Meine Damen und Herren! Nur wenige Worte zu dem Gesetzentwurf, die den Zweck haben sollen, Sie zu bitten, diese Vorlage möglichst rasch zu behandeln. Das bisherige Gesetz über die Erhebung des Berliner Notopfers läuft am 31. Dezember 1949 ab. Ich möchte Sie dringend bitten, die Beratungen hier im Hause wie im Finanzausschuß selbst so zu beschleunigen, daß dieser Termin des 31. Dezember 1949 eingehalten werden kann.
Über die Notwendigkeit des Gesetzes brauche ich dem Hohen Hause nichts zu sagen. Ich wiederhole hier nur kurz die Leistungen, die Westdeutschland übernommen hat, um der Stadt Berlin die notwendige Hilfe zu geben. Sie werden aus der Zusammenstellung der Zahlen ersehen, daß die Aufbringung von Mitteln unbedingt notwendig ist, um diese Leistungen erfüllen zu können. Die deutsche Bundesregierung hat, um einen Kredit von insgesamt 55 Millionen DM für den Ausbau der BEWAG in Berlin flüssigmachen zu können, eine Bürgschaft von 11 Millionen DM übernommen. Sie hat, um den sogenannten Swing des Interzonenhandels zu überbrücken, einen weiteren Kredit von 20 Millionen DM übernommen. Sie hat, um die Handelswechsel, mit denen die Stadt Berlin die Verpflichtungen an das Deutsche Kohlenkontor für die Aufrechterhaltung des Kohlenstocks abdecken will, eine weitere Bürgschaft von 37 Millionen DM übernommen. Sie übernimmt weiter eine Verpflichtung von 50 Millionen DM, wenn die Verhandlungen mit den Wirtschaftsverbänden Berlins über die Richtlinien abgeschlossen sind, um den Warenverkehr zwischen Berlin und Westdeutschland des politischen Risikos zu entkleiden. Aus Mitteln der sogenannten Gegenwertkonten sollen weitere 95 Millionen DM nach Berlin gegeben werden, näm-
lich 50 Millionen DM für Industriezwecke und rund 45 Millionen DM hauptsächlich 'für Wohnungsbauten. Außerdem gewährt der Bundesfinanzminister Umsatzsteuerfreiheit für die Waren, die aus der Stadt Berlin nach Westdeutschland verkauft und in Westdeutschland in Verkehr gebracht werden. Ferner hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, öffentliche Aufträge in größtmöglichem Umfange nach der Stadt Berlin zu lenken. Sie wissen weiter wohl, daß die Stadt Berlin für ihre Ausgleichsforderungen und für die Aufwertung der Uraltkonten auch in diesem Jahr einen Betrag von 174 Millionen DM erstrebt, der von der Bank deutscher Länder gegeben werden soll.
Ich möchte dem Hohen Hause erklären, daß alle diese Maßnahmen eingeleitet sind, daß insbesondere die 95 Millionen DM ERP-Gegenwert-konten in absehbarer Zeit nach meiner Überzeugung werden freigegeben werden können. Ich kann dem Hohen Hause auch versichern, daß die deutsche Bundesregierung alles tut, um auch die Haushaltsunterstützungen in Berlin möglichst rasch und möglichst im notwendigen Umfange zu gewähren. Ursprünglich waren es 22 Millionen monatlich; derzeit sind es 37 Millionen. Der Wunsch des Magistrats Berlins lautet dahin, eine monatliche Haushaltshilfe von 60 Millionen zu erhalten. Sie wissen, daß alle diese außerordentlichen Ausgaben zur Zeit insofern von den Ländern geleistet werden, als der Bund, solange die großen Bundessteuern in den Händen der Länder sind, seine Ausgaben nur dadurch leisten kann, daß er aus diesen sachlich und rechtlich Bundessteuern darstellenden Einnahmen gewisse Beiträge für die Aufgaben des Bundes von den Ländern p erheben muß. Die Finanzlage der Länder ist angespannt, und die Bundesregierung würde wahrscheinlich den Ansprüchen der Stadt Berlin über das bisher Gewährte hinaus nur entsprechen können, wenn sie einen Kredit bei der Bank deutscher Länder aufnimmt, aber in einer Form, die für die Länder auch tragbar wäre. Die Verhandlungen hierüber laufen.
Um nun das ganze Werk nicht zu stören, ist es notwendig, das Berliner Notopfer weiter zu erheben und keine Lücke eintreten zu lassen, und ich bitte Sie deshalb, diesen Gesetzentwurf möglichst rasch zu behandeln, damit er möglichst bald Gesetz wird.