Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Der Antrag, der von dem Herrn Abgeordneten Dr. Kleindinst im Wortlaut soeben verlesen worden ist, ist mit mir abgestimmt worden und wird von mir gebilligt.
Der Ausschuß hat die Bestimmung des § 4 des Entwurfs gestrichen. In diesem Paragraphen war das vorgesehen, was jetzt der Ergänzungsantrag in dem Absatz 1 wieder aufnimmt: daß Rechtsverordnungen, falls nichts anderes bestimmt wird, mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft treten, an dem das Verkündungsblatt ausgegeben worden ist.
Im Ausschuß hatte man angenommen, es bedürfe dieser Vorschrift nicht im Hinblick auf Artikel 82 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes, der bestimmt, daß Rechtsverordnungen ebenso wie Gesetze 14 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft treten, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist. Dabei hat man nicht erwogen, daß in dem vorliegenden Gesetz ja auch die Verkündung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger und in den Verkehrsblättern vorgesehen ist. Für diesen Fall muß das Gesetz den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsverordnung regeln.
Absatz 2 des Antrags, der von den Verkehrstarifen handelt, ist erforderlich, weil nicht alle Verkehrstarife Rechtsverordnungen darstellen, so daß durch Absatz 1 Tarife, die nicht hoheitsrechtlicher Art sind und deswegen keine Rechtsverordnung darstellen, nicht erfaßt werden.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.