Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jawohl, das tue ich! Ich spreche ja nur davon, daß die Dinge nicht so gemacht werden können.
Wenn Sie nachher eine andere Vorlage machen wollen, dann tun Sie das! Wenn Sie, mein Herr — ich weiß im Augenblick nicht einmal, zu welcher Partei Sie gehören —,
zu der Vorlage eine bejahende Stellung einnehmen, so tun Sie das! Ich habe nichts dagegen, ich kann nichts dagegen haben. Ich sage Ihnen nur ausdrücklich, daß die Dinge so nicht gemacht werden können und daß wir von unserer Gruppe und, ich glaube, viele Abgeordnete des Hauses die Verantwortung nicht übernehmen, dem Finanzminister eine solche Vollmacht zu gewähren.
Das Budgetrecht wird auf alle Fälle in Frage gestellt. Wenn Sie dieses Gesetz annehmen, so ist es unmöglich, daß Sie vor Ihre Wähler treten und sagen können: Wir haben das Budgetrecht in irgendeiner Form ausgeübt. Sie geben der Exekutive volles und freies Verfügungsrecht. Wenn Sie das tun wollen, dann reden Sie mir aber später nicht mehr von den Rechten des Parlaments! Dann liefern Sie sich ohne weiteres der Exekutive aus.
Ich stelle deshalb, um aus dieser Schwierigkeit herauszukommen, folgenden Antrag:
Der Gesetzentwurf über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans wird der Regierung mit der Auflage zurückgegeben, alsbald einen detaillierten Haushaltsplan über tatsächliche Einnahmen und Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen.
Erst wenn wir den haben, wenn wir wirklich wissen, was Wir bewilligen sollen und wofür diese Ausgaben gemacht werden, und wenn wir wenigstens einen einigermaßen klaren Blick haben, können wir einem solchen Gesetz zustimmen. Vorläufig ist das ein Ding der Unmöglichkeit.
Ich bin nur sehr gespannt darauf, wie diese Einwendungen, die ich vorgebracht habe, von irgend jemand widerlegt werden, es sei denn, daß sie einfach mit der Zeit und mit den Umständen entschuldigt werden. Das hat der Herr Finanzminister bereits getan. Diese Entschuldigung kann ich nicht gelten lassen. Der Herr Finanzminister muß — was zu jedem Haushaltsgesetz gehört — auch einen Haushaltsplan vorlegen.