Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Es sollte nur eine Anregung sein, überhaupt in der Praxis der ersten Lesung vor der Ausschußbehandlung sehr zurückhaltend zu sein. Unsere bayerischen Erfahrungen, die wir dem Herrn Präsidenten Horlacher, dem Mitglied dieses Hauses, verdanken, haben sich durchaus bewährt, daß wir grundsätzlich — von seltenen Fällen abgesehen — auf eine solche erste Lesung verzichtet haben.
Wir haben unsere Gegensätze trotzdem ausgetragen, haben aber überflüssigen Aufwand vermieden.
Dieser § 6 a ist lediglich eine Anregung, die ich persönlich — nicht namens der Regierung — zur Diskussion im Bundestag stelle.
Die Hauptfrage, die heute zu klären war, war wohl die Frage der Zuständigkeit des Bundes für dieses Straffreiheitsgesetz. Der Herr Abgeordnete Dr. Arndt hat meinen Standpunkt für „mager" gehalten, ich halte ihn für knapp und richtig. Der Herr Abgeordnete Dr. Arndt hat nichts Sachliches und Entscheidendes dagegen vorbringen können. Ich sage: das Recht, Straffreiheit zu gewähren, ist das Recht desjenigen, der das Strafrecht setzt; und wer die Gewalt hat, Strafrechtsnormen aufzustellen, hat auch das Recht, sie zu variieren, sie völlig aufzuheben oder sie in Kraft zu lassen und ihre Wirkung zu beschränken. Dabei spielt gar keine Rolle — das ist meine Über-
zeugung —, ob ein Urteil ergangen ist oder nicht. Das Problem des Anspruchs auf Strafklage, auf Strafverfolgung und auf Strafvollstreckung, das vom Herrn Abgeordneten Dr. Etzel aufgeworfen worden ist, ist demgegenüber unbeachtlich. Das Strafrecht und das Recht, über das Strafrecht gesetzgeberisch zu verfügen, ist maßgebend. Die Straffreiheit setzt einen Strafaufhebungsgrund, sie wirkt allgemein und verstößt daher auch nicht gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Dieser Strafaufhebungsgrund soll dem Täter zugute kommen, gleichgültig ob er bestraft ist oder ob er seiner Verurteilung entgegensieht. Das ist der einfache und klare Gesichtspunkt, der durchgreift.