Rede:
ID0101917300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Dr.: 2
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordneter: 1
    7. Höpker-Aschoff.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Pünder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Die Materie, mit der wir uns heute in dieser vorgerückten Verhandlungsstunde zu befassen haben, ist etwas spröde; sie ist aber trotzdem von einer außerordentlich, großen Bedeutung. Gilt es doch, die ersten haushaltsrechtlichen Grundlagen für das positive Wirken aller Bundesorgane hier in Bonn zu schaffen. Es handelt sich heute nicht darum, einen Haushaltsplan zu besprechen oder gar zu verabschieden. Deshalb stimme ich vollkommen Herrn Abgeordneten Schoettle zu, daß heute nicht der Augenblick ist, eine große politische Debatte zu entfachen, wie Herr Abgeordneter Rische es wohl wünschte. Wir wollen nur die Grundlagen schaffen, und zwar sind es nur vorläufige Grundsätze, die wir aufstellen können.
    Es ist natürlich eine überaus entscheidungsvolle Frage, ob wir uns dazu entschließen wollen, vorläufige
    Grundsätze aufzustellen, oder gleich darangehen, endgültige Lösungen zu linden. Meine politischen 1 freunde stimmen durchaus dem Vorschlag der Bundesregierung und dem, was der Herr Bundesfinanzminister heute ausgeführt hat, zu, daß wir unter dem Drange der Zeit im Augenblick nur eine vorläufige Grundlage schaffen können, das heißt zunächst einmal fur den Rest des Haushaltsjahrs .1949/1950, von dem ja nur noch knapp 4 Monate übrig sind. Der Schwerpunkt der künftigen haushaltsrechtlichen Beratungen muß bei der Behandlung des Haushaltsplans für 1950 liegen. Gerade um das zu ermöglichen, ist in voller Übereinstimmung mit der Bundesregierung zu sagen, daß wir sehr schnell eine vorlaufige Regelung linden müssen.
    Ich stimme also Herrn Abgeordneten Schoettle auch insofern zu, daß wir uns mit der Verabschiedung dieses vorläufigen Gesetzes sehr beeilen mussen. Es wäre sehr begrüßenswert gewesen, wenn wir diese wenigen 15 Paragraphen, über deren Aufbau, wie ich glaube, schon seit längerer Zeit ziemlich weitgehend Klarheit bestand, vielleicht schon etwas früher als Entwurf bekommen hätten. Jedenfalls befinden wir uns jetzt mit der Verabschiedung etwas in zeitlichem Druck. Aber wir wollen hoffen, daß wir doch noch vor Weihnachten mit der Vorlage zu Ende kommen werden.
    Auf die Stellungnahme des Bundesrats ist bereits vom Herrn Bundesfinanzminister und mehreren Rednern hingewiesen worden. Es ist nicht ganz so, Herr Kollege Schoettle, daß der Bundesrat eine negative Stellung eingenommen hätte.

    (Abg. Schoettle: Sagen wir: keine sehr positive!)

    — Das wollte ich gerade sagen! Es war keine sehr positive! Im Gegenteil, er hat erklärt, er sei im Augenblick überhaupt nicht in der Lage, eme positive Stellung zu nehmen. Ich gebe ohne weiteres zu — und der Herr Bundesfinanzminister möge es mir nicht übelnehmen —, daß auch ich fur die Bedenken des Bundesrats vorerst Verständnis habe. Ich würde es begrüßen, wenn wir die sechs Schreibmaschinenseiten Begründung, die der Bundesrat seiner Entschließung zugrunde legte, zum mindesten im Haushaltsausschuß auch vorgelegt bekommen könnten. Immerhin hat der Bundesrat in dem Anschreiben, das uns vorliegt, im letzten Satz gesagt, er verfolge das Ziel, in gemeinsamen Verhandlungen mit dem Herrn Bundesfinanzminister und auch mit dem Haushaltsausschuß des Hohen Hauses zu einer Verständigung zu kommen, durch die die bestehenden Be-
    denken ausgeräumt werden sollen. Ich persönlich habe keinen Zweifel, daß sich dazu in diesen gemeinsamen Beratungen, wie sie eben auch Herr Kollege Schoettle schon umrissen hat, Gelegenheit bieten wird.
    Auch von uns wird ja heute keine positive Stellungnahme zu dieser Vorlage erbeten. Es ist die erste Lesung, und wir haben noch reichlich Gelegenheit, über die einzelnen Punkte zu sprechen. Wir haben heute nur den dringenden Wunsch, daß diese Haushaltsdebatte möglichst schnell in erster Lesung beendet wird, so daß wir im Haushaltsausschuß darangehen können, wirklich sachliche Arbeit zu leisten. Um dem zu entsprechen, was der Herr Präsident gesagt hat, werde ich mich meinerseits nur auf ganz wenige Bemerkungen beschränken.
    Meine politischen Freunde und ich stimmen den maßgeblichen Gedanken dieses Gesetzes zu: erstens, daß wir überhaupt erst einmal ein Provisorium für die Übergangszeit bis zum 1. April nächsten Jahres schaffen müssen, ferner daß für die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltplans das Reichshaushaltsgesetz und das Grundgesetz zu gelten haben sowie daß für die Rechnungsprüfung der durch das Gesetz des Wirtschaftsrats eingesetzte Bizonale Rechnungshof tätig werden soll, vorläufig mit der Wahrung der Aufgaben des Bundesrechnungshofs sozusagen beauf tragt.
    Auch die Aufgliederung in 25 Einzelpläne scheint gut und übersichtlich, gut auch der Einzelplan Nr. XXII, der den Sonderhaushalt der Besatzungskosten bringt, wodurch diese in ihrer ungeheuren Bedeutung für unser finanz- und wirtschaftspolitisches Ergehen klar herausgearbeitet werden. Besonders begrüßen wir, daß auch die Hilfe für Berlin im Einzelplan XXV besonders ausgewiesen wird, wodurch unsere Bereitschaft, aber auch unsere Verpflichtung, für Berlin zu sorgen, ganz besonders unterstrichen wird.
    Dann ist sehr bedeutsam — das haben die Herren Vorredner ja auch bereits ausgeführt — der Vorschlag in § 3, wonach für die Bundesverwaltungen, die an die Stelle bisher schon bestehender Verwaltungen in Frankfurt getreten sind, die Frankfurter Haushaltspläne gelten sollen. Es ist keineswegs so, wie der verehrte erste Herr Vorredner — der sich hier zu Worte gemeldet hatte, ohne daß er die bizonalen Haushaltspläne kannte — sagen zu dürfen glaubte, daß wohl niemand im Hause etwas vom bizonalen Haushaltsplan wisse. Ich glaube, es gibt manchen in diesem Hohen Hause, der sogar recht viel von diesen Dingen versteht. Es ist ja in diesem Entwurf des Herrn Bundesfinanzministers ausgeführt, um welche Gesetze es sich handelt; wer es nicht weiß, kann sie sehr schnell nachlesen. Es handelt sich um die Gesetze vom 22. Juli, vom 15. und 26. August dieses Jahres. Ich nenne diese Daten mit voller Absicht, weil ich in völligem Gegensatz zu dem, was der erste Herr Vorredner sagte, hier ein Wort besonderer Anerkennung für die Arbeit des Wirtschaftsrats einflechten möchte. Ich habe dem Wirtschaftsrat nicht angehört, fühle mich aber verpflichtet, hier auszusprechen: der Wirtschaftsrat hat bis in die Wahlzeit hinein, ja bis über den 14. August hinaus an diesen Haushaltsplänen schwer geschafft, und zwar nicht seiner Existenz wegen — denn es stand ja fest, daß er in wenigen Tagen zu existieren aufhören würde —,


    (Dr, Pünder)

    sondern nur, um die Voraussetzungen zu schaffen, daß jetzt die Bundesregierung hier überhaupt arbeiten kann. Wir leben in einer sehr schnelllebigen Zeit, und die schnellebigen Zeiten haben es manchmal an sich, daß die in ihr Lebenden an einer grausamen Vergeßlichkeit leiden. Deshalb möchte ich jedenfalls, nachdem es von anderer Seite nicht gesagt worden ist, dem verblichenen Wirtschaftsrat hier ein hohes Lied singen

    (Abg. Rische: Ein hohes Lied, ein garstig Lied!)

    und ihm dafür danken, daß er noch in jener Wahlzeit diese wichtige politische Arbeit geleistet hat.

    (Bravorufe.)

    Meine Damen und Herren, nun komme ich zu dem berühmten Kapitel der Verfügungssummen. Nach § 9 ist vorgesehen, daß den neuen Organen der Bundesregierung zur Bestreitung ihrer Ausgaben Verfügungssummen bewilligt werden, und zwar, wie es da heißt, durch die beiden Haushaltsausschüsse des Bundesrats und des Bundestags. Ich gebe ohne weitere zu, daß dieser Vorschlag etwas sehr Ungewohnliches an sich hat und mit der Wahrung des Budgetrechts des Parlaments eigentlich nicht recht vereinbar ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Aber da es sich zunächst einmal darum handelt, daß wir in dieser Not und Eile zunächst einmal einen Übergang schaffen müssen, um dann wirklich einen richtigen Haushaltsplan 1950 besprechen zu können, werden wir auch hierfür Verständnis haben. Trotz reichlicher Überlegung und Besprechungen mit manchem Sachverständigen ist mir, ehrlich gesagt, auch noch nichts Besseres eingefallen. Ich möchte glauben, daß man mit diesem Vorschlag, Verfügungssummen durch die beiden Haushaltsausschüsse, den des Bundesrats und des Bundestags, zu bewilligen, auf dem rechten Wege ist. Es ist eben tatsächlich alles noch sehr in Fluß, und eine gewisse Elastizität ist notwendig. Ich nehme an, daß durch die jetzt notwendig werdenden Verhandlungen — notwendig auf Grund der Vorschrift des § 9 — manche der Bedenken sich beheben lassen werden, die namentlich auch der Bundesrat hatte und die Herr Abgeordneter Schoettle vorhin mit Recht vorgebracht hat.
    Ich meinerseits möchte zur Vorbereitung dieser Verhandlungen einige wenige Punkte unterstreichen. Wenn wir uns über Verfügungssummen unterhalten sollen, dann ist es unbedingt notwendig, einen Gesamtüberblick über den materiellen Bereich des gesamten Haushaltsplans zu erhalten. Nicht mit langen Worten, sondern wirklich durch die Tat muß auch das Parlament und muß die Bundesregierung beweisen, daß sich niemand über die Schwere der gegenwärtigen finanzpolitischen Lage hinwegtäuscht. Die in vielen Ländern zu beobachtende Bewilligungsfreudigkeit der Parlamente muß unter allen Umständen eingedämmt werden. Ebenso wie der Bundesrat es auf diesen sechs Schreibmaschinenseiten, die ich auch gelesen habe, ausgeführt hat, müssen auch wir im Haushaltsausschuß und im Plenum die absolute Überzeugung haben, daß die Haushaltspolitik der Bundesregierung diesen Erfordernissen hinreichend Rechnung trägt.
    In der Vorlage wird an einer Stelle — der Herr Bundesfinanzminister hat es auch getan — auf die Empfehlungen der Herren Ministerpräsidenten hingewiesen, und die Herren Ministerpräsidenten wieder fußten auf den Vorschlägen des Organisationsausschusses in Schlangenbad. Aber ich muß auch betonen, daß die Grundlage dieser Schlangenbader Vorschläge sich ganz wesentlich verändert hat, schon allein durch die Tatsache, daß damals 8 Bundesministerien vorgesehen waren, sich jetzt aber, wie wir feststellen müssen, 14 Nothelfer um die Sorgen und Nöte unserer Bundesrepublik bemühen!
    Gerade diese hohe Zahl der Ministerien umschließt zweifellos eine sehr große Gefahr: es geht um die Schwierigkeit der Abgrenzung parallel laufender Bereiche zwischen den einzelnen Bundesministerien. Infolgedessen können leicht an verschiedenen Stellen Verwaltungskosten für gleiche Ausgaben veranschlagt werden. Ich weiß nicht, ob im Schoße der Bundesregierung über diese Dinge im Augenblick schon völlige Klarheit geschaffen ist. Man hört hin und wieder, es sei noch nicht ganz der Fall. Wenn es nicht der Fall sein sollte, kann der zuständige Herr Bundesfinanzminister unserer Mithilfe jedenfalls absolut gewiß sein.
    Wir werden auch vom Haushaltsausschuß aus
    seine Stellung unter allen Umständen zu stützen
    und dabei gleichfalls das Budgetrecht des Parlaments zu wahren suchen. Es besteht eben zweifellos die Gefahr, daß durch solche Verfügungssummen, wenn sie nicht ganz solide überlegt und berechnet sind, leicht präjudizielle Tatbestände in der Personalwirtschaft geschaffen werden.
    Im übrigen erinnere ich mich auch sehr gern der häufigen Erklärungen aus offiziellem Munde, daß der Personalbestand der Bundesministerien insgesamt keineswegs höher sein werde als der der Frankfurter Verwaltungen, wahrscheinlich sogar niedriger. Wenn - woran ich keinen Zweifel haben möchte — das auch in der Praxis durchgeführt werden wird, hat der Herr Abgeordnete Schoettle durchaus recht, daß jedenfalls für den Personalhaushalt Verfügungssummen vielleicht überhaupt nicht erforderlich wären. Aber, wie gesagt, über diese Dinge wollen wir uns sehr gern im Haushaltsausschuß bei aller Anerkennung der Richtigkeit der Grundsätze des Herrn Bundesfinanzministers und hoffentlich auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat unterhalten.
    Der erste Herr Vorredner, Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens, hat gemeint, § 10 sei doch sehr bedenklich. In diesem § 10 heißt es, daß, soweit die Ausgaben in den Einnahmen — in dieser Übergangszeit — noch keine Deckung finden, der Bundesfinanzminister die erforderlichen Mittel mit Zustimmung des Bundesrats von den Ländern einfordern kann. Es ist zuzugeben, daß diese Bestimmung zweifellos nur für eine solche Übergangszeit verständlich ist. Aber sie ist, wie ich glaube, auch notwendig; denn der Bund verfügt eben noch nicht über die ihm nach dem Grundgesetz zustehenden Einnahmen. Es wird deshalb für diese Übergangszeit, wenn dem Herrn Abgeordneten Dr. Leuchtgens nicht etwas anderes einfällt, nichts übrigbleiben, als über den § 10 mit den Ländern eine solche Einigung herbeizuführen. Ich habe auch keinen Zweifel, daß mit dem Bundesrat, der ja selber erklärt, er verfolge das Ziel der Verständigung, über diese Frage des § 10 eine völlige Einigung erzielt werden kann, wenn im übrigen über seine Bedenken, die ich ja auch kurz gestreift habe, eine Einigung erzielt sein wird.
    Am Schluß habe ich noch eine kleine technische Bitte an den Herrn Bundesfinanzminister zu richten, nämlich die Anregung, er möchte bereits jetzt seinen Entwurf, der sprachlich wirklich nicht


    (Dr. Pünder)

    sehr schön und auch für den Sachverständigen etwas schwer zu lesen ist, vielleicht noch einmal etwas überprüfen lassen. Satzungetüme mit über 60, ja 78 und sogar 86 Wörtern mit drei bis vier Verschachtelungen sollten in deutschen Bundesgesetzen nicht zu finden sin.
    Im Grundsatz also stimmen wir der Vorlage zu, wünschen dringend ihre baldige Verweisung an den Ausschuß und geben der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, daß wir auf der Basis dieser Grundsätze, die der Herr Bundesfinanzminister entwickelt hat, zusammen mit dem Ausschuß des Bundestags und dem Bundesrat zu einer Einigung kommen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Dr. Höpker-Aschoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es ist hier wiederholt von einem Provisorium gesprochen worden, und die Überschrift des Entwurfs, den der Herr Bundesfinanzminister uns vorgelegt hat, bezeichnet das Gesetz, das wir nunmehr verabschieden sollen, als ein vorläufiges Haushaltsgesetz. Mir will scheinen, daß diese Bezeichnung nicht ganz zutrifft, denn das Haushaltsgesetz, das hier zur Verabschiedung steht, ist in der Tat kein vorläufiges Haushaltsgesetz, sondern ist das Haushaltsgesetz, das der Wirtschaftsführung des Bundes in dem zweiten halben Jahr 1949/50 zugrunde gelegt werden soll. Insofern also ist es kein Provisorium, sondern ein Definitivum.
    Richtig ist allerdings — und das haben sowohl die Verfasser des Entwurfs wie auch der Herr Vorredner gesagt —, daß diese Vorlage von dem, was wir bei Haushaltsgesetzen gewohnt sind, in einer erstaunlichen Weise abweicht. Es ist ein Haushaltsgesetz ohne Haushaltsplan und ohne Zahlen. Dieses sonderbare Verfahren ist natürlich zum Teil durch die Schwierigkeiten des Übergangs zu erklären. Wir stimmen dem Herrn Bundesfinanzminister darin zu, daß es unsere erste Aufgabe sein muß, überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Haushaltsführung der Bundesregierung zu schaffen, denn diese rechtliche Grundlage ist vorläufig nicht vorhanden; sie muß so schnell wie möglich geschaffen werden.
    Wir wollen auch keine Einwendungen dagegen erheben, daß dies nun auf einem Wege geschieht, der an die Vorschläge des Finanzausschusses der Ministerpräsidenten anknüpft und der uns eine Reihe von harten Opfern zumutet, Verzichte auf Rechte, die sonst ein Parlament zu seinen höchsten Rechten zählt. Aber die außergewöhnliche Lage mag das rechtfertigen.
    Nun bestehen aber doch eine Reihe von Bedenken, auf die ich hier hinweisen möchte. Nach dem Vorschlag des Herrn Bundesfinanzministers sollen wir der Haushaltsführung des Bundes im zweiten Halbjahr 1949/50, soweit die alten Verwaltungen in Frage kommen, einfach den Haushaltsplan des Vereinigten Wirtschaftsgebiets zugrunde legen. Das würde bedeuten, daß wir selber hier auf unser Recht, die Ansätze des Haushaltsplans zu prüfen, weitgehend Verzicht leisten. Der Bundesrat hat seine Zustimmung vorläufig nicht gegeben. Es wäre gut gewesen, wenn der Herr Bundesfinanzminister uns nicht nur die Stellungnahme des Bundesrats mitgeteilt hätte, sondern auch die Begründung zu dieser Stellungnahme. Da es nun nicht geschehen ist, haben wir versuchen müssen, aus anderen Quellen zu schöpfen. Denn, Herr
    Bundesfinanzminister, bekannt geworden ist uns t die Begründung natürlich doch. Die meisten von uns, die sich für diese Dinge interessieren, werden das Schreiben kennen, das Herr Finanzminister Hilpert im Auftrag des Finanzausschusses des Bundesrats an den Herrn Bundesfinanzminister gerichtet hat. Es wäre daher doch vielleicht ratsam gewesen, wenn uns dieses Schreiben als Begründung der ablehnenden Stellung des Bundesrats auch von Amts wegen zugegangen wäre.
    Die Bedenken, die der Bundesrat gehabt hat, sollten uns zu einigem Nachdenken veranlassen. Der Bundesrat steht auf dem Standpunkt, daß er nicht zustimmen kann, weil nach seinem Dafürhalten die Ansätze der Ausgaben in dem Haushaltsplan des Frankfurter Wirtschaftsrats noch einer sorgfältigen Nachprüfung bedürfen. Die Herren des Bundesrats sind der Meinung, daß hier nicht mit der erforderlichen Sparsamkeit vorgegangen sei; auch die Stellenpläne seien zu aufwendig, und daher sei es gefährlich, einfach diesen Haushaltsplan zugrunde zu legen und damit womöglich nun noch ein Präjudiz für die kommenden Jahre zu schaffen. Ich glaube nicht, daß wir an diesen Bedenken ohne weiteres vorübergehen können. Wir werden versuchen müssen, wenigstens in großen Zügen eine Nachprüfung des Haushaltsplans des Wirtschaftsrats vorzunehmen und uns Gewißheit darüber zu verschaffen, daß diese Ansätze in sparsamen und vernünftigen Grenzen gehalten sind.
    Etwas besser ist unsere Lage bei den neuen Verwaltungen. Hier sollen Verfügungssummen zur Verfügung gestellt werden. Zur Begründung der Verfügungssummen wird uns der Herr Bundesfinanzminister, wie ich annehme, die einzelnen Ausgabenansätze mitteilen; er wird uns auch einen Stellenplan vorlegen. Das ist vorgesehen, und wir sollen dann diese Finanzzuweisungen bewilligen. Hier ist also unser Bewilligungsrecht an sich gewahrt, allerdings mit der bedeutsamen Einschränkung, auf die Herr Kollege Schoettle schon hingewiesen hat, daß es nun nicht durch das Plenum dieses Hauses ausgeübt wird, sondern durch zwei Ausschüsse, durch den Ausschuß des Bundestags und den Ausschuß des Bundesrats. Herr Kollege Schoettle, ich von meinem Standpunkt komme über diese Bedenken hinweg. Die Zeit drängt. Die Forderung des Bundesfinanzministers, so schnell wie möglich eine Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung überhaupt zu schaffen, ist durchaus berechtigt, und darum könnte ich mich damit abfinden, daß das Haus selber auf das Bewilligungsrecht verzichtet und die Bewilligung einem Ausschuß überläßt. Aber ich kann hier an einem Bedenken nicht vorbeigehen: daß nämlich der Ausschuß des Bundestags und der Ausschuß des Bundesrats als gleichberechtigt nebeneinandergestellt werden. Meine Damen und Herren, das ist eine ganz merkwürdige Konstruktion. Haushaltgesetze an sich werden nach dem Grundgesetz durch den Bundestag beschlossen. Dem Bundesrate steht nicht das Recht der Zustimmung zu. Ihm muß die Vorlage zur Stellungnahme vorgelegt werden, und er kann gegen das Haushaltgesetz ein Veto einlegen. Immerhin: die eigentliche Entscheidung liegt beim Bundestag allein. Nun wird die Entscheidung an Stelle des Bundestags einem Auschuß übertragen, aber der korrespondierende Faktor auf der andern Seite, der Ausschuß des Bundesrats, hat nun nicht nur ein Veto-, sondern das volle Recht der Zustimmung. Also mir ist nicht ganz wohl bei dieser Geschichte, ob wir hier nicht etwas von den Rechten


    (Dr. Höpker-Aschoff)

    U des Bundestags preisgeben und die Rechtsstellung des Bundesrats allzusehr erweitern.
    Ein weiteres, meine Damen und Herren. Der § 10 enthält die Ermächtigung des Bundesfinanzministers, die Fehlbeträge, die sich ergeben, von den Ländern mit Zustimmung des Bundesrats in einer Globalsumme einzufordern; die Unterverteilung soll dem Bundesrat überlassen werden. Nun, dieses Wiederaufleben der Matrikularbeiträge soll von mir nicht getadelt werden. Denn da wir nun einmal noch nicht über die Bundessteuern verfügen können und nach dem Grundgesetz der Übergang der Einnahmen auf den Bund gleichzeitig mit dem Übergang der Ausgaben stattfinden soll und gegen den Gedanken, der Termin dieses Übergangs möge bis zum 1. April hinausgeschoben werden, nicht allzuviel zu sagen ist, habe ich gegen dieses Verfahren an sich nichts einzuwenden. Aber, Herr Bundesfinanzminister, ich möchte Sie dringend bitten, wenn wir hier schon keinen Plan festzustellen haben, wie das sonst bei Haushaltgesetzen der Fall ist, uns doch wenigstens im Ausschuß einen Plan — ich verlange keine Einzelpläne — in seinen großen Zügen vorzulegen, uns einmal ein Zahlenbild zu geben, aus dem hervorgehen müßte, welche Einnahmen aus dem Haushaltplan des Wirtschaftsrats anfallen, welche Ausgaben anzusetzen sind, welche Verfügungssummen für die neuen Verwaltungen in Frage kommen, welcher Fehlbetrag sich daraus ergibt; und dann müßte auch der so errechnete Fehlbetrag doch wohl in einem solchen Zahlenbild noch durch die weiteren Summen ergänzt werden, die ja auf Grund eines Ergänzungsgesetzes für Berlin und für die Nahrungsmittelsubventionen zur Verfügung gestellt werden sollen. Das gehört auch in diesen Plan hinein. Wenn wir uns dazu entschließen sollten, auf die Feststellung eines Plans zu verzichten — und ich sehe keine Möglichkeit, nach den allgemeinen Normen zu verfahren —, so möchte ich doch den Herrn Bundesfinanzminister dringend bitten, uns dieses Zahlenbild in einer möglichst eingehenden Darstellung im Ausschuß vorzulegen, weil wir ohne die Kenntnis dieses mutmaßlichen und genau abzuschätzenden Ergebnisses die Verantwortung dafür, dem Herrn Bundesfinanzminister eine solche Ermächtigung zu erteilen, kaum übernehmen könnten.
    Meine Damen und Herren! Das ist eigentlich das Wesentliche, was ich ausführen wollte. Ich bin dabei der Mahnung eingedenk, die der Herr Präsident an uns gerichtet hat. Es wird im Ausschuß noch manches zu besprechen sein. Aber, Herr Kollege Schoettle, glauben Sie nicht, daß wir am Mittwoch nachmittag oder Donnerstag fertig werden. Sehen Sie einige Tage mehr für die nächste Woche vor!

    (Abg. Schoettle: Ich habe keine Illusionen!) Ich glaube, wir werden sehr eingehend miteinander zu verhandeln haben, und an Meinungsverschiedenheiten wird es offenbar nicht fehlen. Nun, das schadet ja auch nichts. Im übrigen aber erscheint mir die Anregung, die der Herr Kollege Schoettle gegeben hat, sehr beachtenswert, daß nämlich unter Umständen in einem außergewöhnlichen Verfahren — also in Abweichung von den Bestimmungen des Grundgesetzes Artikel 77 — der Ausschuß von sich aus sich mit dem Ausschuß des Bundesrats in Verbindung setzt. Ich möchte mir daher den Vorschlag erlauben, daß wir, wenn wir jetzt diese Vorlage an den Haushaltsausschuß überweisen, diesem gleichzeitig die Ermächtigung erteilen, seinerseits die Verhandlungen mit dem

    zuständigen Ausschuß des Bundesrats aufzunehmen, falls er es für notwendig und richtig hält. Das mag ein ungewöhnliches Verfahren sein und nicht ganz dem Gedankengang des Artikel 77 entsprechen, aber die Schwierigkeiten dieser Übergangszeit erfordern eben außergewöhnliche Maßnahmen, und ich könnte mir denken, daß durch eine solche gemeinsame Behandlung mit dem zuständigen Ausschuß des Bundesrats die möglichst schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes außerordentlich gefördert werden könnte. Die schnelle Verabschiedung ist eine Notwendigkeit, denn die Bundesregierung braucht die haushaltsrechtliche Grundlage für ihre Geschäftsführung überhaupt und muß sie so schnell wie möglich haben. Wenn wir in normalen Zeiten lebten, müßten wir heute nicht im Plenum, sondern schon in den Ausschüssen mit der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 1950 beschäftigt sein. Früher wurden die Haushaltspläne den parlamentarischen Körperschaften im Reich und in Preußen am 1. November zugeleitet, und wir haben dann für die Verabschiedung über drei bis vier Monate gebraucht. Wenn ich an diese Fristen früherer Zeiten denke, bekomme ich ein bißchen Sorge: Wann werden wir die Vorlage für das nächste Jahr bekommen, und wann werden wir sie verabschiedet haben? Das sollten wir uns ja nicht leisten, daß wir am 1. April in das nächste, volle Rechnungsjahr hineingehen, ohne daß bis dahin auch der Haushaltsplan für dieses volle Jahr verabschiedet ist.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)