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ID0101801400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 18. Sitzung. Bonn, den 24. und 25. November 1949 449 18.. Sitzung Bonn, 24. und 25. November 1949. Geschäftliche Mitteilungen 449C, 464D, 485C, 527C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) 449D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksache Nr. 175) . . 449D Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . . 449D, 467D Strauss (CSU) . . . . . . 451D, 472A B) Dr. Menzel (SPD) . . . 455B, 469A, 471C Gundelach (KPD) 460C Pannenbecker (Z) 461B, 471C Dr. Nowack (FDP) 461D Farke (DP) 464D Donhauser (BP) 465B Dr. Miessner (NR) 466D Mensing (CDU) 467C Dr. Becker (FDP) 468D Dr. Leuchtgens (NR) 470B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 471A Unterbrechung der Sitzung . 472B Erklärung der Bundesregierung . . 449D, 472B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 472B, 501A, 510D, 524A Unterbrechung der Sitzung . . 476D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 477A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 477A, 484C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 481A Dr. Baade (SPD) 485C Kiesinger (CDU) 491B Gockeln (CDU) 496C Dr. Schäfer (FDP) 497D Loritz (WAV) 502B, 511C Dr. von Merkatz (DP) 502D Dr. Baumgartner (BP) . 505A Fisch (KPD) 506B Frau Wessel (Z) 516C Dr. Richter (NR) . . . . . . . 518A 1 Ollenhauer (SPD) 521B Unterbrechung der Sitzung . . 525C Bausch (CDU) 526A Euler (FDP) 526D Abstimmungen . . . . . . .. . . 526B Nächste Sitzung 527C Die Sitzung wird um 10 Uhr 20 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Wilhelm Nowack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, erschrecken Sie bitte nicht über dieses voluminöse Werk, das ich in der Hand habe. Es ist nicht die Unterlage meiner Rede, sondern nur ein Material, das ich nachher bei der Rede brauche, insbesondere nachdem der Herr Kollege Menzel darauf angespielt hat.
    Herr Kollege Menzel hat erklärt, daß die Regierungsvorlage ein armseliges Mäuslein sei. Er hat sich dann aber mit aller Kraft bemüht, in dieses armselige Mäuslein das gesamte Vokabularium und die gesamte Phraseologie der Sozialdemokratischen Partei hineinzustecken und aus diesem Mäuslein auf diese Weise eine Art von Elefanten zu machen, den er dann dem erstaunten Volk vorgeführt hat.

    (Heiterkeit rechts. — Zurufe links.)

    Er hat damit an die grundsätzliche Frage des Beamtentums gerührt und hat eine Notlösung, die die Regierung hier als eine Brücke, als eine Zwischenlösung vorgeschlagen hat, zum Anlaß genommen, um nun eine Grundsatzdebatte über die Beamtenfragen herbeizuführen. Wir sind bereit, uns auf diese Grundsatzdebatte einzulassen. Ehe ich mich damit beschäftige, Möchte ich jedoch erst einmal zu einigen Punkten der Vorlage Stellung nehmen.
    Die Vorlage sieht in § 1 vor, daß alle Körperschaften des öffentlichen Rechts auch unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen sollen, soweit sie auf Bundesebene errichtet worden sind.


    (Dr. Nowack)

    Wir haben gegen diese Formulierung Bedenken, weil wir wissen, daß in den letzten eineinhalb Jahrzehnten eine ganze Reihe von Institutionen zu Körperschaften des öffentlichen Rechts gemacht worden sind, die es früher nicht waren, Körperschaften, die gar nicht das Bedürfnis haben, nunmehr unter beamtenrechtliche Vorschriften für ihre Angestelltenschaft gestellt zu werden.
    Eine andere Überlegung muß man bei dem § 6 machen. In den Punkten a, b und c sind die gesetzlichen Unterlagen angeführt, auf die sich die Bundesregierung bei der Durchführung der vorliegenden Gesetzesvorlage stützen will. Das ist allerdings in einer so ungewissen Weise erfolgt, daß man es in dieser Form unmöglich für juristisch tragbar erklären kann. Wir halten es daher für notwendig, daß die in den Punkten a, b und c angeführten gesetzlichen Unterlagen in der nunmehr gültigen Fassung veröffentlicht werden.
    Herr Kollege Menzel hat eine dieser Unterlagen, nämlich die Fassung des Deutschen Beamtengesetzes, bereits erwähnt. Er hat es allerdings so dargestellt, als ob damit eine Neufassung des Deutschen Beamtengesetzes von seiten der Bundesregierung vorgelegt worden wäre. In Wirklichkeit handelt es sich — das geht aus dem ersten Blatt dieser Referentenarbeit ganz klar hervor — nicht um eine Neufassung des Deutschen Beamtengesetzes, sondern um eine Zusammenstellung dessen, was die Anordnungen der verschiedenen Militärregierungen an dem Gesetz von 1937 geändert haben, um eine Ubersicht darüber zu haben, was noch anzuwenden ist und was verschwunden ist. Es ist also keine Überarbeitung des Deutschen Beamtengesetzes, kein Referentenentwurf, der neu vorliegt, sondern nur eine sachliche Ausarbeitung, die einmal diese Dinge für den täglichen Gebrauch festhält, bis wir in diesem Hause das richtige deutsche Beamtengesetz, das neue Gesetz, gemacht haben werden. In diesem Gesetz werden wir auch solche Dinge, wie sie hier aus Artikel 28 angeführt worden sind, beseitigen. Wir werden dafür sorgen, daß die Frauen bei ihrer Einstellung in den Dienst des Bundes mit den gleichen Rechten ausgestattet werden wie ihre männlichen Kollegen. Das ist nur ein Punkt. Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Punkte, die durchaus der Abänderung bedürfen. Das ist ja aber unsere Aufgabe die wir in den nächsten Monaten hier im Hause und in den Ausschüssen zu lösen haben werden.
    Gerade die Unklarheit, mit der die Punkte a, b und c in § 6 abgefaßt sind, zeigt uns, wie dringlich die Lösung der Aufgabe ist, ein neues deutsches Beamtengesetz zu schaffen. Es ist daher dringend erforderlich, daß wir so bald wie möglich die entsprechenden Vorlagen erhalten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben dann noch einiges zu § 2 zu sagen, und damit komme ich gleich zum Grundsätzlichen. Der § 2 sieht insbesondere in seinem Absatz 2 vor, daß auch sogenannte Außenseiter — das Wort ist hier schon gefallen — in die Beamtenlaufbahn einbezogen werden können. Das soll eine Art Bluttransfusion, eine Auffrischung des Blutes innerhalb des gesamten Beamtenkörpers sein. Das ist etwas, was in seinem Grundgedanken durchaus gut und anzuerkennen ist, was aber bei weitem nicht so neu ist, wie man uns heute gerade von
    seiten derjenigen weismachen will, die das Berufsbeamtentum nicht fördern, sondern die es behindern und abbauen möchten. Es hat zu allen Zeiten innerhalb der Beamtenschaft für fähige Leute jegliche Aufstiegsmöglichkeit gegeben.

    (Rufe links: Oho!)

    Wenn Sie nur ein Beispiel wollen, dann nehmen Sie den Generalpostmeister Stephan, der ein klassisches Beispiel dafür ist.

    (Lachen und Zurufe links.)

    — Ich habe Ihnen ein klassisches Beispiel genannt. Aus der Entwicklung der letzten Jahre gerade seit 1945 können wir, glaube ich, weit zahlreichere neuere, modernere Beispiele anführen.

    (Zurufe links. — Abg. Renner: Das ist nicht das Normale!)

    — Es ist nicht das Normale. Ich spreche auch von Außenseitern. Sie können ja nicht die Ausnahme zum Normalen machen. Das ist nämlich das Unglück, das heute geschieht.

    (Sehr gut! rechts.)

    Es gab auch Außenseiter, die, sagen wir einmal, aus Standesgründen in eine amtliche Stellung kamen. Das war insbesondere in der wilhelminischen Zeit üblich. Wir wollen die Dinge gar nicht beschönigen, wir wollen sie so sehen und nennen, wie sie sich tatsächlich abgespielt haben. Aber das eine muß ich noch einmal feststellen: das waren die Ausnahmen und nicht die Regel. In den vergangenen dreißig Jahren hat man aber den naiven Irrtum begangen, daß man geglaubt hat, Beamter könne jeder spielen. Man hat in vielen Fällen aus der Ausnahme eine Regel gemacht. Das hat dazu geführt, daß das wirkliche Berufsbeamtentum sich zurückgesetzt gefühlt hat. Denn es sah, daß Leute in Stellen waren und in Stellungen kamen, für die der Beamte jahrelang, jahrzehntelang arbeiten, zahllose Prüfungen ablegen und eine außerordentliche Bewährung liefern mußte. Diese Stellen flogen anderen nun einfach zu.
    Damit verbunden war ein Aufgeben des Grundgedankens, der das echte Berufsbeamtentum zutiefst beseelt: der Berufsbeamte leistet Dienst. Aus dem Dienst wurde nun aber ein job gemacht. Gerade das, was für den Berufsbeamten beim Antritt seiner Laufbahn nicht das Entscheidende ist, nämlich die Pension, erschien nun als die große Sehnsucht für alle diejenigen, die auf dem Außenseiterwege in allzu großer Zahl als eine Inflation in den Beamtenapparat hineinströmten.

    (Beifall in der Mitte und rechts. — Zurufe links. — Zuruf von der SPD: Mit dieser Argumentation gehen Sie mal ins Volk!)

    — Damit gehen wir sehr gern ins Volk. Und wenn Sie einmal das Volk darüber hören, dann werden Sie wissen, daß das Volk den Berufsbeamten und nicht den parteipolitisch orientierten Außenseiter will.

    (Lebhafter Beifall rechts. — Zurufe links.)

    Nicht nur Sie gehen ins Volk, auch wir tun das,
    vielleicht sogar besser und mehr, als Sie es sich
    vorstellen oder als Ihnen vielleicht erwünscht ist.
    Man hat geglaubt, daß zum Beamtentum eigentlich gar keine Kenntnisse gehören. Kein Mensch kommt auf die Idee, einem Regierungsrat etwa den Bohrer eines Zahnarztes in die Hand zu geben und ihn auf die Patienten loszulassen. Aber wenn


    (Dr. Nowack)

    derselbe Zahnarzt, vielleicht mit dem richtigen Parteibuch ausgestattet, in das Amt eines Regierungsrats gesetzt wird, dann ist alle Welt sofort davon überzeugt, daß er es großartig ausfüllen kann.

    (Abg. Dr. Schäfer: Da bohrt er eben weiter!)

    —Dann bohrt er dort weiter, - ja, aber an der falschen Stelle.

    (Heiterkeit.)

    Zum Beamtentum gehört Fachwissen. Wenn Sie dieses Fachwissen bei den Beamten nicht voraussetzen, wenn Sie nur die Außenseiter gelten lassen wollen, dann schaffen Sie kein echtes Beamtentum mehr, so wie wir es in deutscher Überlieferung haben.
    Lassen Sie mich dazu abschließend noch folgendes sagen: Man muß mit dieser Inflation von Außenseitern Schluß machen. Außenseiter ja, aber mit Maß! Sie sollen die Ausnahme und nicht die Regel sein. Sonst wirkt diese Bluttransfusion nicht belebend, sondern zersetzend auf den Beamtenkörper.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ich nehme Gelegenheit, mich noch mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Menzel zu befassen. Er hat uns hier — wenn auch Gott sei Dank kurz gefaßt — eine Entwicklungsgeschichte des deutschen Beamtentums in SPD-Sicht vorgetragen. Danach bestand eigentlich das deutsche Beamtentum nur aus ehemaligen Unteroffizieren oder aus cliqueverbundenen Korpsstudenten oder bestimmten gesellschaftlichen Schichten. Nichts ist eine größere Lüge als das.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Nowack, ich darf Sie einmal unterbrechen. Sie meinen: objektiv eine Lüge?

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    Rede von Dr. Wilhelm Nowack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Objektiv! Ich habe nicht gemeint, daß Herr Kollege Menzel eine Lüge gesprochen hat.

    (Zuruf von der SPD: Etwas mehr Takt wäre Ihnen angepaßt!)

    — Ich habe Sie leider nicht verstanden, sonst hätte ich Ihnen geantwortet.

    (Zurufe von der SPD: Was man nicht verstehen will! Sie müssen zum Ohrenarzt gehen! — Kein Manuskript; dann reden Sie wenigstens vernünftig!)

    Der Herr Minister Menzel hat den Beamten nur als die Verkörperung des dynastischen Prinzips hingestellt. Er hat ihn als einen Fürstendiener hingestellt und hat damit gerade die Tradition des Berufsbeamten auf den Kopf gestellt. Denn der Berufsbeamte ist in seiner modernen Form gerade gegen die Fürstenwillkür entstanden, als der unabhängige Mann, als der Mann, der der Diener der Allgemeinheit sein sollte.

    (Lachen links. — Abg. Dr. Menzel: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

    — Das glaube ich nicht nur, sondern das ist eine geschichtliche Tatsache, der Sie sich auch werden beugen müssen. Ich bitte Sie, sich mit den Dingen entsprechend zu befassen. Der Beamte ist der Diener der Allgemeinheit gewesen. Man hat ihm gerade das, was man heute, losgelöst von der geschichtlichen Betrachtungsweise, als ein Vorrecht ansieht, als eine notwendige Stütze gegeben, nämlich die Versorgung für das Leben, indem man ihm die Sorge um das Alter abgenommen hat. Gerade
    dadurch hat man ja den Beamten unabhängig gegenüber Gewalten und Mächten machen wollen, die versuchen konnten, auf diesen Wahrer öffentlicher Interessen Einfluß zu. nehmen. Solche Versuche, auf die Beamten Einfluß zu nehmen und sich damit Vorteile über die verfassungsmäßig festgelegten Rechte hinaus zu verschaffen, sind zu allen Zeiten gemacht worden. Das Berufsbeamtentum hat sich diesen Versuchen, ganz gleich, ob sie von seiten des Monarchen, von seiten der Regierung, von seiten der politischen Parteien, von seiten der Interessentenverbände kamen, widersetzt und hat sich intakt und integer gehalten als eine Dienstkörperschaft für die Gesamtheit des Volkes.

    (Zuruf von der SPD: Deswegen war auch keiner in der NSDAP!)

    — Sehr geehrter Herr Kollege, das hat mit etwas anderem zu tun. Wir können uns aber auch darüber unterhalten, wenn Sie Wert darauf legen.
    Das ist der Grundgedanke des deutschen Beamtentums, und an diesem Gedanken wollen wir festhalten. Das ist die Tendenz, die meine Fraktion in der Behandlung aller Beamtenfragen verfolgen wird. An der Grundlage des Beamtentums ist, wie ich schon sagte, zu allen Zeiten gerüttelt worden. Die Regierenden sind nicht immer sehr zufrieden gewesen, wenn sie mit dem Beamtentum notwendigerweise in Konflikt geraten mußten, weil sich der Beamte nur an Recht, Gesetz und Verfassung hielt. Sie können bei Bismarck nachlesen, wie er über seine Landräte und über seine Kreisrichter gegrollt hat, die sich keineswegs den Wünschen ihres obersten Beamten in dem Maße auslieferten, wie er es von ihnen gefordert hat. Gerade aus diesen Kreisen der Beamtenschaft — das wollen wir auch nicht vergessen — sind viele führende Köpfe der Fortschrittspartei hervorgegangen, die eine Vorkämpferin einer modernen Staats- und Lebensgemeinschaft geworden ist.
    Ich habe gesagt, der Kampf gegen diese Grundlagen des Beamtentums sei zu allen Zeiten geführt worden. Besonders stark ist er aber nach dem Jahre 1918 geführt worden. Damals haben die Sozialdemokraten alles daran gesetzt, um eine Auflösung und Abschaffung des Berufsbeamtentums herbeizuführen, genau wie heute.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Damals haben sie versucht, dem Beamten klarzumachen, daß das Treueverhältnis eigentlich ein leerer Wahn sei. Man machte es damals wie heute lächerlich. Man versuchte, dem Beamten jene Mär einzureden, die man auch dem Arbeiter und Angestellten erzählte, daß er eigentlich nichts anderes sei als ein Verkäufer seiner eigenen Arbeitskraft. Man wollte den Beamten mit den Angestellten und Arbeitern auf eine Stufe stellen, sie gewerkschaftlich in den marxistisch geführten Organisationen mit den Arbeitern und Angestellten zusammenschließen.
    Das ist vielleicht einer der nachhaltigsten Angriffe gegen die Grundlagen des Berufsbeamtentums gewesen, die wir überhaupt erlebt haben. Es ist bedauerlich, daß es so gewesen ist. Denn das hat mit dazu beigetragen, daß gleichzeitig in Verbindung mit Außenseitern, die damals in starkem Maße eindrangen, das Berufsbeamtentum geschwächt wurde. Das geschah gerade in einer Zeit, als der Nationalsozialismus sich auf den Marsch machte, um die Macht von der Weimarer Republik zu übernehmen. Die SPD hat damals verhindert, daß ein neues deutsches Beamtenrecht geschaffen wurde. Das Dritte Reich hat nachher die erarbeite-


    (Dr. Nowack)

    ten Unterlagen aufgegriffen, sie mit dem braunen Stuck versehen und das Gesetz von 1937 vorgelegt.
    Aber, sehr verehrter Herr Kollege Menzel, es ist nun nicht so gewesen, daß die Beamtenschaft sich nach dem Gesetz mit brauner Farbe gerissen hätte, sondern man muß, wenn man der Wahrheit Rechnung tragen will, wohl feststellen, daß bei der Abfassung dieses Beamtengesetzes damals von seiten der Beamtenschaft alles unternommen wurde, um die viel weitergehenden nationalsozialistischen Tendenzen, die dieses Gesetz erfüllen sollten, zu unterbinden. Denn Ley und Hitler waren genau so Gegner des Beamtentums wie es auch die Sozialisten und Marxisten nach dem Jahr 1918 gewesen sind.

    (Lachen links.)

    Sie wollten das Berufsbeamtentum abschaffen, sie wollten es uno actu in Gemeinschaft mit den Angestellten und Arbeitern in die DAF überführen, um aus dem Berufsbeamtentum ein willfähriges Werkzeug für ihre Partei zu machen. Sie haben diese Politik im Zusammenhang mit der Machtübernahme begonnen, indem sie jenes fälschlich so genannte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen haben. Das Gesetz war nichts anderes als das Aufziehen einer Schleuse, um die braunen Mannschaften in die verhaßten Bürostuben einziehen zu lassen. Diejenigen, die sich noch wenige Tage vorher gegen das Berufsbeamtentum ausgesprochen und sich über die Gewährung von Pensionen empört hatten, setzten sich, als sie in den Amtsstuben kaum angekommen waren, hin, und sahen es als ihre erste Aufgabe an, sich die Höhe ihrer Pension auszurechnen.
    Meine Damen und Herren! Man muß die Dinge richtig nennen und richtig sehen. Ich bin der letzte, der bereit ist, den Mitarbeitern des Nationalsozialismus irgendein Lob zu spenden. Wenn man die Dinge nicht agitatorisch, sondern sachlich darstellen will, muß man aber der Wahrheit die Ehre geben. Ley und Hitler haben damals mit dem Gesetz von 1937, das auch in der jetzt vorgelegten gereinigten Fassung bestimmt kein absolut geeignetes Gesetz ist, ihre Ziele nicht durchsetzen können. Ein Jahr später unternahmen sie einen neuen Schlag und haben mit der Anwendung der TOA, mit der dort vollzogenen weitgehenden Gleichstellung von Beamten und Angestellten versucht, ihre Ziele doch noch von einer anderen Seite her zu erreichen.
    Meine Damen und Herren! Heute werden nun wieder gleiche Bestrebungen geltend gemacht, und man begründet ihre Notwendigkeit mit der Entwicklung des modernen Staates. Man glaubt, daß es notwendig ist, den Beamten alten Stils zu beseitigen. Er gehört angeblich nicht mehr in die moderne Staatsform hinein. Ich glaube, wir sollten uns sehr genau überlegen, ob es nicht notwendig ist, gerade in der Demokratie und in einer Zeit, in der sich alle möglichen Einflüsse von Parteien, Organisationen und Verbänden so lebhaft bemerkbar machen, an dem staatsbürgerlichen Grundgedanken, an der staatsbürgerlichen Notwendigkeit des Berufsbeamtentums festzuhalten. Diesen Grundgedanken sollten wir nicht aufgehen.
    Der Abgeordnete Dr. Menzel hat sich nun mit außerordentlichem Interesse für das Gesetz Nr. 15 eingesetzt. Hier wird uns etwas als der letzte Schrei der Demokratie angeboten, was für uns in Wirklichkeit etwas Wesensfremdes ist, was unvereinbar ist mit der Überlieferung und mit den Grundlagen, auf denen wir unser Berufsbeamtentum aufbauen wollen. Würden wir dem Gesetz Nr. 15 folgen oder ihm auch nur weitgehend ent-
    sprechen, würden wir genau das Gegenteil von dem erreichen, was die Öffentlichkeit bei der Regelung dieser Frage von uns erwartet. Anstatt eine Entpolitisierung durchzuführen, würden wir nämlich das Beamtentum der Politik ausliefern. Die Forderung der Entpolitisierung kann nur erfüllt werden, wenn man zu dem ursprünglichen Sinn des Berufsbeamtentums zurückfindet und durch geeignete Sicherungen die parteipolitische Einflußsphäre fernhält. Das staatspolitische Interesse, das bei der Schaffung des Berufsbeamten als eines Staatsdieners ursprünglich maßgebend war, ist heute in noch viel stärkerem Maße für den demokratischen Staat gegeben.
    Zum Schluß noch eine andere Überlegung. Wir haben in Deutschland nicht sehr viel Institutionen, die ihre Traditionen bewahrt haben. Aber unsere deutsche Beamtenschaft ist Träger einer Tradition. Eine Tradition, die Gutes in sich birgt, soll man nicht nur um der Tradition willen pflegen, sondern man soll sie weitertragen und entwickeln. Die Tradition unseres deutschen Beamtentums heißt selbstloser Dienst. Das Verdienst krönt sie und nicht d e r Verdienst. Sie heißt unermüdlicher Dienst für Volk und Staat. Sie heißt Objektivität, Rechtlichkeit, Lauterkeit und Sauberkeit. Das sind alles Grundsätze und Faktoren, deren Tradition zu bewahren und fortzuführen wir gerade heute ein außerordentliches Interesse haben. Daher empfehlen wir, daß wir in diesen Fragen an diesen Überlieferungen unseres Berufsbeamtentums festhalten, daß wir festhalten an einer Tradition, die sich für unser Volk früher bewährt hat und die sich auch in Zukunft bewähren wird, wenn wir ihre echte und ursprüngliche Grundlage nicht verlassen.

    (Beifall rechts.)