Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
— Ich werde das gern tun.
Wir glauben also, daß diese Vorschrift in richtiger Weise dem Wohnungsbau nützen würde.
Ferner haben wir den Vorschlag gemacht, daß in § 33 des Einkommensteuergesetzes die zwangsläufigen Belastungen auch schon für solche Belastungen zugrunde gelegt werden dürfen, die auf Grund einer sittlichen oder auf den Anstand Rücksicht nehmenden Pflicht entstehen.
Ich will auf die Einzelheiten unserer Vorschläge nicht weiter eingehen. Die Wünsche des Zentrums bei einer längst fällig gewordenen organischen Steuerreform sind mit dem vorliegenden Gesetz natürlich nicht erfüllt oder auch nur sämtlich berührt. Dem Grundübel unserer geltenden Steuergesetzgebung, nämlich der Unklarheit und Kompliziertheit der Bestimmungen, insbesondere auch der Vergünstigungsmöglichkeiten, läßt sich in kurzer Zeit und bei dem Mangel an statistischem Material nicht beikommen. Manche Vergünstigungsmöglichkeiten sind praktisch häufig unbrauchbar, weil die Steuerpflichtigen sie nicht kennen, andere, weil sie zu schwer verständlich sind.
Auch die Art der Steuerprüfungen müßte einmal unter die Lupe genommen und neu geregelt werden. Es dürfte nicht vorkommen, daß, wie mir aus einzelnen Fällen bekanntgeworden ist, die Prüfer des Finanzamts, wenn sie die Tür aufmachen, schon erklären: Wollen Sie bekennen oder sollen wir prüfen?
Das Anliegen des Zentrums mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht also kurz zusammengefaßt dahin: Stärkung der Kaufkraft, Verminderung der ungerechten Doppelerfassung derjenigen Einkommensbezieher, die ihr Einkommen verzehren müssen, verstärkte Erfassung des Gewinns der anonymen Kapitalgesellschaften, Begünstigung des Bauwillens, Stärkung des Sparwillens.
Meine Damen und Herren! Ich nehme nicht an, daß Sie sämtlich mit unseren Ansichten in allen Einzelheiten übereinstimmen werden, hoffe aber zuversichtlich, daß Sie in den Grundgedanken mit uns einig gehen werden. Der Vorschlag, den uns die Regierung in den nächsten Wochen, hoffentlich möglichst bald, machen wird, ist ja zum großen Teil ein Vorschlag der Finanzverwaltung. Die Abgeordneten aller Parteien sind demgegenüber
daran interessiert, die Rechte der Bevölkerung zu wahren. Das Recht der Steuerbewilligung war, wie wir heute schon wiederholt gehört haben, das höchste Recht einer jeden Volksvertretung. Ich hoffe deshalb, daß auch in diesem Hohen Hause alle Abgeordneten ohne Rücksicht auf die Parteizugehörigkeit mit uns zusammen daran arbeiten werden, eine stärkere Steuergerechtigkeit bei den Steuern und bei dem kommenden Lastenausgleich zuwege zu bringen.