Meine Damen und Herren! Ich möchte lediglich die Ausführungen des Herrn Kollegen Strauss in zwei Punkten berichtigen. Herr Dr. Etzel hat niemals erklärt, daß es polizeilicher Bestimmungen nicht bedürfe, sondern er hat gesagt, daß die Lösung vor allem auf dem Wege der Zuständereform gesucht und gefunden werden müsse. Damit ist doch nicht behauptet, daß im Bereich der Zuständigkeit der Länder die Fragen, die die Jugend betreffen, nicht auch polizeilich irgendwie geregelt werden sollen.
Es ist auch völlig falsch, wenn Herr Kollege Strauss Herrn Dr. Etzel, der wirklich ernste Ausführungen in dieser Sache gemacht hat, sagt, er habe nicht um der Sache willen gesprochen, um der Jugend irgendwie zu helfen, sondern nur aus einem formellen Grund Stellung genommen; es sei ihm wichtiger gewesen, die Verfassung einzuhalten, als der Jugend etwas zu geben.
Das ist ebenfalls nicht richtig. Es muß noch einmal völlig klar herausgestellt werden, daß der
Bundestag im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung die ernste Pflicht hat, bei jedem Gesetzgebungsgebiet, das in die konkurrierende Zuständigkeit fällt, zu prüfen,
ob die Voraussetzungen des Artikel 72 Absatz 2 gegeben sind.
Der Inhalt des Artikels 72 Absatz 2 gehört zum Begriff der konkurrierenden Gesetzgebung. Es muß also die Bedürfnisfrage dahingehend geprüft werden, ob nicht die Länder selbst eine solche Sache erledigen können oder ob dies eine Sache des Bundes sein müsse, um wirksam geregelt werden zu können. Darüber sind in dieser Debatte bisher überhaupt keine Ausführungen gemacht und Betrachtungen angestellt worden, höchstens diejenige, daß der Herr Kollege Strauss erklärt hat, den Ländern sei es bisher nicht möglich gewesen, die Frage der Jugendpflege oder Jugendfürsorge auf Länderbasis zu regeln. Hier r muß ich ihm widersprechen; denn er hat seine eigene Regierung und seine eigene Partei bloßgestellt, um nur eine zentrale Zuständigkeit zu erreichen.
Wer ehrlich ist, der muß sagen, daß neben solchen formalen Bestimmungen in Bayern auch von der derzeitigen Regierung sehr viel für die Jugend getan worden ist. Es ist ein Verrat an Ihrer eigenen, an der bayerischen Sache, Herr Kollege Strauss,
wenn Sie hier die Zuständigkeit des Bundes dadurch begründen wollen, daß Sie sagen, die Länder seien nicht fähig, die Jugendfragen zu lösen. Das ist ein unerhörtes Werturteil über die Tätigkeit der Länder.
daß man Polizeibestimmungen erläßt, es liegt daran, daß Schulen geschaffen werden, daß man wieder gute Lehrer an die Jugend heranführt, daß man die Jugend in ihrem Inneren wieder erfaßt. Das hat auch mein Kollege Dr. Etzel gemeint. Das ist das Primäre. Gegen Polizeiverordnungen, die Sie der Zuständigkeit des Bundes unter Verrat Ihrer eigenen bayerischen Parteifreunde überantworten wollen, möchte ich Stellung nehmen.
Ich glaube, daß gerade der Fortschritt der Jugendfürsorge in Bayern ein Beweis dafür ist, daß es einer Zuständigkeit des Bundes in dieser Frage nicht bedarf.
Im übrigen vertrete ich nochmals den Standpunkt und weise ganz klar darauf hin, daß es sich hier um einen verfassungswidrigen Antrag handelt, da in diesem Betracht allein die Zuständigkeit der Länder gegeben ist.
Wenn der Herr Bundesminister des Innern kurz und knapp zu dieser Frage Stellung genommen und in wenigen Worten erklärt hat, daß hier eine Bundeszuständigkeit bestehe, dann sind wir sehr betrübt darüber, weil die Kürze und Knappheit seiner Ausführungen zeigt, wie wenig föderalistisches Denken in der Bundesregierung ist.