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ID0101915700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Artikel 120 des Grundgesetzes sieht vor, daß mit einem durch Gesetz zu bestimmenden Tage die großen Ausgaben für Kriegslasten und Kriegsfolgelasten auf den Bund übergehen und daß die großen Einnahmen des Bundes gleichzeitig und am gleichen Tage auf den Bund übergehen. Es ist Ihnen bekannt, daß in der Zeit der Geburtsstunde der deutschen Bundesrepublik die Vereinbarung getroffen wurde,


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    daß für das laufende Haushaltsjahr die Länder noch die Lasten, aber auch die Einnahmen behalten. Erst mit dem Schluß des laufenden Haushaltsjahres, also mit dem 1. April 1950, sollen die Lasten sowohl wie die Einnahmen auf den Bund übergehen. Dadurch entsteht eine Übergangszeit. Diese Übergangszeit entsteht auch nach der formalrechtlichen Seite insofern, als zur Zeit eine gesetzliche Grundlage für die Haushaltsführung des Bundes und die Haushaltsgestaltung praktisch noch nicht gegeben ist. Deswegen hat die Ministerpräsidentenkonferenz von sich aus einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und die vorläufige Rechnungsprüfung sowie die vorläufige Haushaltsführung im Jahre 1949 gemacht. Dieser Gesetzentwurf ist in seinem wesentlichen Inhalt von der Bundesregierung übernommen worden und liegt Ihnen vor.
    Für die Regelung, die dieser Gesetzentwurf trifft, ist zum Verständnis folgendes zu bemerken. Für einen großen Teil der Bundesverwaltung, nämlich für die Verwaltungen, die aus der Zeit des Vereinigten Wirtschaftsgebieles übernommen worden sind und deren Aufgaben als Bundesaufgaben ohne Änderung im organisatorischen Aufbau fortgeführt werden, sind bereits verwertbare Haushaltsgrundlagen in dem erst im Juli 1949 vom Wirtschaftsrat verabschiedeten Haushaltsplan 1949 vorhanden. Bei den neuen Bundesorganen und Bundesverwaltungen ist die Entwicklung, ihr Aufbau und ihr Aufgabengebiet noch völlig im Fluß und war noch nicht genau zu übersehen, als der Gesetzentwurf Ihnen vorgelegt worden ist. Deshalb ist in diesem Entwurf vorgeschlagen, Verfügungssummen auszuwerfen, um sich der Entwicklung anzupassen und gleichzeitig durch Bewilligungen etwaiger Verfügungssummen nicht eine Präjudizierung auch der gesetzgebenden Körperschaften für die Zukunft eintreten zu lassen.
    Was die Aufstellung des Haushalts betrifft, so ist es unmöglich, für das Rumpfrechnungsjahr 1949 einen Haushaltsplan in der üblichen Form aufzustellen und Ihnen vorzulegen. Die Ausarbeitung eines solchen Haushaltsplanes würde soviel Zeit beanspruchen, daß Ihnen vermutlich der Gesetzentwurf erst nach Abschluß des Rumpfrechnungsjahres vorgelegt werden könnte. Auch hier muß den Übergangsschwierigkeiten Rechnung getragen werden. Das Hauptgewicht der jungen Finanzverwaltung muß darauf gelegt werden, den Haushaltsentwurf 1950/51, der für lange Jahre richtunggebend sein wird, möglichst exakt auszuarbeiten, damit er wirklich als Unterlage dienen kann. So ist der vorliegende Gesetzentwurf entstanden. Er besteht seinem doppelten Zweck nach inhaltlich aus zwei Teilen, nämlich aus einer vorläufigen Haushaltsordnung und einem vorläufigen Haushaltsgesetz. Nur aus Vereinfachungsgrinden sind diese beiden Teile in einem Gesetzentwurf zusammengefaßt.
    Eine kurze Bemerkung zur vorläufigen Haushaltsordnung. Diese umfaßt die Ordnung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie der Rechnungsprüfung. Auf längere Sicht gesehen wäre wohl zu erwägen, ob das gesamte Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen für die Bundesverwaltung neu zu ordnen ist. Eine solche Neuordnung erfordert aber gründliche Vorarbeit und längere Zeit. Sie kann nicht abgewartet werden, da die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesverwaltung sofort in geordnete Bahnen
    gelenkt werden muß. Sie wird einem späteren Zeitpunkt vorbehalten werden.
    Die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung und die zu ihrer Ergänzung und Durchführung erlassenen Bestimmungen haben sich bewährt. Sie sind deshalb von der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bisher entsprechend angewandt worden. Nach ihren Grundsätzen wird auch in den Ländern der Westzone verfahren. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, daß diese Vorschriften und Bestimmungen auch für die Aufstellung des Bundeshaushaltsplans grundsätzlich gelten sollen. Die Reichshaushaltsordnung enthält neben den Vorschriften über die Aufstellung des Haushaltsplans, über seine Ausführung, über die Kassen- und Buchführung und über die Rechnungslegung auch Vorschriften über die Rechnungsprüfung und über den Rechnungshof. Die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung über die Rechnungsprüfung und über den Rechnungshof sind in ihrem wesentlichen und grundsätzlichen Teil seit ihrer Schaffung im Jahre 1922 in Kraft. Der Rechnungshof ist danach eine unabhängige. nur dem Gesetz unterworfene Behörde, die in kollegialer Besetzung entscheidet. Die seit 1933 vorgenommenen Änderungen haben den kollegialen Charakter des Rechnungshofs nicht berührt. Für die Zwecke der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes waren die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung über den Rechnungshof und seinen Präsidenten den veränderten Verhältnissen durch das Gesetz über die Errichtung eines Rechnungshofs für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet vom 3. November 1948 angepaßt worden. Dieses Gesetz ist, von einigen geringfügigen Einschränkungen abgesehen, geeignet, dem bisherigen Rechnungshof als vorläufige Grundlage auch für seine Arbeit im Bereiche der Bundesverwaltung zu dienen. Der Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Regelung vor. Er bestimmt dazu, daß der durch das vorgenannte Gesetz errichtete bizonale Rechnungshof zunächst die Aufgaben des Bundesrechnungshofs übernimmt. Er stellt weiter klar, daß der Rechnungshof die Rechnungsprüfung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zu Ende zu führen hat.
    Diese Bestimmungen über den Rechnungshof sollen nur solange in Kraft bleiben, bis ein Gesetz über die Errichtung eines Bundesrechnungshofs verabschiedet sein wird, das im Hinblick auf Artikel 114 des Grundgesetzes notwendig erscheint und für das ein Referentenentwurf bereits vorliegt. Der Referentenentwurf liegt zur Zeit den Länderverwaltungen zur Stellungnahme vor. Ich hoffe, daß der Entwurf bald, vielleicht noch im Dezember, den gesetzgebenden Körperschaften
    zugehen kann.
    Ich hatte bezüglich des vorläufigen Haushaltsgesetzes bereits ausgeführt, daß es aus technischen und sachlichen Gründen nicht durchführbar ist, für die Übergangszeit des Rumpfrechnungsjahres einen Haushaltsplan in der sonst üblichen Form aufzustellen. Ich hatte darauf hingewiesen, daß für einen großen Teil der im Aufbau befindlichen neuen Bundesorgane und Bundesverwaltungen die funktionellen und organisatorischen Grundlagen noch nicht so weit geklärt sind, daß die Vorarbeiten hierfür bis zum Gesetzentwurf hätten abgeschlossen werden können. Auf der anderen Seite hatte ich daran erinnert, daß für diejenigen Bundesverwaltungen, die ohne größere Verschiebungen in dem organisatorischen Aufbau die bisherigen bizonalen Aufgaben weiterführen, im bizona-


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    len Haushaltsplan 1949 weitgehend verwertbare Haushaltsgrundlagen bereits vorhanden sind, die nicht erst neu erarbeitet zu werden brauchen.
    Bei der Besonderheit der Lage sieht der Gesetzentwurf für das Rechnungsjahr 1949 auf vier verschiedenen Grundlagen eine Regelung vor, die zusammen den Haushaltsplan ergeben.
    Für diejenigen Bundesverwaltungen, die an die Stelle entsprechender bisheriger Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes getreten sind, soll grundsätzlich die Übernahme des Haushalts- und Wirtschaftsplans 1949, der im Juli 1949 beschlossen worden ist, gelten. Ich muß betonen, daß bei diesen Verwaltungen die Einnahmen und Ausgaben vom 21. September 1949 ab geschieden werden und daß sie ohne Rücksicht auf den Zeitraum, für den sie bestimmt sind, auf den Bund übergehen und für die Zeit vorher für die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes verrechnet werden.
    Etwaigen Änderungen im organisatorischen Aufbau der Verwaltungen wird haushaltsplanmäßig bei einem begründeten zusätzlichen Ausgabebedarf durch Bereitstellung überplanmäßiger Mittel, bei Wegfall von Aufgaben oder von Voraussetzungen für Mittelbewilligungen durch entsprechende Sperrungen von Ausgabemitteln durch den Bundesminister der Finanzen Rechnung zu tragen sein.
    Für diejenigen Organe und Einrichtungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, deren Zwecke weggefallen sind oder völlig neu gestaltet werden, wie zum Beispiel Wirtschaftsrat, Länderrat, Direktorialkanzlei, Rechtsamt, Amt für Fragen der Heimatvertriebenen, Deutsches Obergericht und andere dürfen ab 21. September 1949 die im bizonalen Haushaltsplan 1949 bereitgestellten Mittel grundsätzlich nur noch insoweit in Anspruch genommen werden, als es für die Abwicklung dieser Stellen notwendig ist.
    Für diejenigen Bundesorgane, die keinen Vorgänger in einer Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets haben, sollen nach dem Entwurf Verfügungssummen zur Bestreitung der Ausgaben bewilligt werden. Für eine solche Regelung war bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs bestimmend, daß sich für diese Bundesorgane der Ausgabebedarf im einzelnen erst näher wird feststellen lassen, nachdem Form und Umfang ihrer Organisation sowie ihr Aufgabenbereich sich klarer abzeichnen, als es damals der Fall gewesen ist. Ich bemerke: Wahrscheinlich werden sich, bis die Beratungen im Haushaltsausschuß beginnen, Form und Umfang der neuen Organe übersehen lassen, so daß ich hoffen kann, daß schon während der Beratungen des Haushaltsausschusses die Stellenpläne und die benötigten Mittel für diese neuen Bundesorgane bekanntgegeben und damit bereits auf dem ordentlichen Weg der Haushaltsberatung beschlossen werden können.
    Darüber hinaus wird es notwendig werden, durch besonderes Gesetz Ergänzungen oder Änderungen zu den bisherigen Haushaltsbewilligungen zu beschließen. Die Bundesregierung wird sich genötigt sehen, für Lebensmittelsubventionen und für die Finanzhilfe für die Stadt Berlin die Bewilligung weiterer Mittel anzufordern. Der Entwurf eines entsprechenden Ergänzungsgesetzes wird den gesetzgebenden Körperschaften demnächst zugehen.
    Das Ergebnis der Auswirkungen der vorgeschlagenen Gesetzesregelung, also die rechnerische Zusammenfassung der vier Grundlagen bildet den Gesamtplan für das Rumpfrechnungsjahr 1949, zu dessen Zusammenstellung und verbindlicher Bekanntgabe der Bundesminister der Finanzen ermächtigt werden soll, der aber dabei nur die Aufgabe der rechnerischen Zusammenstellung dessen hat, was sich an Ausgaben aus ihren Beschlüssen und aus der bestehenden Gesetzgebung ergibt.
    Bei den Beratungen in den Ausschüssen wird es möglich sein, über das Zahlenbild des vorläufigen Haushaltsplans schon genauere Angaben zu machen. Das Etatvolumen wird sich ungefähr in einer Größenordnung von 950 Millionen D-Mark bewegen. Ich bemerke hierzu, daß das Etatvolumen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, für ein Jahr gerechnet, 1,3 Milliarden gewesen ist. Es würde also auf die neue Bundesverwaltung zunächst ein Halbjahr treffen plus, genau gerechnet, 10 Tage, also ein Betrag von über 650 Millionen D-Mark. Da aber, wie ich Ihnen bereits sagte, die Einnahmen und Ausgaben nicht nach dem Zeitpunkt berechnet werden, in dem sie anfallen, sondern automatisch mit dem 21. September 1949 abgeschnitten wird und Einkünfte und Ausgaben nach dem Zeitpunkt des Kasseneingangs und Kassenausgangs geschieden werden, fallen große Ausgaben, die wirtschaftlich auf das erste Halbjahr zu rechnen wären, also auf die Zeit des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, heute in den Etat des Bundes, nämlich in das zweite Halbjahr. Diese Beträge sind zum Beispiel:
    1. rund 200 Millionen D-Mark Subventionsmittel für die Zeit vor dem 1. September 1949,
    2. Beträge von ungefähr 60 Millionen D-Mark für die gleiche Zeit, die für den Kohlenbergbau, Bergarbeiterwohnungsbau usw. bestimmt sind, und
    3. 32,7 Millionen D-Mark aus der Verwaltung
    für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diese Beträge gehören wirtschaftlich in das erste Halbjahr, fallen aber kassenmäßig in das zweite Halbjahr und erhöhen infolgedessen dan Halbanteil in Höhe von 650 Millionen DM urn rund 300 Millionen. Daraus ergibt sich das Etatvolumen von 950 Millionen D-Mark. Die neuen Verwaltungen und die neuen Aufgaben, die die Bundesregierung zu übernehmen hat, stellen nur eine prozentual geringe Mehrung dar. Die genaue Ziffer wird Ihnen aus den Haushaltsunterlagen vorgelegt werden. Sie wird insgesamt ungefähr 20 Millionen D-Mark betragen.
    Das wird der Haushaltsplan für das Rumpfrechnungsjahr sein, der Ihnen auf Grund dieses Gesetzentwurfs, wenn er beschlossen ist, vorgelegt werden kann, und zwar mit einem Ergänzungsgesetz für die außerordentlichen Ausgaben, die Ihnen schon bekannt sind, darunter insbesondere auch die Hilfe für die Stadt Berlin.
    Gemäß Artikel 76 des Grundgesetzes ist der
    Bundesrat zu dem Gesetzentwurf gehört worden.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. November wie folgt entsprechend der Empfehlung
    seines Finanzausschusses Stellung genommen:
    Der Bundesrat erkennt die dringende Notwendigkeit an, für den Bund klare haushaltsrechtliche Verhältnisse zu schaffen. Gleichwohl sieht er sich zur Zeit außerstande, zu dem nach Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes zugeleiteten Gesetzentwurf über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans usw. zustimmend Stellung zu nehmen.
    Der Bundesrat beauftragt den Finanzausschuß des Bundesrats, in sofort aufzunehmen-


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    der Verhandlung mit dem Herrn Bundesfinanzminister und gegebenenfalls mit dem entsprechenden Ausschuß des Bundestags seine Bedenken zu erörtern mit dem Ziele, eine Verständigung herbeizuführen.
    Gemäß dem letzten Absatz dieses Beschlusses sind die zu dem Gesetzentwurf aufgeworfenen Fragen in der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats am 11. November 1949 in Bad Königstein mit den Vertretern meines Ministeriums erörtert worden. Es hat sich ergeben, daß der Bundesrat irgendeine Änderung am Wortlaut des Ihnen vorgelegten •Gesetzentwurfs nicht vorgeschlagen hat, sondern daß sich die Bedenken auf ein anderes Kapitel, nämlich auf den aufzustellenden Haushaltsplan bezogen haben, der auf Grund dieses Gesetzentwurfes für das Rumpfrechnungsjahr 1949 dem Bundesrat und Ihnen demnächst vorgelegt werden kann und der ungefähr das Etatvolumen umfassen wird, das ich Ihnen gezeigt habe.
    Um die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Bereich der Bundesverwaltung sofort auch schon vor Verabschiedung des Gesetzentwurfs wenigstens nach der formalen Seite in eine gewisse Ordnung zu bringen und um auch vorbereitend die zur alsbaldigen Durchführung des Gesetzes erforderlichen Unterlagen in die Hand zu bekommen, habe ich durch Rundschreiben an die Organe und Verwaltungen des Bundes mit Zustimmung der Bundesregierung sichergestellt, daß bereits jetzt nach Grundsätzen verfahren wird, die sich mit den Grundgedanken des Gesetzentwurfs decken. Unter den von mir dargelegten Umständen hoffe ich, daß es Ihnen möglich sein wird, den vorliegenden Gesetzentwurf ohne längere Beratung zu verabschieden. Damit würde das von uns gemeinsam zu erstrebende Ziel erreicht, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesverwaltung sobald als möglich auf geordnete Grundlagen zu stellen. Ich schließe daher mit der Bitte, den Gesetzentwurf recht bald dem Haushaltsausschuß zuzuleiten und der Beratung im Haushaltsausschuß zu unterstellen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Gesetzentwurf ist eingebracht und begründet. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, noch nie in der Finanzgeschichte der demokratischen Staaten ist ein Haushaltsgesetz unter den Formen eingebracht worden wie das vorliegende. Es ist ein Unikum, daß ein Haushaltsgesetz eingebracht wird ohne einen Haushaltsplan. Sie haben, meine Damen und Herren, überhaupt kein Urteil über das, was mit dem Finanzgesetz bewilligt werden soll. Die Summen, die hier genannt werden, sind ganz oberflächlich zusammengestellt und entbehren jeder Art von Grundlage. Mit der Annahme dieses Gesetzes würde der Finanzminister zum Finanzdiktator: er kann machen, was er will, und wir haben überhaupt keine Kontrolle. Eine solche Haltung des Parlaments der Exekutive gegenüber ist ein Ding der Unmöglichkeit. Hören Sie im einzelnen die Bestimmungen, die 'hier vorgesehen werden. Das Budgetrecht des Bundestags ist gleich null. Der Finanzminister kann machen, was er will. Solche Dinge sind in einem geordneten Staat unmöglich.
    Zunächst sagt der § 3 des vorliegenden Entwurfs, den ich vorzunehmen bitte:
    Für die Bundesverwaltungen, die an die Stelle der entsprechenden Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets getreten sind, bildet der durch das Gesetz des Wirtschaftsrats vom 22. Juli 1949 festgestellte Haushaltsplan der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für das Rechnungsjahr 1949 nebst den Änderungen und Ergänzungen, die in den durch die Gesetze des Wirtschaftsrats vom 15. August und vom 26. August 1949 festgestellten Nachtragsplänen enthalten sind, die vorläufige Grundlage für ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung im Rechnungsjahr 1949 nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.
    Das also, was der Wirtschaftsrat am 22. Juli, am 15. und am 26. August beschlossen hat, soll hier angenommen werden. Niemand von Ihnen — ich wage das Wort: niemand — kennt diese Voranschläge.

    (Abg. Dr. Pünder: Doch!) Ich habe sie mir besorgen lassen.


    (Abg. Dr. Pünder: Sehr genau!)

    Dieses Buch, die beiden Nachträge, enthalten Zahlen, die damals der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets beschlossen hat, und Sie kennen sie nicht.

    (Abg. Dr. Pünder: Doch, sehr genau!)

    — Ich habe sie bis gestern abend noch nicht gekannt. Wie sollen wir jetzt etwas beschließen, was wir überhaupt nicht kennen?

    (Zuruf in der Mitte: Sehr richtig!)

    Es ist unmöglich, daß wir so etwas bewilligen! Wir müssen von der Regierung einen Haushaltsplan vorgelegt bekommen.
    Der § 5 bricht nun den Haushalt auseinander: bis 21. September 1949 soll es beim Vereinigten Wirtschaftsgebiet verbleiben, von da ab soll alles auf den Bund übergehen. Dieses Auseinanderbrechen ist an und für sich geeignet, aller Zahlenjongliererei Tür und Tor aufzumachen.
    Weiter ist in § 6 — ich will mich kurz fassen; es wäre über diese Dinge noch viel mehr zu reden — festgestellt, daß der Finanzminister in Wirklichkeit zum Finanzdiktator für die letzten Monate dieses Wirtschaftsjahres gemacht wird:
    Der Bundesminister der Finanzen kann bei der Bereitstellung der Betriebsmittel nähere Bestimmungen über die Verwendung der Mittel treffen.
    Er ist also vollständig frei.
    Er kann den monatlichen Grenzbetrag für einzelne Ausgabetitel oder für bestimmte Gruppen von solchen anders festsetzen. Er kann auch die Inanspruchnahme von Mitteln bei einzelnen Ausgabetiteln von seiner Zustimmung abhängig machen. Seiner Zustimmung bedarf in jedem Falle die Leistung einmaliger Ausgaben.
    Noch nie ist einem Finanzminister die Verfügung über solche Millionenbeträge, wie sie hier in Frage kommen, zugestanden worden — ich komme nachher noch darauf zu sprechen —, wie jetzt dem Herrn Finanzminister der Bundesregierung.
    In § 9 wird ein ganz neuer etatrechtlicher Begriff eingeführt, der Begriff der „Verfügungssummen". Die Verfügungssummen sollen neu festgestellt werden; aber auch die Verfügungs-


    (Dr. Leuchtgens)

    summen — das sind also Summen, über die der Finanzminister verfügt — werden hier nur ganz oberflächlich festgesetzt.

    (Abg. Dr. Pünder: Oho!)

    - Ganz oberflächlich, lesen Sie es nur genau, denn es heißt hier:
    mit der Maßgabe, daß die Ausgaben monatlich ein Sechstel dieser Verfügungssummen ohne Zustimmung des Bundesministers der Finanzen nicht übersteigen dürfen.
    Also auch hier wieder eine Ermächtigung für den Finanzminister, zu machen, was er will.

    (Zuruf: Zuständigkeit der beiden Haushaltsausschüsse!)

    — Ja, jetzt kommt die Frage: es geht um die beiden Haushaltsausschüsse. Meine Damen und Herren, das ist in der Finanzgeschichte auch noch nie dagewesen, daß ein Ausschuß an die Stelle des. Plenums tritt. Ein Verhältnis zwischen Ausschuß und Finanzministerium gibt es gar nicht,

    (Sehr richtig! links)

    es gibt nur ein Verhältnis zwischen dem Ausschuß und dem Plenum. Einen Ausschuß an die Stelle des Plenums zu setzen, wäre eine Regelung, die niemand billigen kann. Der Ausschuß hat gar keine Befugnis, selbstverantwortlich mit dem Finanzminister zu reden. Er kann auch in keiner Weise mit irgendwelchen Befugnissen betraut werden. Damit kann man nur das Plenum betrauen. Wir können aber nicht alle Beratungen ins Plenum verlegen. Genau dasselbe gilt für den Finanzausschuß des Bundesrats. Der kann auch nicht im Namen des Bundesrats reden, sondern der Ausschuß des Bundesrats kann diese Dinge auch nur mit dem Plenum des Bundesrats regeln. Solche Fragen können nicht zwischen Exekutive und Legislative geregelt werden. Eine solche Regelung wäre ein finanzielles Unding und würde dem Finanzminister Tür und Tor öffnen.
    In § 10 — darauf will ich noch kurz zu sprechen kommen — heißt es:
    Soweit die Ausgaben in den Einnahmen keine Deckung finden und eine gesetzliche Regelung über die Inanspruchnahme der zum Haushaltsausgleich erforderlichen, nach dem Grundgesetz dem Bunde zustehenden Einnahmequellen nicht erfolgt ist, ist
    — und nun bitte ich achtzugeben —
    der Bundesminister der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats von den Ländern die hierfür erforderlichen Mittel einzufordern.
    Hier geben Sie dem Finanzminister wieder eine Omnipotenz, die ein Exekutivbeamter nie haben kann, hier sogar noch über die Mittel der Lander. Der Bundesrat mag das zu seinem Teil verantworten, aber ich stelle ausdrücklich fest, daß auf dieser Basis ein geordnetes Finanzgebaren nicht möglich ist und daß das Parlament dadurch vollständig ausgeschaltet wird.
    Um welche Summen es sich dabei handelt, das bitte ich aus dem letzten Nachtrag zum Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebiets zu entnehmen. Es ist die Summe -- der Herr Finanzminister hat sie vorhin auch schon genannt — von 1 304 789 500 D-Mark. 1,3 Milliarden D-Mark bewilligen Sie damit für das ganze Jahr, ich möchte sagen, in einem Blankowechsel, meine Damen und Herren! So können wir die Dinge wirklich nicht handhaben. Auch wenn der Finanzminister jetzt nur noch über ein halbes Jahr verfügen kann, gut, so handelt es sich aber immer noch um die Hälfte dieser ungeheuren Summe; aber auch in dieser Höhe können die Dinge nicht ohne weiteres dem Finanzminister überlassen bleiben.
    Aber auch aus einer anderen Erwägung heraus müssen wir die stärksten Bedenken gegen dieses Finanzgesetz anmelden. In § 13, den ich ebenfalls besonders zu beachten bitte, heißt es:
    Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Bundeshauptkasse Mittel bis zur Höhe von 500 000 000 DM im Wege des Kredits zu beschaffen.
    500 Millionen Kredit! Außerdem befinden sich in dem Voranschlag schon Fehlbeträge in Höhe von 800 Millionen, die dort vom Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auch noch nicht nachgewiesen sind. Es handelt sich also um einen Kreditbetrag nicht nur von 500 Millionen, sondern darüber hinaus von weiteren 800 Millionen. Dem Finanzpolitiker graut es vor diesen phantastischen Vorstellungen über Kredit und Kredithöhe.
    Der Herr Finanzminister hat vorhin bei der Berlin-Hilfe Zahlen genannt — ich habe sie mir kurz nachgeschrieben —, bei denen es sich um weitere Kredite von 400 bis 500 Millionen handelt. Ja, Herr Finanzminister, haben Sie nicht einmal darüber nachgedacht, daß man solche Dinge nicht auf dem Wege des Kredits machen kann? Woher wollen wir denn den Kredit nehmen? Der Kredit muß doch irgendwie untermauert und unterbaut sein;

    (Zuruf des Abg. Renner)

    wir können doch nicht einfach ins Blaue hinein wirtschaften!
    Meine Damen und Herren, ich werde daran erinnert, was Herr Finanzminister Schacht seinerzeit gemacht hat.

    (Abg. Renner: Aha!)

    Der hat dasselbe gemacht, er hat einfach Kredit um Kredit auf den Staat gehäuft. Das ist die bekannte Methode des sogenannten Finanzzauberers, als der Herr Schacht hingestellt worden ist, etwas, was natürlich jeder Schulbub hätte machen können: einfach den Staat einzuspannen, um Kredite aufzunehmen. Dasselbe macht jetzt der Herr Finanzminister der Bundesregierung, er nimmt auch Kredit um Kredit auf. Was soll nicht alles durch Kredite gemacht werden!
    Ich habe Ihnen hier ein paar Zahlen genannt. Mir graut es davor. Ich stehe in der Praxis der Bankverwaltung. Ich weiß genau, daß die Banken Kredite bis an die Grenze des Möglichen gegeben haben; ihr Kreditvolumen ist durchweg erschöpft. In den Banken macht man sich nur noch Gedanken darüber, wie man für möglichst rasche Rückzahlung sorgen kann. Es sind dauernd Verhandlungen über die Rückzahlungen zwischen den Kreditnehmern und den Banken im Gange. Gespart wird nichts oder wenigstens nur in ganz geringem Umfange. Aber die Kredite müssen doch durch Sparen irgendwie wieder hereingebracht werden; darüber ist sich doch auch die Finanzwissenschaft längst einig. Heute ist die ganze Wirtschaft in ein großes Kreditsystem verwickelt. Ich habe vorgestern eine Kreditausschußsitzung geleitet. Dabei sagte mir ein Geschäftsmann: Wenn heute die Banken ihren Kredit sperren, machen wir morgen alle bankrott! Soweit sind wir in der Kredithergabe schon vorgeschritten! Und nun glaubt der Herr Finanzminister, daß er diese


    (Dr. Leuchtgens)

    ungeheuren Kreditsummen, die er in diesem Finanzgesetz vorsieht und die auch bei den ganzen seitherigen Verhandlungen eine Rolle gespielt haben, auch noch auf den Markt bringen kann. Das ist unmöglich! Wenn er sie aber unterbringt, droht die große Gefahr der Inflation!

    (Abg. Mellies: Er hat es doch schon!)

    Wenn wir diese Kredite hereinkriegen und in den Umlauf unserer Kreditmittel einfügen, wird es ein Steigen der Preise geben und damit ein Steigen der Löhne und Gehälter; kurzum: es wird zu einer gewaltigen Inflation kommen. So können wir nicht weiterfahren. Oder soll alles auf Kredit gemacht werden?

    (Abg. Renner: Ausverkauf gibt es ja auch noch!)

    Die Berlin-Hilfe soll auf dem Kreditweg aufgestellt werden; der Herr Wohnungsbauminister schlägt uns vor, 2,5 Milliarden für den Wohnungsbau zu kreditieren; die Subventionierung der Nahrungsmittel soll über den Weg der Kredite gehen. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Wir müssen es uns endlich abgewöhnen mit Krediten zu rech nen. Überall da, wo wir keinen Ausweg wissen, heißt es: es wird ein Kredit aufgenommen. Wir sind ja gar nicht mehr kreditwürdig! Sehen Sie doch den Zustand unserer Wirtschaft an, die Zerstörungen, sehen Sie den ganzen Leerlauf an, den wir heute noch haben! Da müssen wir uns gegen die Kredite wehren! Sie geben aber dem Finanzminister eine Ermächtigung zur weiteren Einführung von Krediten, wenn Sie dem Vorschlag dieses Kreditgesetzes nachgeben.
    Lassen Sie mich meine Behauptungen nun noch mit ein paar Zahlen untermauern!

    (Zuruf aus der Mitte: Da mauert einer! Hört gut zu!)

    Ich habe hier den Voranschlag des Haushaltsplans der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets. Ein paar Zahlen mögen Ihnen hier veranschaulichen, was da bewilligt werden soll, wenn Sie dem Entwurf des Haushaltsplans, wie ihn die Regierung vorgelegt hat, zustimmen. Da heißt es: Im Wirtschaftsrat ein Fehlbetrag von 2,8 Millionen, beim Länderrat 701 Millionen ungedeckter Fehlbetrag, im Vorsitz des Verwaltungsrats, in der direktorialen Leitung 5,2 Millionen Fehlbetrag, Personalamt 1,9 Millionen Fehlbetrag, Rechnungsamt 3,5 Millionen Fehlbetrag — ich kürze ab —, Deutsches Obergericht — das ist nun wohl jetzt überwunden -, aber auch hier 2,5 Millionen Fehl- betrag,

    (Zuruf aus der Mitte: Warum lesen Sie es dann überhaupt vor?)

    Amt für Heimatvertriebene 718 000 D-Mark, Verwaltung für Verkehr 156 Millionen Fehlbetrag, Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 69,5 Millionen Zuschuß, Verwaltung für Wirtschaft 53 Millionen, Verwaltung der Finanzen 78 Millionen. Natürlich kommt nachher bei der allgemeinen Verwaltung infolge der Steuereinnahmen auch wieder ein großes Plus. Es bleibt aber immer bei einem Fehlbetrag von 800 Millionen D-Mark.
    Es kommt weiter hinzu, daß, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen, ohne daß ein Plan vorgelegt wird, der Personalbestand des Vereinigten Wirtschaftsgebiets übermäßig hoch ist. Es kommt hinzu, daß für Zulagen, Dienstaufwandsentschädigungen gewaltige Summen ausgeworfen werden. Bei den Sachausgaben dreht es sich um die Bewilligung von Hunderten von Kraftfahrzeugen und Krafträdern, deren Zahl in der bizonalen Verwaltung von 14 Tagen zu 14 Tagen noch höher wird.
    Nun soll demnächst eine neue Steuersenkung kommen. Wenn wir die Steuersenkung überhaupt behandeln wollen, dann müssen wir wissen, was wir in diesem halben Jahr auszugeben haben, welches die wirklichen Leistungen sind; eher können wir über diese Frage doch gar nicht reden. Der Herr Finanzminister sagt, es sei unmöglich, einen Haushaltsplan vorzulegen. Ich gebe ohne weiteres zu, da ich mich ja mit diesen Dingen schon viele Jahrzehnte beschäftige, daß das eine ungeheure Schwierigkeit ist. Aber man hat im Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 22. Juli bis zum 15. August einen Nachtragsetat geschaffen, der noch einmal den ganzen Stoff durchgepaukt hat. Man hat den zweiten Nachtragsetat innerhalb von 11 Tagen, vom 15. August bis 26. August, vorgelegt. So rasch, wie der Wirtschaftsrat arbeitet, kann doch auch heute das Finanzministerium arbeiten. Denn es hat ja noch dieselben Kräfte zur Verfügung, die seinerzeit von 14 Tagen zu 14 Tagen diese neuen Pläne vorlegten.

    (Abg. Schoettle: Sie haben nicht die blasseste Ahnung, wovon Sie reden! Nicht die blasseste Ahnung!)

    — Ich rede von den Dingen als Sachverständiger

    (Lachen bei der SPD)

    und behaupte, daß ich so gut Sachverständiger bin wie Sie!