Rede:
ID0101919500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Reismann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag, der von dem Herrn Abgeordneten Dr. Kleindinst im Wortlaut soeben verlesen worden ist, ist mit mir abgestimmt worden und wird von mir gebilligt.
    Der Ausschuß hat die Bestimmung des § 4 des Entwurfs gestrichen. In diesem Paragraphen war das vorgesehen, was jetzt der Ergänzungsantrag in dem Absatz 1 wieder aufnimmt: daß Rechtsverordnungen, falls nichts anderes bestimmt wird, mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft treten, an dem das Verkündungsblatt ausgegeben worden ist.
    Im Ausschuß hatte man angenommen, es bedürfe dieser Vorschrift nicht im Hinblick auf Artikel 82 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes, der bestimmt, daß Rechtsverordnungen ebenso wie Gesetze 14 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft treten, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist. Dabei hat man nicht erwogen, daß in dem vorliegenden Gesetz ja auch die Verkündung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger und in den Verkehrsblättern vorgesehen ist. Für diesen Fall muß das Gesetz den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsverordnung regeln.
    Absatz 2 des Antrags, der von den Verkehrstarifen handelt, ist erforderlich, weil nicht alle Verkehrstarife Rechtsverordnungen darstellen, so daß durch Absatz 1 Tarife, die nicht hoheitsrechtlicher Art sind und deswegen keine Rechtsverordnung darstellen, nicht erfaßt werden.
    Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zentrumsfraktion kann sich mit dem § 1 weder in der Fassung des Regierungsentwurfs noch in der des Ausschußentwurfs einverstanden erklären. Es heißt im Ausschußentwurf:
    Rechtsverordnungen des Bundes werden im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger verkündet.
    Es gibt also danach zwei Publikationsorgane, von denen das eine, der „Bundesanzeiger", wie eine Tageszeitung aussieht. Das soll demnächst geändert werden. Zur Begründung wird gesagt, es gebe so viele Publikationen, die das breite Publikum nicht interessieren. Wir wollen es uns einmal genauer ansehen. Was die breitesten Kreise des Publikums interessiert, sucht man also nicht im „Bundesanzeiger", sondern man sucht es im Bundesgesetzblatt.
    Mir ist nun in diesen Tagen die Nummer 27
    des Bundesanzeigers in die Hand gefallen. In dieser Nummer steht der Erlaß vom 17. November über die Behandlung der Zuschüsse und unverzinslichen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Dieser Erlaß enthält unter B Ziffer 4 eine materiell-rechtliche Änderung des bisherigen Einkommensteuergesetzes, nämlich die Vorschrift, daß Handwerker, Kleingewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe die Vergünstigung des § 7c Einkommensteuergesetz 1949 ebenfalls wie die anderer Berufe in Anspruch nehmen können, die bisher allein den Vorteil hatten, wenn sie ihren Gewinn unter Beachtung der zusätzlichen Bestimmungen über die Buchführung dieser Berufe ermitteln.
    Also solch eine materiell höchst bedeutsame Vorschrift finden Sie nicht, wenn Sie sie suchen; denn Sie erwarten diese Vorschrift gar nicht hier. An diesem Beispiel sieht man deutlich, wie unzweckmäßig es ist, mehrere Publikationsorgane zu haben. Könnte man nicht, wenn man das Bedürfnis hat, die weniger wichtigen Publikationen anderswo zu veröffentlichen, wie es auch früher üblich war, einen Teil I und einen Teil II des Bundesgesetzblatts schaffen? Aber es muß doch nicht unbedingt jede Rechtsverordnung in einem besonderen Blatt veröffentlicht werden, in dem beispielsweise auf der Rückseite die Mitteilungen der Registergerichte Waldbröl, Koblenz oder Groß-Umstadt veröffentlicht werden! Das bedeutet praktisch die Verzettelung von Rechtsverordnungen, die die Würde dieser Verordnungen herabsetzt. Denn Rechtsverordnungen setzen Recht, materielles Recht, also genau so Recht, wie es in Gesetzen steht, und es bedeutet, daß man die Würde dieser Rechtsverordnungen herabsetzt, wenn man sie gemeinsam mit den Bekanntmachungen des Registergerichts Groß-Umstadt bekanntgibt.
    Es würde außerdem einen heilsamen Zwang für alle mit der Herausgabe von Rechtsverordnungen befaßten Regierungsstellen bedeuten, wenn sie nicht immer nur in einem sehr dickleibig werdenden Werk zu sehen wären, einschließlich der Durchführungs- und Ausführungsverordnungen, die man zu diesem Gesetz schafft. Denn wenn kürzlich sage und schreibe 40 Durchführungsverordnungen, ja sogar noch mehr, zu einem Gesetz


    (Dr. Reismann)

    herausgekommen sind, dann muß jeder Laie sagen, daß hier von der Regierung eine nachlässige Arbeit geleistet worden ist. Man hätte sich rechtzeitig überlegen können, wie man es machen will, und dann weniger Durchführungsverordnungen machen sollen. Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, daß dieses Ausweichen in eine Zeitung, um es dort zu publizieren, eine willkommene Gelegenheit ist, eine Schluderei verstecken zu können. Es ist auch eine willkommene Gelegenheit, den Kopf in den Sand zu stecken. Es sieht so aus, als wenn wir weniger produktiv in der Schaffung von Gesetzen wären; wenn wir einen Teil so nebenbei unter dem Tisch herausgeben, dann fällt es nicht so auf. Ein Zwang zur Straffheit liegt darin, wenn wir nur ein Gesetzblatt und eine Gesetzespublikation haben. Und diesen Zwang zur Straffheit wünschen wir! Wir wollen nicht den Kopf in den Sand stecken! Es soll äußerlich in Erscheinung treten, wenn nicht straff und präzise genug gearbeitet wird, und das Recht soll auch übersichtlich zu finden sein. Wir haben jetzt im Bunde zwei Publikationsorgane, und wenn man die nebensächlicheren Verordnungsblätter für die Tarife berücksichtigt, sogar noch mehr; also für den Bund zwei Publikationsorgane und für jedes Land womöglich noch mehrere! Nun stellen Sie sich einmal den unglücklichen Juristen vor, der als Richter oder Verteidiger oder Verwaltungsbeamter aus irgendeinem Anlaß, zum Beispiel hier im Ministerium, zu irgendeinem Zeitpunkt zusammenstellen muß, was eigentlich rechtens ist. Er muß eine ganze Bibliothek zur Verfügung haben, während er sonst nur in dem Katalog dieses einen Gesetzblatts nachzusehen hat, wo er wenigstens für den Bund findet, was er sucht. Und wenn die Zustände anderswo — man sprach von den südamerikanischen Staaten und von der Gesetzessammlung Frankreichs — bei einem Gesetzsammlungsblatt wenig erfreulich sind, so ist das keine Entschuldigung für uns. Wir können ja darauf achten, daß unsere Gesetzespublikationsorgane straff und ordentlich geführt werden. Jedenfalls droht die Gefahr der Zersplitterung, wenn wir mehrere solche Organe haben.