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    Deutscher Bundestag — 20. und 21. Sitzung. Bonn, Freitag,-den 2. Dezember 1949 623 20. und 21. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1949. 20. Sitzung Fortsetzung der Aussprache über die Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner und Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei, der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 624A Frau Dr. Weber (CDU) 624A Dr. Dr. Lehr (CDU) 625B Frau Dr. Ilk (FDP) 626C Frau Kalinke (DP) . . . . . 627B Frau Arnold (Z) 628C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 629B Nuding (KPD) . . . 629C Dr. Wellhausen (FDP) 630D Frau Nadig (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . ..... . 631C Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und. 3 des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) ....... 631D Geschäftsordnungsaussprache über die Feststellung der Beschlußunfähigkeit in der 19. Sitzung bzw. über die Frage der Fortsetzung der Beratung betr. Wartegeld und Pensionen der ostvertriebenen Beamten . 631D Dr. Bertram (Z) . . . . 631D, 633B Dr. Reismann (Z) 632A, 633D Löbe (SPD) 632B Euler (FDP) 633D Krause (Z) . . . . 634A Dr. Kather (CDU) . . . . . .. 634B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion des Zentrums und über den An- . trag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wartegeld rund Pensionen der ostvertriebenen Beamten (Drucksachen Nr. 210, 20 und 29 Ziffern 3 und 5) 635A Dr. Kather (CDU), Berichterstatter 635A, 642A Dr. von Merkatz (DP) . . '636B, 641D Renner (KPD) 636C, 642B Matzner (SPD) . . 637C Dr. Besold (BP) . . 638B Loritz (WAV) . . . . . . 639A Frommhold (NR) . . . . . . . 640A Ehren (CDU) ..... . . . 640C Dr. Bertram (Z) . . . . . 641A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 641B Krause (Z) 642A Kahn (CSU) (zur Geschäfts- ordnung) 643C Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 644A 2 1 . Sitzung Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion des Zentrums und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr.. Wartegeld und Pensionen der ostvertriebenen Beamten (Drucksachen Nr.. 210, 20 und 29 Ziffern 3 und 5) . . . 644B Strauss (CSU) (zur Geschäfts- ordnung 644B Dr. Falkner (BP) (zur Geschäfts- ordnung) 644B Antrag der Fraktion der BP betr: Streichung der Absätze 2 und 3 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) - 644C Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses für den Erwerb von Ausstattungs- und Kunstgegenständen im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksache Nr. 199) . . . . . . 644D Erler (SPD), Antragsteller . . . . 644D Dr. Baurngartner (BP) (zur Geschäftsordnung) ..... . . 645D, 646D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz .. . . . . . . . 646A Schäffer, Bundesminister der Finanzen ..... . . . . . 646A Dr. Reismann (Z) (zur Geschäfts- ordnung) 646B Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäfts- ordnung) . . . ...... . 646B Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung . . 647C 2 0. Sitzung Die Sitzung wird um 17 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet..
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    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Es ist mir ein besonderer Vorzug, der verehrten Kollegin Dr. Weber selbst da in allen Teilen zustimmen zu können, wo sie ihre Zweifel an der Bonität des Männerstaates geäußert hat. Ich kann
    ihr aber umgekehrt bescheinigen, daß nicht nur die Männer kriegerische Eigenschaften haben, sondern daß es auch beim weiblichen Geschlecht temperamentvolle und angriffsfreudige Vertreterinnen gibt.

    (Heiterkeit.)

    Ich möchte in dem Artikel 3 unseres Grundgesetzes die Grundlage der heutigen Anträge sehen und möchte auf die damaligen Verhandlungen im Parlamentarischen Rat, an denen sich ja auch' die Kollegin Dr. Weber wesentlich beteiligt hat, Gin paar kurze • Streiflichter setzen. Wir haben damals einstimmig den zweiten Absatz formuliert, nach dem Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Im dritten Absatz haben wir noch einmal ausdrücklich hinzugefügt, daß niemand seines Geschlechtes wegen irgendwie bevorzugt oder benachteiligt werden dürfte. Ursprünglich hieß es in den ersten beiden Lesungen, daß Männer und Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben sollten, und in einem Absatz i war erläuternd gesagt: Das Gesetz muß Gleiches gleich behandeln, und es kann Verschiedenes nach seiner Eigenart behandeln. Aber dann haben wir uns nach einer Debatte, die sich ausschließlich auf die juristische Seite der Materie bezog, dahin geeinigt, daß wir der Frau Gleichberechtigung in jeder Beziehung und nicht nur bei den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten durch die Verfassung sichern wollten. Insbesondere war es die Kollegin Frau Weber, die bei dieser Formulierung in der Diskussion der ersten und, ich glaube, auch der zweiten Lesung zum Ausdruck brachte, daß in dieser Formulierung, wie ich sie eben vorgetragen habe, in der gegenwärtigen Fassung des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes alle Rechtsgebiete einbegriffen sind, insbesondere auch das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht. Sie, Frau Kollegin Weber, haben damals betont — und ich möchte Ihre Worte hier zitieren, weil sie auch meiner Auffassung durchaus entsprechen —, es sei bei dieser Formulierung in keiner Weise an eine Gleichstellung und eine Gleichberechtigung schematischer Art gedacht, sondern die Eigenart und die Würde der Frau sollten auf alle Fälle gesichert sein. Die Vertreterin der SPD, Frau Selbert, hat damals im gleichen Sinne ausgeführt, daß die Gleichberechtigung auf der Gleichwertigkeit der Geschlechter aufbauen soll, aber ebenso die Eigenartigkeit und die Besonderheit der Geschlechter berücksichtigt werden soll.
    Wir waren uns durchaus klar, daß diese Formulierung weitgehende Eingriffe in das öffentliche und in das zivile Recht zur Folge haben sollte, und deshalb haben wir namentlich in dem bekannten Fünfer-Ausschuß, in dem wir noch einmal alles überfeilten, was vorher in der Diskussion gewesen war, formuliert, daß das entgegenstehende Recht bis zu seiner Anpassung an diese neuen Formulierungen unseres Grundgesetzes in Kraft bleiben sollte, und zwar mit einer Befristung bis spätestens zum 31. März 1953.
    Damit ist der Bundesregierung, aber auch diesem Hohen Hause eine Aufgabe rechtsschöpferischer Art allergrößten Ausmaßes gestellt. Es wird sich darum handeln, sowohl den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs wie auch das Recht der Schuldverhältnisse auf die neuen Bestimmungen hin zu überprüfen, im besonderen aber den Abschnitt über das Familienrecht und hier vor allem den ersten Abschnitt über die bürgerliche Ehe. Dieser Abschnitt verwirklicht ja den fundamen-
    626 Deutscher Bundestag — 20. und 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1949

    (Dr. Dr. Lehr)

    talen Charakter einer Rechtsanschauung, die um die Jahrhundertwende bei uns gegolten hat, wonach dem Mann in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten die Entscheidung zusteht, es sei denn, daß diese Anwendung seines Rechtes sich als ein Mißbrauch herausstellt. Diese Vorschrift wird man sehr wesentlich neu formulieren müssen. Im übrigen nehme ich nur in großen Zügen Bezug auf die Notwendigkeit der Neugestaltung des ehelichen Güterrechts, des Verwandschaftsrechts, des Vormundschaftsrechts, des Pflegschaftsrechts und auch der gesamten Materie des Erbrechts. Ich möchte mich, auf Einzelheiten hier nicht weiter einlassen, sondern nur den Rahmen der Untersuchung en aufzeigen, die durch die Änderung unseres Verfassungsrechts notwendig geworden sind.
    Die Zeit um 1900 unterscheidet sich merklich von der heutigen. Zwei große Weltkriege haben die Frauen in großem Umfange an die Stelle der abwesenden Männer treten lassen und ihnen die Last der ganzen Familienführung und der Erziehung der Kinder auferlegt, ja sie stellenweise aber auch in das Berufsleben mitten hineingeführt, und endlich haben die erheblichen Blutverluste beider Kriege und die ganze Umschichtung unseres wirtschaftlichen und sozialen Lebens der Frau eine ganz andere Stellung gegeben. Es ist ein Ruhmesblatt unserer Frauenwelt, wie sie sich diesen ungeheuren Anforderungen gegenüber verhalten hat, und es ist jetzt Sache der Männer, im Einvernehmen mit den Frauen ihnen in der Neuordnung der Beziehungen bürgerlicher und öffentlich-rechtlicher Art den Dank abzustatten.
    Ich darf darauf verweisen, daß die scharfen Formulierungen unseres Grundgesetzes in der Öffentlichkeit gewisse Besorgnisse hervorgerufen haben und daß vor kurzem in einer rheinischen Zeitung ein Artikel erschien, in dem es hieß, daß der Staat durch diese neuen Formulierungen unseres Grundgesetzes als Ehebrecher auftreten und die Stellung der Geschlechter in der Grundverfassung nachteilig beeinflussen könne, daß der Staat damit zwangsläufig zum Zerstörer der Ehe und der den Staat tragenden Gemeinschaftszelle werden könne. In diesem Artikel bin ich selber zitiert worden, weil ich an der Aussprache beteiligt war, die damals im Christophorus-Stift in Hemer bei Iserlohn im Beisein von Vertretern öffentlicher Berufe, von Politikern, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der großen Parteien und von Vertretern der evangelischen Kirchenleitung stattfand. Von uns hat außer mir Herr Staatssekretär Dr. Strauß vom Justizministerium daran teil- genommen. Von kirchlicher Seite ist damals tatsächlich die Frage aufgeworfen worden, ob die jetzt verlangte rechtliche Gleichstellung der Frau in die augenblicklich gültige Rechtsordnung, vor allem in die gottgewollte Schöpfungsordnung nicht zu sehr eingreife und ob nicht ein Kampf zwischen Staat und Kirche entstehen müsse, weil die Kirche nicht in der Gleichstellung, sondern in der Erfüllung der Ehe als Lebensgemeinschaft die Grundlage der staatlichen Ordnung sehen müsse. Ich glaube — ich habe das auch damals ausgeführt —, daß diese Besorgnisse nicht begründet sind. Gerade aus der Auslegung, die ich vorhin dem Artikel 3 gegeben, und aus den Zitaten von unserer Kollegin Frau Weber, die ich aus der Diskussion angeführt habe, geht hervor, daß der Staat hier keineswegs als Zerstörer der tragenden Gemeinschaftszelle gedacht ist und daß eben gerade keine unbeschränkte Ausdehnung des Gleichheitsgesetzes damals von den Gesetzgebern beabsichtigt worden ist, sondern daß die gegebenen Schranken der Natur zu beachten sind. Kirche und Staat werden sich hier sogar die Hände reichen müssen, um bei der neuen Formulierung der Rechte die Grenzen aufzuzeigen. Wir können es vom Standpunkt der gesetzgeberischen Arbeit nur begrüßen, wenn sich die Kirche mit uns an die Arbeit begibt und versucht, einmal von sich aus Grenzen, die etwa zu beachten sind, zu formulieren.
    Im übrigen hatte ja unsere Gesetzgebungsarbeit den Sinn, schöpferisch neues Recht zu schaffen, damit sich nicht Gesetz und Rechte als eine ewige Krankheit forterben und Vernunft Unsinn und Wohltat Plage wird. Aber sie hatte keineswegs die Absicht, naturgegebene Schranken zu verwischen. Ich glaube im übrigen, aus einer nun vierzigjährigen eigenen Eheerfahrung sagen zu können, daß die Ehe nicht so sehr mit Artikeln der Verfassung und mit Paragraphen des bürgerlichen Rechts erfüllt wird, sondern daß das sicherste Fundament für sie die Ethik des Christentums und die sich daraus ergebende Haltung der Ehegatten sein muß.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Ilk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herta Ilk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Nachdem meine Vorredner zur Frage der Gleichberechtigung schlechthin so ausführlich Stellung genommen haben, möchte ich diesen Ausführungen nichts mehr hinzufügen. Dieses Thema ist ja auch seinerzeit, als dieses Prinzip im Grundgesetz verankert wurde, erschöpfend behandelt worden. Ich möchte mich darauf 'beschränken, zu den Anträgen Stellung zu nehmen, die zu diesem Thema gestellt wurden.
    Zunächst möchte ich feststellen, daß meine Fraktion dem Antrag der Drucksache Nr. 176 zustimmen wird. Nach dem, was Sie jetzt gehört haben, wird Ihnen ja vielleicht klar geworden sein, welch ein umfassendes Rechtsgebiet zu bearbeiten ist. Im Grundgesetz ist vorgesehen, daß die Gesetze bis zum 31. März 1953 unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung umzuarbeiten sind. Bei der großen Menge der Gesetze erscheint es auch uns als sehr notwendig, daß die Umarbeitung dieser Gesetze bald in Angriff genommen und man sich über die Bearbeitung und Umarbeitung schlüssig wird.
    Was den Antrag der Drucksache Nr. 177 anlangt, so möchten wir sagen, daß Punkt 1 dieses Antrags ebenfalls unsere Zustimmung finden kann. Auch wir stehen auf dem Standpunkt, daß den Frauen die entsprechenden Stellungen eingeräumt werden sollen und daß sie in gar keiner Weise um ihres Geschlechts willen benachteiligt werden dürfen.
    Auch der Punkt 2 dieses Antrags scheint uns
    berechtigt zu sein. Wir meinen jedoch, daß es
    sich nicht nur darum handeln sollte, nur an eine
    einzige Stelle eine Frau zu setzen, sondern daß es
    darum geht, daß — wie auch Frau Abgeordnete
    Dr. Weber bereits sagte — in allen Ministerien
    Frauen eingestellt werden sollen, und zwar auf
    Grund ihrer Fähigkeiten und nicht zur Bearbeitung der Fragen, die die Frauen allein betreffen.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts)

    denn es gibt keine männliche und keine weibliche
    Politik und keine Trennung der Geschlechter im
    ganzen. Hier muß die Persönlichkeit gewertet
    und auch der Frau gestattet werden, daß sie nicht
    Deutscher Bundestag — 20. und 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1949 627

    (Frau Dr. Ilk)

    I nur in Frauenfragen, sondern auch in allgemeinen Fragen maßgeblich beteiligt ist.

    (Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

    Nachdem aber dieser Punkt des Antrags beamtenrechtliche Interessen berührt, möchten wir vorschlagen, daß dieser Punkt auch dem Ausschuß
    für Beamtenrecht zur Beratung überwiesen wird.
    Dem Absatz 3 des Antrags können wir nicht beipflichten. Wir halten es nicht für richtig, daß man der Regierung, zu der wir .Vertrauen haben, gerade in dem speziellen Fall der Frauenfrage vorschreibt, daß sie alle Vierteljahre einen Bericht erstattet. Ich meine: wir Frauen sind dann ja auch in der Lage, von Fall zu Fall und von Zeit zu Zeit durch den Bundestag einen Rechenschaftsbericht zu fordern. Wenn wir heute als Frauen solche Ansprüche stellen, dann werden mit gleichem Recht die Flüchtlinge, die Heimatvertriebenen und die Kriegsversehrten die gleiche Forderung stellen und das gleiche Recht für sich beanspruchen.
    Wenn heute Artikel 3 Absatz 3 davon spricht, daß jemand seines Geschlechts wegen nicht bevorzugt werden darf, so meine ich auch, daß wir in diesem speziellen Fall für uns Frauen diesen Vorzug der besonderen Berichterstattung nicht in Anspruch nehmen sollten. Ich finde überhaupt, daß wir in diesen Punkten unsere Forderungen nicht überspitzen sollten. Wir wollen es auch nicht. Unsere Frauengeneration hat das gar nicht mehr nötig. Im Grundgesetz ist unsere grundlegende Forderung auf Gleichberechtigung auch erfüllt worden.
    Es liegt uns heute noch ein anderer Antrag, der Antrag der KPD vor. Dazu möchte ich sagen, daß wir dem Antrag in dieser Form — ich betone ausdrücklich: in dieser Form —, wie er gestellt ist, nicht zustimmen können. Ich meine, daß dieser Punkt Gegenstand der Tarifverhandlungen und des Tarifrechts sein sollte. Die Gleichberechtigung ist im Grundgesetz verankert und gilt dann auch für das Tarifrecht.
    Zusammenfassend möchte ich zu diesen Punkten folgendes sagen. Grundsätzlich sind wir durchaus dafür, daß die Um- und Ausarbeitung der einschlägigen Gesetze so schnell wie möglich vorgenommen wird. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn zu diesem Zweck ein Ausschuß gebildet würde, der nicht parteimäßig, sondern paritätisch aus Männern und Frauen zusammengesetzt ist und diese Fragen erörtert. Damit sollte nicht gezögert werden; denn diese Materie ist schwierig.
    Wir werden also — das möchte ich noch einmal wiederholen - für die Annahme des Antrags auf Drucksache Nr. 176, ebenso für die Annahme des Antrags auf Drucksache Nr. 177 Ziffer i und 2 stimmen, mit der Maßgabe, daß diese Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an den Beamtenrechtsausschuß überwiesen wird. Der Ziffer 3 des Antrags auf Drucksache Nr. 177 können wir in dieser Form nicht zustimmen, ebenso nicht dem Antrag der KPD.

    (Beifall bei der FDP.)