Rede:
ID0101801600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 75
    1. die: 6
    2. der: 5
    3. sich: 3
    4. ich: 2
    5. das: 2
    6. Wort: 2
    7. zu: 2
    8. verbleibenden: 2
    9. Tagesordnung,: 2
    10. damit: 2
    11. noch: 2
    12. haben,: 2
    13. Ehe: 1
    14. weiter: 1
    15. erteile,: 1
    16. darf: 1
    17. darauf: 1
    18. aufmerksam: 1
    19. machen,: 1
    20. daß: 1
    21. man: 1
    22. inzwischen: 1
    23. interfraktionell: 1
    24. dahin: 1
    25. verständigt: 1
    26. hat,: 1
    27. Sitzung: 1
    28. um: 1
    29. 1: 1
    30. Uhr: 1
    31. 30: 1
    32. zunächst: 1
    33. unterbrechen.: 1
    34. Der: 1
    35. Rest: 1
    36. heißt: 1
    37. also: 1
    38. größte: 1
    39. Teil: 1
    40. soll: 1
    41. dann: 1
    42. auf: 1
    43. nächste: 1
    44. Plenarsitzung: 1
    45. verschoben: 1
    46. werden.: 1
    47. Ich: 1
    48. weise: 1
    49. deshalb: 1
    50. hierauf: 1
    51. hin,: 1
    52. nachfolgenden: 1
    53. Redner,: 1
    54. zur: 1
    55. Diskussion: 1
    56. gemeldet: 1
    57. nach: 1
    58. Möglichkeit: 1
    59. Liebenswürdigkeit: 1
    60. im: 1
    61. Rahmen: 1
    62. Restzeit: 1
    63. halten,: 1
    64. wir: 1
    65. wenigstens: 1
    66. erste: 1
    67. Beratung: 1
    68. dieses: 1
    69. Gesetzentwurfes: 1
    70. abschließen: 1
    71. können.Das: 1
    72. hat: 1
    73. Herr: 1
    74. Abgeordnete: 1
    75. Farke.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 18. Sitzung. Bonn, den 24. und 25. November 1949 449 18.. Sitzung Bonn, 24. und 25. November 1949. Geschäftliche Mitteilungen 449C, 464D, 485C, 527C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) 449D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksache Nr. 175) . . 449D Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . . 449D, 467D Strauss (CSU) . . . . . . 451D, 472A B) Dr. Menzel (SPD) . . . 455B, 469A, 471C Gundelach (KPD) 460C Pannenbecker (Z) 461B, 471C Dr. Nowack (FDP) 461D Farke (DP) 464D Donhauser (BP) 465B Dr. Miessner (NR) 466D Mensing (CDU) 467C Dr. Becker (FDP) 468D Dr. Leuchtgens (NR) 470B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 471A Unterbrechung der Sitzung . 472B Erklärung der Bundesregierung . . 449D, 472B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 472B, 501A, 510D, 524A Unterbrechung der Sitzung . . 476D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 477A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 477A, 484C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 481A Dr. Baade (SPD) 485C Kiesinger (CDU) 491B Gockeln (CDU) 496C Dr. Schäfer (FDP) 497D Loritz (WAV) 502B, 511C Dr. von Merkatz (DP) 502D Dr. Baumgartner (BP) . 505A Fisch (KPD) 506B Frau Wessel (Z) 516C Dr. Richter (NR) . . . . . . . 518A 1 Ollenhauer (SPD) 521B Unterbrechung der Sitzung . . 525C Bausch (CDU) 526A Euler (FDP) 526D Abstimmungen . . . . . . .. . . 526B Nächste Sitzung 527C Die Sitzung wird um 10 Uhr 20 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Nowack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Objektiv! Ich habe nicht gemeint, daß Herr Kollege Menzel eine Lüge gesprochen hat.

    (Zuruf von der SPD: Etwas mehr Takt wäre Ihnen angepaßt!)

    — Ich habe Sie leider nicht verstanden, sonst hätte ich Ihnen geantwortet.

    (Zurufe von der SPD: Was man nicht verstehen will! Sie müssen zum Ohrenarzt gehen! — Kein Manuskript; dann reden Sie wenigstens vernünftig!)

    Der Herr Minister Menzel hat den Beamten nur als die Verkörperung des dynastischen Prinzips hingestellt. Er hat ihn als einen Fürstendiener hingestellt und hat damit gerade die Tradition des Berufsbeamten auf den Kopf gestellt. Denn der Berufsbeamte ist in seiner modernen Form gerade gegen die Fürstenwillkür entstanden, als der unabhängige Mann, als der Mann, der der Diener der Allgemeinheit sein sollte.

    (Lachen links. — Abg. Dr. Menzel: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

    — Das glaube ich nicht nur, sondern das ist eine geschichtliche Tatsache, der Sie sich auch werden beugen müssen. Ich bitte Sie, sich mit den Dingen entsprechend zu befassen. Der Beamte ist der Diener der Allgemeinheit gewesen. Man hat ihm gerade das, was man heute, losgelöst von der geschichtlichen Betrachtungsweise, als ein Vorrecht ansieht, als eine notwendige Stütze gegeben, nämlich die Versorgung für das Leben, indem man ihm die Sorge um das Alter abgenommen hat. Gerade
    dadurch hat man ja den Beamten unabhängig gegenüber Gewalten und Mächten machen wollen, die versuchen konnten, auf diesen Wahrer öffentlicher Interessen Einfluß zu. nehmen. Solche Versuche, auf die Beamten Einfluß zu nehmen und sich damit Vorteile über die verfassungsmäßig festgelegten Rechte hinaus zu verschaffen, sind zu allen Zeiten gemacht worden. Das Berufsbeamtentum hat sich diesen Versuchen, ganz gleich, ob sie von seiten des Monarchen, von seiten der Regierung, von seiten der politischen Parteien, von seiten der Interessentenverbände kamen, widersetzt und hat sich intakt und integer gehalten als eine Dienstkörperschaft für die Gesamtheit des Volkes.

    (Zuruf von der SPD: Deswegen war auch keiner in der NSDAP!)

    — Sehr geehrter Herr Kollege, das hat mit etwas anderem zu tun. Wir können uns aber auch darüber unterhalten, wenn Sie Wert darauf legen.
    Das ist der Grundgedanke des deutschen Beamtentums, und an diesem Gedanken wollen wir festhalten. Das ist die Tendenz, die meine Fraktion in der Behandlung aller Beamtenfragen verfolgen wird. An der Grundlage des Beamtentums ist, wie ich schon sagte, zu allen Zeiten gerüttelt worden. Die Regierenden sind nicht immer sehr zufrieden gewesen, wenn sie mit dem Beamtentum notwendigerweise in Konflikt geraten mußten, weil sich der Beamte nur an Recht, Gesetz und Verfassung hielt. Sie können bei Bismarck nachlesen, wie er über seine Landräte und über seine Kreisrichter gegrollt hat, die sich keineswegs den Wünschen ihres obersten Beamten in dem Maße auslieferten, wie er es von ihnen gefordert hat. Gerade aus diesen Kreisen der Beamtenschaft — das wollen wir auch nicht vergessen — sind viele führende Köpfe der Fortschrittspartei hervorgegangen, die eine Vorkämpferin einer modernen Staats- und Lebensgemeinschaft geworden ist.
    Ich habe gesagt, der Kampf gegen diese Grundlagen des Beamtentums sei zu allen Zeiten geführt worden. Besonders stark ist er aber nach dem Jahre 1918 geführt worden. Damals haben die Sozialdemokraten alles daran gesetzt, um eine Auflösung und Abschaffung des Berufsbeamtentums herbeizuführen, genau wie heute.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Damals haben sie versucht, dem Beamten klarzumachen, daß das Treueverhältnis eigentlich ein leerer Wahn sei. Man machte es damals wie heute lächerlich. Man versuchte, dem Beamten jene Mär einzureden, die man auch dem Arbeiter und Angestellten erzählte, daß er eigentlich nichts anderes sei als ein Verkäufer seiner eigenen Arbeitskraft. Man wollte den Beamten mit den Angestellten und Arbeitern auf eine Stufe stellen, sie gewerkschaftlich in den marxistisch geführten Organisationen mit den Arbeitern und Angestellten zusammenschließen.
    Das ist vielleicht einer der nachhaltigsten Angriffe gegen die Grundlagen des Berufsbeamtentums gewesen, die wir überhaupt erlebt haben. Es ist bedauerlich, daß es so gewesen ist. Denn das hat mit dazu beigetragen, daß gleichzeitig in Verbindung mit Außenseitern, die damals in starkem Maße eindrangen, das Berufsbeamtentum geschwächt wurde. Das geschah gerade in einer Zeit, als der Nationalsozialismus sich auf den Marsch machte, um die Macht von der Weimarer Republik zu übernehmen. Die SPD hat damals verhindert, daß ein neues deutsches Beamtenrecht geschaffen wurde. Das Dritte Reich hat nachher die erarbeite-


    (Dr. Nowack)

    ten Unterlagen aufgegriffen, sie mit dem braunen Stuck versehen und das Gesetz von 1937 vorgelegt.
    Aber, sehr verehrter Herr Kollege Menzel, es ist nun nicht so gewesen, daß die Beamtenschaft sich nach dem Gesetz mit brauner Farbe gerissen hätte, sondern man muß, wenn man der Wahrheit Rechnung tragen will, wohl feststellen, daß bei der Abfassung dieses Beamtengesetzes damals von seiten der Beamtenschaft alles unternommen wurde, um die viel weitergehenden nationalsozialistischen Tendenzen, die dieses Gesetz erfüllen sollten, zu unterbinden. Denn Ley und Hitler waren genau so Gegner des Beamtentums wie es auch die Sozialisten und Marxisten nach dem Jahr 1918 gewesen sind.

    (Lachen links.)

    Sie wollten das Berufsbeamtentum abschaffen, sie wollten es uno actu in Gemeinschaft mit den Angestellten und Arbeitern in die DAF überführen, um aus dem Berufsbeamtentum ein willfähriges Werkzeug für ihre Partei zu machen. Sie haben diese Politik im Zusammenhang mit der Machtübernahme begonnen, indem sie jenes fälschlich so genannte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen haben. Das Gesetz war nichts anderes als das Aufziehen einer Schleuse, um die braunen Mannschaften in die verhaßten Bürostuben einziehen zu lassen. Diejenigen, die sich noch wenige Tage vorher gegen das Berufsbeamtentum ausgesprochen und sich über die Gewährung von Pensionen empört hatten, setzten sich, als sie in den Amtsstuben kaum angekommen waren, hin, und sahen es als ihre erste Aufgabe an, sich die Höhe ihrer Pension auszurechnen.
    Meine Damen und Herren! Man muß die Dinge richtig nennen und richtig sehen. Ich bin der letzte, der bereit ist, den Mitarbeitern des Nationalsozialismus irgendein Lob zu spenden. Wenn man die Dinge nicht agitatorisch, sondern sachlich darstellen will, muß man aber der Wahrheit die Ehre geben. Ley und Hitler haben damals mit dem Gesetz von 1937, das auch in der jetzt vorgelegten gereinigten Fassung bestimmt kein absolut geeignetes Gesetz ist, ihre Ziele nicht durchsetzen können. Ein Jahr später unternahmen sie einen neuen Schlag und haben mit der Anwendung der TOA, mit der dort vollzogenen weitgehenden Gleichstellung von Beamten und Angestellten versucht, ihre Ziele doch noch von einer anderen Seite her zu erreichen.
    Meine Damen und Herren! Heute werden nun wieder gleiche Bestrebungen geltend gemacht, und man begründet ihre Notwendigkeit mit der Entwicklung des modernen Staates. Man glaubt, daß es notwendig ist, den Beamten alten Stils zu beseitigen. Er gehört angeblich nicht mehr in die moderne Staatsform hinein. Ich glaube, wir sollten uns sehr genau überlegen, ob es nicht notwendig ist, gerade in der Demokratie und in einer Zeit, in der sich alle möglichen Einflüsse von Parteien, Organisationen und Verbänden so lebhaft bemerkbar machen, an dem staatsbürgerlichen Grundgedanken, an der staatsbürgerlichen Notwendigkeit des Berufsbeamtentums festzuhalten. Diesen Grundgedanken sollten wir nicht aufgehen.
    Der Abgeordnete Dr. Menzel hat sich nun mit außerordentlichem Interesse für das Gesetz Nr. 15 eingesetzt. Hier wird uns etwas als der letzte Schrei der Demokratie angeboten, was für uns in Wirklichkeit etwas Wesensfremdes ist, was unvereinbar ist mit der Überlieferung und mit den Grundlagen, auf denen wir unser Berufsbeamtentum aufbauen wollen. Würden wir dem Gesetz Nr. 15 folgen oder ihm auch nur weitgehend ent-
    sprechen, würden wir genau das Gegenteil von dem erreichen, was die Öffentlichkeit bei der Regelung dieser Frage von uns erwartet. Anstatt eine Entpolitisierung durchzuführen, würden wir nämlich das Beamtentum der Politik ausliefern. Die Forderung der Entpolitisierung kann nur erfüllt werden, wenn man zu dem ursprünglichen Sinn des Berufsbeamtentums zurückfindet und durch geeignete Sicherungen die parteipolitische Einflußsphäre fernhält. Das staatspolitische Interesse, das bei der Schaffung des Berufsbeamten als eines Staatsdieners ursprünglich maßgebend war, ist heute in noch viel stärkerem Maße für den demokratischen Staat gegeben.
    Zum Schluß noch eine andere Überlegung. Wir haben in Deutschland nicht sehr viel Institutionen, die ihre Traditionen bewahrt haben. Aber unsere deutsche Beamtenschaft ist Träger einer Tradition. Eine Tradition, die Gutes in sich birgt, soll man nicht nur um der Tradition willen pflegen, sondern man soll sie weitertragen und entwickeln. Die Tradition unseres deutschen Beamtentums heißt selbstloser Dienst. Das Verdienst krönt sie und nicht d e r Verdienst. Sie heißt unermüdlicher Dienst für Volk und Staat. Sie heißt Objektivität, Rechtlichkeit, Lauterkeit und Sauberkeit. Das sind alles Grundsätze und Faktoren, deren Tradition zu bewahren und fortzuführen wir gerade heute ein außerordentliches Interesse haben. Daher empfehlen wir, daß wir in diesen Fragen an diesen Überlieferungen unseres Berufsbeamtentums festhalten, daß wir festhalten an einer Tradition, die sich für unser Volk früher bewährt hat und die sich auch in Zukunft bewähren wird, wenn wir ihre echte und ursprüngliche Grundlage nicht verlassen.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ehe ich das Wort weiter erteile, darf ich darauf aufmerksam machen, daß man sich inzwischen interfraktionell dahin verständigt hat, die Sitzung um 1 Uhr 30 zunächst zu unterbrechen. Der Rest der verbleibenden Tagesordnung, das heißt also der größte Teil der Tagesordnung, soll dann auf die nächste Plenarsitzung verschoben werden. Ich weise deshalb hierauf hin, damit die nachfolgenden Redner, die sich noch zur Diskussion gemeldet haben, nach Möglichkeit die Liebenswürdigkeit haben, sich im Rahmen der noch verbleibenden Restzeit zu halten, damit wir wenigstens die erste Beratung dieses Gesetzentwurfes abschließen können.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Farke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Entwurf zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen stellt eine Übergangsregelung dar. Der Herr Abgeordnete Menzel meinte, es sei wichtiger, Vorlagen zu bringen, die mit der Not unseres Volkes in Zusammenhang stehen. Meine Freunde und ich halten es für richtig, daß erst die Voraussetzung für solche Vorlagen geschaffen wird. Die Voraussetzung ist, daß die Regierung in den Stand gesetzt wird, ihre Ministerien und Behörden aufzubauen, damit sie die Gesetzesvorlagen vorbereiten können. Wir halten deshalb diese Übergangsregelung für notwendig und sind der Meinung, daß sie so schnell als möglich in Wirksamkeit treten muß.
    Eine Übergangsregelung kann natürlich nicht vollkommen sein. Die Meinungsverschiedenheiten


    (Farke)

    sind naturgemäß groß. Aber all diese Dinge stehen eigentlich gar nicht so sehr zur Debatte. Darüber wäre erst zu sprechen, wenn eine endgültige Regelung des Beamtenrechts erfolgt. Für uns ist wichtig, daß wir aus dieser Übergangsregelung erkennen, wie sich die endgültige Regelung gestalten wird. Wir erkennen aus dieser Übergangsregelung, daß man sich wiederum an die alte bewährte Tradition des Berufsbeamtentums anschließen will, um nun von hier aus weiter modern aufzubauen. Mit dieser Übergangsregelung ist die Verbindung mit dem deutschen Beamtengesetz von 1937 hergestellt.
    Der Herr Abgeordnete Menzel meinte, man habe aus diesem Beamtengesetz nur das Wort „nationalsozialistisch" gestrichen und es durch das Wort „demokratisch" ersetzt. Ich möchte dem Herrn Kollegen Menzel sagen, daß diese Worte allein schon sehr viel bedeuten. Das Wort „nationalsozialistisch" hatte ein ungeheures Gewicht hinter sich, gerade für den Beamten. Wenn es aber so ist. daß man vielfach nur die Worte wechselte, wissen wir ja, daß dieses Gesetz schon vor 1933 vorbereitet war und in seinen Grundzügen festlag. Wie der Herr Kollege Nowack, eben sagte, ist es der Beamtenschaft gelungen, gerade das, was für die Berufsbeamtenschaft wesentlich und vor 1933 geschaffen war, zu erhalten.
    Wenn dann weiter vom Herrn Kollegen Menzel gesagt worden ist, dieses deutsche Beamtengesetz habe die Beamten zu Nazis erzogen, so bedeutet diese Erklärung — und das muß ja wohl stimmen —, daß man einen großen Teil Schuld daran trägt, wenn Nazis erzogen wurden. Aber ich glaube, das hat er nicht sagen wollen.
    Für uns ist an dieser Übergangsregelung maßgebend, daß man an die Tradition des Berufsbeamtentums in ihrem edelsten Sinne wieder anknüpft. Der Berufsbeamte hat hohe Achtung genossen und genießt sie auch heute noch im Volke. Die Fehler kennen wir, und es ist unsere Aufgabe, das auszumerzen, was fehlerhaft war. Das kann in den Ausschußberatungen geschehen.
    Entscheidend aber ist, daß diese Übergangsregelung eine Fortsetzung in unserer deutschen Entwicklung bildet. Ich möchte für meine Fraktion erklären, daß wir alles ablehnen, was an Fremdem hineingebracht worden ist, und das betrifft auch das Gesetz Nr. 15. Wir wollen die Fortentwicklung des deutschen Beamtentums im modernsten Sinne. Wir wollen das Berufsbeamtentum und werden demgemäß diesem Entwurf einer Übergangsregelung unsere Zustimmung geben.

    (Beifall rechts.)