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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949 733 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 733D, 756C Anfrage Nr. 13 der Zentrumsfraktion betr. Lebensmitteleinfuhren (Drucksache Nr. 245) 734A Anfrage Nr. 14 der Zentrumsfraktion betr. Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes (Drucksache Nr. 246) . . . . . . . 734A Anfrage Nr. 16 der Fraktion der BP betr. Entwurf eines Altsparergesetzes (Drucksache Nr. 250) 734A Anfrage Nr. 10 der Fraktion der DP betr. Anmusterung deutscher Seeleute auf ausländischen Schiffen (Drucksache Nr. 227) 734A Änderung der Tagesordnung 734B Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Erklärung des Bundeskanzlers zu seinem Interview in Fragen der Remilitarisierung (Drucksache Nr. 269) und Antrag der Fraktion der BP betr. Erklärung gegen eine Wiederaufrüstung Deutschlands (Drucksache Nr. 277) . . . 734B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 734C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 735C Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 735C Dr. Etzel (BP) 736C Reimann (KPD) 737A, 740C Unterbrechung der Sitzung . 740B Loritz (WAV) . . . . . . . . . 740 C Frau Wessel (Z) . . . . . . . . 740D Dr. Richter (NR) . . . . . . . . 741C Dr. Bucerius (CDU) , 742A Renner (KPD) 742B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 (II. Halbjahr 1948) und das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 313) 742D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 742D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 743B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksachen Nr. 320 und 253) 743C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . . 743C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops (Drucksachen Nr. 321 und 300) 744D PeLster (CDU), Berichterstatter . . . 745A Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. innergebietliche Neuordnung (Drucksachen Nr. 232 und 90) 745D Euler (FDP), Berichterstatter . . 745D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Stauch (Drucksache Nr. 312) 746C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 746C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Rückgabe deutscher Warenzeichen (Drucksachen Nr. 274 und 179) . . . . 746D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . . 746D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag des Abgeordneten Dr. von Brentano und Fraktion betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen Schmutz und Schund (Drucksachen Nr. 259 und 103) 747C Frau Schroeder (SPD), Berichterstatterin 747C Dr. Vogel (CDU), Mitberichterstatter 748A Leibbrand (KPD) 748B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Goetzendorff und Gen. betr. Einstellung von Heimatvertriebenen bei Ministerien und Verwaltungsstellen der Deutschen Bundesrepublik (Drucksachen Nr. 281 und 88) . 748B Frau Brökelschen (CDU) 748C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über Anträge der Fraktionen der SPD, DP und KPD betr. sozialen Wohnungsbau (Drucksachen Nr. 286, 73, 10 und 39) 748D Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 748D,751B Klabunde (SPD) . . . . . . . . 749C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 751A Paul (KPD) 751D Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Befreiung von der Soforthilfe (Drucksachen Nr. 305 und 156) 752B Dr. Preiß (FDP), Berichterstatter . 752B Loritz (WAV) 752C Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über die Anträge der Fraktion des Zentrums betr. Änderung des Soforthilfegesetzes und der Abgeordten Günther, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion betr. Befreiung von der Vorauszahlung der Soforthilfe (Drucksachen Nr. 306, 82 und 98) 752C Dr. Preiß (FDP), Berichterstatter . 752D Dr. Reismann (Z) 753A, 754C Gundelach (KPD) 753D Günther (CDU) 754A Mellies (SPD) 755A Dr. Oellers (FDP) . . . . . . 755C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 322) 755D Rümmele (CDU) . . . . . . . 755D Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 265) . . . . . . . . . . 756A Kahn (CDU), Berichterstatter . . . 756A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 756D Die Sitzung wird um 9 Uhr 46 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Ich spreche nur zur Geschäftsordnung. Ich stelle hier fest, daß gestern im Ältestenrat keineswegs ohne Widerspruch von meiner Seite, also nicht einstimmig, Übergang zur Tagesordnung beschlossen worden ist. Ich habe gestern abend ausdrücklich dem widersprochen, daß die Anregung des Herrn Bundestagspräsidenten, durch diese Aussprache beide Anträge als erledigt anzuerkennen, als Meinung des gesamten Ältesten rats hingestellt werden darf.
    Nun zu dem Geschäftsordnungsantrag. In den letzten zwei Stunden hat in diesem Hause eine Reihe von Fraktionen zum Ausdruck gebracht, daß sie die Remilitarisierung ablehnen. Von seiten des Zentrums liegt ein Antrag vor, das sogar durch Gesetz zu verankern. Der Antrag soll in der ersten Sitzung im Januar nächsten Jahres über die Bühne des Hauses gehen. Unser Antrag verlangt nichts anderes, als daß das, was der Herr Bundeskanzler zu unterlassen versprochen hat, durch einen Beschluß des Plenums ergänzt wird, der es ihm ausdrücklich untersagt. Das ist der Unterschied. Ich beantrage, über den Antrag des Herrn Abgeordneten Bucerius, zur Tagesordnung überzugehen, eine namentliche Abstimmung durchzuführen, und bitte um die entsprechende Unterstützung.

    (Abg. Dr. Bucerius: Herr Präsident, wir widersprechen der namentlichen Abstimmung!)

    — Das können Sie ja gar nicht; Sie müssen ja abwarten, wie die Sache ausgeht. Nicht so hitzig, Herr Bucerius!


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Um einen Antrag auf namentliche Abstimmung herbeizuführen, bedarf es nach § 105 der Geschäftsordnung bekanntlich der Unterstützung von 50 Mitgliedern. Der Herr Abgeordnete Renner hat dem Geschäftsordnungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bucerius widersprochen. Ich schließe die Geschäftsordnungaussprache und lasse über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bucerius abstimmen, über den Antrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung überzugehen. Wer für diesen Geschäftsordnungsantrag ist,

(Abg. Renner: Zur Geschäftsordnung!) den bitte ich, die Hand — —


(Abg. Renner: Zur Geschäftsordnung, Herr Präsident!)

— Wir sind in der Abstimmung.

(Zurufe von der KPD: Er hat sich vorher gemeldet! — Das ist eine Vergewaltigung sondersgleichen!)

Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich stelle fest: das war zweifelsfrei die Mehrheit.

(Abg. Renner: Zur Geschäftsordnung!)

— Bitte sehr, die Angelegenheit ist erledigt. Ich erteile jetzt — —

(Abg. Renner: Ich habe doch wohl jederzeit das Recht, das Wort zur Geschäftsordnung zu erbitten!)

— Nein, verzeihen Sie, Herr Kollege Renner; das liegt nach dem klaren Wortlaut der Geschäftsordnung, wie ich das hier schon wiederholt betont habe, im Ermessen des Präsidenten.

(Zuruf des Abg. Renner.) Damit ist die Angelegenheit erledigt.

Wir kommen nunmehr zu dem bisherigen Punkt 1 der Tagesordnung, der nunmehr Punkt 2 geworden ist:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerveranlagungen für die Veranlagungszeiträume vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 (II. Halbjahr 1948) und das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 313).
Ich erteile dem Herrn Bundesminister der Finanzen das Wort zur Einbringung der Vorlage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um ein rein technisches Gesetz, das also sine ira et studio in diesem Hohen Hause behandelt werden kann. Es geht um folgenden Tatbestand. Nach Artikel X Abschnitt I § 1 Absatz 2 des Anhangs zum Gesetz Nr. 64, also des sogenannten Umstellungsgesetzes, läuft für die Einkommen- und Körperschaftsteuer ein abgekürzter Veranlagungszeitraum, nämlich für die Zeit vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948. Das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz sind jedoch bezüglich des Veranlagungszeitraums jeweils auf das Kalenderjahr abgestellt. Auch zahlreiche Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes sind auf den einjährigen Veranlagungszeitraum abgestellt. Der Einkommensteuertarif geht ebenfalls grundsätzlich vom Jahreseinkommen aus. Infolgedessen


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    müssen der Einkommensteuertarif und die übrigen gesetzlichen Vorschriften für das Jahr 1948 dem verkürzten Veranlagungszeitraum angepaßt werden. Das ist die erste Aufgabe dieses Gesetzes.
    Die zweite Aufgabe des Gesetzes ist die Anpassung an § 3 der von der alliierten Bankenkommission erlassenen 17. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz in der jetzt geltenden Fassung der 26. Durchführungsverordnung. Danach haben die Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 1949 enden, mit dem Geschäftsjahr 1949/50 zu verbinden. Nach § 73 Absatz 7 des D-Mark-Bilanzgesetzes hat die Verbindung dieser Geschäftsjahre auch eine steuerliche Wirkung. In diesen Fällen findet § 3 des zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuordnung von Steuern entsprechende Anwendung. Der Gewinn aus den Geschäftsjahren, die vom Kalenderjahr abweichen, muß infolgedessen nach dem zeitlichen Anteil auf den Veranlagungszeitraum vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 und auf das Kalenderjahr 1949 aufgeteilt werden, wenn das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr vor dem 31. Dezember 1948 begonnen hat und im Jahre 1949 endet.
    Für diese Fälle müssen also besondere Vorschriften zur Durchführung der Aufteilung der Gewinne auf die Zeit vom 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 und auf das Kalenderjahr 1949 getroffen werden.
    Das ist der wesentliche Inhalt des Gesetzes. Das Gesetz hat also keine steuerpolitische oder sonstige politische Bedeutung; es ist ein technisches Gesetz.
    Ich darf noch bemerken, daß in allen Fällen, in denen die Aufteilung des Zeitraums oder die Anpassung an den Steuertarif notwendig gewesen ist, immer diejenige Regelung gewählt wurde, die für den Steuerzahler die günstige ist. Ich glaube deshalb, daß das Hohe Haus diesen Gesetzentwurf der Beratung unterstellen kann, und ich bitte, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben.