Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Entwurf zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen stellt eine Übergangsregelung dar. Der Herr Abgeordnete Menzel meinte, es sei wichtiger, Vorlagen zu bringen, die mit der Not unseres Volkes in Zusammenhang stehen. Meine Freunde und ich halten es für richtig, daß erst die Voraussetzung für solche Vorlagen geschaffen wird. Die Voraussetzung ist, daß die Regierung in den Stand gesetzt wird, ihre Ministerien und Behörden aufzubauen, damit sie die Gesetzesvorlagen vorbereiten können. Wir halten deshalb diese Übergangsregelung für notwendig und sind der Meinung, daß sie so schnell als möglich in Wirksamkeit treten muß.
Eine Übergangsregelung kann natürlich nicht vollkommen sein. Die Meinungsverschiedenheiten
sind naturgemäß groß. Aber all diese Dinge stehen eigentlich gar nicht so sehr zur Debatte. Darüber wäre erst zu sprechen, wenn eine endgültige Regelung des Beamtenrechts erfolgt. Für uns ist wichtig, daß wir aus dieser Übergangsregelung erkennen, wie sich die endgültige Regelung gestalten wird. Wir erkennen aus dieser Übergangsregelung, daß man sich wiederum an die alte bewährte Tradition des Berufsbeamtentums anschließen will, um nun von hier aus weiter modern aufzubauen. Mit dieser Übergangsregelung ist die Verbindung mit dem deutschen Beamtengesetz von 1937 hergestellt.
Der Herr Abgeordnete Menzel meinte, man habe aus diesem Beamtengesetz nur das Wort „nationalsozialistisch" gestrichen und es durch das Wort „demokratisch" ersetzt. Ich möchte dem Herrn Kollegen Menzel sagen, daß diese Worte allein schon sehr viel bedeuten. Das Wort „nationalsozialistisch" hatte ein ungeheures Gewicht hinter sich, gerade für den Beamten. Wenn es aber so ist. daß man vielfach nur die Worte wechselte, wissen wir ja, daß dieses Gesetz schon vor 1933 vorbereitet war und in seinen Grundzügen festlag. Wie der Herr Kollege Nowack, eben sagte, ist es der Beamtenschaft gelungen, gerade das, was für die Berufsbeamtenschaft wesentlich und vor 1933 geschaffen war, zu erhalten.
Wenn dann weiter vom Herrn Kollegen Menzel gesagt worden ist, dieses deutsche Beamtengesetz habe die Beamten zu Nazis erzogen, so bedeutet diese Erklärung — und das muß ja wohl stimmen —, daß man einen großen Teil Schuld daran trägt, wenn Nazis erzogen wurden. Aber ich glaube, das hat er nicht sagen wollen.
Für uns ist an dieser Übergangsregelung maßgebend, daß man an die Tradition des Berufsbeamtentums in ihrem edelsten Sinne wieder anknüpft. Der Berufsbeamte hat hohe Achtung genossen und genießt sie auch heute noch im Volke. Die Fehler kennen wir, und es ist unsere Aufgabe, das auszumerzen, was fehlerhaft war. Das kann in den Ausschußberatungen geschehen.
Entscheidend aber ist, daß diese Übergangsregelung eine Fortsetzung in unserer deutschen Entwicklung bildet. Ich möchte für meine Fraktion erklären, daß wir alles ablehnen, was an Fremdem hineingebracht worden ist, und das betrifft auch das Gesetz Nr. 15. Wir wollen die Fortentwicklung des deutschen Beamtentums im modernsten Sinne. Wir wollen das Berufsbeamtentum und werden demgemäß diesem Entwurf einer Übergangsregelung unsere Zustimmung geben.