Paragraphen des Gesetzes zur Abstimmung auf. Wer für die Bezeichnung des Gesetzes, für die Einleitung, für Artikel I und für Artikel II ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Gesetz ist mit überwältigender Mehrheit angenommen.
    Ich erbitte ferner das Einverständnis des Hauses damit, daß wir in Abweichung von der Vorschrift des § 44 der Geschäftsordnung sofort in die
    dritte Beratung
    eintreten;, wie es der Herr Berichterstatter im Namen des Ausschusses bereits beantragt hat. — Ich höre keinen Widerspruch und stelle demgemäß das Einverständnis des Hauses fest, daß wir sofort in die dritte Beratung eintreten.
    Ich eröffne die Aussprache der dritten Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache der dritten Beratung und bitte diejenigen Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Beratung sind, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Es ist mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Ich darf demnach feststellen, daß damit das Gesetz auch in dritter Beratung verabschiedet ist.
    Wir müssen nunmehr noch über die Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, Drucksache Nr. 320, abstimmen. Die Ziffer 2 lautet:
    den Antrag der Abgeordneten Dr. Dr. Müller und Genossen — Drucksache Nr. 150 — durch die Beschlußfassung zu Ziffer 1 als erledigt anzusehen.
    Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Damit ist auch die Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, Drucksache Nr. 320, erledigt.
    Wir kommen nunmehr zu dem Punkt 3 der alten Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur


    (Präsident Dr. Köhler)

    Aufhebung des Lohnstops (Drucksachen Nr. 321 und 300).
    Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Pelster als Berichterstatter das Wort.


Rede von Georg Pelster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Drucksache Nr. 300 ist dem Hohen Hause der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops vorgelegt worden. Das Hohe Haus hat in der vorgestrigen Sitzung beschlossen, diese Drucksache dem Ausschuß für Arbeit zu übergeben. Der Ausschuß hat sich mit dieser Frage befaßt und ist zu der Auffassung gelangt, daß das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops noch einmal verlängert werden muß. Es ist hier nicht der Ort und auch nicht die Zeit dafür, auf die Geschichte des Lohnstopaufhebungsgesetzes einzugehen. Es muß aber festgestellt werden, daß durch dieses Gesetz die Festlegung der Löhne nach oben hin aufgehoben worden ist, nach unten hin aber der Lohnstop bestehen geblieben ist, so daß eine Senkung der Löhne unter die Sätze, die am Tage des Erlasses des Lohnstopaufhebungsgesetzes bestanden haben, nicht möglich ist. Das Lohnstopaufhebungsgesetz war erstmalig bis zum 31. März 1949 befristet. In dem ersten Gesetz zur Änderung dieses Gesetzes vom 20. April 1949 ist der Ablauftermin auf den 30. September 1949 festgelegt worden. In einem zweiten Gesetz ist dann der Ablauftermin auf den 31. Dezember dieses Jahres festgelegt worden.
Es wird nun nochmals eine Verlängerung gewünscht. Der Ausschuß hat sich., wie ich schon sagte, eingehend damit befaßt. Es ist auch der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß dieses Gesetz an sich nicht mehr verlängert zu werden brauche, ,da inzwischen durch das Tarifvertragsgesetz den Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben ist, selber die Löhne in freier Verhandlung festzulegen. Das mag heute schon weithin üblich sein, und es wird weithin durchgeführt. Es gibt aber noch Gebiete, auf denen diese Festlegung nicht erfolgt ist, einmal deshalb, weil die Sozialpartner fehlen, und zweitens auch deshalb, weil vielfach, wie die Erfahrung in der Arbeitsgerichtsrechtsprechung gelehrt hat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen, aus ihrer Nichtzugehörigkeit zu den Vertragspartnern Vorteile zu ziehen, um die Löhne unter diesen Stand herunterzudrücken. Weiterhin steht für eine große Gruppe der Arbeitnehmer — ich denke an die Heimarbeiter; auch der Ausschuß hat das zum Ausdruck gebracht — eine gesetzliche Regelung noch aus. Der Ausschuß hält darum im Intersesse des sozialen Friedens die Verlängerung des Lohnstopaufhebungsgesetzes noch für notwendig, zumindest bis zum Erlaß eines Heimarbeitsgesetzes. Keineswegs hat der Ausschuß die Auffassung, daß dieses Gesetz uferlos verlängert werden kann.
Dann ist der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß eine einheitliche Regelung für das Bundesgebiet erstrebenswert sei. Wir haben im Vereinigten Wirtschaftsgebiet dieses Lohnstopaufhebungsgesetz mit dem Ablauftermin 31. Dezember 1949, der verlängert werden soll. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein gleiches Gesetz ohne Ablauftermin. Wir haben in Süd-Baden, wie im Ausschuß zum Ausdruck kam, ein Gesetz gleicher Art ohne Ablauftermin, während in Württemberg-Hohenzollern das Gesetz gleicher Art abgelaufen ist.
Nach allem Für und Wider, das im Ausschuß eingehend besprochen worden ist, ist der Ausschuß mit überwiegender Mehrheit bei einer Stimmenthaltung zu der Auffassung gelangt, dem Hohen Hause zu empfehlen, der Verlängerung des Gesetzes zuzustimmen und als neuen Ablauftermin den 30. Juni 1950 festzulegen. Der Ausschuß hat eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen. Sie finden diese redaktionelle Änderung auf der Drucksache Nr. 321. Der Ausschuß bittet, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 321 zuzustimmen.
Seitens des Vertreters des Bundesarbeitsministeriums ist zum Ausdruck gebracht worden, daß auch seitens des Arbeitsministeriums noch einer Verlängerung zugestimmt werden müsse und daß man auch dort schon erwogen habe, diese Verlängerung durchzuführen bzw. eine Vorlage einzubringen.
Der Ausschuß bittet also, dem Entwurf entsprechend dem Antrag der Drucksache Nr. 321 zuzustimmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen. Ich eröffne
    die Aussprache der zweiten Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache der zweiten Beratung.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Bezeichnung des Gesetzes, die Einleitung, den § 1 und den § 2 in der Fassung des Ausschusses — auf Drucksache Nr. 321 — ist, den bitte ich, die Hand zu erneuen. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist in zweiter Beratung gegen eine Stimme angenommen.
    Ich eröffne nunmehr die Aussprache in
    dritter Beratung.
    Wird das Wort gewünscht? — Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist, und schließe die Aussprache in dritter Beratung. Wer für das Gesetz in der Fassung der Drucksache Nr. 321, wie es soeben in der Abstimmung der zweiten Beratung angenommen wurde, im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist gegen eine Stimme angenommen.
    Damit erkläre ich das Gesetz auf Drucksache Nr. 321 für endgültig verabschiedet.
    Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend innergebietliche Neuordnung.

    (Zuruf: Ist abgesetzt! — Gegenruf: Nicht abgesetzt!)

    — Dieser Punkt ist nicht abgesetzt. Nur ist zum Punkt 3 des Ausschußantrags eine besondere Vereinbarung getroffen worden, auf die ich nachher noch hinweisen werde. — Zugrunde liegen die Drucksachen Nr. 232 und 90.
    Ich erteile das Wort dem Berichterstatter Herrn Abgeordneten Euler.