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    Deutscher Bundestag — 18. Sitzung. Bonn, den 24. und 25. November 1949 449 18.. Sitzung Bonn, 24. und 25. November 1949. Geschäftliche Mitteilungen 449C, 464D, 485C, 527C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) 449D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksache Nr. 175) . . 449D Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . . 449D, 467D Strauss (CSU) . . . . . . 451D, 472A B) Dr. Menzel (SPD) . . . 455B, 469A, 471C Gundelach (KPD) 460C Pannenbecker (Z) 461B, 471C Dr. Nowack (FDP) 461D Farke (DP) 464D Donhauser (BP) 465B Dr. Miessner (NR) 466D Mensing (CDU) 467C Dr. Becker (FDP) 468D Dr. Leuchtgens (NR) 470B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 471A Unterbrechung der Sitzung . 472B Erklärung der Bundesregierung . . 449D, 472B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 472B, 501A, 510D, 524A Unterbrechung der Sitzung . . 476D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 477A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 477A, 484C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 481A Dr. Baade (SPD) 485C Kiesinger (CDU) 491B Gockeln (CDU) 496C Dr. Schäfer (FDP) 497D Loritz (WAV) 502B, 511C Dr. von Merkatz (DP) 502D Dr. Baumgartner (BP) . 505A Fisch (KPD) 506B Frau Wessel (Z) 516C Dr. Richter (NR) . . . . . . . 518A 1 Ollenhauer (SPD) 521B Unterbrechung der Sitzung . . 525C Bausch (CDU) 526A Euler (FDP) 526D Abstimmungen . . . . . . .. . . 526B Nächste Sitzung 527C Die Sitzung wird um 10 Uhr 20 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Menzel:


Rede von Dr. Walter Menzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Herrn Innenminister des Bundes in aller Bescheidenheit darauf hinweisen, daß das, was ich angeblich aus der Presse über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetz Nr. 15 erfahren habe, nicht aus der allgemeinen Presse, sondern aus dem Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung vom 17. Oktober 1949 stammt.

(Lebhafte Rufe bei der SPD: Hört! Hört!) Worauf sollen wir uns denn noch verlassen können, wenn nicht einmal dieser amtliche Informationsdienst als Unterlage für unsere Entscheidungen und Überlegungen gelten soll?


(Zuruf rechts: Auf das, was der Herr Minister Menzel im Bundesrat schon gehört hat, können Sie sich verlassen!)

Aber der Standpunkt des Herrn Innenministers oder der Bundesregierung hat ja — das habe ich vorhin darzulegen mir erlaubt — etwas gewechselt Zuerst hieß es: Wir können das Gesetz Nr. 15 nicht anerkennen, weil es allein schon dadurch außer Kraft gesetzt sei, daß die Bundesregierung einen Kabinettsbeschluß gefaßt habe, ein neues Gesetz vorzulegen. Später hat die Bundesregierung erklärt, daß sie das Gesetz anerkenne, wie es diese Verlautbarung hier ergibt, und heute sagt sie, sie erkenne es nicht an.

(Zuruf rechts: Das ist ein Fortschritt! — Lachen links.)

Vielleicht — das wäre sehr gut — steht dann die Bundesregierung bei der zweiten Lesung wieder auf dem Standpunkt: es gilt.
Die verfassungsmäßigen Schmerzen, die Herr Kollege Becker hier vorgetragen hat, kann ich ihm leicht kurieren. Herr Kollege Becker, ich bin im Ausschuß des Bundesrats nicht als Mitglied der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erschienen, sondern der Ausschuß hatte mich gebeten, zu einigen Fragen des Beamtenrechts als Sachverständiger Stellung zu nehmen.

(Zurufe.)

Sie können natürlich diese Einladung des Bundesratsausschusses für innere Angelegenheiten kritisieren.

(Zuruf: Es ist zu bedauern!)

— Sie können sie sogar für bedauerlich halten; aber schließlich bestand für mich doch gar keine Veranlassung, einer solchen Einladung nicht Folge zu leisten. Ich habe also auf die Willensbildung im Bundesrat nicht irgendwie Einfluß genommen.

(Abg. Hilbert: Doch, als Kabinettsmitglied nehmen Sie Einfluß!)

— Sicher!

(Weitere Zurufe in der Mitte.)

Meine Damen und Herren, es handelt sich bei Nordrhein-Westfalen nicht um die einzige Landesregierung, die durch Regierungsmitglieder auch hier im Bundestag vertreten ist.

(Zuruf in der Mitte: Bedauerlicherweise!)

Das ist bei mehreren Fraktionen der Fall, auch bei
Fraktionen, die zur Regierung stehen. Sie wissen,
daß einige CDU-Mitglieder dieses Hauses in einer
Landesregierung ein Ministerressort verwalten.
Der Herr Innenmnister des Bundes hat geglaubt, eine Retourkutsche fahren zu können, als er mich auf die beiden in meiner Rede vorhin angedeuteten Personen hingewiesen hat. Meine Damen und Herren, glauben Sie nur nicht, daß ich mit solcher Retourkutsche nicht gerechnet hätte.

(Abg. Strauss: Das hat ja kein Mensch behauptet!)

Was zunächst den einen Herrn anlangt, so war er oder ist er vielleicht noch — ich weiß es nicht — Stadtkämmerer einer großen Stadt in Nordrhein-Westfalen. Nun wissen Sie selbst, daß auf die Besetzung der städtischen Beamtenposten kein Innenminister und auch keine Landesregierung irgendeinen Einfluß nehmen kann.

(Zuruf in der Mitte: Aber beim Rechnungshof!) Gerade von Ihnen wird doch immer die Auffassung vertreten, daß die kommunale Selbstverwaltung auch die Beamtenpolitik selbst zu machen hat,


(Abg. Strauss: Aber allgemeine Staatsaufsicht!)

es sei denn, daß dem Beamten ein strafrechtliches Vergehen vorzuwerfen ist. Die politische Bewertung eines Beamten wird aber — wenigstens auf Grund der englischen Gemeindeordnung, die in der britischen Zone gilt — den örtlichen Selbstverwaltungen allein überlassen.
Es ist richtig, daß der betreffende Herr dann in den Landesrechnungshof gekommen ist. Aber, meine Damen und Herren, in der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen — wenn' Sie schon im Bundestag die Angelegenheiten der Länder beraten wollen, so bin ich bereit, es klarzustellen — haben ja die Vertreter Ihrer Fraktion die Mehrheit, und ich kann mich nicht dagegen wehren, wenn ich bei der Abstimmung über eine Personalangelegenheit überstimmt werde. Die Tatsache, daß dieser Herr in den Landesrechnungshof gekommen ist, beruht allein auf dem Abstimmungsergebnis und ist von den Herren der CDU zu verantworten.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, der andere Herr gehört in jenes Kapitel, das ich vorhin erwähnt habe, als ich die Meinung aussprach, daß die Personal-


(Dr. Menzel)

politik der Besatzungsmächte zumeist sehr zu beanstanden gewesen sei. Diesen Herrn haben wir bei einer Bezirksregierung vorgefunden, als die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gebildet wurde. Als später die Verurteilung dieses Herrn zu einem Jahr Gefängnis erfolgte, habe ich in meiner Eigenschaft als Innenminister ein Dienststrafverfahren einleiten und — da wir zur Zeit kein Dienststrafverfahren durchführen können — wenigstens eine Versetzung vornehmen wollen. Ich bin dadurch gescheitert, daß die Vertreter der CDU im Kabinett mich mit ihrer Mehrheit gehindert haben.

(Erneute lebhafte Rufe bei der SPD: Hört! Hört!)

Ein Herr der Bundesregierung der CDU-Fraktion hat mich noch im Laufe des letzten Winters in Bonn gebeten, diesen Herrn, der — ich weiß nicht — als Regierungs- oder Oberregierurigsrat geführt wird und jetzt beurlaubt ist, doch zum Regierungsdirektor zu befördern, und zwar wegen seiner Verdienste von früher.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Als ich diese Beförderung ablehnte, hieß es, daß die Weigerung des Innenministers, einen solchen Mann zu befördern, wieder einmal beweise, daß ihm an der Großen Koalition in Nordrhein-Westfalen nichts liege.
Herr Innenminister des Bundes! Ich glaube also, daß der Schuß, den Sie hier losgelassen haben, verteufelt nach hinten gegangen ist.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Herr Abgeordnete Dr. Leuchtgens hat das Wort.