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ID0101902600

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    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Gerhard Ribbeheger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Der in Drucksache Nr. 180 vorgelegte Antrag betreffend das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit stellt zweifelsohne insofern einen Fortschritt dar, als nämlich hier der Vorstoß unternommen worden ist, Unklarheiten, Unerträglichkeiten und Verschiedenartigkeiten hinsichtlich der Anwendung der Polizeiverordnung vom Juni 1943, wie sie seit 1945 so nachteilig für die Jugendarbeit zutage getreten sind, in einem Rahmengesetz auf der Bundesebene zu beseitigen. Dabei möchte ich von vornherein betonen, daß ein solches Gesetz zum Schutze der Jugend nur im Zusammenhang mit der Endlösung jedweder Jugendarbeit hinsichtlich der Jugendfürsorge und Jugendpflege stehen kann, nämlich in der Verankerung und Verwurzelung des jungen Menschen in Beruf, Familie, Heim, Volk und Staat. Dementsprechend kann und darf ein solches Gesetz sich nicht nur in Verboten oder Polizeimaßnahmen erschöpfen, sondern muß vielmehr aus natürlicher Aufgeschlossenheit, aus der Verantwortung und dem Wissen um die Bedeutung der Jugend als Lebensquell unseres Volkes gestaltet werden.
    Der Referent dieses Antrages hat bereits zum Ausdruck gebracht, daß dieser Antrag einen Initiativantrag darstellt, der auf Grund von Beratungen und Konferenzen — und ich darf auch noch hinzufügen: auf Grund der Vorlagen, die die einzelnen Ministerien in den Ländern, zum Beispiel der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen und der Länderrat der US-Zone eingebracht haben — entstanden und zusammengefaßt worden ist.
    Für die Zentrumsfraktion darf ich erklären, daß wir bei der Beratung dieses Gesetzes Anträge im Ausschuß einbringen werden. Wir sind auch der Auffassung, daß manche Formulierung und manche Fassung der einzelnen Abschnitte nicht formgerecht sein kann. Wir möchten zum Beispiel darauf hinweisen, was meine Vorrednerin schon getan hat, daß es in § 8 nicht nur darauf ankommen kann, daß die Unternehmer Schilder aushängen, sondern daß sie auch die persönliche Verantwortung und Haftung für die Innehaltung solcher Maßnahmen tragen sollten.
    Bei § 11 Absatz 2 sind wir der Auffassung — es heißt dort: die Beamten des Polizeidienstes haben die Person dieser Jugendlichen festzustellen —, daß es nicht nur Aufgabe der Polizei sein kann, sondern hier muß eine Verbindung zum Jugendamt hin geschaffen werden, und zwar in der Form, daß das Jugendamt bestimmte, führende Persönlichkeiten aus dem Jugendleben der einzelnen Gemeinden dazu beauftragt, in Verbindung mit der Polizei solche Maßnahmen zu treffen.

    (Zuruf des Abg. Strauss: Die Ausführung ist Sache der Länder!)

    Ansonsten sind wir der Auffassung, daß dieses Gesetz, wie schon gesagt ist, eine Diskussionsunterlage für die weitere Behandlung dieses Antrages im Ausschuß für Jugendfürsorge und Jugendpflege werden kann.

    (Beifall beim Zentrum und teilweise bei der CDU.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Das Wort hat der Herr Abgeordnete Strauss.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Grund der bisher zu diesem Gesetzentwurf gemachten Ausführungen sehe ich mich dazu veranlaßt, noch einige Bemerkungen zu machen. Ich bedaure es, daß die Kollegin Thiele anläßlich dieses Gesetzentwurfs eine Fragestellung aufgerollt hat, die zunächst mit diesem Gesetzentwurf überhaupt nichts zu tun hat. Wir werden uns ohne Zweifel sowohl in den Ländern wie auf der Bundesebene noch mit der Frage der Versorgung und der Maßnahmen für die heimatberufs- und arbeitslose Jugend zu befassen haben. Ich möchte aber gerade dieser Rednerin doch meine Meinung nicht vorenthalten, daß die Jugendnot im Westen, insbesondere der heimatlosen Jugend, dadurch besonders gestiegen ist, daß ihrer Tausende


    (Strauss)

    heute noch monatlich aus der Ostzone zu uns kommen und uns die Arbeit gerade auf diesem Gebiet von Tag zu Tag erschweren.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Rische: Die alte Platte kennen wir doch!)

    — Das ist keine alte Platte, sondern das sind die polizeilichen Registrierzahlen, die uns beweisen, daß monatlich registriert allein 4000 Jugendliche aus der Ostzone kommen.

    (Zuruf von der KPD: Aus West-Berlin!)

    Wir wissen, daß 10- bis 20 000 nicht registrierte
    Jugendliche aus der Ostzone sich bei uns herumtreiben.

    (Zuruf von der KPD: Das hat ja einen Bart!)

    — Wenn Sie den Bart hätten, den diese Tatsachen haben, würden Sie darüber stolpern!

    (Heiterkeit.)

    Um ein Zweites aus diesem Beitrag zu entnehmen: Frau Kollegin Thiele hat sich mit gerührten und bewegenden Worten gegen diese Verbotsserie geäußert. Sie soll sich aber in ihrer politischen Heimat etwas besser umsehen; dann wird sie feststellen, daß in der Sowjetzone eine Verordnung — nicht ein Gesetz, sondern eine Verordnung; Himmler hat auch Verordnungen erlassen! — zum Schutz der Jugend vom 18. 3. 1948 für die gesamte sowjetische Besatzungszone durch die Verwaltung des Innern erlassen worden ist, die ebenfalls einen ganzen Katalog an Verboten enthält. Ich will dem Hohen Hause nicht zumuten, sich diese in mindestens 12 Paragraphen enthaltenen Verbote vorlesen zu lassen. Wenn allerdings das eine Verbot, daß sich Jugendliche unter 16 Jahren nach Eintritt der Dunkelheit in der Öffentlichkeit herumtreiben — über das Wort kann man streiten —, nicht enthalten ist, mag das mit den besonderen Zuständen dort im Zusammenhang stehen. Wir legen Wert auf dieses Verbot. Im übrigen ist gerade die Verordnung der Sowjetzone ein ziemlich getreuer Abklatsch der Himmlerschen Verordnung.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Man soll sich im Westen nicht über ein Verbotssystem aufregen, wenn man es in der eigenen politischen Heimat schon vorher erlassen hat.

    (Abg. Fisch: Schaffen Sie erst einmal die sozialen Voraussetzungen!)

    — Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin natürlich „überzeugt", daß die sozialen Voraussetzungen drüben in der Ostzone so erfüllt sind, daß man die Verordnung gar nicht mehr gebraucht hätte. Es scheint aber doch nicht ganz so zu sein, sonst hätte man diese Verordnung nicht zu machen brauchen.
    Ich lasse keinen Zweifel daran, daß wir die Frage der Jugendnot und der Jugendhilfe, soweit sie auf der Bundesebene angeschnitten werden kann und soweit Bundesmittel für sie bereitgestellt werden müssen, eingehend werden behandeln müssen; denn ganz abgesehen von der moralischen und sittlichen Frage erfordert allein unsere wirtschaftliche Zukunft, daß die künftigen Träger der großen sozialen Lasten, die unser ungesunder Bevölkerungsaufbau nun einmal mit sich bringt, auch im Wirtschaftsleben mit einem ausgebildeten Beruf und nicht als ungelernte Arbeiter dastehen. Über diese Frage holen wir uns aber kaum Ratschläge von der Seite, wo das Problem am allerwenigsten gelöst ist.

    (Zuruf von der KPD: Bleiben Sie beim Westen!)


    (Heiterkeit.)

    Wenn ich noch weiter Stellung nehmen darf, so muß ich noch kurz auf die Äußerungen des Redners der Bayernpartei, des Herrn Dr. Etzel eingehen. Es klingt uns gut in den Ohren, wenn Herr Dr. Etzel sagt, daß auch die Bayernpartei auf dem Standpunkt stehe, daß die Jugend geschützt werden müsse. Ich glaube, das ist eine Angelegenheit, in der wir uns auf breiter Basis mit allen Parteien einig sind.

    (Zustimmung.)

    Aber wenn Sie damit die Forderung verbinden: keine Verbote und keine Einschaltung der Polizei, sondern Änderung der gesellschaftlichen Zustände, dann, Herr Dr. Etzel, wird die Jugend zu Tausenden den Gefahren erlegen sein, bevor sich die Zustände der Gesellschaft geändert haben werden. Wenn Sie schon eine Gesellschaftsreform fordern und Verbote dieser mäßigen Art beanstanden, dann müssen Sie uns schon aus dem reichen Schatz Ihrer Kenntnisse sagen, wie die Gesellschaftsreform durchgeführt werden soll. Wir haben von Ihrer Seite dazu bisher verhältnismäßig wenig gehört.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Das ist Vogel„Strauß"-Politik! Sie verdrehen ja alles!)

    — Herr Dr. Baumgartner, wenn Sie mich wörtlich in den Mund nehmen, muß ich auf Sie auch zu sprechen kommen!

    (Heiterkeit.)

    Der Herr Bundesminister des Innern hat sich schon über die Frage der Zuständigkeit und über die Vorarbeiten im Parlamentarischen Rat geäußert. Was ich heute klarstellen wollte, ist nur, daß in Artikel 74 Ziffer 7 mit dem Begriff der öffentlichen Fürsorge auch das Jugendfürsorge-, recht erfaßt ist.

    (Zuruf.)

    — Das geht einwandfrei aus den Niederschriften des Parlamentarischen Rates hervor.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Wenn aber weiterhin gesagt wird, daß der Staat der wohlwollende Vater des Volkes und der Jugend zu sein habe, so möchte ich jedenfalls darauf hinweisen, daß wir grundsätzlich auf demselben Standpunkt stehen, daß es aber wohl keinen Staat gibt, der nicht aus dem Wohlwollen heraus auch die Pflicht hat, gegenüber seinen Kindern in diesem Falle Erziehungsmaßnahmen zu ergreifen.

    (Zuruf rechts! — Zuruf von der KPD: Das kommt von Handhammer!)

    — Und dazu stehe ich auch. Sollte es in anderen Familien anders gehandhabt werden, wäre es um diese Familien schlecht bestellt. Wir legen ja hier ausdrücklich fest, daß gegen Jugendliche Erziehungsmaßnahmen und keine Strafen verhängt werden, daß aber gegen erwachsene Personen, gewissenlose Veranstalter und Gewerbetreibende der Richter einzugreifen hat.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Das ist Sache der Länder!)

    — Es wundert mich sehr, wenn Sie sagen, das sei Sache der Länder. Bisher hat man in den Ländern den Staat als Polizeistaat der Himmlerschen Polizeiverordnung anerkannt und kein anderes Gesetz geschaffen.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Ihre Regierung! — Weitere lebhafte Zurufe.)

    — Herr Dr. Baumgartner, Sie sagen: „Ihre Regierung!" Verschweigen Sie doch nicht dem Hohen


    (Strauss)

    Hause und sagen Sie doch: „Meine Regierung, der ich lange genug angehört habe, um daran mitzuarbeiten"!

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Baumgartner: Darum bin ich ja zurückgetreten!)

    Im übrigen hat ja auch Herr Dr. Etzel darauf hingewiesen, daß eine gemeinsame Gesetzgebung der Länder notwendig sei. Lassen Sie mich dazu aus meinen Erfahrungen doch noch einige Bemerkungen machen, die ich als Referent in zwei Ministerien bei den Beratungen mit den zuständigen Ministerien der anderen Länder gemacht habe. Der Grund dafür, daß wir bis jetzt kein Gesetz haben, das die Himmlersche Polizeiverordnung abgelöst hat, liegt darin, daß man sich mangels einer entscheidenden Instanz über die Variationsmöglichkeit dieses Gesetzes bis heute einfach nicht geeinigt hat.

    (Zurufe rechts.)

    Ich habe lange genug darauf gedrängt, daß im Länderrat ein solches Gesetz erlassen wird. Wenn Sie nun auf die gemeinsame Gesetzgebung hinweisen, dann kann man darauf nur erwidern: diese ist ja bisher gescheitert. Im übrigen liegt ja, wie ich vorhin schon gesagt habe, vom Gremium des Länderrats eine klare Stellungnahme vor, wonach diese Materie der Bundesrepublik überwiesen wird, weil man mit dieser Materie nicht selber fertig geworden ist.

    (Zuruf von der BP: Nanu! Also — —! — Heiterkeit.)

    Das ist eine Tatsache. Sie mögen es glauben oder nicht. Der Umfang der Gesetzgebungsmöglichkeiten ist festgelegt worden. Seit dem Frühjahr 1946 wird über diese Materie verhandelt. Die angeblich abschließende Sitzung hat im Dezember 1947 mit dem Ergebnis stattgefunden, daß man am 31. August dieses Gesetz dem Bundestag überwiesen hat. Diese Tatsache kann nicht bestritten werden. Ich kann es Ihnen an Hand der Akten zeigen.
    Allerdings gebe ich Herrn Dr. Etzel in einem recht. Darin unterscheidet er sich nicht von unserer Auffassung. Es heißt in Artikel 83 des Grundgesetzes:
    Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt. Ich stehe selbst auf dem Standpunkt, daß dieses Gesetz eine Art Richtlinie oder Mantel- oder Rahmengesetz zu sein hat, das die Grundsätze über Gefahren und Verbote festlegt, über die Gefahren, die von Jugendlichen ferngehalten werden sollen, und Verbote, die dazu festgelegt werden. Hierin ist eine Einheitlichkeit notwendig.

    (Zurufe rechts: „Ausgezeichnet"!)

    — Wenn Sie sagen: „Ausgezeichnet", — sehr richtig! Dann sage ich: ich bin der gleichen Meinung, daß diese Ansicht ausgezeichnet ist; denn man kann den Föderalismus durch Überspitzung zerstören; aber man kann ihn auch so gestalten, daß er sich überall als eine staatspolitische Richtigkeit und Notwendigkeit erweist. Wenn Sie ihn auf diesen ersten Weg treiben, werden Sie ihn zerstören und die Schuld dafür auch in Bayern zu verantworten haben.

    (Erregte Zurufe von der Bayernpartei.)

    Und wenn Sie dann noch zum Ausdruck bringen, daß Sie die Absicht haben, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, dann beweisen Sie damit, daß Ihnen diese Gründe, die Sie anführen, wichtiger sind als die Sache selbst, nämlich die Hilfe gegenüber unserer Jugend.

    (Erneute erregte Zurufe von der Bayernpartei.)

    — Sie mögen es verantworten, dieses Gesetz durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu verzögern! Das ist Ihre Sache, die Sie dann zu vertreten haben, das ist nicht die unsrige.

    (Unruhe rechts.)

    — Herr Dr. Etzel, jetzt habe ich gerade Ihnen etwas zu sagen, und es wäre unfair von mir, es zu sagen, wenn Sie gerade nicht zuhören würden.

    (Glocke des Präsidenten.)